Die Aktion Wicked Witch war ein Stratagem zur Offenbarung fehlender Unabhängigkeit von Stephan Harbarth, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgericht. Außerdem war es damit möglich zu prüfen, ob Hartmut Wicke mit der Straftat seiner Ehefrau vorbefasst war, und zuvor den Richter Stephan Rittweger bestochen haben könnte. Dies geschah im Rahmen der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 720/21.
Alles deutet darauf hin, daß sich Stephan Harbarth (CDU) durch den Ehegatten der Mörderin Julia Wicke anstiften ließ. Die beiden sind Geschäftspartner und haften dabei unbeschränkt füreinander.
Anlass
Der Aktion Wicked Witch der Mordversuch von Julia Wicke, Richterin beim Sozialgericht München, an einem Schwerbehinderten vorangegangen. Sie hat dabei Tatbestand verfälscht, Beweismittel übergangen, Akten versteckt und manipuliert.
Die Einsichtnahme in die eigenen Verfahrensakten blieben bis über das Verfassungsbeschwerdeverfahren hinaus versteckt. Um eine Akte selbst nach Abschluss eines Verfahrens aus dem Gerichtsgebäude zu entfernen und bei sich zu hause zu verstecken, täuschte die Richterin die Gerichtsverwaltung.
Bereits zum Zeitpunkt der Verfassungsbeschwerde hatte sich eine Vermutung aufgedrängt, daß der Ehegatte Hartmut Wicke den Richter Stephan Rittweger bestochen hatte. Erst später wurde eine Tathandlung von Bestechung des Richters auch beweisbar.
Die Aktion Wicked Witch diente somit auch einer Erkundung darüber, ob Hartmut Wicke mit der Sache vorbefasst war, und von den gravierenden Schwierigkeiten wusste, in die sich seine Frau gebracht hatte. Dieser Verdacht bestätigte sich mit seiner besonders eiligen Reaktion und gab Anlass für ein späteres Experiment, mit dem die Bestechung dann beweisbar wurde.
Wegen der damaligen Geschäftsverteilung beim Bundesverfassungsgericht war erkennbar, daß Stephan Harbarth als Berichterstatter sachzuständig sein würde. Der Berichterstatter hat bei Verfahren die Aufgabe, die Tatsachen zu ermitteln und bereitet die Entscheidung für die geheime Beratung vor. Das gibt ihm eine Möglichkeit, die weiteren Richter über die Tatsachen zu täuschen.
Bei Stephan Harbarth handelt es sich um den ehemaligen Fraktionsvizevorsitzenden der CDU, der Partei des Kapitals und der sozialen Kälte. Die Bundesrepublik stellt sich nach außen gerne als ein überlegener Rechtsstaat dar, die Realität ist aber eine gänzlich andere. An einer wirksamen Gewaltenteilung entsprechend den rechtsstaatlich erfolgreichen Staatsmodellen fehlt es in Deutschland. Die Staatsanwaltschaften sind nach dem Führerprinzip organisiert. Eine Einzelperson ist die Weisungsspitze. Die Staatsanwälte sind so sehr von der Politik abhängig, daß als einziges EU-Land nur deutsche Staatsanwälte keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Das hat der EuGH entschieden.
Im Kontext dieser rechtsstaatlichen Defizite der Bundesrepublik war es der einflussreichen Kreisen aus der CDU, einer international als besonders korrupt bekannten Partei, möglich gewesen, Stephan Harbarth an Spitze des Justiz für sich positionieren. Der Merkel-Vertraute Harbarth sollte damit über einen Zeitraum, der bis 2030 andauern sollte, den dauerhaften Einfluss bestimmter CDU-Interessen auf die deutsche Rechtsprechung gewährleisten.
Herrn Harbarth fehlte es aber an einer echten akademischen Qualifikation, die man in dieser Position von ihm erwartet. Denn Harbarth hatte sich überwiegend politisch betätigt. Um diesen Mangel oberflächlich zu beheben, wurde ihm unter fragwürdigen Umständen eine Honorarprofessor verliehen. Daß dem tatsächliche wissenschaftliche Leistungen zugrunde lagen, lässt sich auf keine Weise erkennen. Vielmehr wurde ein Netzwerk aus Seilschaften bemüht, um ihn zu einem legitimen Kandidaten für das Amt zu stilisieren. Dazu zählte seine Aufnahme in den "besonders erlauchten" Herausgeberkreis der ZGR, einer renommierten Fachzeitschrift für das Kapitalgesellschaftsrecht. Einer der Mitherausgeber ist Hartmut Wicke. Weil die Rechtsform eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ohne Haftungsbeschränkung ist, brauchte es für seine Aufnahme die Zustimmung aller Mitherausgeber.
Im Zusammenhang mit der Aufnahme von Stephan Harbarth schien es einen Konflikt zu geben, der oberflächlich die Meldung einer möglichen Steuerverkürzung durch Heribert Hirte zum Gegenstand hatte. Wahrscheinlicher ist es aber, daß Hirte selbst auf das Amt eines Verfassungsrichters abzielte, und er den weiteren Gesellschaftern beim Wunschkandidaten Harbarth im Weg stand. Im Zusammenhang wurde ein Rechtstreit bis vor den BGH geführt.
Wegen dieses Rechtstreits, der in den Medien mit Häme diskutiert wurde, wurde das besondere Naheverhältnis zwischen Hartmut Wicke und Stephan Harbarth bekannt. Unter den Gesellschaftern selbst heißt es im Tatbestand einer veröffentlichen Entscheidung, die Aufnahme in den Herausgeberkreis sei Millionen wert.
Die Universität Heidelberg verweigert anhaltend die Herausgabe der Gutachten für die Verleihung der Honorarprofessur, die sich wahrscheinlich auf diese Gefälligkeit gegenüber Stephan Harbarth stützen. Eines dieser Gutachten hatte nach Medienberichten Mathias Habersack erstellt, der ebenfalls in einer Nähe zu Hartmut Wicke steht.
Die Zeitachse bei der Aktion Wicked Witch wurde so gewählt, daß auch ohne Herausgabe einer Datenbank, mit der die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht verwaltet werden, ein statistischer Nachweis von Nichtzufälligkeit der zusammentreffenden Ereignisse möglich ist. Nach herkömmlichen Signifikanzkriterien ist die Nullhypothese, Stephan Harbarth ist korrupt, damit bewiesen.
Dennoch hält es die Gerichtsverwaltung beim Bundesverfassungsgericht, der Stephan Harbarth selbst vorsteht, für notwendig, zunächst die Existenz einer Verfahrensdatenbank zu leugnen. Daß es diese gibt wurde dann zwar zugegeben. In Absprache mit dem BfDI – eine Bundesbehörde zu deren Aufgaben die Durchsetzung des IFG zählt – wurde behauptet, bei der Abfrage einer Datenbank würden neue Informationen erzeugt, und es handle sich deshalb um Informationsbeschaffung, auf welche kein Rechtsanspruch besteht. Obwohl Ulrich Kelber ein Informatiker ist, der aber zeitlich überlappend mit Stephan Harbarth selbst Fraktionsvizevorsitzender des Koalitionspartners war, behauptet der Beamte allen erstes, daß dies richtig sei.
Die Bezeichnung "Wicked Witch" – eine Phrase aus der englischsprachigen Kinderbuchliteratur – ist abgeleitet vom Namen der Julia Wicke.
Gelegenheit zur Rechtfertigung
Dem Senat wurde Gelegenheit gegeben, zwar mögliche – aber statistisch extrem unwahrscheinliche – Zufälligkeit des Zusammentreffens der Ereignisse glaubhaft zu machen. Das wäre zum Beispiel durch Vorab-Terminierung der Entscheidung möglich – ein Zeitabstand von zehn Tagen ist etwa in der BVerfG-GO vorgesehen – oder anhand eines bereits erstellten Gutachtens der wissenschaftlichen Mitarbeiter, so ein solches existiert und nicht von vornherein unterbunden wurde. Tatsächlich scheint dem Senat jegliche Rechtfertigung unmöglich, und die Einflussnahme dürfte tatsächlich stattgefunden haben.
Mit Neutralität, wie sie das Volk gerade von einem Verfassungsrichter erwarten darf, ist der Verlauf freilich unvereinbar. Auch dass Harbarth einem Bürger in eine einfache Falle läuft macht ihn verzichtbar, denn der Nummer Fünf im Staat entsprechend der protokollarischen Rangfolge sollte ein solcher Fehltritt nicht passieren – vor allem wenn dieser geeignet sein kann, das Ansehen seines Staates zu gefährden.
Verweigerung von Informationszugang
Die Abläufe beim Bundesverfassungsgericht werden durch eine Datenbank gesteuert. Jedem steht es zu, sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu dieser Zugang zu verschaffen, denn es ist amtliche Information auf Bundesebene.
Stephan Harbarth ist nicht bloss der Präsident, er steht zugleich der Verwaltung beim Bundesverfassungsgericht vor. Zunächst wurde die Existenz der Datenbank geleugnet. Dies war offenkundig unzutreffend. Im Nachgang wurde behauptet, die Herausgabe würde daran Scheitern daß ein "Parameter zu setzen" wäre. Die Aufsichtsbehörde für diese Sache "vergisst" zunächst "aufgrund eines Büroversehens" die Sache zu behandeln, tritt dann ohne weiteren Kommentar der Meinung der Gerichtsverwaltung bei ohne eine eigene Rechtsansicht vorzutragen. Offenkundig wurde hier Einfluss auf den BfDI genommen; dem Gesetz nach sollte dieser völlig unabhängig sein.
Mit Herausgabe der Datenbank ist letztlich zu rechnen, denn die Rechtslage ist völlig klar. Erfolgen wird dies erst nach Klage gegen das Bundesverfassungsgericht beim ortszuständigen Verwaltungsgericht. Man hofft offenbar mit Verzögerung hier etwas verhindern zu können.
Mögliche Folgen für Harbarth
Eine mögliche Folge für Harbarth ergibt sich aus § 105 BVerfGG:
(1) Das Bundesverfassungsgericht kann den Bundespräsidenten ermächtigen, [..]
2. einen Richter des Bundesverfassungsgerichts zu entlassen, wenn er wegen einer entehrenden Handlung oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten rechtskräftig verurteilt worden ist oder wenn er sich einer so groben Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, daß sein Verbleiben im Amt ausgeschlossen ist.
Sonstige Folgen
Da sich korruptions-typisches Verhalten in Deutschland erstaunlich gut vorhersagen lässt, und somit davon auszugehen war, das neu erfundene Wickesche Willkürprinzip hält einer Überprüfung durch Harbarth stand, wurde durch Patient F ohne die Entscheidung des Senats abzuwarten, gleich am nächsten Tag eine Klage gegen die Techniker Krankenkasse wegen Täuschung über Versicherung rechtshängig gemacht.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich aufgrund der Bestandskraft einer entsprechenden Entscheidung beim Bayerischen Landesgericht, als Ergebnis der Korruption bei Harbarth, nicht mehr um Versicherung.
Man wird sich einen neuen Begriff aneignen müssen um die Bürger nicht über das Rechtsverhältnis zu täuschen.
Patient F konnte eine Gelegenheit zur Rückkehr zur privaten Krankenversicherung nützen, um sich selbst derartigem Umfug für die Zukunft zu entziehen. Bürgern welche im Gegensatz dazu eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung trifft bleiben Stephan Harbarth und Straftätern wie Julia Wicke weiterhin ausgeliefert.
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