Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Günther Sacksofsky

From Wickepedia

Günther Sacksofsky (* 24. September 1901 in Mannheim; † 22. März 1983 in Heidelberg) war ein deutscher Verwaltungsjurist, Regierungsrat und Polizeibeamter der Ordnungspolizei im NS-Staat. Er war Polizeidirektor und Polizeipräsident in Mannheim, Freiburg, Mülhausen und Chemnitz sowie SS-Standartenführer und Offizier der Reserve. Im Spruchkammerverfahren 1948 in Heidelberg wurde er als Mitläufer eingestuft und konnte seine berufliche Karriere als Jurist weiter fortführen.

Familie und Kindheit

Vogelschau Mannheim um 1900 Günther Heinrich Friedrich Wilhelm Sacksofsky[1] wurde am 24. September 1901 als eines von drei Kinder der Eheleute Karl Friedrich Viktor Sacksofsky und Paula in Mannheim geboren.[2] Sacksofskys Vater wurde am 24. Januar 1868 in Elgershausen im Kreis Kassel geboren und war Oberleutnant im 2. Badisches Grenadier-Regiment „Kaiser Wilhelm I.“ Nr. 110 in Mannheim.[3] Er heiratete am 2. Oktober 1897 in Mannheim Paula Amalia Benedicta Zeroni, eine Frau aus der gehobenen Mannheimer Gesellschaft,[4] Tochter von Dr. Heinrich Zeroni Jun., einem bekannten Mannheimer Arzt und Wagner-Verehrer[5] sowie Enkelin von Dr. Heinrich Zeroni Sen., der als Arzt im 19. Jahrhundert durch die Bekämpfung der Cholera in Mannheim Bekanntheit erlangt hatte. Karl Friedrich Viktor Sacksofsky nahm als Major am Ersten Weltkrieg teil und fiel am 30. Oktober 1914 als Major vor Langemark in Flandern, Belgien.[6]

Schule, Studium und Heirat

Sacksofsky besuchte von 1907 bis 1911 die Volksschule in Saarbrücken, wo die Familie inzwischen wohnte und von 1911 bis 1914 das Gymnasium in Saarbrücken.[7] 1914 besuchte er das Gymnasium in Kassel, nachdem sein Vater dorthin versetzt worden war. Nach dessen Tod wurde er von Ostern 1915 bis 1917 in das Kadettenhaus zu Karlsruhe geschickt.[8] Von 1918 bis 1919 gehörte Sacksofsky der Kadettenanstalt in Berlin Großlichterfelde an[9] und schied zu Ostern 1919 aus dem Kadettenkorps aus, um die Schule in Heidelberg zu beenden, wohin seine Familie inzwischen umgezogen war.[10] Seine Reifeprüfung legte er am 12. März 1921 an der Oberrealschule in Heidelberg ab.[11] Heidelberg 1921 begann Sacksofsky ein Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Das Studium musste er sich als Werksstudent selbst verdienen. Er arbeitete laut eigenen Angaben als Hilfsarbeiter im Baugewerbe, im Steinbruch und bei den Erdarbeiten für den Bau des Neckarkanals sowie als Hilfsarbeiter bei der BASF in Ludwigshafen[12] Wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation seiner Familie, völliger Vermögensverlust durch die Inflation 1923, musste er sein Studium zeitweise unterbrechen und und arbeitete zwischenzeitlich als Kaufmann für die Firma Geber und Mader in der Mollstr. 42 in Mannheim (Schifffahrt, Lagerbetrieb, Transport-Versicherung)[13] sowie bei Prof. Fritz Müller.[14] Er setzte danach sein Studium in Heidelberg fort und erhielt am 28. Februar 1925 sein Abgangszeugnis.[15]

Die 1. juristische Staatsprüfung, das Referendarexamen, konnte er 1925 ablegen, es folgte die übliche juristische Ausbildung, bei der er vor allem mit Kommissorien beauftragt war.[16]

Die 2. juristische Staatsprüfung, das Gerichts-Assessorexamen, legte er im Spätjahr 1928 ab.[17]

1928 heiratete Günther Sacksofsky Anna Tschepke, Tochter des Hauptmanns Karl Tschepke und dessen Ehefrau Emma geb. Bassermann, mit der er vier Kinder haben sollte.[18]

Weimarer Republik

Laut eigenen Angaben war Sacksofsky während der Weimarer Republik in der Schwarzen Reichswehr aktiv[19] und 1922, 1923, 1924 Zeitfreiwilliger im Infanterie-Regiment 13, Artl. Regt. 5 (Nachrichten und Pionierkommando Bölkow im Verband der Truppe des Majors Buchdrucker). Die Dauer der einzelnen Dienstzeiten betrug jeweils 6 Wochen.[20] Laut eigener Aussage nahm er 1923 auch am Küstriner Putsch teil und sei dafür auch verurteilt worden, was jedoch nicht anhand eines Gerichtsurteils nachgeiwsen werden konnte. Sacksofskys Mitgliedschaft in der Schwarzen Reichswehr und seine Teilnahme am Küstriner Putsch scheinen jedoch durch einen Zeitungsartikel des Mannheimer Hakenkreuzbanners vom 27. September 1933 anlässlich Sacksofskys Ausscheidens als Polizeipräsident von Mannheim bestätigt zu werden.[21] Die im Zeitungsartikel aufgeführte Gefängnisstrafe stimmt jedoch nicht mit den Angaben seines Lebenslaufs überein, da er in besagtem Zeitraum in Heidelberg studierte, bzw. in Mannheim als Kaufmann für die Firma Geber und Mader in der Mollstr. 42 in Mannheim119 sowie bei Prof. Fritz Müller120arbeitete, um sich sein weiteres Studium finanzieren zu können.

In seiner Studentenzeit in Heidelberg war Sacksofsky in der Freischar Damm in den Strukturen der Orgesch (Organisation Escherich) aktiv.[22] Die Orgesch entstand aus einem Verband von Einwohnerwehren und entwickelte sich schnell zu einer paramilitärischen Untergrundorganisation, der u. a. auch der spätere SA-Führer Ernst Röhm angehörte, vorrangiges Ziel der Orgesch war, die bestehende Ordnung gegen Umsturzversuche vor allem von Seiten der Kommunisten zu sichern. Letztlich war die Orgesch jedoch eine extrem rechts orientierte Organisation, in der sich Republikfeinde mit einem hohen Potential an Gewaltbereitschaft zusammenfanden, die besonders in Süddeutschland eine Vernetzung der völkischen Strukturen bewirkten.[23] Die Damm-Gruppe war ein Ableger der Orgesch. Michael Ruck erwähnt in seinem Buch „Korpsgeist und Staatsbewusstsein“, dass Sacksofsky über die Freischar Damm überhaupt erst in die rechtsextreme Szene gekommen sei.[24]

Sacksofskys Aktivismus kann nicht nur politisch-ideologisch, sondern auch sozialpsychologisch interpretiert werden.[25][26] Als ein im Zeitraum zwischen 1900 und 1912 Geborener, gehörte Sacksofsky zur sogenannten Kriegsjugendgeneration, ein von dem Historiker Ulrich Herbert geprägter Begriff, der meist im Zusammenhang von Darstellungen über Mitglieder der späteren Führungsschicht des NS-Staates verwendet wird.

Beruflicher Werdegang 1928 bis 1945

Sacksofsky wurde nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung im Dezember 1928 in den Dienst der inneren Verwaltung des Landes Baden übernommen und zum Bezirksamt Villingen versetzt,[27] wo er am 2. Januar 1929 zum Regierungsassessor ernannt wurde. Mit Wirkung vom 1. Juli 1930 wurde er an das Bezirksamt in Mannheim versetzt und übernahm dort die Nachfolge des zum Landrat ernannten Regierungsrats Rudolf Binz im Bezirksamt Polizeidirektion Mannheim. Am 19. Februar 1931 erfolgte seine planmäßige Ernennung und Anstellung zum Regierungsrat.[28] Im Polizeipräsidium Mannheim war Sacksofsky zunächst als Abteilungsleiter angestellt.[29]

Polizeipräsidium Mannheim, NSDAP und Allgemeine SS, 1933

Polizeipräsidium Mannheim Vom 18. März bis 4. Oktober 1933 fungierte Sacksofsky nach dem Weggang des bisherigen Polizeipräsidenten Jakob Bader, dessen Stellvertreter er bis dahin gewesen war, als kommissarischer Leiter des Polizeipräsidiums Mannheim, bevor er mit Entschließung des Staatsministeriums vom 21. August 1933 zum Polizeipräsidium Karlsruhe versetzt wurde, wo er am 6. November 1933 seinen Dienst antrat.[30]

Im Sommer 1933 wurde Sacksofsky, laut eigenen Angaben, zum Parteieintritt in die NSDAP und die Allgemeine SS aufgefordert und entsprach dieser Forderung. Sacksofsky trat rückwirkend zum 1. Mai 1933 offiziell in die NSDAP (Mitgliedsnummer 3.104.244) ein und im selben Jahr auch der Allgemeine SS (Mitgliedsnummer 111.868) bei.[31] Der Politikwissenschaftler und Zeithistoriker Michale Ruck schreibt dazu in seinem Buch Korpsgeist und Staatsbewusstsein, Sacksofsky habe im Frühjahr 1933 „besonders rasch die Zeichen der neuen Zeit erkannt und sich schon der NSDAP wie der SS angeschlossen“[32]

Trotz einer am 19. April 1933 von der NSDAP eingeführten Aufnahmesperre konnte Sacksofsky somit noch Parteimitglied werden. Aufgrund seiner hohen NSDAP-Mitgliedsnummer kann er nicht zu den „alten Kämpfern“ der Partei gezählt werden, die schon früh in die NSDAP eingetreten waren und eine demtentsprechend niedrige Parteimitgliedsnummer hatte. In der NSDAP hatte Sacksofsky laut eigener Aussage und laut Unterlagen weder Amt noch Rang inne.[33] In der Allgemeinen SS fungierte er in seiner Eigenschaft als Jurist als Rechtsberater.

Im Oktober 1933 wurde Sacksofsky vom badischen NS-Innenminister Karl Pflaumer feierlich als Mannheimer Polizeipräsident verabschiedet und übergab das Amt an seinen Nachfolger Hermann Ramsperger:[34] „galt es doch von Regierungsrat Sacksofsky Abschied zu nehmen und den neuen Mannheimer Polizeipräsidenten Rampsperger zu begrüßen“.[35]

Polizeipräsidium Karlsruhe, 1934

Sacksofsky wurde zum Polizeipräsidium Karlsruhe versetzt und war dort Abteilungsvorstand und Stellvertreter des Polizeipräsidenten. Mit dem dortigen Polizeipräsidenten Richard Wagenbauer, einem alten „Kämpfer“ der SA, der als oberster SA-Führer in Baden von 1933 bis 1934 kurzzeitig als Polizeipräsident von Karlsruhe fungierte[36], geriet er in Konflikt, da dieser ihn dazu verleiten wollte, „nazistisch“ im Sinne der Partei zu arbeiten und ihm seine Rechtsauffassung aufzwingen wollte, was Sacksofsky jedoch vehement ablehnte.[37] Sacksofsky wurde auf eigenen Wunsch hin vom Polizeipräsidium Karlsruhe wegversetzt, erhielt eine Regierungsratstelle im Ministerium des Inneren in Karlsruhe und wurde ab dem 21. Februar 1934 als Hilfsreferent im badischen Innenministerium eingesetzt.[38]

Polizeidirektion und Polizeipräsidium Freiburg/ Polizeiverwaltung Mülhausen, 1934–1943

Freiburg Blick auf das Münster Sacksofsky wurde vom Reichsstatthalter in Baden und Gauleiter Robert Wagner mit Entschließung vom 27. Juni 1934 und Wirkung vom 1. August 1934 zum Polizeidirektor in Freiburg ernannt.[39] Die Stelle als Polizeidirektor von Freiburg hatte er bis Oktober 1941 planmäßig inne.[40] Im August 1941 wurde die Stelle des Polizeidirektors nach dem Reichshaushaltsgesetz in eine Polizeipräsidentenstelle umgewandelt, da Freiburg zu diesem Zeitpunkt mehr als 100 000 Einwohner zählte und somit ein Polizeipräsidium vorgesehen war.[41] Neben seiner Tätigkeit als Polizeidirektor von Freiburg nahm Sacksofsky in den Jahren 1935 bis 1939 an mehreren Übungen der Wehrmacht teil und wurde am 1. Mai 1937 zum Leutnant der Reserve beim Infanterie-Regiment 75 befördert.[42] Die Übungen absolvierte er jeweils während seiner Urlaubszeit. Die Dauer der Dienstzeiten betrug insgesamt 15 Wochen.

Im Februar 1935 rügte Karl Pflaumer, der Innenminister von Baden, das Verhalten Sacksofskys bei Vorkommnissen im Rahmen der Saarbefreiungsfeierlichkeiten in Haltingen im Januar 1935 in einem Brief an den Landeskommissär von Freiburg Paul Schwoerer.[43] Im vorliegenden Fall geriet Sacksofsky in seiner Eigenschaft als Rechtsberater der SS in Konflikt mit staatlichen Behörden wegen Einmischung und Behinderung der Rechtspflege. Alte Synagoge in Freiburg In Sacksofskys Dienstzeit in Freiburg fiel die Reichspogromnacht 1938 und die Deportation der badischen Juden 1940 im Rahmen der Wagner-Bürckel-Aktion, seine Rolle hierbei konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Besonders Sacksofskys Rolle in der Reichspogromnacht in Freiburg erscheint aus heutiger Sicht ambivalent, so soll er selbst von den Ausschreitungen und dem Brand der Freiburger Synagoge überrascht worden sein, als Polizeidirektor nichts von den bevorstehenden Ausschreitungen mitbekommen haben und die Haupttäter Walter Gunst, Joachim Weist sowie Eduard Krebsbach nicht erkannt haben, obwohl er sich in der Reichspogromnacht selbst am Ort des Geschehens befand und die Betreffenden aus dem täglichen Dienstalltag kannte. Nach 1945 wurden staatsanwaltlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Synagogenbrand in Freiburg gegen die bereits bekannten, aber im Krieg verschollenen Haupttäter Gunst und Weist auch auf weitere SS-Funktionäre wie Sacksofsky ausgeweitet, die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Sacksofsky wurden 1947 jedoch eingestellt.[44]

Am 30. Januar 1939 wurde Sacksofsky zum Obersturmbannführer im Stab des SS-Abschnitts XIX Karlsruhe ernannt und anlässlich des 50. Geburtstags Adolf Hitlers durch den Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler mit dem Ehrendegen der SS als besonders förderungswürdig ausgezeichnet.[45]

Nach der deutschen Besetzung Frankreichs durch deutsche Truppen im Juni 1940 übernahm Sacksofsky, neben seiner Tätigkeit als Polizeidirektor von Freiburg, auf Weisung des Chefs der Zivilverwaltung im Elsass, Robert Wagner und mit Zustimmung des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, im Juli 1940 auch die Leitung der staatlichen Polizeiverwaltung in Mülhausen.[46] Am 1. August 1941 wurde Sacksofsky offiziell zum Polizeipräsident von Mülhausen ernannt[47] und sollte im besetzten Elsass beim Aufbau der „reichsdeutschen Polizei“ mitwirken.[48] Im Zuge der Dienstrangangleichung wurde er am 1. Januar 1942 zum SS-Standartenführer ernannt.[49] Als Dienstgradangleichung wurde in der Zeit des Nationalsozialismus die Verleihung eines SS-Dienstgrades an Polizisten verstanden, die auf Antrag in die SS aufgenommen worden waren. Der verliehene SS-Dienstgrad entsprach dabei meist dem entsprechenden Polizei-Dienstgrad, im Falle von Sacksofsky entsprach der Rang eines Polizeipräsidenten dem Rang eines SS-Standartenführers.

Zwischen Juni und Anfang Juli 1940 übernahm Sacksofskys bisheriger Stellvertreter Regierungsrat Dr. Max Scherenberg, der Mitte 1936 vom Bezirksamt Karlsruhe zur Polizeidirektion Freiburg versetzt worden war,[50] kommissarisch die Stelle des Polizeidirektors in Freiburg.[51] Ab 8. Juli 1940 bis Kriegsende hatte der von Heidelberg nach Südbaden versetzte Obersturmbannführer und Polizeidirektor Otto Henninger diese Stelle inne, ab 1942 als Polizeipräsident.[52]

Als Polizeidirektor von Freiburg leitete Sacksofsky zu Kriegsbeginn ein Strafverfahren gegen die Ehefrau des Freiburger Oberbürgermeisters Franz Kerber wegen Bevorratung von bewirtschafteten Waren in großem Umfang ein. Trotz Androhung eines Disziplinarverfahrens durch den HSSPF Kurt Kaul und trotz des Appells von Gauleiter Robert Wagner, das Verfahren gegen die Ehefrau des Parteigenossen Kerber fallen zu lassen, kam es zu einer Verurteilung mit einer Geldstrafe von 300 Reichsmark.[53] Sacksofsky wurde in der Sache „unkameradschaftliches Verhalten“[54] vorgeworfen. Sacksofsky war allerdings nach einem Urteil der Spruchkammer Heidelberg vom 29. Juli 1948 in der Angelegenheit „Kerber“ offensichtlich „nie bereit, seine verwaltungsdienstlichen Pflichten, an welche er den strengsten Maßstab juristischer und dienstlicher Korrektheit anlegte, den parteilichen Interessen unterzuordnen“.[55]

Kriegsgerichts- und Disziplinarverfahren, 1942

Im Juli 1942 wurde gegen Sacksofsky, der noch im Januar 1942 im Rahmen der Dienstgradangleichung zum SS-Standartenführer befördert worden war, durch den HSSPF in Stuttgart, SS-Gruppenführer Kurt Kaul, ein Kriegsgerichts- und Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfs des Ankaufs verbotener Lebensmittel und somit der Untergrabung des Widerstandswillens, sowie wegen angeblicher homosexueller Neigungen eingeleitet.[56] Kurt Kaul, ein enger Freund des Freiburger Oberbürgermeisters Kerber, wollte sich damit offenbar dafür revanchieren, dass Sacksofsky zu Beginn des Krieges, trotz Androhung eines SS-Disziplinarverfahrens, ein Strafverfahren gegen die Ehefrau von Kerber eingeleitet hatte.[57] SS-Gruppenführer Kauls soll vor Zeugen damit gedroht haben, dass „er den Sacksofsky schon noch zerbrechen werde“[58] Im Juni 1942 wurde Sacksofsky auf Anordnung des badischen Gauleiters Robert Wagner mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert[59] und ihm das Tragen der SS-Uniform untersagt.[60] Trotz seiner Suspendierung wurden Sacksofsky zunächst die Planstelle beim Polizeipräsidium Mülhausen belassen und seine Dienstbezüge weiterhin gewährt, seine Freiburger Dienstwohnung musste er auf Weisung des badischen Innenministeriums und des Landeskommissärs im Juli 1942 räumen.[61] Seine Frau und die Kinder zogen daraufhin nach Heidelberg und kamen bei Freunden unter.

Ausschluss NSDAP, 1943

Mit Hilfe von Kurt Bader, den Sacksofsky aus der gemeinsamen Zeit beim Polizeipräsidium Mannheim kannte und der inzwischen als Ministerialdirigent im Reichsministerium des Inneren tätig war, konnte das Verfahren gegen Sacksofsky SS-Gruppenführer Kaul wegen Befangenheit entzogen und der unabhängigen Prüfung durch das SS- und Polizeigericht Metz zugewiesen werden[62]. Laut Feldurteil vom 1. März 1943 (A.Z. St. L RHL Nr. 90/42 Unterschlagung von Lebensmitteln während des Krieges) wurde Sacksofsky wegen erwiesener Unschuld freigesprochen[63], seine endgültige Rehabilitierung erfolgte jedoch erst im November 1943. In einem Schreiben an den badischen Innenminister Karl Pflaumer vom 8. März 1943 äußerte sich der Freiburger Landeskommissär Schwoerer sehr deutlich zu dem Fall: „Es ist nur zu wünschen, daß gegen diejenigen, die in so übler Weise das Verfahren gegen Sacksofsky angezettelt haben, rücksichtslos vorgegangen wird.“[64] Kurt Kaul wurde im April 1943 seines Amtes enthoben und zum SS-Sturmbannführer degradiert.[65] Sacksofsky selbst war vom 20. Juni 1942 bis zum 1. November 1943 außer Dienst gestellt und lebte in dieser Zeit mit seiner Familie, die bereits seit 1942 „ständig in Heidelberg ansässig“ war.[66] im Philosophenweg 5 in Heidelberg.

Trotz seiner Rehabilitierung durch das SS- und Polizeigericht wurde Sacksofsky aufgrund einer einstweiligen Verfügung vom 11. September 1944 von Gauleiter Wagner aus der NSDAP ausgeschlossen, da er das gegen sich anhängige Gerichtsverfahren in die Länge gezogen und sabotiert habe, so dass er nicht mehr „würdig“ sei, Parteigenosse zu bleiben.[67] Gegen seinen Parteiausschluss legte Sacksofsky keinen Widerspruch ein, wodurch dieser rechtskräftig wurde.[68] Eine Weiterbeschäftigung in Baden unter Gauleiter Wagner war unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich.

Polizeipräsidium Chemnitz, 1943

Am 7. September 1943 wurde Sacksofsky aus haushaltsrechtlichen Gründen mit Wirkung zum 1. August 1943 in die Planstelle des Polizeipräsidenten von Lübeck eingewiesen, ohne jedoch dort den Dienst antreten zu müssen.[69] Wegen des anhaltenden Konfliktes mit Gauleiter Wagner konnte Sacksofsky nicht mehr in Baden „gehalten“[70] werden und wurde im November 1943 gegen seinen Willen zum Polizeipräsidium Chemnitz versetzt und dort am 1. Juli 1944 in die Planstelle eines Polizeipräsidenten eingewiesen.[71]

Sacksofsky war in Chemnitz in seiner Position als Polizeipräsident auch für das dem Polizeipräsidium angeschlossene Gefängnis verantwortlich.[72] Während seiner Dienstzeit kam es dort zu Misshandlungen der Gefangenen, meist Fremdarbeitern, durch die Gestapo.[73] Eine persönliche Verantwortung oder Beteiligung wurde von Sacksofsky bestritten[74] und konnte später auch nicht nachgewiesen werden. „Von Misshandlungen in den Gefängnissen habe ich nie etwas gehört.“[75] In seiner Eigenschaft als Polizeipräsident kümmerte sich Sacksofsky, laut eigener Aussage, vor allem um den bis dahin vernachlässigten Luftschutz der Stadt Chemnitz: „Während meiner Tätigkeit in Chemnitz habe ich vornehmlich mit Aufgaben des Luftschutzes befasst“[76] Tatsächlich war die Stadt Chemnitz bis zu diesem Zeitpunkt von größeren Luftangriffen verschont geblieben. Am 7. März 1945 wurde Sacksofsky das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern verliehen, welches er eigenen Aussagen zufolge aufgrund seiner Verdienste um den Ausbau des Luftschutzes in Chemnitz erhielt.[77]

NS-Ehrungen und Mitgliedschaften in NS-Organisationen, 1933–1945

NS-Ehrungen

Mitgliedschaft in NS-Organisationen

Nach 1945

Günther Sacksofsky geriet am 7. Mai 1945 in amerikanische Kriegsgefangenschaft, in die er sich laut eigenen Angaben jedoch freiwillig begeben hatte und aus der er im Juni 1945 in politische Internierung überführt wurde. Seine Internierungsnummer lautete 5 177 428.[78] Während seiner Internierungshaft erlitt er offenbar körperliche und seelische Schäden und war in verschiedenen Internierungskrankenhäusern untergebracht.[79] So soll er schwer nervenleidend gewesen sein und litt unter einer schweren Neurasthenie.[80] Laut seinem Anwalt Klaus Curtius habe Sacksofsky bereits zuvor durch das SS-Kriegsgerichtsverfahren schwere gesundheitliche Schäden erlitten[81], die sich durch die Internierung noch verstärkten. Laut Curtius verlor Sacksofsky durch die schlechten „Ernährungsverhältnisse während der Internierung“ sämtliche Oberkieferzähne. Außerdem zog er sich eine Knieverletzung zu, „die eine Meniskusoperation notwendig machte“[82] und zu einem versteiften Knie führte.[83] Seine Lagerunfähigkeit wurde am 5. September 1947 im Krankenomgusverfahren von einem amerikanischen Arzt festgestellt.[84] Am 16. April 1948 wurde er aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme aus der Internierungshaft entlassen.[85] Aufgrund seiner Krankengeschichte konnte er keine körperliche Arbeit mehr verrichten.[86]

Spruchkammerverfahren

Sacksofskys Spruchkammerverfahren wurde vor der Spruchkammer Heidelberg verhandelt, was insofern ungewöhnlich war, da er dort nie dienstlich tätig gewesen und Heidelberg lediglich seit 1942 als Wohnsitz gemeldet war. In der Klageschrift vom 4. Juni 1948 wurde Sacksofsky zunächst im Rahmen der Ermittlungen aufgrund formaler Belastungen, Mitgliedschaft in der NSDAP und der Allgemeinen SS sowie seinem Rang als Polizeipräsident und SS-Standartenführer, zunächst in die Gruppe der Hauptschuldigen (I) eingereiht.[87] Im eigentlichen Spruchkammerverfahren wurde er jedoch aufgrund zahlreicher entlastender Zeugenaussagen („Persilscheine“) sowie mangels konkreter Beweise gemäß des Urteils der Spruchkammer in Heidelberg im Juli 1948 schließlich als Mitläufer eingestuft.[88] Sacksofsky war, so die Begründung der Spruchkammer für diese Einstufung, „nie bereit, seine verwaltungsdienstlichen Pflichten, an welche er den strengsten Maßstab juristischer und dienstlicher Korrektheit anlegte, den parteilichen Interessen oder gar der Parteikorruption unterzuordnen.“[89] Von Sühnemaßnahmen wurde wegen seiner bis dahin verbüßten Internierungshaft von dreieinhalb Jahren abgesehen, jedoch wurden ihm die Verfahrenskosten in Höhe von 10 000 DM auferlegt.[90] Die 10 000 DM Verfahrenskosten ergaben sich laut der Spruchkammer Heidelberg aufgrund der umfangreichen und aufwendigen Ermittlungen. Sacksofsky musste die Verfahrenskosten aufgrund seiner angespannten wirtschaftlichen Situation jedoch nicht bezahlen, nachdem er erfolgreich dagegen geklagt hatte.

Berufliche Karriere

Sacksofsky wurde im Mai 1949 als Rechtsanwalt am Landgericht Heidelberg[91] und zum Richterdienst beim Oberversicherungsamt Karlsruhe von Mitte 1950 bis Mitte 1951 zugelassen, er arbeitete u. a. beim Landratsamt in Heidelberg wo er jedoch in Konflikt mit seinem Vorgesetzten geriet und versetzt wurde.[92] Obwohl Sacksofsky nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen Anspruch auf eine Planstelle hatte, die seiner letzten Besoldungsstufe vor 1945 entsprach, wurde dieser Rechtsanspruch bei seiner Wiedereinstellung in den öffentlichen Dienst nicht berücksichtigt.[93] Sacksofsky klagte wiederholt gegen das Land Baden-Württemberg, welches 1963 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Karlsruhe verpflichtet wurde, Sacksofsky ab Oktober 1961 die Bezüge nach der Besoldungsgruppe A 16 als leitenden Regierungsdirektor zu gewähren.[94] Sacksofsky trat im September 1966 mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand. Er starb am 22. März 1983 in Heidelberg.[95]

Siehe auch

Literatur

  • Ralph Angermund: Korruption im Nationalsozialismus. Eine Skizze, in: Christian Jansen (Hrsg.): Von der Aufgabe der Freiheit. Politische Verantwortung und bürgerliche Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert, Akademie Verlag Berlin 1995.
  • Cord Arendes: Zwischen Justiz und Tagespresse. „Durchschnittstäter“ in regionalen NS-Verfahren, Schöningh 2012. ISBN 978-3-657-77320-6.
  • Frank Bajohr: Parvenüs und Profiteure. Korruption in der NS-Zeit, S. Fischer Verlag 2001. ISBN 978-3-10-004812-7.
  • Jürgen Bast: Totalitärer Pluralismus. Zu Franz L. Neumanns Analysen der politischen und rechtlichen Struktur der NS-Herrschaft, Mohr-Siebeck 1999. ISBN 978-3-16-147019-6.
  • Ruth Bettina Birn: Die Höheren SS- und Polizeiführer. Himmlers Vertreter im Reich und in den besetzten Gebieten, Droste Verlag 1986. ISBN 978-3-7700-0710-3.
  • Michael Caroli: 1933-1939. Eine „Hauptstadt der Bewegung“, in: Caroli, Michael; Nieß, Ulrich (Hrsg.): Geschichte der Stadt Mannheim. Band 3 1914-2007, Verlag Regionalkultur. ISBN 978-3-89735-472-2.
  • Otto Borst: Das Dritte Reich in Baden und Württemberg. Bd. 1 der Schriftenreihe des Stuttgarter Symposions, Konrad Theiss 1988.
  • Hans Buchheim: SS und Polizei im NS-Staat (Staatspolitische Schriftenreihe; 13). Duisdorf bei Bonn 1964.
  • Hans Buchheim: Die Aufnahme von Polizeibeamten in die SS und die Angleichung ihrer SS-Dienstgrade an ihrer Beamtenränge (Dienstgradangleichung) in der Zeit des Dritten Reiches. Gutachten vom September 1960. In: Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.): Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte. Band II, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1966, S. 172–181.
  • Jürgen W. Falter (Hrsg.): Junge Kämpfer, alte Opportunisten. Die Mitglieder der NSDAP 1919—1945, Campus 2016.
  • Niklas Frank: Dunkle Seele, feiges Maul. Wie skandalös und komisch sich die Deutschen beim Entnazifizieren reinwaschen. Dietz, Bonn 2016, ISBN 978-3-8012-0405-1.
  • Gerhard Hirschfeld, Tobias Jersak (Hrsg.): Karrieren im Nationalsozialismus. Funktionseliten zwischen Mitwirkung und Distanz, Campus 2004.
  • Ernst Fraenkel: Der Doppelstaat, Europäische Verlagsanstalt 1974. ISBN 978-3-434-20062-8.
  • Peter Kaichthaler, Robert Neisen, Tilmann von Stockhausen: Nationalsozialismus in Freiburg. Begleitbuch zur Ausstellung des Augustinermuseum vom 26. November 2016 bis 7. Oktober 2017, in Kooperation mit dem Stadtarchiv, Petersberg Michael Imhof Verlag 2016. ISBN 978-3-7319-0362-8.
  • Michael Kirn: Verfassungsumsturz oder Rechtskontinuität? Die Stellung der Jurisprudenz nach 1945 zum Dritten Reich, insbesondere die Konflikte um die Kontinuität der Beamtenrechte und Art. 131 Grundgesetz. Duncker und Humblot, Berlin 1972, ISBN 3-428-02736-1 (zugl. Diss. Univ. Köln 1972).
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945? S. Fischer Verlage Frankfurt a. M. 2003. ISBN 978-3-596-16048-8.
  • Oliver Krambrich: Die Polizeibeamten und ihre Eingliederung in den NS-Staat – Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, in: Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V. (Hrsg.): Archiv für Polizeigeschichte, Hannover 2018, 15. Jg., Heft 1/2018, Nr. 41.
  • Heiner Lichtenstein: Himmlers grüne Helfer: Die Schutz- und Ordnungspolizei im „Dritten Reich“. Köln 1990.
  • Hans Mommsen: Beamtentum im Dritten Reich. Mit ausgewählten Quellen zur nationalsozialistischen Beamtenpolitik, Deutsche Verlags-Anstalt 1966.
  • Marie Muschalek: Die Zivilverwaltung im Elsass 1940-1944. In: Engehausen, Frank u. a. (Hrsg.): Die badischen und württembergischen Landesministerien in der Zeit des Nationalsozialismus. Teilband 1, Stuttgart 2019.
  • Sigrun Mühl-Benninghaus: Beamtentum in der NS-Diktatur bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges. Zur Entstehung, Inhalt und Durchführung der einschlägigen Beamtengesetzte, Droste Düsseldorf 1996. ISBN 978-3-7700-1601-3.
  • Robert Neisen: Das badische Innenministerium. In: Engehausen, Frank u. a. (Hrsg.): Die badischen und württembergischen Landesministerien in der Zeit des Nationalsozialismus. Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg. Reihe B (Forschung), Bd. 220, Teilband 1 und 2.
  • Peter Nitschke: Polizei im NS-System, in: H.-J. Lange (Hrsg.): Staat, Demokratie und innere Sicherheit in Deutschland, Springer 2000.
  • Wolfgang Proske (Hg.): NS-Belastete aus Südbaden, in: Täter, Helfer, Trittbrettfahrer, 2. durchgesehene Auflage, Gerstetten 2017.
  • Michael Ruck: Korpsgeist und Staatsbewußtsein. Beamte im deutschen Südwesten 1928 bis 1972, Oldenbourg Verlag 1996. ISBN 978-3-486-56197-5.
  • Cornelia Rauh-Kühne, Michael Ruck (Hrsg.): Regionale Eliten zwischen Diktatur und Demokratie. Baden und Württemberg 1930—1952, Oldenburg Verlag 1993. ISBN 978-3-486-55950-7.
  • Eberhard Stegerer: Jurist, Polizeidirektor und SS-Offizier in Freiburg (Günther Sacksofsky), in: Kalchthaler, Peter u. a. (Hrsg.) in Kooperation mit dem Stadtarchiv Freiburg: Nationalsozialismus in Freiburg. Begleitbuch zur Ausstellung des Augustinermuseums Freiburg vom 26. November 2016 bis 7. Oktober 2017, Petersberg 2016, S. 114–115. ISBN 978-3-7319-0362-8.
  • Eberhard Stegerer: Die badischen Revier- und Gendarmeriebeamten im „Dritten Reich“. Tägliche Praxis im Bereich des Landeskommissärs Freiburg und NS-Ideologie, Göttingen 2018. ISBN 978-3-7369-9750-9.
  • Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, Göttingen 2019. ISBN 978-3-7369-7076-2.
  • Eberhard Stegerer: Julius La Fontaine. Jurist in der badischen Polizei, Demokrat und im Widerstand zum NS-Regime, Göttingen 2018. ISBN 978-3-7369-9876-6.
  • Karen Strobel, Brigitte Zwerger: Betrachtungen und Quellenstudien zur frühen völkischen Bewegung in Mannheim bis 1922, Marchivum Mannheim 2020.
  • Clemens Vollnhals (Hrsg.): Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945–1949. (= dtv. 2962 Dokumente). Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1991, ISBN 3-423-02962-5.
  • Heiko Wegmann: Die Reichspogromnacht in Freiburg – Eskalation des Antisemitismus. In: Peter Kalchthaler u. a. (Hrsg. in Kooperation mit dem Stadtarchiv Freiburg): Nationalsozialismus in Freiburg. Begleitbuch zur Ausstellung des Augustinermuseums Freiburg vom 26. November 2016 bis 7. Oktober 2017, Petersberg 2016, S. 222.
  • Friedrich Wilhelm: Die Polizei im NS-Staat. Die Geschichte ihrer Organisation im Überblick, Schöningh 1997. ISBN 978-3-506-77503-0.
  • Friedrich Wilhelm: Die Polizeipräsidenten und -direktoren im NS-Staat. In: Schriftreihe der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V. (Hrsg.): Archiv für Polizeigeschichte 1996, Hilden 1996, Heft 2/1996, Jg., Nr. 19, S. 47–54.
  • Hans Georg Zier: Politische Geschichte Badens 1918-1933. In: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Badische Geschichte. Vom Großherzogtum bis zur Gegenwart, Stuttgart 1979.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl., STAF Freiburg A 95/1 Nr. 253 Bild 4.
  2. Vgl., Geburtsurkunde GLA 466-2 Nr. 9037.
  3. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037, Handschriftlicher Lebenslauf Sacksofsky 10.8.1925.
  4. Nr. 868/1897 Standesamt Mannheim-Stadt.
  5. Vgl., Karen Strobel und Brigitte Zwerger; Betrachtungen und Quellenstudien zur frühen völkischen Bewegung in Mannheim bis 1922, Mannheim 2020.
  6. Lebenslauf Sacksofsky vom 10. August 1925 GLA 466-2 Nr. 9037.
  7. Lebenslauf Sacksofsky vom 10. August 1925 GLA 466-2 Nr. 9037.
  8. GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037, handschriftlicher Lebenslauf Sacksofsky vom 10.8.1925.
  9. GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037, handschriftlicher Lebenslauf Sacksofsky vom 10.8.1925.
  10. Abt. Staatsarchiv Freiburg A 9571 Nr. 252 Bild 10.
  11. GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037 Reifezeugnis, Heidelberg, 12. März 1921.
  12. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037, handschriftlicher Lebenslauf Sacksofsky vom 10. August 1925.
  13. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474 Curtius, Persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  14. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037, handschriftlicher Lebenslauf Sacksofsky vom 10.8.1925.
  15. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037, Abgangszeugnis Universität, Heidelberg, 28. Februar 1925.
  16. GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037 Curtius, Persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  17. Abt. Staatsarchiv Freiburg A 9571 Nr. 252 Bild 10.
  18. Abt. Staatsarchiv Freiburg A 95/1 Nr. 252 Bild 14.
  19. Vgl., Abt. Staatsarchiv Freiburg A 9571 Nr. 252 Bild 3.
  20. Vgl., Abt. Staatsarchiv Freiburg A 95/1 Nr. 252 Bild 3, Personal-Nachweisung.
  21. Zeitungsartikel des Hakenkreuzbanner vom 27. September 1933, Nr. 248, Seite 7.
  22. Karen Strobel, Brigitte Zwerger: Betrachtungen und Quellenstudien zur frühen völkischen Bewegung in Mannheim bis 1922 (Seiten 106 bis 116). Marchivum, September 2020, abgerufen am 18. November 2022.
  23. Vgl., Christoph Hübner: Organisation Escherich (Orgesch), 1920/21, publiziert am 11.05.2006 (Historisches Lexikon Bayerns; https://www.historisches-lexikonbayerns.de/Lexikon/Organisation Escherich (Orgesch), 1920/21 [Abruf 21.10.2022]).
  24. Michael Ruck: Korpsgeist und Staatsbewusstsein, Seite 128.
  25. Riccardo Bavaj: Hybris und Gleichgewicht. Weimars "antidemokratisches Denken" und Kurt Sontheimers freiheitlich-demokratische Mission. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 3. 2006, abgerufen am 4. Februar 2023.
  26. Daniel Siemens: Politische Gewalt als emotionale Befriedigung. Richard F. Behrendts vergessener Geniestreich aus dem Jahr 1932. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 13. 2016, abgerufen am 4. Februar 2023.
  27. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037, Klaus Curtius, persönliche Verhältnisse Sacksofsky, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  28. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037, Curtius, persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  29. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037, Curtius, persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  30. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuität 1933 und 1945, Göttingen 2019, S. 140.
  31. VGL., BA Berlin NSDAP-Gaukartei (ehem. BDC), Mitglieds-Nr. 3104244.
  32. Michael Ruck; Korpsgeist und Staatsbewusstsein, S. 137.
  33. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Curtius, persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  34. Vgl., Badische Presse/ Morgen-Ausgabe Mittwoch, den 4. Oktober 1933 Nr. 461. Seite 3.
  35. Hakenkreuzbanner Nr. 255 vom 4.10.1933, Seite 11 [„Abschied von Regierungsrat Sacksofsky“].
  36. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Klaus Curtius, persönliche Verhältnisse Sacksofsky, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  37. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Curtius, persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  38. Vgl., Badische Presse/ Morgen-Ausgabe Mittwoch, den 4. Oktober 1933 Nr. 461. Seite 3.
  39. Vgl., GLA Karlsruhe 233 Nr. 24638.
  40. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Curtius, persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  41. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Curtius, persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  42. STAF Freiburg, A 95/1 Nr. 252 Bild 48.
  43. Findbuch A 95/1 Sacksofsky, Günther; geb. 24.9.1901; Polizeidirektor Enthält: Verhalten Sacksofskys bei den Vorkommnissen im Rahmen der Saarfeier 1935 in Haltingen. Landesarchiv Baden-Württemberg. Staatsarchiv Freiburg, abgerufen am 18. November 2022.
  44. Eberhard Stegerer: Jurist, Polizeidirektor und SS-Offizier in Freiburg (Günther Sacksofsky), in: Kalchthaler, Peter u. a. (Hrsg. in Kooperation mit dem Stadtarchiv Freiburg): Nationalsozialismus in Freiburg. Begleitbuch zur Ausstellung des Augustinermuseums Freiburg vom 26. November 2016 bis 7. Oktober 2017, Petersberg 2016, S. 114-115.
  45. Vgl. FZ (Freiburger Zeitung) vom 22. April 1939, BI. 1, S. 3.
  46. Vgl., GLA Karlsruhe 233 Nr. 24638.
  47. Vgl. Dienstlaufbahn Sacksofsky GLA 466-2 Nr. 9036.
  48. GLA Karlsruhe 465 Q Nr 38474.
  49. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr 38474.
  50. GLA Karlsruhe 233 Nr. 24450, hier: Stegerer; Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“, S. 140.
  51. Vgl., STAF Freiburg C 1771 Nr. 112.
  52. Vgl., Stegerer; Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“, S. 141.
  53. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026.
  54. GLA Karlsruhe 465 Q Nr 38474, Zeugenaussage Spruchkammerverfahren gegen Sacksofsky, Hans Schnarrenberger, Kornwestheim, 9. April 1948.
  55. Zit. n. GLA Karlsruhe 472, Zugang 1986-70, Nr. 846.
  56. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026 (Personalakte Sacksofsky).
  57. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026.
  58. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr 38474, Zeugenaussage.
  59. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026 (Personalakte Sacksofsky).
  60. Vgl., BA Berlin VBS 286 Nr. 6400037915 (SS-Führer-Personalakte und Karteikarte).
  61. Vgl., GLA Karlsruhe 4662-Nr. 9026.
  62. Vgl. GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026.
  63. GLA 465 Karlsruhe q Nr 38474, Feldurteil vom 1.3.1943 (A.Z. St. L RHL Nr. 90/42 Unterschlagung von Lebensmitteln während des Krieges.
  64. Zit. N. STAF Freiburg A 95/1 Nr. 259, Brief Landeskommissär Schwoerer an Staatsminister Pflaumer, Freiburg, 8. März 1943.
  65. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945“, S. 142.
  66. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Curtius Persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  67. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, S. 142.
  68. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, S. 142.
  69. GLA Karlsruhe 466-2 q Nr. 9036, Dienstlaufbahn.
  70. Zit. N. GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026, Dienstlaufbahn.
  71. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, S. 142.
  72. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Ermittlungsbericht Kriminalpolizei Chemnitz, 5. März 1948.
  73. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Ermittlungsbericht Kriminalpolizei Chemnitz, 5. März 1948.
  74. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474.
  75. GLA Karlsruhe 465 q Nr 38474, Erwiderung Sacksofsky auf Anklage, Heidelberg, 18. Juli 1948.
  76. GLA Karlsruhe 465 q Nr 38474, Erwiderung Sacksofsky auf Anklage, Heidelberg, 18. Juli 1948.
  77. GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026.
  78. Vgl., EL 904--5 I_S 4402_0001.
  79. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Curtius, persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  80. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474 Ärztliche Bescheinigung, Dr. Karl Müller, 10. Dezember 1947.
  81. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Curtius, persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  82. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Curtius, persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  83. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Curtius, persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  84. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Curtius Rechtsanwalt Schreiben, 16.12.1947.
  85. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Klaus Curtius, persönliche Verhältnisse Sacksofsky, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  86. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr 38474.
  87. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Klageschrift vom 4. Juni 1948.
  88. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Klageschrift vom 4. Juni 1948.
  89. Zit. n. GLA Karlsruhe 472, Zugang 1986-70, Nr. 846.
  90. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Spruch der Spruchkammer, Heidelberg, 11. August 1948. Anmerkung: Die 10 000 DM Verfahrenskosten sind laut Spruchkammer mit den umfangreichen und aufwendigen Ermittlungen zu erklären.
  91. Vgl., GLA Karlsruhe 466.2 Nr. 9036.
  92. GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9029, Vorfälle Landratsamt Heidelberg 1958.
  93. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, S. 143.
  94. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, S. 143.
  95. Vgl. StadtAF Freiburg K1/49, Teil 1, D und GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9025-9037, sowie GLA Karlsruhe 472, Zugang 1986-70, Nr. 846 (Personalakten Sacksofsky).