Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Juristenprozess

From Wickepedia

Der Nürnberger Juristenprozess fand vom 17. Februar 1947 bis zum 14. Dezember 1947 als dritter der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus im Nürnberger Justizpalast vor einem amerikanischen Militärgericht statt. Offiziell wurde das Verfahren als Vereinigte Staaten vs. Josef Altstötter et al. bezeichnet. Angeklagt waren 16 hohe Justizbeamte und Richter des NS-Regimes.

Die prominentesten Akteure der NS-Justiz lebten 1947 allerdings nicht mehr. Reichsjustizministerium Franz Gürtner war im Januar 1941 verstorben, der Staatssekretär im Reichsjustizministerium und spätere Präsident des Volksgerichtshofs Roland Freisler im Februar 1945 bei einem alliierten Luftangriff ums Leben gekommen. Reichsjustizminister Otto Thierack hatte ebenso Suizid begangen wie der Präsident des Reichsgerichts Erwin Bumke. Der „Reichsrechtsführer“ und spätere Generalgouverneur für die besetzten Gebiete Polens Hans Frank war bereits 1946 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet worden.

Gegenstand des Juristenprozesses waren der Erlass und der Vollzug der NS-Terrorgesetze, namentlich solcher, die sich auf die im Zweiten Weltkrieg von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebiete bezogen. Es wurden nur solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, die in Verbindung mit diesem verbrecherischen Angriffskrieg standen, also nicht das Geschehen zwischen 1933 und 1939.[1] Verhandlungsgegenstand waren etwa die Volksschädlingsverordnung vom 5. September 1939, die Polenstrafrechtsverordnung vom 4. Dezember 1941 oder der Nacht-und-Nebel-Erlass vom 7. Dezember 1941, mit denen insbesondere die Sondergerichte durch Verhängung zahlreicher Todesurteile dem verbrecherischen Kriegsziel der Ermordung aller ideologisch missliebigen Personen (politische Gegner, Juden, „Zigeuner“, Polen, Russen und Ukrainer, „Gewohnheitsverbrecher“ und sonstige „asoziale Elemente“) gedient hatten.

Die Urteile wurden am 3. und 4. Dezember 1947 verkündet. Vier Angeklagte wurden zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, vier weitere wurden freigesprochen. Im Übrigen verhängte das Gericht Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren Zuchthaus. Im Gegensatz zu dem Verfahren vor dem Internationalen Militärgerichtshof und zu anderen Folgeprozessen wurden keine Todesurteile verhängt. Das Urteil wurde vielfach als zu mild empfunden.

File:Justice Case Testimonial.jpg
Der Juristenprozess in Nürnberg

Anklage und Rechtsgrundlagen

Basis der Anklage bildete das Kontrollratsgesetz Nr. 10, welches die Rechtszuständigkeit für diesen Prozess mit Anordnung Nr. 7 der Militärregierung dem Militärgerichtshof Nr. 1 in Nürnberg zuwies und aus dem folgende vier Anklagepunkte abgeleitet wurden:

Die Anklagepunkte I bis III richteten sich gegen alle Angeklagten, der Anklagepunkt IV nur gegen einzelne Beschuldigte. Kern der Anklage war „das NS-Rechtswesen als kriminelles Institut“. Nicht Exzeßtäter wurden angeklagt, sondern jene, die als Beamte des Justizministeriums die verbrecherischen Gesetze entworfen und mitgestaltet oder als Staatsanwälte oder Richter am Volksgerichtshof und den Sondergerichten vollzogen hatten und damit den NS-Unrechtsstaat verkörperten. Angeklagt waren jene 'Juristen, die den Dolch unter dem Talar getragen hatten'.[2] Ankläger war Telford Taylor, der auch die Anklageschrift vom 4. Januar 1947 verfasst hatte. Auf Antrag der Verteidigung und nach Prüfung der Rechtsgrundlage erfolgte ein Gerichtsbeschluss, den Anklagepunkt der Verschwörung nicht eigenständig zu verhandeln.

Das Gericht

Richter

Das Gericht setzte sich aus vier amerikanischen Richtern zusammen:

Nachdem Marshall aufgrund seines gesundheitlichen Zustands aus dem Verfahren ausscheiden musste, wurde Brand zum Vorsitzenden Richter bestimmt und Harding rückte vom stellvertretenden Richter zum Richter auf.

Urteile

Angeklagter Rang Funktion Schuldig nach Anklagepunkt Urteil
Josef Altstötter
File:Josef Altstötter at the Nuremberg Trials.jpg
* 1892; † 1979
SS-Oberführer Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung für bürgerliches Recht im Reichsjustizministerium (RMJ) IV 5 Jahre – 1950 aus der Haft entlassen
Wilhelm von Ammon
File:Wilhelm von Ammon.JPG
* 1903; † 1992
Ministerialrat für die Strafrechtspflege im RMJ II, III 10 Jahre – Januar 1951 begnadigt
Paul Barnickel
File:Paul Barnickel.JPG
* 1885; † 1966
Reichsanwalt am Volksgerichtshof Freispruch
Hermann Cuhorst
File:Hermann Cuhorst.JPG
* 1899; † 1991
Senatspräsident und Vorsitzender am Sondergericht Stuttgart Freispruch
Karl Engert
File:Kurt Engert.JPG
* 1877; † 1951
SS-Oberführer Ministerialdirektor im RMJ, Vizepräsident des Volksgerichtshofes wegen Krankheit aus dem Verfahren ausgeschieden
Günther Joel
File:Günther Joel.JPG
* 1903; † 1978
SS-Obersturmbannführer Ministerialrat im RMJ, danach Generalstaatsanwalt in Hamm II, III, IV 10 Jahre – Januar 1951 begnadigt
Herbert Klemm
File:Herbert Klemm.JPG
* 1903; † nach 1961
Staatssekretär im RMJ II, III lebenslang – herabgesetzt auf 20 Jahre und Februar 1957 aus der Haft entlassen
Ernst Lautz
File:Ernst Lautz.JPG
* 1887; † 1979
Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof II, III 10 Jahre – Januar 1951 begnadigt
Wolfgang Mettgenberg
File:Wolfgang Mettgenberg.JPG
* 1882; † 1950
Ministerialdirigent für Strafrechtspflege im RMJ mit besonderem Aufgabenbereich besetzte Gebiete II, III 10 Jahre – 1950 verstorben
Günther Nebelung
File:Günther Nebelung.JPG
* 1896; † 1970
Präsident des IV. Senats des Volksgerichtshofes Freispruch
Rudolf Oeschey
File:Rudolf Oeschey.JPG
* 1903; † 1980
Gauhauptstellenleiter des Rechtsamtes der NSDAP Landgerichtsrat beim Sondergericht Nürnberg III, IV lebenslang, 1951 auf 20 Jahre herabgesetzt, Mai 1955 aus der Haft entlassen
Hans Petersen
File:Hans Petersen.JPG
* 1885; † 1963
Laienrichter des I. Senats des Volksgerichtshofes Freispruch
Oswald Rothaug
File:Oswald Rothaug.JPG
* 1897; † 1967
Vorsitzender des Sondergerichts Nürnberg, zuletzt Reichsanwalt beim Volksgerichtshof III lebenslanges Zuchthaus, herabgesetzt auf 20 Jahre und im Dezember 1956 aus der Haft entlassen
Curt Rothenberger
File:Curt Rothenberger.JPG
* 1896; † 1959
Oberlandesgerichtspräsident in Hamburg, danach Staatssekretär im RMJ II, III 7 Jahre Zuchthaus, August 1950 aus der Haft entlassen
Franz Schlegelberger
File:Franz Schlegelberger.JPG
* 1876; † 1970
Staatssekretär im RMJ und 1941/1942 geschäftsführender Reichsjustizminister I, III lebenslanges Zuchthaus, Januar 1951 vorläufige Haftentlassung unter Auflagen wegen Haftunfähigkeit[3], 1957 Herabsetzung der Strafe auf den verbüßten Teil durch den amerikanischen Botschafter[4]

Carl Westphal
* 1902; † 1947
Ministerialrat im RMJ Suizid vor Verhandlungsbeginn

Die Urteilsbegründung

In der Begründung des Urteils[5] setzte sich das Gericht unter anderem eingehend mit dem Argument der Verteidigung auseinander, die Angeklagten könnten nicht für Taten verurteilt werden, die zur Tatzeit nicht strafbar gewesen seien, weshalb ihnen das Unrechtsbewusstsein gefehlt habe.[6] Diese Einwände verwarf das Gericht aber unter Hinweis auf allgemein anerkannte, auch ungeschriebene Regeln des Völkerrechts, die bereits zur Tatzeit Geltung beansprucht hätten sowie die Notwendigkeit eines Urteils der zivilisierten Welt über das „drakonische, korrupte und verderbte nationalsozialistische Rechtssystem“.

In dem 250 Druckseiten umfassenden Urteil heißt es als Begründung:

„Einfacher Mord oder Einzelfälle von Greueltaten bilden nicht den Anknüpfungspunkt für die Beschuldigung. Die Angeklagten sind solcher unermesslichen Verbrechen beschuldigt, dass bloße Einzelfälle von Verbrechenstatbeständen im Vergleich dazu unbedeutend erscheinen. Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewussten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit und der Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des Justizministeriums mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Richters verborgen.“[7]

Strafvollstreckung

Am 31. Januar 1951 entschied der amerikanische Hohe Kommissar John Jay McCloy, nach Empfehlung eines beratenden Ausschusses, den Gnadengesuchen der in der Justizvollzugsanstalt Landsberg Inhaftierten von Ammon, Joel und Lautz stattzugeben und setzte ihre Strafe auf den verbüßten Teil herab. Außerdem wurden die Strafen von Klemm, Oeschey und Rothaug von lebenslänglich auf 20 Jahre herabgesetzt. Das Gnadengesuch für Schlegelberger lehnte der Hohe Kommissar ab,[8] gewährte aber, nach dem Paroleverfahren des amerikanischen Rechts, einstweilen eine krankheitsbedingte Haftverschonung[9] unter jederzeit änderbaren Bedingungen. Dazu zählte auch das Verbot, sich geschäftlich oder schriftstellerisch zu betätigen.[3] Schlegelberger veröffentlichte bereits 1952 wieder. Im Jahr 1957 setzte der amerikanische Botschafter Schlegelbergers Strafe auf den verbüßten Teil herab.[4]

Rezeption

Das allgemeine Justizamt für die Britische Zone hatte bereits im Jahr 1948 in Hamburg den allgemeinen Teil des Urteils veröffentlicht, während der besondere Teil mit den Ausführungen zur Funktionsweise der NS-Justiz und zu den Taten der einzelnen Angeklagten damals „nur für den Dienstgebrauch“ veröffentlicht wurde.

Die Veröffentlichung des Urteils in der DDR im Jahr 1969[10] wurde in Westdeutschland kaum wahrgenommen.[11]

Auch die Ausgabe von Heribert Ostendorf aus dem Jahr 1985[12] enthält nicht den vollständigen Text der deutschen Fassung des Urteils. Dieser wurde erst 1996 von Lore Maria Peschel-Gutzeit vollständig in der amtlichen Übersetzung abgedruckt.[13]

Auf diese Tatsache der fehlenden Dokumentation des Urteils führen manche Autoren, z. B. Telford Taylor – für heutige Juristen und Historiker sei stellvertretend Klaus Bästlein genannt – zurück, dass die deutsche Rechtswissenschaft wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen den Grundsatz „nullum crimen sine lege“ bzw. „nulla poena sine lege“ überwiegend das Urteil ablehnte und sich in der Folgezeit nicht mehr mit dem Urteil befasste.[14]

Verfilmung

Zum 75. Jahrestag produzierte das Bundesministerium der Justiz aus Original-Filmmaterial der US-Army, welches das Memorium Nürnberger Prozesse für diesen Zweck zur Verfügung gestellt hatte, den ersten und bisher einzigen Dokumentarfilm über den Juristenprozess mit dem Titel „Der Nürnberger Juristenprozess - Das Versagen einer Juristengeneration vor Gericht“.[15]

Der Juristenprozess war 1961 die Vorlage für den amerikanischen Spielfilm Judgement at Nuremberg, deutsch Urteil von Nürnberg mit Spencer Tracy, Burt Lancaster und Maximilian Schell in den Hauptrollen.

Siehe auch

Literatur

  • Zentral-Justizamt für die britische Zone: Das Nürnberger Juristenurteil (Allgemeiner Teil). Rechts- und staatswissenschaftlicher Verlag, Hamburg 1948.
  • Gustav Radbruch: Des Reichsministeriums Ruhm und Ende. Zum Nürnberger Juristenprozeß. Süddeutsche Juristenzeitung 1948, Sp. 57.
  • Peter Alfons Steiniger/Kazimierz Leszczyński, Fall 3. Das Urteil im Juristenprozess, gefällt am 4. Dezember 1947 vom Militärgerichtshof III der Vereinigten Staaten von Amerika, Berlin (DDR) 1969.
  • Heribert Ostendorf, Heino ter Veen: Das „Nürnberger Juristenurteil“. Eine kommentierte Dokumentation. Campus, Frankfurt am Main/Berlin 1985, ISBN 3-593-33424-0.
  • Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947 – historischer Zusammenhang und aktuelle Bezüge. Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 978-3-7890-4528-8.
  • Klaus Kastner: Der Nürnberger Juristen-Prozess 1947. In: Juristische Arbeitsblätter 1997, 699 ff.
  • Rudolf Wassermann: Fall 3: Der Nürnberger Juristenprozess. in: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952 (Fischer-Taschenbücher. Die Zeit des Nationalsozialismus 13589). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3.
  • Jörg Friedrich: Die kalte Amnestie. NS-Täter in der Bundesrepublik. Frankfurt 1984. Erweiterte Neuausgabe, List, Berlin 2007, ISBN 978-3-548-60748-1.
  • Manfred Görtemaker, Christoph Safferling (Hrsg.): Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine Bestandsaufnahme. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013, ISBN 978-3-525-30046-6.
  • Martin Luber: Strafverteidigung im Nürnberger Juristenprozess am Beispiel des Angeklagten Oswald Rothaug. Duncker & Humblot, Berlin 2018, ISBN 978-3-428-55310-5 Dissertation Marburg 2017

Weblinks

Commons: Juristenprozess – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

@2Vorlage:Toter Link/www.law.umkc.eduThe Nuremberg Trials: The Justice Trial. A Commentary on the Justice Case, by Doug Linder (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2022. Suche in Webarchiven.) (englisch)

Einzelnachweise

  1. Rudolf Wassermann: Fall 3: Der Nürnberger Juristenprozess. in: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952 (Fischer-Taschenbücher. Die Zeit des Nationalsozialismus 13589). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3, S. 103/104.
  2. Rudolf Wassermann: Fall 3: Der Nürnberger Juristenprozess. in: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952 (Fischer-Taschenbücher. Die Zeit des Nationalsozialismus 13589). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3, S. 101.
  3. 3.0 3.1 Arne Wulff: Staatssekretär Prof. Dr. Dr. h. c. Franz Schlegelberger 1876–1970. Frankfurt a. M. 1991, S. 163
  4. 4.0 4.1 Tatbestandsdarstellung im Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 8. November 1960 – 5 K 198/59, zitiert nach Arne Wulff: Staatssekretär Prof. Dr. Dr. h. c. Franz Schlegelberger 1876–1970. Frankfurt a. M. 1991, S. 164
  5. Das Nürnberger Juristenurteil Militärgerichtshöfe der Vereinigten Staaten, Justizpalast zu Nürnberg, Deutschland. Sitzung des Militärgerichtshofs Nr. III am 3. und 4. Dezember 1947 in Nürnberg, Urteilsbegründung
  6. Urteil in Peschel-Gutzeit, S. 64–66; vgl.: Klaus Bästlein: Der Nürnberger Juristenprozeß und seine Rezeption in Deutschland. In: Peschel-Gutzeit (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947. 1996, S. 9–35, hier: S. 11 und für die nachfolgende Rezeption in der deutschen Rechtswissenschaft S. 23 ff.
  7. Urteil im Nürnberger Juristenprozess, in: BA, All. Proz. 1, XVII, S1 S. 56.
  8. Anordnung vom 31. Januar 1951. In: Trials of War Criminals before Nuernberg Military Tribunals, Volume XV, S. 1170
  9. Bekanntmachung vom 31. Januar 1951. In: Trials of War Criminals before Nuernberg Military Tribunals, Volume XV, S. 1182
  10. P. A. Steiniger; K. Leszczyński Hrsg.: Fall 3 – Das Urteil im Juristenprozeß. Gefällt am 4. Dezember 1947 vom Militärgerichtshof III der Vereinigten Staaten von Amerika. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin (DDR) 1969.
  11. Joachim Perels: Der Nürnberger Juristenprozess im Kontext der Nachkriegsgeschichte: Ausgrenzung und späte Rezeption eines amerikanischen Urteils. Kritische Justiz 1998, S. 84–98.
  12. Heribert Ostendorf, Heino ter Veen: Das „Nürnberger Juristenurteil“. Eine kommentierte Dokumentation. Campus, Frankfurt am Main/Berlin 1985, ISBN 3-593-33424-0.
  13. Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947 — historischer Zusammenhang und aktuelle Bezüge. Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 978-3-7890-4528-8.
  14. Klaus Bästlein: Das Nürnberger Juristenurteil und seine Rezeption in Deutschland. In: Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947 : historischer Zusammenhang und aktuelle Bezüge, Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 978-3-7890-4528-8, S. 26.
  15. Dokumentarfilm "Der Nürnberger Juristenprozess - Das Versagen einer Juristengeneration vor Gericht", auf jura.uni-wuerzburg.de, abgerufen am 12. Dezember 2022