München, 28. April 2021
Unmittelbar nach dem erfolglosen Versuch von Herrn Rittweger, durch seinem Anruf beim Beschwerdeführer heute um 10:36 – das Gespräch von zehn Minuten Dauer fand auf seinen eigenen Wunsch hin, wie durch die Geschäftsstelle mitgeteilt, statt – durch das Inaussichtstellen einer für den Beschwerdeführer dann günstigen Entscheidung Folgenlosigkeit für seine Straftaten zu erreichen, erging zur o.g. Az ein offensichtlich in Panik erstellter, bei evidenten Verstößen gegen wesentliche Prinzipien der Rechtsordnung nichtiger und somit wirkungsloser Gerichtsbeschluss, zugestellt um 15:08.
Der Beschwerdeführer führt, wie auch im Telefonat klar sein musste, grundsätzlich keine Verhandlungen mit Straftätern. Wenn es hier irgendetwas zu verhandeln geben soll, dann kommt dies unverändert nur mit dem Vorstand der Prozessgegnerin in Frage.
Zu möglichen Fluchtorten vor Strafverfolgung ist hier Anhang X7 beigefügt.
Anhang:
X7: Nationen ohne Auslieferung nach Deutschland
[ 2 ]Nationen ohne Auslieferungsverkehr an Deutschland
- Afghanistan
- Bangladesch
- Dschibuti
- Guatemala
- Guinea
- Irak
- Iran
- Jordanien
- Kambodscha
- Kasachstan
- Kirgisistan
- Kuba
- Libanon
- Malaysia
- Malediven
- Mongolei
- Mosambik
- Myanmar
- Nordkorea
- Pakistan
- Papua-Neuguinea
- Philippinen
- Sierra Leone
- Somalia
- Sonderverwaltungsregion Macau (VRC)
- Tadschikistan
- Taiwan
- Turkmenistan
- Usbekistan
- Vatikanstadt
- Vietnam
- Volksrepublik China