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VIa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

From Wickepedia

Der VIa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist ein durch Beschluss des Präsidiums dieses Gerichts vom 21. Juli 2021 mit Wirkung vom 1. August 2021 eingerichteter Hilfssenat des Bundesgerichtshofs.

Hintergrund

Aufgrund der anhaltend hohen Eingangszahlen in Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben (sog. "Diesel-Sachen"), und angesichts der Überlastung des damit bislang in erster Linie befassten VI. sowie des VII. Zivilsenats hat das Präsidium des Bundesgerichtshofs am 21. Juli 2021 beschlossen, mit Wirkung zum 1. August 2021 vorübergehend einen VIa. Zivilsenat als Hilfsspruchkörper einzurichten. Diesem ist die Zuständigkeit in sog. "Diesel-Sachen" für die ab diesem Zeitpunkt neu eingehenden Verfahren zugewiesen.[1]

Die Einrichtung eines solchen Hilfsspruchkörpers, die das Präsidium des Gerichts selbst vornehmen kann, ist durch § 21e Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gedeckt. Sie ist auch nicht ungewöhnlich und wurde, zuletzt beim IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes und beim Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, bereits mehrfach praktiziert.

Zuständigkeit

Dem VIa-Zivilsenat ist die Zuständigkeit in sog. "Diesel-Sachen", d. h. Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, für die ab dem 1. August 2021 neu eingehenden Verfahren zugewiesen (für Eingänge bis 31. Juli 2021 GVP 2021 VII. Zivilsenat Nr. 7).

Besetzung

Dem Senat gehören an (alle zugleich anderen Zivilsenaten)[2]:

Vorsitzende: Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges

Stellvertretende Vorsitzende: Richterin am Bundesgerichtshof Möhring

Beisitzende Richter(innen): Richterin Dr. Krüger, Richter Dr. Götz, Richter Dr. Rensen, Richterin Wille sowie ab 1. Oktober 2021 die neu ernannte Richterin Dr. Vogt-Beheim und ab Wirksamwerden seiner Ernennung Richter Liepin.

Einzelnachweise