Diese Liste stellt die Gerichte im Reichsland Elsaß-Lothringen 1871 bis 1918 dar.
Allgemeines
Nach der Abtretung Elsass-Lothringens im Frieden von Frankfurt an das Deutsche Reich 1871 wurde die Gerichtsstruktur mit dem Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871 und der Ausführungsbestimmung hierzu vom gleichen Tag neu geregelt.[1][2]
Die bestehenden Appellationsgerichtshöfe in Colmar und Metz wurden aufgehoben und an ihrer Stelle das Oberappellationsgericht Colmar neu eingerichtet. Die bestehenden elf Arrondissementsgerichte wurden ebenfalls aufgehoben und ihre Aufgaben auf sechs Landgerichte als Gerichte erster Instanz übertragen. Beibehalten wurden die „justices de paix“ der französischen Gerichtsverfassung – wie auch sonst schon in den linksrheinischen Gebieten – als Friedensgerichte. Allerdings wurden von den zuletzt 95 kantonalen justices de paix zunächst nur 76 als Gerichtsstandorte bestätigt. Erst 1876 kamen je 3 weitere Friedensgerichte im Bezirk Lothringen (Delme, Dieuze und Albesdorf) sowie im Bezirk Unterelsaß (Drulingen, Sulz unterm Wald und Wörth) hinzu.
Zum 1. Oktober 1879 traten die Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes in Kraft. Die Eingangsgerichte wurden nun einheitlich im Reich als Amtsgerichte bezeichnet. Das Oberappellationsgericht in Colmar wurde zum Oberlandesgericht. Dabei wurden in fünf Fällen mehrere Friedensgerichtsbezirke zu jeweils einem Amtsgericht zusammengefasst.
Liste der Landgerichte
Liste der Amtsgerichte
Nach Errichtung der Amtsgerichte in Rosheim, Erstein, Remilly, Rombach und Hayingen war das Amtsgericht Deutschoth[4] die letzte Neuerung der Justizverwaltung bis zum Kriegsende 1918. Damit war die Zahl der Amtsgerichte des Reichslandes von ursprünglich 72 im Laufe von 21 Jahren auf 78 angestiegen.
Nach der Rückkehr Elsass-Lothringens zu Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Amtsgerichte in „tribunaux cantonaux“ und die Landgerichte in „tribunaux regionaux“ umbenannt, jedoch in ihren Funktionen weitgehend erhalten. Auch blieb das Oberlandesgericht Colmar als cour d’appel weiter für seinen bisherigen Sprengel zuständig.[5] Im Jahre 1931 wurde ein weiteres „Tribunal regional“ mit Sitz in Thionville (Diedenhofen) errichtet. Im Zweiten Weltkrieg wurde 1940 von der deutschen Besatzungsmacht die vorgefundene Gerichtsstruktur unter Verwendung deutscher Ortsnamen und Behördenbezeichnungen – allerdings unter Berücksichtigung der Bezirksgrenze zwischen dem Elsaß und Lothringen – fortgeführt. Siehe hierzu Liste der Gerichte im Elsass 1940–1944 und Liste der Gerichte im CdZ-Gebiet Lothringen.
Rheinschifffahrtsgerichte
Als Rheinschifffahrtsgerichte waren festgelegt: Amtsgericht Ensisheim, Markolsheim, Neu-Breisach, Hüningen, Mülhausen, Sierenz, Benfeld, Bischweiler, Brumath, Illkirch, Lauterburg und Straßburg.[6]
Literatur
- Justizverwaltung und Rechtspflege in Elsaß-Lothringen 1871–1896, Straßburg 1896; Denkschrift des Ministeriums für Elsaß-Lothringen als Anlage zu einem Immediatbericht des Statthalters vom 14. Dezember 1896 an den Kaiser.online
- Karl Mandel: Die Verfassung und Verwaltung von Elsass-Lothringen, Strassburg 1905 online, vor allem ab S. 85
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 165 ff., online
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 169 ff.
- ↑ Michael Rademacher: Olg_colmar. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
- ↑ Thierry Mohr: AUDUN-LE-TICHE / Tribunal cantonal …, 2006 online
- ↑ Charles Hiegel, L'organisation judiciaire en Moselle 1871–1940 online
- ↑ Carl Pfaffenroth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 416–418, online