Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Geheimhaltungsgrad

From Wickepedia
File:VERTRAULICH.jpg
DIN-A4-Seite für vertrauliche Informationen, wie sie von Bürgerschaft und Senat in Hamburg verwendet werden, die in einem speziellen Fotokopierer automatisch dreifach quer gestempelt werden.

Mit einem Geheimhaltungsgrad (auch Geheimhaltungsstufe genannt) werden Verschlusssachen entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft.

Dabei wird jedes Objekt (Dokument) gemäß seiner Schutzwürdigkeit und Gefährdung einem Schutzgrad (Schutzklasse) zugeordnet. Die einzelnen Schutzklassen bilden eine Ordnungsrelation, das heißt, sie unterteilen die Objekte in „Schichten“ (vertikale Gliederung). Jedem Subjekt (Akteur, Benutzer) wird nun, gemäß dem ihm entgegengebrachten Vertrauen, ebenfalls ein Schutzgrad zugewiesen. Ein Subjekt darf nur dann auf ein Objekt zugreifen, wenn die Schutzgrade des Subjektes (die Clearance einer Person) mindestens so hoch ist wie der Schutzgrad des Objektes (z. B. der Geheimhaltungsgrad eines Dokumentes).

Diese Art von Zugriffsbeschränkung ist vor allem beim Militär und anderen staatlichen Institutionen üblich, wird aber auch von vielen Unternehmen benutzt. In den meisten Fällen gibt es vier Geheimhaltungsgrade.

Eine Zugriffskontrolle dieser Art dient vor allem der Geheimnis, also dem Erhalt der Vertraulichkeit von Information. In Systemen mit hohen Sicherheitsanforderungen wird zu diesem Zweck die Erzeugung neuer Daten besonders behandelt: Legt ein Subjekt ein neues Objekt an, so hat dieses automatisch den Schutzgrad des Subjektes. So wird verhindert, dass Akteure mit einer hohen Zugangsberechtigung (unbeabsichtigt) Informationen an niedrigere Schutzgrade weitergeben können. Das führt aber dazu, dass „hochautorisierte“ Personen in erhöhtem Maße gefordert sind, ihre Äußerungen zu überdenken, sofern diese nicht in einem entsprechend autorisierten Kreis getätigt werden.

Bundesrepublik Deutschland

Bundesbehörden

Die Verschlusssachenanweisung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (VSA)[1] richtet sich an Bundesbehörden und bundesunmittelbare öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Sie wurde aufgrund Art. 86 Satz 1 GG, § 35 Abs. 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes SÜG erlassen. Verschlusssachen werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer Dienststelle oder auf deren Veranlassung nach § 4 Abs. 2 SÜG in folgende Geheimhaltungsgrade eingestuft:

  1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann,
  2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann,
  3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann,
  4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.

Hinweise zur Einstufung ergeben sich aus Anlage III zur VSA.[2] Beispiele sind danach für die Einstufung als:

  • STRENG GEHEIM: Alarmplan der Bundeswehr, Informationsaufkommen eines Nachrichtendienstes
  • GEHEIM: Maßnahmen nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, besondere Einsatzmittel und -verfahren von Spezialeinheiten der Polizei
  • VS-VERTRAULICH: Ermittlungsberichte in Spionageverdachtsfällen, Erkenntnisse über die Arbeitsweise extremistischer/terroristischer Organisationen, deren Preisgabe die weitere Beobachtung/Aufklärung gefährden würde, außenpolitische Verhandlungspositionen, deren frühzeitige Bekanntgabe deutschen Interessen schaden würde
  • VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH: Fahndungsunterlagen aus den Bereichen Terrorismus/Extremismus.

Deutscher Bundestag

Die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages gilt für Verschlusssachen (VS), die innerhalb des Bundestages entstehen oder dem Bundestag, seinen Ausschüssen oder Mitgliedern des Bundestages zugeleitet wurden.[3] VS sind Angelegenheiten aller Art, die durch besondere Sicherheitsmaßnahmen gegen die Kenntnis durch Unbefugte geschützt werden müssen. Sie werden je nach dem Schutz, dessen sie bedürfen, in folgende Geheimhaltungsgrade eingestuft:

  • streng geheim (Abgekürzung: str. geh.): VS, deren Kenntnis durch Unbefugte den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden würde.
  • geheim (Abkürzung geh.): VS, deren Kenntnis durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden, ihren Interessen oder ihrem Ansehen schweren Schaden zufügen oder für einen fremden Staat von großem Vorteil sein würde sowie wichtige Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs-, Steuer- oder sonstige private Geheimnisse oder Umstände des persönlichen Lebensbereichs, deren Kenntnis durch Unbefugte dem Berechtigten schweren Schaden zufügen würde.
  • VS-Vertraulich (Abkürzung: VS-Vertr.): VS, deren Kenntnis durch Unbefugte den Interessen oder dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder abträglich oder für einen fremden Staat von Vorteil sein könnte sowie wichtige Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs-, Steuer- oder sonstige private Geheimnisse oder Umstände des persönlichen Lebensbereichs, deren Kenntnis durch Unbefugte dem Interesse des Berechtigten abträglich sein könnte.
  • VS-Nur für den Dienstgebrauch (Abkürzung: VS-NfD): VS, die nicht unter die Geheimhaltungsgrade streng geheim, geheim oder VS-Vertraulich fallen, aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

VS der Geheimhaltungsgrade streng geheim oder geheim dürfen nur in den Räumen der Geheimregistratur eingesehen werden. Die Kennzeichnung erfolgt in entsprechender Anwendung der Verschlusssachenanweisung für die Bundesbehörden (VSA).

Kennzeichnung

Eine Verschlusssache so zu kennzeichnen, dass bei ihrer Handhabung während der gesamten Dauer ihrer Einstufung unter anderem der Geheimhaltungsgrad jederzeit erkennbar ist (§ 20 Abs. 2 VSA). Hinweise zur Handhabung von Verschlusssachen ergeben sich aus Anlage IV zur VSA.[4]

Bei Schriftgut wird bei STRENG GEHEIM und GEHEIM der Geheimhaltungsgrad mit dem Zusatz „amtlich geheim gehalten“ in roter Farbe durch Stempel oder Druck am oberen und unteren Rand jeder beschriebenen Seite angebracht, bei VS-VERTRAULICH mit dem Zusatz „amtlich geheim gehalten“ in schwarzer oder blauer Farbe am oberen Rand und bei VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH in schwarzer oder blauer Farbe am oberen Rand.

Falls Unternehmen eine Verschlusssache im Auftrag einer Behörde bzw. des Staates produzieren, lautet der Zusatz auf amtliche Veranlassung geheimgehalten. Die Geheimhaltungsgrade werden grundsätzlich in Majuskeln geschrieben. Die Schreibweise bei VS-VERTRAULICH und VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH erfolgt mit einfachem Bindestrich (Viertelgeviertstrich) ohne Leerzeichen vor oder nach diesem. Die Buchstabenkombination VS wird niemals in das Wort VERSCHLUSSSACHE aufgelöst. (§ 4 Abs. 2 SÜG)

Neben den Geheimhaltungsgraden kann der Personenkreis, der die Akten sehen darf, auch durch die Vergabe eines sogenannten Schutzwortes eingeschränkt werden. Grundlage sind die Sicherheitsbestimmungen für die Fernmeldeaufklärung (SiBestFmA), welche Bundeskanzleramt (BKAmt), Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) und Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erlassen haben. Das Schutzwort vergibt der Herausgeber der Verschlusssache zusätzlich zum Geheimhaltungsgrad und teilt es allen Personen mit, die Zugang zu der Verschlusssache haben dürfen.

Verschlusssachen sind je nach Einstufung in verschlossenen Aktenschränken oder Tresoren zu verwahren. Bei elektronischer Übermittlung sind sie zu verschlüsseln. In Deutschland werden dazu durch das BSI freigegebene Kryptosysteme verwendet[5][6]. „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist für jeden Mitarbeiter einer Behörde im Rahmen seiner Dienstgeschäfte zugänglich. Personen, die Zugang zu Verschlusssachen ab dem Geheimhaltungsgrad „VS-VERTRAULICH“ oder „GEHEIM“ erhalten sollen, werden vorher einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Bei der „erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen“ für Personen mit Zugang zu als „STRENG GEHEIM“ eingestuften Verschlusssachen werden außerdem „Referenzpersonen“ befragt, also Personen, mit denen der Antragsteller regelmäßig engen Kontakt pflegt, und weitere Sicherheitsmerkmale geprüft. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden Sicherheitsüberprüfungen durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durchgeführt, in der übrigen öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft durch das Bundesamt und die Landesbehörden für Verfassungsschutz.

Wer sich Zugang zu Verschlusssachen ab dem Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH „verschaffen kann“, wird dazu zugelassen, wer Zugang „erhalten soll“, wird ermächtigt. Wer nur Zugang zu Verschlusssachen der Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH hat, wird auf die gewissenhafte Erfüllung der Bestimmungen des Geheimschutzes verpflichtet.[7]

Bei der Durchführung der VSA wirkt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit (§ 4 Abs. 5 Satz 1 SÜG).

Bundesländer

Die Länder haben eigene Sicherheitsüberprüfungsgesetze und Verschlusssachenanweisungen für die Landesbehörden und landesunmittelbaren öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sowie die Landkreise und Gemeinden, die mit Verschlusssachen befasst sind. Diese entsprechen inhaltlich im Wesentlichen dem Bundesrecht.[8]

Deutsche Demokratische Republik

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde in der Nationalen Volksarmee (NVA) in Staats- und Dienstgeheimnisse unterschieden. Für Staatsgeheimnisse gab es die Geheimhaltungsgrade:

  • Geheime Kommandosache (GKdoS)
  • Geheime Verschlußsache (GVS)
  • Vertrauliche Verschlußsache (VVS).

Für Dienstgeheimnisse waren die Geheimhaltungsgrade

  • Nur für den Dienstgebrauch (NfD)
  • Vertrauliche Dienstsache (VD)
  • Besondere Dienstsache (BDS, erst seit etwa 1989).

Die Verschlusssachen einstufen und die Vervielfältigung anordnen durften für „Geheime Kommandosachen“ die Stellvertreter des Ministers, der Hauptinspekteur der NVA und die Kommandeure mit Dienstgrad Generalmajor und Gleichgestellte, für „Geheime Verschlußsachen“ die Kommandeure mit Dienstgrad Oberst und Gleichgestellte und die Direktoren der volkseigenen Betriebe im Geschäftsbereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung und für „Vertrauliche Verschlußsachen“ die Leiter von Struktureinheiten mit Dienstgrad Oberstleutnant und Gleichgestellte. Die Berechtigten und ihre Stellvertreter durften jeweils auch gleichzeitig die niedrigeren Geheimhaltungsgrade anordnen.

Eingestuft wurden als

  • Geheime Kommandosache: Informationen von höchster politischer, ökonomischer, militärischer, wissenschaftlicher, technischer oder technologischer Bedeutung, deren Geheimhaltung für die Sicherung der Grundlagen der DDR bzw. der sozialistischen Staatengemeinschaft entscheidend ist oder deren Offenbarung diese Grundlagen gefährden kann.
  • Geheime Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen von gesamtstaatlicher Bedeutung, deren Geheimhaltung der DDR oder der sozialistischen Staatengemeinschaft in sehr hohem Maße nutzt oder einen bedeutenden Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung schwere Gefahren, Schäden, Störungen oder andere Nachteile für die Innen- und Außenpolitik des sozialistischen Staates, die Volkswirtschaft, die Verteidigungskraft bzw. die innere Sicherheit herbeiführen kann.
  • Vertrauliche Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen mit Bedeutung für gesellschaftliche Bereiche und Prozesse bzw. den sozialistischen Staat, deren Geheimhaltung einen Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung Gefahren, Schäden, Störungen oder andere Nachteile für diese herbeiführen kann.[9]

Deutschland 1933–1945

File:Geheime Kommandosache.jpg
Vordruck Geheime Kommandosache, Marinenachrichtendienst

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden im militärischen Bereich die grundlegenden Anforderungen zur Geheimhaltung in der Verschlusssachen-Vorschrift (H.Dv. 99, M.Dv.Nr. 9, L.Dv.99 – vom 1. Oktober 1935 und vom 1. August 1943) festgelegt. Hierbei wird der Begriff der Verschlusssache wie folgt definiert: „Verschlußsachen im Sinne dieser Vorschrift sind Schriften und Schriftstücke, die zum Wohle des Reiches, insbesondere im Interesse der Landesverteidigung oder aus anderen dienstlichen Gründen eines besonderen Geheimschutzes bedürfen.“

Militär

Die Verschlusssachen im militärischen Bereich wurden in vier Geheimhaltungsgrade[10] eingeteilt:

  1. „Nur für den Dienstgebrauch“ (N.f.d.D., auch n.f.D.) – allen Dienstgraden zugänglich
  2. „Geheim“ (Geh.) – regulär nur für Offiziere; Unteroffiziere nur nach besonderer Genehmigung
  3. „Geheime Kommandosache“ (Geh.KdoS.,[11] auch: „g. Kdos.“ und „GKdos.“) – Nur für Offiziere
  4. „Geheime Kommandosache-Chefsache“ (g.KDos.Chefs) – Nur für Generalstabsoffiziere des Oberkommandos der Wehrmacht und nachgeordneter Stäbe bis zum Generalkommando eines Armeekorps

Behörden

  1. „Nur für den Dienstgebrauch“ (N.f.d.D.) bzw. „Nur für deutsche Behörden“ (N.f.d.B.)
  2. „Vertraulich“ (Vertr.)
  3. „Geheim“ (Geh.)
  4. „Geheime Kommandosache“ (Geh.KdoS.)
  5. „Geheime Reichssache“ (Geh.RchS.)

Die Verschlusssachen-Vorschrift regelte genau die Kennzeichnung, die Verteilung, die Vernichtung und das Verhalten bei Verlust.

Geheime Reichssache

Der „Verschlußsachen-Anweisung“ von 1935 folgend wurden Verschlusssachen sowie die Grade der Geheimhaltung für die Verwaltung umfassend formuliert: „Verschlußsachen (VS) sind solche Sachen aller Art, deren Kenntnis zum Wohle des Reiches, insbesondere im Interesse der Landesverteidigung oder aus dienstlichen, politischen oder disziplinarischen Gründen auf einen bestimmten Kreis von Personen beschränkt werden muß und dauernd unter Verschluß zu halten sind.“[12]

  • „VS sind ›Geheim‹ (Geh.), wenn ihr Inhalt einen höheren Schutz gegen Bekanntwerden und Verrat erhalten muß“, oder
  • „›Geheime Reichssache‹ (Geh.RchS.), wenn sie des höchsten Geheimschutzes bedürfen und daher nur zur Kenntnis eines engst begrenzten und jeweils genau zu bezeichnenden Personenkreises gelangen sollen. Geh.RchS. stehen unter besonderer Sicherung der Verwahrung und Beförderung.“[12]

„Grundsätzlicher Befehl des Führers“

Als Führer und Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ordnete Adolf Hitler am 11. Januar 1940 in einem „Grundsätzlichen Befehl“ an:[13]

  1. Niemand: Keine Dienststelle, kein Offizier dürfen von einer geheimzuhaltenden Sache erfahren, wenn sie nicht aus dienstlichen Gründen unbedingt davon Kenntnis erhalten müssen.
  2. Keine Dienststelle und kein Offizier dürfen von einer geheimzuhaltenden Sache mehr erfahren, als für die Durchführung ihrer Aufgabe unbedingt erforderlich ist.
  3. Keine Dienststelle und kein Offizier dürfen von einer geheimzuhaltenden Sache bzw. dem für sie notwendigen Teil früher erfahren, als dies für die Durchführung ihrer Aufgabe unbedingt erforderlich ist.
  4. Das gedankenlose Weitergeben von Befehlen, deren Geheimhaltung von entscheidender Bedeutung ist, laut irgendwelcher allgemeiner Verteilerschlüssel ist verboten.

In Ergänzung dazu befahl Hitler am 12. Juni 1942, insbesondere bei der Vorbereitung größerer Operationen müsse die Geheimhaltung in viel höherem Maße als bisher Allgemeingut der Offiziere werden. Dies sei durch regelmäßige eindringliche Belehrung, ständige Überwachung und scharfe Ahndung von Verstößen sicherzustellen.[14]

Vereinigte Staaten

File:Sensitive-electronic-devices.jpg
Geheimhaltungshinweis, USA

Die staatlichen Geheimhaltungsgrade in den Vereinigten Staaten sind:[15]

  1. Top Secret (Streng geheim)
  2. Secret (Geheim)
  3. Confidential (Vertraulich)

Top secret ist der höchste der Allgemeinheit bekannte Geheimhaltungsgrad. Sie wird für Informationen angewendet, die „außerordentlich schweren Schaden“[16] für die nationale Sicherheit mit sich bringen, wenn sie der Öffentlichkeit bekannt werden. Mehr als 850.000 Personen in den USA haben eine Freigabe für den Zugriff auf Informationen des höchsten Geheimhaltungsgrades.[17][18]

Auch unwichtige oder nichtssagende Informationen können als Top Secret eingestuft werden, wenn die Art der Informationsgewinnung geheim bleiben soll. Dies kann beispielsweise für abgefangene Kommunikationssignale (Signal Intelligence – SIGINT) oder menschliche Quellen (Human Intelligence – HUMINT) gelten.

Der Geheimhaltungsgrad Secret ist der zweithöchste Geheimhaltungsgrad. Mit ihm werden Informationen deklariert, deren Veröffentlichung „schweren Schaden“[19] für die nationale Sicherheit bedeuten würde.

Der Geheimhaltungsgrad Confidential ist der niedrigste. Er ist definiert als Information, die bei ihrer Veröffentlichung einen nicht näher definierten Schaden für die nationale Sicherheit anrichten würde.[20]

Nur außerordentlich schützenswerte Informationen fallen unter die diversen Geheimhaltungsgrade. Dazu gehören:[21]

  • militärische Pläne, Waffensysteme oder Operationen,
  • Informationen über ausländische Regierungen,
  • Geheimdienstaktivitäten (einschließlich verdeckter Operationen), Informationsquellen und -methoden oder Kryptologie,
  • auswärtige Beziehungen oder auswärtige Aktivitäten der Vereinigten Staaten, einschließlich vertraulicher Quellen,
  • wissenschaftliche, technologische oder ökonomische Sachverhalte, die in Bezug zur nationalen Sicherheit stehen,
  • Regierungsprogramme, die für die Sicherheit von nuklearem Material oder den entsprechenden Einrichtungen verantwortlich sind,
  • Informationen über Schwachstellen oder Fähigkeiten von Systemen, Einrichtungen, Infrastrukturen, Projekten, Plänen oder Sicherheitsdiensten in Bezug zur nationalen Sicherheit
  • sowie die Entwicklung, Produktion und der Einsatz von Massenvernichtungswaffen.

Der damalige Präsident Barack Obama hat mit seiner Executive Order 13526 – Classified National Security Information vom 29. Dezember 2009 in Abschnitt 1.7 unter anderem festgelegt, dass keine Informationen geheim gehalten werden dürfen,

  1. um Rechtsverstöße, Ineffizienz oder Verwaltungsfehler zu verbergen, oder
  2. um zu vermeiden, dass Personen, Organisationen oder Behörden „in Verlegenheit geraten“.[22]
File:Wikileaks-france-nsa-comint-gamma.png
Beispiel für ein internes Informationsblatt der National Security Agency mit dem Geheimhaltungsgrad TOP SECRET, der Unterkategorie COMINT-GAMMA und den Handhabungshinweisen ORCON//NOFORN.

Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Spekulationen, es gebe noch weitere Geheimhaltungsgrade, die über Top Secret einzusortieren seien; zuletzt beispielsweise im Rahmen der Globalen Überwachungs- und Spionageaffäre.[23][24] Diese Spekulationen beruhen jedoch auf einem Missverständnis:[25] Als Ergänzung zur Einstufung mittels der oben genannten Geheimhaltungsgrade kann jede Information zusätzlich im Rahmen eines vom Director of National Intelligence aufgelegten, sogenannten Special Access Program mit einer Zugangsbeschränkung versehen werden. Die aktuell gültige Beschränkung ist unter dem Oberbegriff Sensitive Compartmented Information (SCI) bekannt und umfasst mehrere Zugangskontrollprogramme, die als Untergliederung nach Art der Informationsquelle fungieren.[26] Beispiele für solche Zugangskontrollprogramme sind:

Diese Programme werden mit einem meist geheimen Codewort weiter untergliedert; so sind dem Special Intelligence-Programm aktuell die Codewörter [Very Restricted Knowledge (VRK), Exceptionally Controlled Information (ECI)] Error: {{Lang}}: text has italic markup (help) und GAMMA zugeordnet.[27] Informationen können somit horizontal mit unterschiedlichen Geheimhaltungsgraden versehen sein, sich vertikal jedoch im gleichen Bereich einer Zugangsbeschränkung befinden.[28] Deutlich wird dies im Bildbeispiel rechts: Der Geheimhaltungsgrad Top secret wird durch die Unterkategorie COMINT und das Codewort GAMMA, eine weitere Untergliederung der Kategorie COMINT, im Zugriff auf diejenigen beschränkt, die dazu berechtigt sind, Informationen aus den entsprechenden Bereichen und des entsprechenden Geheimhaltungsgrades abzurufen. Ergänzt wird dies durch die Handhabungshinweise ORCON (englisch: originator controls dissemination of information, Weiterverbreitung nur durch den Urheber) und NOFORN (englisch: not releasable to foreign nationals, keine Weitergabe an ausländische Staatsbürger).[29]

NATO

Die Geheimhaltungsgrade der NATO sind:[30]

  1. COSMIC TOP SECRET (CTS), wird in Deutschland behandelt wie STRENG GEHEIM
  2. NATO SECRET (NS), wird in Deutschland behandelt wie GEHEIM
  3. NATO CONFIDENTIAL (NC), wird in Deutschland behandelt wie VS-VERTRAULICH
  4. NATO RESTRICTED (NR), wird in Deutschland behandelt wie VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bei internationalen Einsätzen, wie z. B. dem Einsatz deutscher Tornados in Afghanistan, erfolgt die Einstufung z. B. als NATO SECRET releasable to ISAF SECRET.

Keinem Geheimhaltungsgrad unterliegende NATO-Informationen werden als NATO UNCLASSIFIED (NU) gekennzeichnet. Informationen und Dokumente mit dieser Bezeichnung sind nicht öffentlich und dürfen nicht ohne die Zustimmung der NATO veröffentlicht werden. Diese Einschränkung kann mit dem Zusatz RELEASABLE TO THE PUBLIC und/oder RELEASABLE TO INTERNET aufgehoben werden.[30]

Informationen oder Dokumente, die öffentlich zugänglich sind, werden mit dem Zusatz NON SENSITIVE INFORMATION RELEASABLE TO THE PUBLIC gekennzeichnet.

Andere Staaten, über- und zwischenstaatliche Organisationen

Die folgende Tabelle gibt die Geheimhaltungsgrade anderer Staaten, über- und zwischenstaatliche Organisationen an. Die Gliederung erfolgt in Anlehnung an das deutsche Klassifikationssystem, eine direkte Übertragung ist jedoch aufgrund sprachlicher und kultureller Unterschiede nicht in allen Fällen möglich.[31][32]

Staat
STRENG GEHEIM
GEHEIM
VS-VERTRAULICH
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Ägypten Sirri Lilghayeh SirriKhas Mehoud Jidden
Albanien[33] Tepër sekret Sekret Konfidencial i kufizuar
Algerien TRÈS SECRET SECRET CONFIDENTIEL DIFFUSION RESTREINTE
Argentinien[34] SECRETO CONFIDENCIAL PÚBLICO
Äthiopien Yemiaz Birtou Mistir Mistir Kilkil  
Australien TOP SECRET SECRET PROTECTED RESTRICTED
Belgien (Flämisch) ZEER GEHEIM GEHEIM VERTROUWELIJK
Belgien (Französisch) TRÈS SECRET SECRET CONFIDENTIEL
Bolivien Supersecreto oder Muy Secreto Secreto Confidencial Reservado
Bosnien und Herzegowina TAJNO POVJERLJIVO INTERNO
Brasilien Ultra Secreto Secreto Confidencial Reservado
Bulgarien Строго секретно Секретно Поверително За служебно ползване
Chile Secreto Secreto Reservado Reservado
China[35] 绝密, Juémì 机密, Jīmì 秘密, Mìmì  
Costa Rica Alto Secreto Secreto Confidencial  
Dänemark YDERST HEMMELIGT HEMMELIGT FORTROLIGT TIL TJENESTEBRUG
Deutsche Demokratische Republik (DDR) Geheime Kommandosache (GKdos) Geheime Verschlußsache (GVS) Vertrauliche Verschlußsache (VVS) Vertrauliche Dienstsache (VD)
Deutschland STRENG GEHEIM GEHEIM VS-VERTRAULICH VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Ecuador Secretisimo Secreto Confidencial Reservado
El Salvador Ultra Secreto Secreto Confidencial Reservado
Estland Täiesti salajane Salajane Konfidentsiaalne Piiratud
Eurokorps[36] EUROCOR TRÈS SECRET (ECTS) oder
EUROCORPS TOP SECRET
EUROCOR SECRET (ECS) oder
EUROCORPS SECRET
EUROCOR CONFIDENTIEL (ECC) oder
EUROCORPS CONFIDENTIAL
EUROCOR DIFFUSION RESTREINTE (ECDR) oder
EUROCORPS RESTRICTED
Europäische Union[36]
Europol (für Europol mit dem Zusatz Europol)[37]
TRES SECRET UE/EU TOP SECRET
(TS-UE/EU-TS)
SECRET UE/EU SECRET
(S-UE/EU-S)
CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL
(C-UE/EU-C)
RESTREINT UE/EU RESTRICTED
(R-UE/EU-R)
Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) EURA STRENG GEHEIM EURA GEHEIM EURA VERTRAULICH EURA NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Europäische Weltraumagentur (ESA)[36] ESA TOP SECRET ESA SECRET ESA CONFIDENTIAL ESA RESTRICTED
Europäische Zentralbank ECB-SECRET ECB-CONFIDENTIAL ECB-RESTRICTED
Finnland ERITTÄIN SALAINEN oder
YTTERST HEMLIG
SALAINEN oder
HEMLIG
LUOTTAMUKSELLINEN oder
KONFIDENTIELL
KÄYTTÖ RAJOITETTU oder
BEGRÄNSAD TILLGÅNG
Frankreich[38] TRÈS SECRET SECRET - DIFFUSION RESTREINTE[39]
Griechenland Άκρως Απόρρητον (AAΠ) Απόρρητον (AΠ) Εμπιστευτικόν (EM) Περιορισμένης Χρήσης (ΠX)
Großbritannien[40] Top Secret Secret Official
Guatemala Alto Secreto Secreto Confidencial Reservado
Haiti Top Secret Secret Confidential Reserve
Honduras Super Secreto Secreto Confidencial Reservado
Hongkong Top Secret, 高度機密, Gāodù jīmì Secret, 機密, Jīmì Confidential, 保密, Bǎomì Restricted, 內部文件, Nèibù wénjiàn
Indien Param Gupt Gupt Gopniya Pratibanhst/seemit
Indonesien Sangat Rahasia Rahasia Agak Rahasia Terbatas
Irak Sirri Lil-ghayah Sirri Khass Mehdoud
Iran Bekoliserri Serri Kheil Mahramaneh Mahramaneh
Irland Top Secret Secret Confidential Restricted
Island[41] ALGJÖRT LEYNDARMÁL LEYNDARMÁL TRÚNAÐARMÁL TAKMARKAÐUR AÐGANGUR
Israel Sodi Beyoter
סודי ביותר
Sodi
סודי
Shamur
שמור
Mugbal
מוגבל
Italien Segretissimo Segreto Riservatissimo Riservato
Japan Kimitsu, 機密 Gokuhi, 極秘 Hi, Toriatsukai chūi, 取り扱い注意
Jordanien Maktum Jiddan Maktum Sirri Mahdud
Kambodscha Sam Ngat Bamphot Sam Ngat Roeung Art Kambang Ham Kom Psay
Kanada Top Secret Secret Confidential  
Kasachstan Совершенно секретно Секретно Для служебного пользования
Kolumbien Ultrasecreto Secreto Reservado Confidencial
Kroatien Vrlo tajno Tajno Povjerljivo Ograničeno
Laos Lup Sood Gnod Kuam Lup Kuam Lap Chum Kut Kon Arn
Lettland Sevišķi slepeni Slepeni Konfidenciāli Dienesta vajadzībām
Libanon Tres Secret Secret Confidentiel  
Litauen Visiškai slaptai Slaptai Konfidencialiai Riboto naudojimo
Luxemburg Très Secret Lux Secret Lux Confidentiel Lux Restreinte Lux
Mexiko Ultra Secreto Secreto Confidencial Restringido / Reservado
Malta L-Oghla Segretezza Top Secret Sigriet Secret Kunfidenzjali Confidential Ristrett Restricted
Montenegro TAJNO POVJERLJIVO INTERNO
Neuseeland Top Secret Secret Confidential Restricted
Nicaragua Alto Secreto Secreto Confidencial Reservado
Niederlande Stg. ZEER GEHEIM Stg. GEHEIM Stg. CONFIDENTIEEL Dep. VERTROUWELIJK
Nordmazedonien[42] ДPЖABHA TAJHA СTPOГO ДOBEPЛИBO ДOBEPЛИBO ИHTEPNO
Norwegen STRENGT HEMMELIG HEMMELIG KONFIDENSIELT BEGRENSET
OCCAR[36] OCCAR TOP SECRET OCCAR SECRET OCCAR CONFIDENTIAL OCCAR RESTRICTED
Österreich[43] Streng Geheim Geheim Vertraulich Eingeschränkt
Pakistan (Urdu) Intahai Khufia Khufia Sigh-E-Raz Barai Mahdud Taqsim
Paraguay Secreto Secreto Confidencial Reservado
Peru Estrictamente Secreto Secreto Confidencial Reservado
Philippinen Top Secret Secret Confidential Restricted
Polen Ściśle Tajne Tajne Poufne Zastrzeżone
Portugal Muito Secreto Secreto Confidencial Reservado
Rumänien Strict secret de importanță deosebită Strict secret Secret Secret du serviciu
Russland Особой важности Совершенно секретно Секретно Для служебного пользования
Saudi-Arabien Saudi Top Secret Saudi Very Secret Saudi Secret Saudi Restricted
Schweden HEMLIG/TOP SECRET HEMLIG oder
KVALIFICERAT HEMLIG
HEMLIG/SECRET oder
HEMLIG
HEMLIG/CONFIDENTIAL oder
KONFIDENTIELL
HEMLIG/RESTRICTED oder
BEGRÄNSAT HEMLIG
Schweiz[44] SECRET oder
GEHEIM oder
SEGRETO
CONFIDENTIEL oder
VERTRAULICH oder
CONFIDENZIALE
INTERNE oder
INTERN oder
AD USO INTERNO
Slowakei Prísne tajné Tajné Dôverné Vyhradené
Slowenien STROGO TAJNO TAJNO ZAUPNO INTERNO
Spanien SECRETO RESERVADO CONFIDENCIAL DIFUSIÓN LIMITADA
Südafrika (English) Top Secret Secret Confidential Restricted
Südafrika (Afrikaans) Uiters Geheim Geheim Vertroulik Beperk
Südkorea I-Kup Bi Mil 1급비밀 II-Kup Bi Mil 2급비밀 III-Kup Bi Mil 3급비밀 Dae Woi Bi 대외비
Taiwan Chichimi Chimi    
Thailand ลับที่สุด ลับมาก ลับ ปกปิด
Tschechien Přísně tajné Tajné Důvěrné Vyhrazené
Türkei Çok Gizli Gizli Özel Hizmete Özel
Ukraine Цiлком тaємно Тaємно
Ungarn[45] Szigorúan titkos! Titkos! Bizalmas! Korlátozott terjesztésű!
Uruguay Ultra Secreto Secreto Confidencial Reservado
USA Top Secret Secret Confidential Restricted
Vietnam Toi-Mat Mat Kin Pho Bien Han Che

Siehe auch

Literatur

  • Oberkommando der Wehrmacht (Hrsg.): H.Dv. 99, M.Dv.Nr. 9, L.Dv. 99 – Verschlußsachen-Vorschrift – Gültig für die Wehrmacht. Books on Demand, Norderstedt 1943, ISBN 978-3-7494-6692-4 (Online-Leseprobe – Reproduktion des Originals).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA) vom 10. August 2018, GMBl. 2018 Nr. 44–47, S. 826.
  2. Anlage III Verschlusssachenanweisung, Hinweise zur Einstufung.
  3. Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages. Anlage 3 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. bundestag.de, abgerufen am 9. April 2022
  4. Anlage IV Verschlusssachenanweisung, Hinweise zur Handhabung von Verschlusssachen.
  5. Zulassung. BSI, abgerufen am 23. November 2020.
  6. BSI-Schrift 7164: Liste der zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte und -systeme. BSI, abgerufen am 23. November 2020.
  7. Anlage VIII Verschlusssachenanweisung – Muster. (PDF) In: Bundesministerium des Innern und für Heimat. 10. August 2018; (mit Mustern für die Nachweise der Verpflichtung, Zulassung und Ermächtigung).
  8. vgl. beispielsweise für Niedrsachsen: Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG -) in der Fassung vom 30. März 2004; Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen. Bek. d. MI v. 30. 11. 1982 – 45.1 – 143-A-00 005.
  9. DV 010/0/009, Schutz der Staatsgeheimnisse in der Nationalen Volksarmee
  10. Holger Berwinkel, Geheimhaltungsgrade: Eine Fußnote zur Aktenkunde, in: Aktenkunde, 29. September 2020.
  11. Rudolf Absolon: Die Wehrmacht im Dritten Reich. Band 1: 30. Januar 1933 bis 2. August 1934. Mit einem Rückblick auf das Militärwesen in Preußen, im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. (= Schriften des Bundesarchivs. Band 16, 1). 2. Auflage. Harald Boldt-Verlag im R. Oldenbourg-Verlag, Boppard am Rhein 1998, ISBN 3-486-41070-9, S. XII.
  12. 12.0 12.1 Bernward Dörner: Die Deutschen und der Holocaust. Was niemand wissen wollte, aber jeder wissen konnte. Propyläen-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-549-07315-5, S. 638 mit Anm. 90.
  13. Führerbefehl Nr. 1, Faksimile, in: Alfred de Zayas: Völkermord als Staatsgeheimnis, München 2011, S. 189.
  14. Martin Moll (Hrsg.): „Führer-Erlasse“ 1939–1945: Edition sämtlicher überlieferter, nicht im Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkrieges schriftlich erteilter Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1997, ISBN 3-515-06873-2, Dokument 174, S. 263 ff.
  15. Part 1, Sec. 1.2(a) & Sec. 1.2(b), Executive Order 13526 of December 29, 2009 – Classified National Security Information, In: United States Government Printing Office. 5. Januar 2010, abgerufen am 5. Januar 2016.
  16. Part 1, Sec. 1.2(a)(1), Executive Order 13526 of December 29, 2009 – Classified National Security Information, In: United States Government Printing Office. 5. Januar 2010, abgerufen am 5. Januar 2016.
  17. Behördenchaos: Amerikas Geheimdienste vergeuden Zeit und Geld. In: Der Spiegel (online). 19. Juli 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. Juli 2010; abgerufen am 19. Juli 2013.
  18. Dana Priest & William M. Arkin: Top Secret America: A hidden world, growing beyond control. In: The Washington Post. 19. Juli 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. Oktober 2010; abgerufen am 19. Juli 2013.
  19. Part 1, Sec. 1.2(a)(2), Executive Order 13526 of December 29, 2009 – Classified National Security Information, In: United States Government Printing Office. 5. Januar 2010, abgerufen am 5. Januar 2016.
  20. Part 1, Sec. 1.2(a)(3), Executive Order 13526 of December 29, 2009 – Classified National Security Information, In: United States Government Printing Office. 5. Januar 2010, abgerufen am 5. Januar 2016.
  21. Part 1, Sec. 1.4(a)-(h), Executive Order 13526 of December 29, 2009 – Classified National Security Information, In: United States Government Printing Office. 5. Januar 2010, abgerufen am 5. Januar 2016.
  22. Part 1, Sec. 1.7(a)(1) & Sec. 1.7(a)(2), Executive Order 13526 of December 29, 2009 – Classified National Security Information, In: United States Government Printing Office. 5. Januar 2010, abgerufen am 5. Januar 2016.
  23. Fabian Schmid: Mysteriöser Snowden-Leak zeigt britische Spionagebasis im Oman. In: derstandard.at. 4. Juni 2014, abgerufen am 13. Januar 2017.
  24. 30.0 30.1 Punkt 2.1.1 der Anlage VII (Hinweise zur Handhabung von Verschlusssachen ausländischer Staaten sowie über- oder zwischenstaatlicher Organisationen) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 10. August 2018, abgerufen am 16. Juni 2019.
  25. Vergleichstabelle Geheimhaltungsgrade. (PDF) In: Bundesministerium des Innern und für Heimat. Abgerufen am 20. März 2020.
  26. bei NISPOM app. B dss.mil. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. September 2010; abgerufen am 17. Mai 2008.
  27. LIGJ Nr. 8457 – PËR INFORMACIONIN E KLASIFIKUAR “SEKRET SHTETËROR”. (PDF; 179 kB) In: shish.gov.al. SHISH, 11. Februar 1999, abgerufen am 24. März 2020 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value)., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 25 vom 15. März 2012).
  28. LEY DE INTELIGENCIA NACIONAL – Ley 25.520. In: argentina.gob.ar. Argentinischer Nationalkongress, 6. Dezember 2001, abgerufen am 24. März 2020 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value)., zuletzt geändert durch Dekret Nr. 214 vom 5. März 2020).
  29. 中华人民共和国保守国家秘密法 – „Gesetz über die Bewahrung von Staatsgeheimnissen der Volksrepublik China“ vom 5. September 1988, Online
  30. 36.0 36.1 36.2 36.3 Anlage VI Verschlusssachenanweisung – Hinweise zur Handhabung von Verschlusssachen ausländischer Staaten sowie über- oder zwischenstaatlicher Organisationen. In: Bundesministerium des Innern und für Heimat. 10. August 2018, abgerufen am 25. Oktober 2019.
  31. Beschluss 2009/968/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Annahme der Vertraulichkeitsregeln für Europol-Informationen
  32. Arrêté du 13 novembre 2020 portant approbation de l’instruction générale interministérielle no 1300 sur la protection du secret de la défense nationale. In: https://www.legifrance.gouv.fr/. Abgerufen am 18. November 2020.
  33. Die Formulierung „DIFFUSION RESTREINTE“ ist nicht Teil der Geheimhaltungsstufen im engeren Sinne: Es handelt sich um eine Sicherheitsaussage die nicht unter das Strafrecht fällt, deren Offenlegung aber unter dem Gesichtspunkt des Berufsgeheimnisses geahndet werden kann.
  34. Guidance – Government Security Classifications. In: https://www.gov.uk/. Abgerufen am 3. Mai 2019.
  35. Reglugerð um vernd trúnaðarupplýsinga, öryggisvottanir og öryggisviðurkenningar á sviði öryggis- og varnarmála. In: reglugerd.is. 28. Oktober 2012, abgerufen am 20. März 2020 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  36. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen vom 27. Juli 2012, BGBl. II 2014 Nr. 3, S. 113, dort in Majuskelschrift
  37. § 2 Abs. 2 – Informationssicherheitsgesetz. Abgerufen am 27. März 2013.
  38. Informationsschutzverordnung vom 4. Juli 2007.
  39. 2009. évi CLV. törvény a minősített adat védelméről. In: net.jogtar.hu. 20. März 2018, abgerufen am 20. März 2020 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).