Bitte an Geschäftsstelle, die zu retournierenden Akten unberührt zu lassen, 9. April 2021
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Doc:20210409-sg1-akte.redacted
[ 1 ]An die Geschäftsstelle
Az.: S 12 KR 1268/20
S 12 KR 1265/20 ER
München, 9. April 2021
Frau B, welche dem Vernehmen nach die Akten zu den Verfahren an der 12. Kammer führt, wird, wie die anderen Beamten am Sozialgericht, gebeten, die von Frau Wicke retournierten Akten physisch zunächst unberührt zu lassen.
Dies ist nicht als Ausdruck des Misstrauens gegenüber Frau B[..] zu verstehen, sondern dient ihrer eigenen Entlastung. Dasselbe gilt, selbstverständlich, ebenso für die anderen Beamten am Gericht.
F [..]