Miriam Reich-Malter | |
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Richterin, Bayerisches Landessozialgericht |
Miriam Reich-Malter ist Richterin beim Bayerischen Landessozialgericht.
Mordsache Wicke
Frau Reich-Malter hat sich bei einem Verfahren in einem Zusammenhang mit der Mordsache Wicke wider besseren Wissens eigene Zuständigkeit angemaßt.
Tatsächlich hatte sich die Zuweisung nach einer parallel bei einem anderen Senat rechtshängigen Klage bemessen. Jeden Richter trifft eine selbständige Verpflichtung eigene Zuständigkeit zu prüfen. Frau Reich-Malter hat diese Pflicht verletzt.
Um eine nachträgliche Behauptung von blossem error in procedendo auszuschliessen hatte der Kläger die wesentlichen Tatsachen dem Gericht vorab mitgeteilt, mit einem Beweisangebot aus dem elektronischen Rechtsverkehr. Die Sache wurde zu Beginn einer Verhandlung erörtert, mit einem Hinweis des Klägers auf die konkrete Zuweisungsregel.
Dennoch maßte sich auch Frau Reich-Malter – nun wider besseren Wissens – an, als gesetzliche Richterin zuständig für das Verfahren zu sein. Damit hat die trotzige Richterin den Tatbestand einer Beugung des Rechts erfüllt.