Lothar Eickhoff (* 1. September 1895 in Stettin; † 19. September 1970 in Lacco Ameno/Italien)[1] war ein deutscher Verwaltungsjurist und seit 1931 Mitglied der NSDAP.
Nach der Teilnahme am Ersten Weltkrieg studierte Lothar Eickhoff Rechtswissenschaften. Ab 1924 war er, nach dem ersten juristischen Examen, Vorbereitungsdienst im Kammergerichtsbezirk Berlin. Das zweite juristische Examen bestand er 1928 und wurde anschließend Gerichtsassessor.[1] Von 1929 bis 1933 war Eickhoff als Amtsgerichtsrat in Berlin-Charlottenburg tätig. 1933 wurde er nach kurzer Dienstleistung im preußischen Justizministerium als Oberregierungsrat in das Reichsinnenministerium berufen. Am 26. September 1938[2] erfolgte seine Ernennung zum Regierungspräsidenten in Aurich, 1942–45 wirkte er in gleicher Funktion in Arnsberg und war daneben auch Mitglied des westfälischen Provinzialrates.
Lothar Eickhoff war seit 1931 Mitglied der Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei. Ab 1933 gehörte er der NSV und dem NSRB an. 1938 wurde er Bannführer der Hitlerjugend. Nach Kriegsende 1945 wurde er aus dem Dienst entlassen und kurzzeitig interniert. 1949 stufte ihn der Entnazifizierungs-Hauptausschuss des Regierungsbezirks Arnsberg als Belasteten (Aktivist) ein. Er wurde wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.[1] Ab 1953 war er in Arnsberg als Rechtsanwalt tätig.
Literatur
- Acta Borussica 1925–38
Einzelnachweise
- ↑ 1.0 1.1 1.2 Rainer Bookhagen: Die evangelische Kinderpflege und die innere Mission in der Zeit des Nationalsozialismus. Bd. 2: 1937 bis 1945, Vandenhoeck & Ruprecht, 1998, ISBN 978-3-525-55730-3. S. 975 (Digitalisat)
- ↑ Taschenbuch für Verwaltungsbeamte, Band 60, 1943, S. 434.
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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Ludwig Runte | Regierungspräsident des Regierungsbezirks Arnsberg 1942–1945 | Fritz Fries |
Personendaten | |
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NAME | Eickhoff, Lothar |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Verwaltungsjurist und Regierungspräsident |
GEBURTSDATUM | 1. September 1895 |
GEBURTSORT | Stettin |
STERBEDATUM | 19. September 1970 |
STERBEORT | Lacco Ameno |