Hauptzollämter, kurz HZA, sind (mit den Zollämtern als Dienststellen) örtliche Bundesfinanzbehörden. Sie verwalten und erheben die Zölle und Verbrauchsteuern, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer und überwachen die Einhaltung aller Vorschriften im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung. Als Vollzugsbehörde sind die 41 Hauptzollämter in Deutschland zuständig für die Kontrolle und Strafverfolgung im Aufgabenbereich der Zollverwaltung. Sie unterstehen der Generalzolldirektion als Bundesbehörde (Deutschland) und dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde.
Sie befinden sich in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Dresden, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Frankfurt (Oder), Gießen, Hamburg, Hamburg-Jonas, Hannover, Heilbronn, Itzehoe, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Potsdam, Regensburg, Rosenheim, Saarbrücken, Schweinfurt, Singen, Stralsund, Stuttgart und Ulm.
Aufbau
Ein Hauptzollamt ist in Sachgebiete gegliedert und seine untergeordneten Dienststellen bestehen aus Zollämtern und Abfertigungsstellen.
Die Hauptzollämter bis 2008
Der organisatorische Aufbau eines Hauptzollamtes sah bis 2008 folgendermaßen aus:
- Sachgebiete A (Allgemeine Verwaltung (Personal, Organisation, Haushalt, IT, Zahlstellen))
- Sachgebiete B (Grundsatzangelegenheiten, Abgabenerhebung (Zölle und Verbrauchsteuern))
- Sachgebiete C (Fachaufsicht über die Zollämter und Abrechnungen, Nacherhebungen und Erstattungen)
- Sachgebiete D (Prüfungsdienst und Steueraufsicht und MKG Mobile Kontrollgruppen)
- Sachgebiete E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Sachgebiete F (Bußgeld- und Strafsachenstellen)
- Sachgebiete G (Vollstreckungsstellen)
- Zollämter (Binnenzollämter, Grenzzollämter)
- Zollkommissariate (Grenzaufsichtsdienst, ZKom Land, ZKom See: s. a. Wasserzoll)
- Zollzahlstellen (ZZ)
- Nebenzollzahlstellen (NZZ)
Die Hauptzollämter seit 2008
Der Aufbau hat sich im Rahmen des Projekts Strukturentwicklung Zoll erheblich geändert und neben Änderungen in der Struktur der Sachgebiete wurde ein Großteil der waffentragenden Bereiche an die Sachgebiete C angegliedert. Das Personal und die Aufgaben der alten Sachgebiete C befinden sich jetzt in den Sachgebieten B, sowie einige Änderungen mehr:
- Hauptzollämter (mit Stabsstellen auf Leitungsebene)
- Zollämter (ZA, Binnenzolldienst/Grenzabfertigungsdienst)
- Sachgebiete
- Sachgebiete A (Personal, Haushalt, Organisation)
- Sachgebiete B (Zölle und Verbrauchsteuern, Grundsatzangelegenheiten, Abgabenerhebung, Abrechnungen, Nacherhebungen und Erstattungen)
- Sachgebiete C (Kontrolleinheiten)
- Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV)
- Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG)
- Kontrolleinheiten See (KES, Wasserzoll)
- Kontrolleinheit Flughafen Überwachung (KEFÜ)
- Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr (KEFR)
- (und andere)
- Sachgebiete D (Außenprüfung und Steueraufsicht)
- Sachgebiete E (Prüfung und Ermittlung FKS, Kontrolleinheiten Prävention Schwarzarbeit (KEP, Prävention FKS))
- Sachgebiete F (Straf- und Bußgeldstellen, Ahndung FKS)
- Sachgebiete G (Vollstreckungsstellen)
- Sachgebiet H – Bundesstelle Vollstreckung Zoll (nur Hauptzollamt Hannover)
- Zollzahlstellen (ZZ)
- Nebenzollzahlstellen (NZZ)
Siehe auch
Weblinks
- Zolldienststellen
- Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung vom 18. November 2019 (BGBl. I S. 1781)