[ 1 ]Ausfertigung
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 720/21 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn F[..],
[..], 80802 München,
gegen
a) den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. März 2021 - L 5 KR 542/20 B ER -,
b) den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. Februar 2021 - L 5 KR 542/20 B ER -,
c) den Beschluss des Sozialgerichts München vom 17. November 2020 - S 12 KR 1265/20 ER –
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten
Harbarth,
die Richterin Britz
und den Richter Radtke
gemäß 8 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI 1 S. 1473)
am 19. Mai 2021 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass der einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG). [ 2 ]Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Harbarth
Britz
Radtke [ 3 ]
Karlsruhe, 31. Mai 2021
Sehr geehrter Herr [..],
anliegend wird Ihnen die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 1 BvR 720/21 übersandt.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden vor der Veröffentlichung oder Übermittlung an Dritte grundsätzlich anonymisiert. Prozessbevollmächtigte können schriftlich die Aufhebung der Anonymisierung ihrer Daten in der Entscheidung beantragen. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle des Ersten Senats
- Dieses Schreiben wurde mit Hilfe der Informationstechnik gefertigt und ist ohne Unterschrift gültig -
[ 4 ]
01.06.21