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Parafiskus

From Wickepedia

Parafiskus und Parafiscus (Plural: Parafisken bzw. Parafisci) bezeichnen juristische Personen mit eigenem Haushalt, die weder als originärer Staat noch als privat bezeichnet werden können.

Allgemeines

Merkmale eines Parafiskus sind:[1][2]

  1. Weitgehend selbstständige Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Für den Fall, dass der Parafiskus seine Tätigkeiten aufgibt, müssten diese von der öffentlichen Hand übernommen werden.
  2. Finanzierung über eigene Finanzquellen mit Zwangscharakter. Sie geben dem Parafiskus die Möglichkeit, meist gesetzlich eingeschränkt, unabhängig vom staatlichen Gesamthaushalt zu agieren.
  3. Organisationsform ist in Deutschland die Körperschaft des öffentlichen Rechts[3][4]

Ein Beispiel sind die dem Staat als öffentliche Unternehmen gehörenden Telekommunikationsunternehmen wie früher in Deutschland die Deutsche Bundespost oder als Transportunternehmen die Deutsche Bundesbahn oder die von den Beitragszahlern (in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber) paritätisch selbstverwalteten Sozialversicherungsträger zu erwähnen. Ein Merkmal der Sozialversicherungszweige ist die fast das gesamte Volk umfassende soziale Absicherung gegen die Wechselfälle des Lebens durch ein Pflichtversicherungssystem, in dem Beiträge von den Versicherten und deren Arbeitgebern oder anderen Dritten erhoben und eingezogen werden.

Berufsständische Interessenvertretungen wie beispielsweise Ärztekammern, Handwerkskammern, Notarkammern sowie Industrie- und Handelskammern (IHK) zählen, sofern sie öffentliche Aufgaben übernehmen und sich aus Zwangsbeiträgen finanzieren, ebenfalls zu den Parafisci und werden als Ständefisci bezeichnet.

Die Einordnung von Kirchen als Parafisci ist umstritten. Zwar erfüllen die Kirchen öffentliche Aufgaben, jedoch gibt es keine Zwangsabgaben und Pflichtbeiträge. Dies erklärt sich dadurch dass, im Gegensatz zu Sozialversicherungen, eine Mitgliedschaft nicht verpflichtend ist und ein Austritt aus dieser möglich ist[5].

Des Weiteren gehören auch öffentlich-rechtliche Medienanstalten und Rundfunkanstalten dazu.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Horst Zimmermann, Klaus-Dirk Henke: Finanzwissenschaft: eine Einführung in die Lehre von der öffentlichen Finanzwirtschaft. Vahlen, München, ISBN 3-8006-2676-4.
  2. Nicholas Gregory Mankiw, Mark P. Taylor: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre. 4., überarbeitete und erweiterte Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-7910-2787-6, S. 273 f.
  3. Körperschaft. Bundeszentrale für politische Bildung, 2013, abgerufen am 8. Februar 2013.
  4. Körperschaft des öffentlichen Rechts. Bundeszentrale für politische Bildung, 2013, abgerufen am 8. Februar 2013.
  5. Zimmermann, H./ Henke, K.-D./ Broer, M.: Finanzwissenschaft. 13. Auflage. München 2021, S. 8–14.