Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Nordrhein-Westfalen |
Rechtsmaterie: | Kommunalrecht |
Fundstellennachweis: | SGV. NRW. 2020 |
Erlassen am: | 24. Juni 1969 |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 1969 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus wurde am 27. Juni 1969 verkündet[1] und gliederte 13 Gemeinden des Landkreises Ahaus neu.
Gleichzeitig trat das Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden des Amtes Schöppingen, Landkreis Ahaus vom 2. Juni 1969[2] in Kraft, durch das die neue Gemeinde Schöppingen aus den drei Gemeinden des gleichzeitig aufgelösten Amtes Schöppingen gebildet wurde.
Durch das Münster/Hamm-Gesetz wurden zum 1. Januar 1975 weitere Gemeinden des Kreises Ahaus neu gegliedert, der Kreis Ahaus (1. Januar 1939 – 30. September 1969: Landkreis Ahaus) wurde aufgelöst und die Städte und Gemeinden dem neuen Kreis Borken zugeordnet.
Kurzbeschreibung
I. Abschnitt | Gebietsänderungen |
§ 1 | Zusammenschluss der Gemeinden Wigbold Nienborg und Heek zur neuen Gemeinde Heek, Auflösung des Amtes Nienborg |
§ 2 | Zusammenschluss der Stadt Vreden und der Gemeinde Ammeloe zur neuen Stadt Vreden |
§ 3 | Eingliederung der Gemeinden Wüllen und Ammeln in die Stadt Ahaus, Auflösung des Amtes Wüllen |
§ 4 | Zusammenschluss der Gemeinden Legden und Asbeck zur neuen Gemeinde Legden, Auflösung des Amtes Legden |
§ 5 | Eingliederung der Gemeinde Kirchspiel Stadtlohn in die Stadt Stadtlohn, Auflösung des Amtes Stadtlohn |
§ 6 | Zusammenschluss der Gemeinden Südlohn und Oeding zur neuen Gemeinde Südlohn |
II. Abschnitt | Schlussvorschriften |
§ 7 | Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen |
§ 8 | Zuordnung zu Amtsgerichten:
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§ 9 | Neuwahlen der Stadträte von Ahaus und Stadtlohn |
§ 10 | Inkrafttreten am 1. Juli 1969 |