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Hieronymus von Bayer

From Wickepedia
File:Hieronymus von Bayer (3).jpg
Hieronymus von Bayer, Lithographie von Franz Hanfstaengl

Hieronymus Johann Paul Bayer, ab 1824 von Bayer, (* 21. September 1792 in Rauris[1]; † 13. Juni 1876 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Universität Landshut, die später nach München umzog.

Leben

Hieronymus Bayer war Sohn eines fürstbischöflichen salzburgischen Landrichters. Nach dem Besuch der Studienanstalt des Benediktinerstifts St. Peter in Salzburg und der Reifeprüfung am Gymnasium in Salzburg studierte er ab 1810 Philosophie und Rechtswissenschaften an der Universität Landshut und wurde dort 1812 zum Doktor der Philosophie promoviert. In der Folge entschied er sich für eine Vertiefung des Rechtsstudiums und erlangte nach zweijähriger Praxis am Landshuter Landgericht (4. September 1815) auch den juristischen Doktor. Nach einer praktischen Tätigkeit in einer Münchener Anwaltskanzlei erhielt er 1817 durch die Vermittlung von Nikolaus Thaddäus von Gönner ein Staatsstipendium und vertiefte u. a. bei Anton Bauer seine theoretischen Studien an der Universität Göttingen. Am 27. Oktober 1818 wurde er als Privatdozent in die juristische Fakultät der Landshuter Hochschule aufgenommen und schon am 8. April 1819 unter gleichzeitiger Aufnahme in das Spruchkollegium zum außerordentlichen und am 21. Februar 1822 zum ordentlichen Professor des „gemeinen und bayerischen Civilprozesses“ ernannt. 1826 wurde die Hochschule nach München verlegt. In der Folge wurde Bayer fünfmal Rektor der Universität München (1831/32, 1836/37, 1849/50, 1850/51, 1851/52).[2] Ab 1839 war er als Vertreter der Universität München Mitglied der Kammer der Abgeordneten der zweiten Kammer der bayerischen Ständeversammlung. Er hielt noch bis 1867 Vorlesungen und verstarb 1876, fünf Jahre nach seiner Frau Franziska geb. Eisenrieth.[3]

Wirken

Als Hauptwerk Bayers werden die 1828 in Druck erschienenen „Vorträge über den gemeinen ordentlichen Civilprozeß“ angesehen.[3] Hier werden Begriff, Umfang und Quellen des gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Grundsätze und Regeln, nach welchen sich das Verfahren zu richten hat, Rechtsverfolgung, Schriftwechsel, Beweisverfahren, Rechtsmittel und deren Durchführung erörtert. Das Buch genoss eine große Popularität und erschien 1869 bereits in der 10. immer wieder überarbeiteten Auflage. Der Schwerpunkt der Wirksamkeit Bayers lag aber in seiner akademischen Tätigkeit. Über ein halbes Jahrhundert unterrichtete er Tausende von Rechtsstudenten.

In seiner Arbeiten für den Landtag war er u. a. 1840 für den Bericht über den Gesetzentwurf zum „Schutz des Eigentums an Werken der Litteratur und Kunst“ verantwortlich. Er wurde 1842 zum zweiten Präsidenten ernannt. Am 18. Februar 1843 beantragte er im Landtag die Vorlage eines allgemeinen Zivilgesetzbuches für das Königreich Bayern, „da sich für ein allgemein deutsches Gesetzbuch noch keine günstige Aussicht biete“. 1844 wurde er in die Kommission zur „Vorlegung einer allgemeinen Zivilgesetzgebung“ berufen. 1853 wurde er zum lebenslangen Reichsrat und damit Mitglied der ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt.

Ehrungen und Auszeichnungen

Werke

Literatur

Einzelnachweise

  1. Taufbuch - TFBII | Rauris | Salzburg, rk. Diözese | Österreich | Matricula Online. Abgerufen am 24. Oktober 2017.
  2. Rektoratsreden im 19. und 20. Jahrhundert: Ludwig-Maximilians-Universität München – Online-Bibliographie. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften München, abgerufen am 3. April 2012.
  3. 3.0 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Karl Theodor von Heigel: Bayer, Hieronymus von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 46, Duncker & Humblot, Leipzig 1902, S. 278–281.
  4. Amtliches Verzeichniss des Personals der Lehrer, Beamten und Studierenden an der königlich bayerischen Ludwig-Maximilians-Universität zu München – Winter-Semester 1854/55. (PDF; 3,1 MB) Ludwig-Maximilians-Universität, S. 8, abgerufen am 3. April 2012.
  5. Bayer, Hicronymus Joh. Paul von. In: Brockhaus Konversations-Lexikon 1894–1896, 2. Band, S. 553.
  6. Marita Kraus: Herrschaftspraxis in Bayern und Preussen im 19. Jahrhundert: ein historischer Vergleich. Campus, Frankfurt / New York 1997, ISBN 3-593-35849-2, S. 169.
  7. Amtliches Verzeichniss des Personals der Lehrer, Beamten und Studierenden an der königlich bayerischen Ludwig-Maximilians-Universität zu München – Winter-Semester 1856/57. (PDF; 2,9 MB) Ludwig-Maximilians-Universität, S. 8, abgerufen am 3. April 2012.
  8. Amtliches Verzeichniss des Personals der Lehrer, Beamten und Studierenden an der königlich bayerischen Ludwig-Maximilians-Universität zu München – Sommer-Semester 1859. (PDF; 2,7 MB) Ludwig-Maximilians-Universität, S. 9, abgerufen am 3. April 2012.
  9. Hans Körner: Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst und seine Mitglieder. In: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte, Bd. 47 (1984), S. 299–398.
  10. Amtliches Verzeichniss des Personals der Lehrer, Beamten und Studierenden an der königlich bayerischen Ludwig-Maximilians-Universität zu München – Winter-Semester 1865/66. (PDF; 3,0 MB) Ludwig-Maximilians-Universität, S. 9, abgerufen am 3. April 2012.
  11. Amtliches Verzeichniss des Personals der Lehrer, Beamten und Studierenden an der königlich bayerischen Ludwig-Maximilians-Universität zu München – Sommer-Semester 1869. (PDF; 3,6 MB) Ludwig-Maximilians-Universität, S. 9, abgerufen am 3. April 2012.