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Steuerzahlergedenktag

From Wickepedia

Der Steuerzahlergedenktag (Tag des Steuerzahlers) ist ein vom Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) ausgerufener symbolischer Gedenktag. Es ist der Tag im Jahr, bis zu dem – nach Angaben des Vereins – der durchschnittliche Steuerzahler nur für die Steuern und Abgaben gearbeitet hat. Der diesem Tag ansonsten entsprechende, im angelsächsischen Bereich verbreitete Tax Freedom Day nutzt anders als sein deutsches Gegenstück als Vergleichsbasis statt des Volkseinkommens meist das größere Nettonationaleinkommen und kommt so zu niedrigeren Quoten bzw. früher im Jahr liegenden Stichtagen.

Definition

Der Gedenktag soll die Höhe der Abgabenlast bewusst machen. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler hat jeder durchschnittliche Steuerzahler bis zu diesem Tag theoretisch nur für Steuern und Sozialabgaben gearbeitet; erst der Teil des Jahreseinkommens nach dem Gedenktag bleibt für den Steuerzahler selbst.

Beispielsweise betrug die „volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote“ 53,01 Prozent für das Jahr 2007. Der genaue Zeitpunkt des Steuerzahlergedenktags 2007 wurde daher auf den 13. Juli berechnet. Für 2008 betrug die Quote 51,73 Prozent, der Zeitpunkt des Steuerzahlergedenktags wurde hierfür auf den 8. Juli ermittelt.

Für die Schweiz wurde 2015 der 2. Juli zum Steuerzahlergedenktag erklärt, in Österreich wurde er 2014 am 12. August begangen.[1]

Kritik

Anders als bei der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bezieht sich die vom Bund der Steuerzahler ausgewiesene „volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote“ nicht auf das Bruttoinlandsprodukt, sondern auf das deutlich niedrigere Volkseinkommen. Es ist aber rechnerisch falsch, das Volkseinkommen als Bezugsgröße zugrundezulegen, denn dieses enthält nicht die indirekten Steuern, die im Nenner fehlen, während sie im Zähler enthalten sind.[2] Ebenso gehen in die Rechnung zum Steuerzahlergedenktag auch Steuern ein, die vom Staat selbst gezahlt werden (z. B. Mehrwertsteuer auf von staatlichen Einrichtungen gekaufte Produkte).[3] Daher ist die vom Steuerzahlerbund ausgewiesene Verhältniszahl eine unechte Quote und liegt erheblich über der volkswirtschaftlichen Steuer- und Abgabenquote, die 2006 in Deutschland 35,7 % betrug.[4] In die Rechnung werden auch Körperschaftsteuer und Grunderwerbsteuer einbezogen, also Posten, die die durchschnittlichen Arbeitnehmer kaum oder selten betreffen.[5]

Außerdem wird kritisiert, dass die Beiträge der Arbeitnehmer an die gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung „dem Staat“ zugeschlagen werden und sich die Arbeitnehmer bei einer hypothetischen Auflösung dieser beitragseinnehmenden Versicherungen das zugrunde liegende Risiko selbst adressieren müssten.[3] Zudem geben kritische Stimmen zu bedenken, dass es den durchschnittlichen Steuerzahler gar nicht gebe. Wegen der steuerlichen Progression bei hohen Einkommen falle der Tag auf ein späteres Datum, als er für die meisten Steuerzahlenden anzusetzen sei, und erwecke so den Eindruck einer sehr hohen Steuerbelastung. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Staaten berücksichtigt nicht die Tatsache, dass die steuerfinanzierten Leistungen für den Bürger stark differieren. Es wird hierbei nur die Kostenseite betrachtet, die Nutzenseite wird ausgeblendet.[3] Darüber konzentriere sich das Konzept auf das Nettoeinkommen, zeige nur die Steuerbelastung auf und vernachlässige Kapitalgewinne.

Steuerzahlergedenktage in Deutschland

  • 1960: 1. Juni
  • 1970: 14. Juni
  • 1980: 9. Juni
  • 1990: 30. Juni
  • 1991: 30. Juni
  • 1997: 6. Juni
  • 1998: 3. Juni
  • 1999: 5. Juni
  • 2000: 3. Juni und 24. Juli
  • 2002: 23. Juli
  • 2003: 16. Juli
  • 2004: 15. Juli
  • 2005: 7. Juli
  • 2006: 5. Juli
  • 2007: 13. Juli
  • 2008: 8. Juli
  • 2009: 14. Juli
  • 2010: 4. Juli
  • 2011: 6. Juli
  • 2012: 8. Juli
  • 2013: 8. Juli
  • 2014: 8. Juli
  • 2015: 11. Juli[6]
  • 2016: 12. Juli
  • 2017: 19. Juli
  • 2018: 18. Juli
  • 2019: 15. Juli[7]
  • 2020: 9. Juli
  • 2021: 13. Juli

Im Jahr 2000 rief der Bund der Steuerzahler nach neuen Berechnungen seinen Steuerzahlergedenktag zweimal aus.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der 12. August ist Tax Freedom Day, Der Standard, 12. August 2014
  2. Stefan Bach: Unsere Steuern. Wer zahlt? Wie viel? Wofür?, Westend, Frankfurt/Main 2016. S. 147 f.
  3. 3.0 3.1 3.2 Stefan Bach: Steuerzahler: Die Tea Party lässt grüßen. In: zeit.de. 19. Juli 2017, abgerufen am 20. Juli 2017.
  4. OECD Revenue Statistics 2007
  5. Bund der Steuerzahler sucht neuen Kurs. Südwest Presse, 10. Juli 2012, abgerufen am 21. Mai 2013.
  6. Der Steuerzahler: Was uns Bürgern übrig bleibt - Der Steuerzahlergedenktag 2015 war am 11. Juli, 07/08.2015, S. 180
  7. Matthias Warneke: Steuerzahlergedenktag. In: Bund der Steuerzahler e.V. (Hrsg.): Der Steuerzahler. Nr. 7/8, 2019, S. 8–15 (steuerzahler.de [PDF]).