Bei der polizeilichen Beobachtung (PB) handelt es sich um eine Maßnahme zur Bekämpfung von Straftaten durch die Polizei in Deutschland. Sie ist personenbezogen und zählt zur Personenfahndung.
Der Bereich der vorbeugenden Bekämpfung wird in den jeweiligen Gesetzen der Länder, zum Beispiel dem Hamburgisches Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei,[1] im Bereich der Strafverfolgung durch § 163e Strafprozeßordnung geregelt. Der letztere Fall steht unter Richtervorbehalt.
Wird eine Person zur polizeilichen Beobachtung „ausgeschrieben“, erfolgt ein entsprechender Eintrag in das bundesweit vernetzte elektronische Informationssystem der Polizei (INPOL). Von diesem Zeitpunkt an werden alle über die beobachtete Person gewonnenen Erkenntnisse (z. B. im Rahmen von Verkehrskontrollen) gesammelt und der ausschreibenden Dienststelle zur Auswertung zugeleitet. Diese versucht auf Grundlage der ihr übermittelten Informationen ein sogenanntes punktuelles Bewegungsprofil der beobachteten Person zu erstellen. Ziel ist dabei u. a. die Erfassung von Zusammenhängen zwischen der beobachteten und anderen Personen.
Siehe auch
- Beobachtung (allgemein), Überwachung
- Polizeidienstvorschrift
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ § 13 Polizeiliche Beobachtung, Hamburgisches Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei. Abgerufen am 5. Januar 2019.