Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers wurde am 24. Juni 1969 verkündet und gliederte einige Gemeinden im Landkreis (später Kreis) Moers neu.
Durch das Niederrhein-Gesetz wurde später der Kreis Moers und der größte Teil der Gemeinden in den neuen Kreis Wesel eingegliedert. Lediglich Rheurdt ging an den Kreis Kleve.
Kurzbeschreibung
I. Abschnitt | Gebietsänderungen im Bereich der Gemeinden |
§ 1 | Eingliederung von Birten, Marienbaum und Wardt in die Stadt Xanten |
§ 2 | Zusammenschluss von Alpen, Menzelen und Veen zur neuen Gemeinde Alpen, Auflösung des Amtes Alpen-Veen |
§ 3 | Zusammenschluss von Hamb, Labbeck und Sonsbeck zur neuen Gemeinde Sonsbeck, Auflösung des Amtes Sonsbeck |
§ 4 | Zusammenschluss von Rheurdt und Schaephuysen zur neuen Gemeinde Rheurdt, Auflösung des Amtes Rheurdt |
II. Abschnitt | Schlussbestimmungen |
§ 5 | Bestätigung der Gemeindezusammenschlüsse |
§ 6 | Auflösung des Xantener Stadtrats |
§ 7 | Zuordnung zu den Amtsgerichten |
§ 8 | Inkrafttreten am 1. Juli 1969 |