| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus |
| Art: | Landesgesetz |
| Geltungsbereich: | Nordrhein-Westfalen |
| Rechtsmaterie: | Kommunalrecht |
| Fundstellennachweis: | SGV. NRW. 2020 |
| Erlassen am: | 24. Juni 1969 |
| Inkrafttreten am: | 1. Juli 1969 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus wurde am 27. Juni 1969 verkündet[1] und gliederte 13 Gemeinden des Landkreises Ahaus neu.
Gleichzeitig trat das Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden des Amtes Schöppingen, Landkreis Ahaus vom 2. Juni 1969[2] in Kraft, durch das die neue Gemeinde Schöppingen aus den drei Gemeinden des gleichzeitig aufgelösten Amtes Schöppingen gebildet wurde.
Durch das Münster/Hamm-Gesetz wurden zum 1. Januar 1975 weitere Gemeinden des Kreises Ahaus neu gegliedert, der Kreis Ahaus (1. Januar 1939 – 30. September 1969: Landkreis Ahaus) wurde aufgelöst und die Städte und Gemeinden dem neuen Kreis Borken zugeordnet.
Kurzbeschreibung
| I. Abschnitt | Gebietsänderungen |
| § 1 | Zusammenschluss der Gemeinden Wigbold Nienborg und Heek zur neuen Gemeinde Heek, Auflösung des Amtes Nienborg |
| § 2 | Zusammenschluss der Stadt Vreden und der Gemeinde Ammeloe zur neuen Stadt Vreden |
| § 3 | Eingliederung der Gemeinden Wüllen und Ammeln in die Stadt Ahaus, Auflösung des Amtes Wüllen |
| § 4 | Zusammenschluss der Gemeinden Legden und Asbeck zur neuen Gemeinde Legden, Auflösung des Amtes Legden |
| § 5 | Eingliederung der Gemeinde Kirchspiel Stadtlohn in die Stadt Stadtlohn, Auflösung des Amtes Stadtlohn |
| § 6 | Zusammenschluss der Gemeinden Südlohn und Oeding zur neuen Gemeinde Südlohn |
| II. Abschnitt | Schlussvorschriften |
| § 7 | Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen |
| § 8 | Zuordnung zu Amtsgerichten:
|
| § 9 | Neuwahlen der Stadträte von Ahaus und Stadtlohn |
| § 10 | Inkrafttreten am 1. Juli 1969 |