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Kindergeld

From Wickepedia

Unter Kindergeld versteht man im Allgemeinen staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängen, für die das Geld beantragt wird.

Kindergeld in Deutschland

Familienbeihilfe in Österreich

Die vom Einkommen der Eltern unabhängige Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt. Ein Antrag auf Familienbeihilfe muss nicht gestellt werden. Die Höhe der Familienbeihilfe ist vom Alter des Kindes abhängig und steigt mit der Anzahl der Kinder um die sogenannte Geschwisterstaffel.

Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2016 geboren wurden, beziehen die Eltern für Kinder unter drei Jahren 111,80 €, ab drei Jahren erhöht es sich auf 119,60 €. Ab dem zehnten Lebensjahr steigt die Familienbeihilfe auf 138,80 € und ab 19 Jahren erhöht sie sich wiederum auf 162 Euro.

Für Geschwisterkinder erhöht sich die Beihilfe bei zwei Kindern pro Kind um 6,90 €, bei drei Kinder pro Kind um 17 €, bei vier Kindern pro Kind um 26 €, bei fünf Kindern pro Kind um 31,40 € und für das sechste Kind um 35 € pro Kind. Ab dem siebten Kind erhöht sich die Familienbeihilfe pro Kind um 51 €.

2016 beträgt die erhöhte Familienbeihilfe 152,90 Euro monatlich. Sie wird zuzüglich der Familienbeihilfe gezahlt. Ihr Anspruch besteht, solange die allgemeine Familienbeihilfe besteht, und sie kann auch durch einen rückwirkenden Anspruch entstehen. Dieser rückwirkende Zeitraum erstreckt sich auf höchstens fünf Jahre ab dem Tag der Beantragung.

Eltern, deren Kind eine nachweisliche Behinderung von mindestens 50 % hat, haben einen zusätzlichen Anspruch auf die erhöhte Beihilfe von 152,90 €. Diese wird zuzüglich zur eigentlichen Familienbeihilfe gezahlt. Dieser Anspruch besteht so lange, wie der Anspruch auf die Familienbeihilfe gewährt wird. Er kann auch rückwirkend, bis fünf Jahre vor dem Tag der Beantragung, beantragt werden.[1]

Ab Januar 2018 wird die Familienbeihilfe nochmals um 1,9 % erhöht. Zusätzlich wurde auch der Mehrkindzuschlag (Geschwisterstaffelung), sowie der Zuschlag für Kinder mit erheblicher Behinderung erhöht.

Beihilfe pro Monat ab 2018

Alter des Kindes Beihilfe pro Monat
ab Geburt 114,00 Euro
ab 3 Jahren 121,90 Euro
ab 10 Jahren 141,50 Euro
ab 19 Jahren 165,10 Euro

Die Familienbeihilfe wird bis zur Berufstätigkeit des Kindes, höchstens jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, jeden Monat ausbezahlt. Leben beide Elternteile gemeinsam, so wird der Betrag an die Mutter ausbezahlt, sofern diese nicht eine Auszahlung an den Vater beantragt. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist derjenige anspruchsberechtigt, bei dem das Kind lebt. Nicht bezahlt wird die Familienbeihilfe für Kinder, die den Grundwehrdienst oder einen Zivildienst absolvieren.

Finanziert wird die Familienbeihilfe, die früher als Kinderbeihilfe bezeichnet wurde, aus dem Familienlastenausgleichsfonds, in den die Unternehmen abhängig von der Lohnsumme als Lohnnebenkosten einzahlen.

Im Juli 2018 wurde durch Kritik des Rechnungshofes bekannt, dass der einmal gewährte Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Volljährigkeit des Kindes nicht mehr kontrolliert werde. Seit 2002 wurde immer für ca. 2 Millionen Kinder Familienbeihilfe gezahlt, allerdings stieg die Anzahl der im Ausland lebenden Kinder in diesem Zeitraum von 1.500 auf 130.000 Personen im Jahr 2016, woraus im Jahr 2016 Kosten von 291 Mio. Euro entstanden.[2] Laut Rechnungshof ließen sich durch Abfragen bei bestehenden behördlichen Datenbanken Indizien auf den Wegfall von Voraussetzungen für den Bezug der Beihilfe finden. Der Rechnungshof empfiehlt, auf folgende Anzeichen zu achten: Abmeldungen im Zentralen Melderegister, den Wegfall der Sozialversicherung, den Abbruch des Schulbesuchs trotz Schulpflicht, den Abbruch der Lehrlingsausbildung oder die Verhängung von Aufenthaltsverboten.[3]

Ab 2019 wurde das Kindergeld für Kinder, die nicht in Österreich, sondern in anderen EU-Mitgliedsländern wohnen, auf das dortige Lebenshaltungskostenniveau gemäß dem Lebenshaltungsindex abgesenkt (Indexierung).[4]

Kinderzulagen in der Schweiz

Mit Kinderzulage bezeichnet man in der Schweiz eine von mehreren Familienzulagen. Die Kinderzulage ist eine monatliche Geldleistung pro Kind im Alter bis 16 Jahre. Die sogenannte Ausbildungszulage wird pro Kind im Alter von 16 bis maximal 25 Jahren ausgerichtet.

Internationaler Vergleich

Die folgenden Zahlen sind wegen unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht direkt vergleichbar. Denn familienpolitische Leistungen eines Staates lassen sich nur in der Gesamtschau mit anderen Maßnahmen sowie dem Steuer- und Sozialrecht beurteilen. Beispielsweise zahlen einige Länder weitere jährliche Leistungen pro Kind (z. B. Schulanfangszulagen), welche bei einem Vergleich berücksichtigt werden müssten. Politisch werden mit den Zahlungen für Kinder auch unterschiedliche Ziele verfolgt. Die Beträge in der folgenden Tabelle beziehen sich auf einen Monat, auch wenn das Kindergeld in manchen Ländern (z. B. den Niederlanden) in anderen Intervallen ausbezahlt wird.

File:Flag of Belgium.svg Belgien*           File:Flag of Denmark.svg Dänemark           Deutschland**
Kinderzahl Kindergeld     Alter des Kindes Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld
1. Kind 90,28 €   jedes Kind von 0 bis 3 Jahren 145 €   1. Kind 219 €
2. Kind 167,05 €   jedes Kind von 3 bis 7 Jahren 131 €   2. Kind 219 €
3. Kind 249,41 €   jedes Kind ab 7 bis 18 Jahren 103 €   3. Kind 225 €
jedes weitere Kind 249,41 €         jedes weitere Kind 250 €
File:Flag of Greece.svg Griechenland           File:Flag of France.svg Frankreich           File:Flag of Ireland.svg Irland
Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld[5]
1 Kind 5,87 €   1 Kind                           --- €   1 Kind 140 €
2 Kinder 18 €   2 Kinder 120,32 €   2 Kinder 280 €
3 Kinder 40 €   3 Kinder 274,47 €   3 Kinder 420 €
4 Kinder 48 €   4 Kinder 428,62 €   Bei Zwillingen: 1,5-faches K.geld
jedes weitere Kind 8,07 €   5 Kinder 582,77 €   Bei Drillingen
und Vierlingen
2,0-faches K.geld
      jedes weitere Kind 154,15 €      
File:Flag of Iceland.svg Island           Italien           File:Flag of Luxembourg.svg Luxemburg[6]
Kinderzahl Kindergeld     Jahreseinkommen Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld
1 Kind 115,25 €
verheiratete Eltern
  Jahreseinkommen der
Eltern bis 11.422,98 €
250,48 €   1 Kind 265,00 €
2 Kinder
und mehr
137,17 €
verheiratete Eltern
  Jahreseinkommen zwischen
27.693,04 und 30.403,39 €
38,73 €   2 Kinder 530,00 €
Alleinerziehende
Eltern:
191,92 € bzw.
196,83 €
  Jahreseinkommen
ab 43.962,05 €
keine Zahlungen
mehr
  3 Kinder 795,00 €
            4 Kinder und mehr n × 265,00 €
File:Flag of the Netherlands.svg Niederlande           File:Flag of Norway.svg Norwegen           Österreich
Alter des Kindes Kindergeld[7]     Kinderzahl Zahlbetrag
Geburt nach
1. Jan. 1995
    Kinderzahl Familienbeihilfe[8]
Kinder unter
6 Jahren
66,13 €   für jedes Kind NOK 972 (129 €)   1 Kind 114,00 €
Kinder von
6–11 Jahren
80,30 €   in Gebieten im äußersten
Norden des Landes
zusätzlich
NOK 316 (42 €)
  ab 3. Lebensjahr 121,90 €
Kinder von
12–17 Jahren
94,47 €         ab 10. Lebensjahr 141,50 €
            ab 19. Lebensjahr 165,10 €
            bei 2 Kindern:
ab 3 Kindern:
ab 4 Kindern:
ab 5 Kindern:
ab 6 Kindern:
ab 7 Kindern:
+ 7,10 € pro Kind
+ 17,40 € pro Kind
+ 26,50 € pro Kind
+ 32,00 € pro Kind
+ 35,70 € pro Kind
+ 52,00 € pro Kind
File:Flag of Finland.svg Finnland           File:Flag of Sweden.svg Schweden           File:Flag of the United Kingdom.svg Verein. Kgr. (UK)
Kinderzahl Kindergeld[9]     Kinderzahl Kindergeld[10]     Kinderzahl gezahlter Betrag [11]
erstes Kind 95,75 €   1 Kind                               SEK 1250 (125 €)   erstes Kind 90 £ (105 €)
zweites Kind 105,80 €   2 Kinder SEK 2650 (266 €)   jedes weitere Kind 59 £ (70 €)
drittes Kind 135,01 €   3 Kinder SEK 4480 (449 €)      
viertes Kind 154,64 €   4 Kinder SEK 6740 (676 €)      
jedes weitere Kind 174,27 €   jedes weitere Kind SEK 2500 (251 €)      
File:Flag of Liechtenstein.svg Liechtenstein           File:Flag of Spain.svg Spanien           File:Flag of Switzerland.svg Schweiz
Kinderzahl Kindergeld     Alter des Kindes Kindergeld     Alter des Kindes Familienzulage pro Kind
1 Kind CHF 260
(250 €)
  Kinder <18 Jahren 24,25 € Nicht-Behinderte
48,47 € Behinderte
  Kinderzulage bis 16 Jahre
(Je nach Kanton und Kinderzahl)
CHF 200 bis CHF 400
(190 € bis 385 €)
Zwillinge oder
über 3 Kinder
CHF 310
(300 €)
  Kinder >18 Jahren Behind.grad >65 %: 260,79 €
Behind.grad >75 %: 381,19 €
  Ausbildungszulage 16 bis 25 Jahre
(Je nach Kanton und Kinderzahl)
CHF 250 bis CHF 525
(240 € bis 505 €)
über 10 Jahre für alle CHF 310
(300 €)
           
File:Flag of Poland.svg Polen***    
Kinderzahl Kindergeld[12]  
2 Kinder 500 Złoty
(109 €)
 
jedes weitere Kind

bis 18 Jahre alt

500 Złoty
(109 €)
 

(*) In Belgien gibt es einen Kindergeldzuschlag, wenn ein Elternteil pensioniert, arbeitslos oder behindert ist. Er variiert je nach Kinderzahl. So z. B. bei einem behinderten angestellten Elternteil wird für das erste Kind 84,40 € ausgezahlt, für das zweite Kind 24,31 €, ab dem dritten Kind 4,27 €.

(**) In Deutschland wird das Kindergeld mit der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums für Kinder verrechnet. Das Kindergeld wurde 2017 und 2018 jeweils um 2 €, im Juli 2019 um 10 €[13], 2021 um 15 € erhöht.[14]

In Polen gibt es Kindergeld für alle Kinder, ohne Einkommensbeschränkung.

Literatur

  • Bering, Stefan und Friedenberger, Martin: Reform der Familienkassen und Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 5/2017, 331
  • Bilsdorfer, Peter: Permanente und aktuelle Baustellen im Kindergeldrecht, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 40/2011, 2913
  • Felix, Dagmar: Paradigmenwechsel im Kindergeldrecht. Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder, Neue Juristische Wochenschrift 2012, 22
  • Wüstenberg, Dirk: Kindergeld für die Zeit von der Geburt bis zur Einreise?, Familie Partnerschaft Recht (FPR) 2011, S. 162–166.

Verwandte Themen

Weblinks

Wiktionary: Kindergeld – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Familienbeihilfe – www.arbeiterkammer.at. Abgerufen am 9. November 2017.
  2. Anstieg bei Familienbeihilfe in Ausland: RH für Kontrollen. In: news.ORF.at. 13. Juli 2018 (orf.at [abgerufen am 16. Juli 2018]).
  3. Conrad Seidl: Rechnungshof rügt laxe Kontrollen bei Familienbeihilfe – derStandard.at. 13. Juli 2018, abgerufen am 16. Juli 2018.
  4. Familienbeihilfe 2021 - Informationen zur Kinderbeihilfe in Österreich. Abgerufen am 15. Oktober 2021.
  5. Social welfare payments to families and children auf citizensinformation.ie; abgerufen am 20. März 2014
  6. Beträge. (public.lu [abgerufen am 14. März 2017]).
  7. Sociale Verzekeringsbank: Wie viel Kindergeld bekommen Sie? – Kindergeld – SVB. Abgerufen am 31. März 2017.
  8. Kinderbeihilfe Österreich auf UNI.at Stand 2019
  9. Kindergeld in Finnland zum 1. Januar 2015 geändert; abgerufen am 13. Januar 2015
  10. Barnbidrag. Abgerufen am 28. Oktober 2021 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  11. HM Revenue and Customs: What is Child Benefit?
  12. 500 złotych na dziecko – warunki i dokumenty (OFICJALNE DANE MINISTERSTWA)
  13. Bundesverwaltungsamt - Aktuelles - Erhöhung des Kindergeldes zum 01.07.2019. Abgerufen am 23. Oktober 2019.
  14. § 66 EStG - Einzelnorm. Abgerufen am 15. Januar 2021.


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