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Deutscher Presserat

From Wickepedia
File:Deutscher Presserat Logo.svg
Logo des Deutschen Presserats

Der Deutsche Presserat, eingetragen als Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.,[1] ist eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV) sowie der Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju). Gegründet wurde der Presserat am 20. November 1956 nach dem Vorbild des britischen „Press Council“ (heute: „Press Complaints Commission“), um ein geplantes Bundespressegesetz zu verhindern. Die Geschäftsstelle hat seit Juni 2009 ihren Sitz in Berlin.[2]

Organisation

Die beiden Hauptorgane des Presserats sind der Trägerverein und das Plenum.

  • Der Trägerverein hat die Aufgabe, für die Pressefreiheit und die Wahrung des Ansehens der deutschen Presse einzutreten. Er besteht aus acht Mitgliedern, darunter jeweils zwei aus den vier Mitgliedsverbänden. Vorsitzender des Trägervereins ist seit Januar 2020 Dirk Platte, Justiziar des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Stellvertretender Vorsitzender ist Karl-Josef Döhring, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Journalistenverbands (DJV).[3]
  • Das Plenum des Deutschen Presserats befasst sich mit der Beseitigung von Missständen im Pressewesen und tritt für den ungehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen ein. Es setzt sich aus 28 Mitgliedern zusammen, darunter jeweils sieben Mitglieder von BDZV, VDZ, DJV und dju, welche dieses Ehrenamt für 2 Jahre innehaben. Sprecher des Plenums ist seit August 2020 Sascha Borowski[4] (Chief Digital Editor und stellvertretender Leiter Gesamtredaktion der Allgäuer Zeitung) als Vertreter des DJV. Stellvertretende Sprecherin ist Dr. Kirsten von Hutten (Justiziarin) als Vertreterin des VDZ. In zweimal jährlich stattfindenden Vollversammlungen legt das Plenum neue Richtlinien fest, ändert oder ergänzt den Pressekodex und veröffentlicht zudem Stellungnahmen.[5] Ferner bestimmt das Plenum die Mitglieder der drei Beschwerdeausschüsse, die sich jeweils aus vier Journalisten und vier Verlegern zusammensetzen. Zwei Ausschüsse behandeln allgemeine Beschwerden, der dritte Beschwerdeausschuss befasst sich mit Fragen des Redaktionsdatenschutzes.

Finanzierung

„(1) Der Deutsche Presserat erhält […] alljährlich einen Zuschuß des Bundes. Der Zuschuß ist zweckgebunden für die Tätigkeit des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserates zu verwenden. (2) Der Zuschuß wird zum 1. April eines jeden Jahres gezahlt, erstmals am 1. April 1976. Er beträgt 80.000 DM.“

Gesetz zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses[6]

2007 betrug das Jahresbudget rund 700.000 Euro, die enthaltenen 180.000 Euro Bundeszuschüsse wurden bis 2020 auf 223.000 Euro erhöht. Hinzu kommen Einnahmen aus dem Verkauf der Presseausweise.[7]

Pressekodex

Der Deutsche Presserat hat seine publizistischen Grundsätze als „Pressekodex“ ausgearbeitet, eine Art Ehrenkodex für Medienvertreter, der 1973 erstmals veröffentlicht und am 22. März 2017 letztmals überarbeitet wurde (Ziffer 12.1 – Diskriminierungen).[8] Am 12. Dezember 1973 wurde er an Bundespräsident Gustav Heinemann überreicht. Es gehört zur Tradition des Pressekodex, dass auch jede Änderung dem amtierenden Bundespräsidenten übergeben wird.

Verstößt ein Presseunternehmen in Print- oder Onlinemedien vermeintlich gegen einen oder mehrere dieser publizistischen Grundsätze, ist es jedem möglich, eine Beschwerde beim Presserat einzureichen. Seit 2009 ist dies auch online möglich.[9] In seinen Sitzungen entscheidet das Gremium, ob die Beschwerde begründet ist. Es hat dann die Möglichkeit, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Hinweis
ergeht an die betreffende Redaktion bei geringeren Verstößen gegen den Kodex, nicht-öffentlich
Missbilligung
ergeht für schwerere Verstöße gegen den Kodex, nicht-öffentlich. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.
Rüge
härtestes Sanktionsmittel: Das Medium wird aufgefordert, eine „Öffentliche Rüge“ abzudrucken. Nicht-öffentliche Rügen werden bei schwerwiegenden Verstößen ausgesprochen, wenn sich eine weitere Veröffentlichung aus Gründen des Opferschutzes verbietet.

2020 sprach der Presserat mit 53 öffentlichen Rügen mehr als in den Vorjahren aus, zudem 76 Missbilligungen und 133 Hinweise. 2019 waren es 34 öffentliche Rügen, 67 Missbilligungen und 96 Hinweise, 2018 noch 27 öffentliche Rügen, 1 nicht öffentliche Rüge sowie 70 Missbilligungen und 147 Hinweise. 2017 waren es 21 öffentliche Rügen, 58 Missbilligungen und 153 Hinweise. 2016 erteilte der Presserat 33 öffentliche Rügen, 64 Missbilligungen und 151 Hinweise. Im Jahr 2015 betrug die Zahl der öffentlichen Rügen 35, der Missbilligungen 82 und der Hinweise 147.[10]

Im Jahr 2020 wandten sich 4085 Leserinnen und Leser mit Beschwerden an den Presserat. Noch nie wurden so viele Beschwerden in einem Jahr eingereicht, am häufigsten wegen möglicher Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, den Persönlichkeitsschutz und Diskriminierung. Rund 95 Prozent kamen von Privatpersonen, der Rest von Vereinen, Parteien, Unternehmen und Behörden. Die meisten Beschwerden richteten sich gegen regionale Tageszeitungen, gefolgt von Boulevardzeitungen und überregionalen Tageszeitungen.[10]

Die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Vorgang ging im Jahr 2015 mit etwa 430 über die Berichterstattung nach dem Unglück des Germanwings-Flugs 9525 ein. Die höchste Zahl an Beschwerden über ein einzelnes Medium gingen mit 382 zur Polizeikolumne "All cops are berufsunfähig" in Die Tageszeitung (taz) im Jahr 2020 ein,[11] diese wurden jedoch abgewiesen und der Kommentar als "ethisch zulässig" eingestuft.[10] Nach dem Unglück bei der Loveparade 2010 hatte es 241 Beschwerden gegeben.[12]

Abwägungen

Bei seinen Entscheidungen, welche Bilder gezeigt werden dürfen, nimmt der Presserat Abwägungen zwischen dem Informationsinteresse der Leser auf der einen Seite und andererseits der Verletzung von Jugendschutz, Menschenwürde und dem Persönlichkeitsschutz des Einzelnen vor. So entschied er bei der Frage, ob Bilder des getöteten libyschen Staatsoberhauptes Muammar al-Gaddafi gezeigt werden dürfen, dass das Zeigen solcher Bilder nicht automatisch gegen den Grundsatz der Menschenwürde nach Ziffer 1 des Kodex verstößt. Der Beschwerdeausschuss wies dazu die überwiegende Anzahl der Beschwerden als unbegründet zurück, da die Bilder „Dokumente der Zeitgeschichte“ seien. Missbilligt wurden lediglich zwei Sonderfälle mit einer unangemessenen Vergrößerung bzw. einer speziellen Platzierung auf der Titelseite.[13]

Gründung und politische Arbeit

Politisches Ziel des Deutschen Presserates ist es, durch freiwillige Selbstkontrolle eine Kontrolle der gedruckten Medien durch staatliche Aufsichtsstellen zu verhindern. Dieses Prinzip formulierte der frühere Geschäftsführer des Presserates, Lutz Tillmanns, so:

„Wie erfolgreich der Presserat ist, läßt sich auch an der Zurückhaltung des Gesetzgebers ablesen, Gesetze zu erlassen, die die Grenzen journalistischer Arbeit definieren.“

Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Presserates, zitiert nach[14]

1952 legte der Bundesinnenminister Robert Lehr einen Gesetzentwurf für ein Bundespressegesetz vor, das die Einrichtung von „Landespresseausschüssen“ vorsah.[15] Der Gesetzentwurf war ein politisches Druckmittel Lehrs, um die Verleger und Journalisten davon zu überzeugen, dass für eine „innere Sauberkeit“ (Lehr) eine Selbstkontrolle der deutschen Presse notwendig sei. Da eine staatliche Kontrolle für die Journalisten und Verleger nicht hinnehmbar war, kam es dann am 20. November 1956 nach dem Vorbild des britischen „Press Councils“ zur Gründung des Deutschen Presserates. Zur Gründung waren zehn Verleger und Journalisten an der Organisation beteiligt.

1958 wurde der Presserat gegen einen Entwurf für eine Strafrechtsnovelle aktiv, der Gefängnisstrafe für jemanden vorsah, der das Privatleben eines ausländischen Staatsoberhauptes öffentlich herabwürdigend darstellt und so internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland stört (Lex Soraya). Hintergrund der geplanten Novelle war die Darstellung der Scheidung der Prinzessin Soraya von Schah Mohammad Reza Pahlavi, über die im Frühjahr 1958 ausführlich in den deutschen Boulevardzeitungen berichtet wurde. Der Gesetzentwurf wurde nicht verabschiedet.

In den 1960er und 1970er Jahren trieb der Presserat eine Vereinheitlichung der Landespressegesetze voran. Nach der Spiegel-Affäre erreichte der Presserat eine Reform des Strafgesetzbuches, in der der dehnbare Straftatbestand des Landesverrates präzisiert wurde. In der Diskussion um die Deutsche Notstandsgesetze 1968 wendete er Einschränkungen der Pressefreiheit ab. In die Diskussion um die Medienkonzentration griff der Deutsche Presserat durch die Beisteuerung von Sachinformationen ein. Seit 1976 zahlt die Bundesrepublik regelmäßig Zuschüsse an den Presserat.

1986 wurde ein Trägerverein für den Presserat gegründet.

Da sich der Deutsche Presserat gegen die Vorratsdatenspeicherung stellt, ist er Mitunterzeichner der gemeinsamen Erklärung des AK Vorrat zu dem entsprechenden Gesetzesentwurf.

Der 2018 wiedereingeführte bundeseinheitliche Presseausweis wird federführend vom Deutschen Presserat begleitet. Der Ausweis trägt die Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz. Eine paritätisch besetzte und beim Deutschen Presserat eingerichtete „Ständige Kommission“ mit je zwei vom Presserat und der Innenministerkonferenz benannten Mitgliedern prüft auf Grundlage einer Vereinbarung, welche Verbände die Voraussetzungen für die Ausgabe des bundeseinheitlichen Presseausweises mitbringen. Ausgabeberechtigt sind derzeit der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) sowie der Fotografenverband Freelens und der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS).[16]

Gerügte Medien und Wirksamkeit

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Seit 1986 vom DPR für die Form der Berichterstattung gerügten Medien; Stand Juli 2008

Als 1977 Günter Wallraff umstrittene Arbeitsmethoden der Bildzeitung aufdeckte, rügte der Presserat die Zeitung insgesamt sechsmal. Auch Wallraff selbst wurde gerügt, da verdeckte Ermittlungen gegen den Pressekodex verstießen. Die Debatte über den Umgang mit Wallraffs Recherche und deren Ergebnissen führte zu einer starken Spaltung zwischen Verleger- und Journalistenvertretern im Presserat.

Als 1981 der Express den Abdruck einer Rüge verweigerte, stellte der Presserat seine Arbeit ein, bis 1985 die Verlage eine Selbstverpflichtung zum Abdruck der Rügen abgaben.

2020 ließen die beanstandeten Medien jede dritte Rüge unveröffentlicht, 2019 war es jede Fünfte.[10]

In besonderem Maße gehen Rügen an die Bild (Zeitung) und ihr online-Portal Bild.de. 2020 erhielten sie zusammen 22 der insgesamt 53 Rügen, im Jahr 2021 waren es bis Mitte September 13 der 32 Rügen.[17]

Die Maßnahmen des Deutschen Presserats bewerten die Medien und die Beschwerdeführer in der Wirksamkeit unterschiedlich, da die Sanktionen kaum Konsequenzen für das Blatt haben. Kritiker bezeichnen den Presserat deshalb als „zahnlosen Tiger“[14], der nur eine Alibifunktion habe.[18] Seit einigen Jahren berichtet der Presserat in seinem Jahrbuch nicht mehr darüber, welche seiner Rügen von dem gerügten Medium nicht abgedruckt wurden. Er teilte im Februar 2020 auf Anfrage von Übermedien mit, „dass uns seitens des Bauer-Verlages, in dem die ‚Auto-Zeitung‘ erscheint, keine Erklärung vorliegt, mit der sich die Verlage der Freiwilligen Selbstkontrolle, sprich dem Presserat, gegenüber verpflichten, gegen verlagseigene Medien ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen. Der Presserat hat daher keine Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren wegen Nichtveröffentlichung der Rüge gegen die ‚Auto-Zeitung‘ durchzuführen.“[19]

Online-Medien

Für Online-Medien wie Nachrichtenseiten und bestimmte Blogs, Videos und Podcasts gilt der Medienstaatsvertrag (MStV) vom 7. November 2020. Er gilt für “Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind”.

Die von ihnen verbreiteten Inhalte haben gemäß § 19 den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen, sie müssen danach mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit geprüft werden. Wer gegen diese Standards verstößt, kann von den Landesmedienanstalten mit Beanstandung, Untersagung, Sperrung sowie Anordnung von Rücknahme oder Widerruf sanktioniert werden.

Eine Alternative ist die freiwillige Selbstregulierung durch den Deutschen Presserat mit Anerkennung des Pressekodex.[20]

Siehe auch

Eine vergleichbare Institution, die sich mit der Beurteilung von Werbung beschäftigt, ist der Deutsche Werberat.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Impressum der Homepage des Deutschen Presserats
  2. Mitteilung des BDZV vom 22. Juni 2009
  3. Plenum und Trägerverein des Presserats (Abgerufen am 5. Januar 2015)
  4. Sascha Borowski ist neuer Sprecher des Presserats - Presserat. Abgerufen am 7. Oktober 2020.
  5. Die Organisation des Deutschen Presserates. Abgerufen am 24. Juli 2018.
  6. Gesetz zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses Das Jahresbudget: § 1 (abgerufen am 29. August 2014)
  7. Stefan Niggemeier: „Deutscher Presserat wirbt mit seiner Zahnlosigkeit“. In: Freiwillige Selbstkontrolle. 26. Februar 2021, abgerufen am 21. Juli 2021.
  8. Der Pressekodex, abgerufen am 18. März 2020.
  9. Onlinebeschwerdeformular des Presserats
  10. 10.0 10.1 10.2 10.3 2020: Beschwerderekord beim Deutschen Presserat, Jahresberichte & Statistiken auf presserat.de, abgerufen am 21. Juli 2021. Jahresberichte: 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020.
  11. taz-Polizeikolumne verstößt nicht gegen den Pressekodex, auf presserat.de, abgerufen am 1. November 2020.
  12. Berichterstattung über Germanwings-Absturz: Deutscher Presserat meldet Beschwerden-Rekord, kress.de vom 15. April 2015.
  13. Presserat hatte 49 Beschwerden zum Tod Gaddafis zu bewerten. Deutscher Presserat, 8. Dezember 2011, abgerufen am 1. September 2013.
  14. 14.0 14.1 Stefan Niggemeier: Zur Sache, Kätzchen. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. 22. Januar 2006, abgerufen am 7. Januar 2018.
  15. Gernot Facius: Beschweren erwünscht. Welt Online, 16. November 2006.
  16. Das Werkzeug für professionelle Journalisten, auf presseausweis.org, abgerufen am 11. Januar 2019.
  17. Übersicht der Rügen vom Presserat - Presserat. Deutscher Presserat, abgerufen am 18. September 2021.
  18. Jessica Eisermann: Selbstkontrolle in den Medien: der Deutsche Presserat und seine Möglichkeiten, WZB, Abt. Öffentlichkeit und Soziale Bewegung, Berlin 1993, Seite 20
  19. Stefan Niggemeier: „Die sehr freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Presse“. In: Unveröffentlichte Rügen. 21. Februar 2020, abgerufen am 21. Juli 2021.
  20. Deutscher Presserat: „Selbstverpflichtung für Onlinemedien“. In: Pressekodex. 17. August 2020, abgerufen am 21. Juli 2021.