Ein Steuerzahler ist die natürliche oder juristische Person, die nach dem jeweiligen Steuergesetz die Steuer an das Finanzamt zu entrichten hat (Zahlungsvorgang). Abweichungen zwischen dem Steuerschuldner und Steuerzahler ergeben sich dann, wenn der Steuerzahler die Steuer lediglich für Rechnung eines anderen – des Steuerschuldners – einbehält und abführt (Quellensteuer). Zum Beispiel hat die Lohnsteuer in Deutschland der Arbeitgeber als Steuerzahler für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Weitere Beispiele sind die Kapitalertragsteuer bzw. der Zinsabschlag, die Aufsichtsratsteuer und die Versicherungsteuer.