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Doc:20210519-tk-sg1-nope

From Wickepedia

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19. Mai 2021

Als Prozessgegnerin setzte ich Sie in Kenntnis, daß das Verfahren mit der Az. S 12 KR 1268/20, von Frau Wicke rechtsfehlerhaft als abgeschlossen bezeichnet, weiterhin rechtshängig ist.

Wird gegenüber Dritten, etwa in Verfahren beim LSG oder BVerfG, anderes behauptet, würde dies den Tatbestand des Prozessbetrugs erfüllen, und somit die strafrechtlich ohnehin bereits prekäre Situation von Sandra Worien noch weiter verschlechtern. Ist dies bereits erfolgt, dann ist eine solche, offenkundig unwahre, Aussage als einen von Frau Wicke veranlassten Irrtum unverzüglich zurückzunehmen.

Es ist anzunehmen, daß die 12. Kammer die Verwaltungsakte bereits an die TK versendet hat, um Einsicht in diese durch den Kläger zu vereiteln. Zur Beschleunigung der Sache, und damit ich dort Einsicht nehmen kann, wäre die Verwaltungsakte in diesem Fall sofort wieder an das Gericht zu versenden.

F[..]

Anlagen:
Schreiben an die 12. Kammer vom 17. Mai 2021
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