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Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten

From Wickepedia

Der deutsche bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (BT-KAT-OWI) ist ein bundesweit gültiger Katalog, der die Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten vereinheitlicht. Er ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Zurzeit ist er für die Beamten des Polizeivollzugsdienstes in den Bundesländern und die Mitarbeiter der kommunalen Bußgeldbehörden das wichtigste Handwerkszeug zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Der mehr als 400 Seiten umfassende BT-KAT-OWI wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erstellt, um die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im gesamten Bundesgebiet zu vereinheitlichen. Er wurde durch einzelne Ländererlasse in jedem Bundesland in Kraft gesetzt. Das KBA übernimmt die Aktualisierung des BT-KAT-OWI.

Der BT-KAT-OWI hat als Rechtsquelle den Rang einer Verwaltungsvorschrift und rangiert damit hinter dem (Bundes-)Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und der ebenfalls bundesweit gültigen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die Vorschriften des BT-KAT-OWI dürfen also den höherrangigen Normen inhaltlich nicht widersprechen. Aber auch die Handhabung der Regelungen des BT-KAT-OWI durch die Rechtsanwender von Polizei und Kommunalbehörden darf den Regelungen der beiden höherrangigen Rechtsquellen nicht zuwiderlaufen.

Die 13. Auflage des BT-KAT-OWI ist am 18. April 2020 in Kraft treten.

Enthaltene Rechtsgebiete

Der BT-KAT-OWI enthält Verstöße für folgende Rechtsgebiete

Anwendungsprobleme

Der Tatbestandskatalog entspricht oft nicht den jeweils geltenden Vorschriften, weil Neuauflagen seltener erfolgen als Änderungen seiner gesetzlichen Grundlagen. Zusätzlich ergeben sich immer wieder redaktionelle Fehler bei der Einarbeitung der Änderungen, die erst in der darauffolgenden Neuauflage behoben werden können.[1] Der große Umfang des Dokuments kann zu Fehlanwendungen führen, zum Beispiel, wenn der vorliegende Fall falsch eingeordnet wird.

Die Abgrenzung von Regel- und Grenzfällen

Abgrenzungsfragen zwischen den unterschiedlichen Tatvarianten können sich auf die mit der Tat verwirkten Rechtsfolgen und damit auf die von der Ahndungsmaßnahme betroffene Person auswirken. So ist etwa von entscheidender Bedeutung, ob im Ergebnis noch ein Verwarnungsgeld ausgesprochen werden kann oder ob für den Verstoß ein Bußgeld fällig wird, mit dem oftmals die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes verbunden ist. Das heißt nicht jeder Fall, der auf den ersten Blick unter eine bestimmte Nummer des BKat fällt, muss zu der dort vorgesehenen Regelsanktion führen. Besondere Umstände können dazu führen, den Fall auch als Grenzfall zu werten, bei dem dann von der Regelbuße abgewichen werden kann. Das im BKat vorgesehene Verwarnungs- oder Bußgeld kann deshalb auch erhöht oder ermäßigt werden. Geht der BKat von einer fahrlässigen Begehung aus, im konkreten Fall gehen die Behörde oder das Gericht aber von einer vorsätzlichen Begehung aus, führt die häufig zu einer Verdoppelung des Bußgelds, das für die fahrlässige Begehung vorgesehen ist.

Im Vorwort des BT-Kat-OWI sind Vorgaben für die Anwendung des BT-KAT-OWI wie z. B. die Erhöhung der Bußgelder oder die Einteilung von mehreren gleichzeitig begangenen Ordnungswidrigkeiten (Tateinheit/Tatmehrheit) enthalten.

Literatur

  • Die Abgrenzung zwischen Regel- und Grenzfall in der Rechtsprechung norddeutscher Amtsgerichte bei 21 bis 25 km/h Verstößen, in: Zeitschrift für Schadensrecht, April 2021, S. 184–192, ISSN 0173-0568

Weblinks

Einzelnachweise

  1. siehe Änderungsnachweis zur 11. Auflage (PDF (Memento vom 26. September 2016 im Internet Archive)), Oktober 2016, enthalten sind viele Änderungen, die bereits ab 1. Mai 2014 - Erscheinungstermin der 10. Auflage - galten