Diese Liste stellt die deutschen Gerichte im besetzten CdZ-Gebiet Lothringen 1940 bis 1944 dar.
Allgemeines
Mit der Reannexion Elsass-Lothringens durch Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg wurde wieder die französische Gerichtsorganisation eingeführt. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Lothringen zurückerobert und vorläufig als CdZ-Gebiet Lothringen, also nicht als Teil des Deutschen Reiches, behandelt. Die Gerichtsstruktur aus dem Reichsland Elsaß-Lothringen (siehe hierzu Liste der Gerichte im Reichsland Elsaß-Lothringen) wurde nur teilweise wiederhergestellt. Vorgesehen war eine völlige Neustrukturierung des Gerichtswesens an Mosel und Saar anhand der NS-Gaue. Dies kam aber bis zum Kriegsende nicht zur Ausführung.
Als Oberlandesgericht wurde nicht das Oberlandesgericht Colmar bestimmt, sondern ein gesonderter oberlandesgerichtlicher Senat in Metz als Teil des Pfälzischen Oberlandesgerichtes Zweibrücken eingerichtet. Darunter entstanden das Landgericht Metz und das Landgericht Saargemünd nach dem Vorbild des Reichslandes. Völlig neu war das Landgericht Diedenhofen.
Liste der Amtsgerichte
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Die Gerichtsorganisation des Deutschen Reiches vom 1. Januar 1944. Verlag Beamtenpresse, Berlin 1944, S. 46