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Mente droht mit Polizei, 29. Juli 2021

From Wickepedia
Doc:20210729-sg-mente

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[ 1 ] Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom
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zu DAB 16/21

Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom
12.07.2021, 15.07.2021

Datum
29.07.2021

Ihr Schreiben an die Gerichtsverwaltung (Herrn Seitz) vom 12. Juli 2021
Ihr an mich gerichtetes Schreiben zuletzt vom 15. Juli 2021

Sehr geehrter Herr [..],

auf die bisherigen Antworten u.a. der Verantwortlichen für den Datenschutz am Sozialgericht München, der Datenschutzbeauftragten des Sozialgerichts, der Geschäftsleiterin, des Geschäftsstellenleiters sowie von mir auf diverse Anfragen ihrerseits nehme.ich zunächst Bezug. Zu Ihren o.g. weiteren Schreiben weise ich — soweit sich entsprechende Erläuterungen nicht bereitsin den bisherigen Antwortschreiben befinden - in der gebotenen Kürze auf Folgendes hin:

  • Der verfahrensbeendende Beschluss zum Verfahren mit dem Az. S 12 KR 1265/20 ER befindet sich vollständig in der Gerichtsakte. Ob und ggf. aus welchem Grund die Ihnen zugesandte Abschrift des Beschlusses die letzte Seite nicht (mehr) enthält, dürfte nicht mehr zu klären sein. Sofern Sie eine erneute Zusendung einer Abschrift wünschen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der 12. Kammer.

[ 2 ]

  • Eine Unvollständigkeit der Gerichtsakten zu den Az. S 12 KR 1265/20 ER, S 12 KR 2059/20, S 12 KR 1268/20 und S 12 KR 2030/20 ER ist nicht festzustellen. Bitte bezeichnen Sie ggf. konkret, wo aus Ihrer Sicht statt Originalen (unvollstandige?) Kopien enthalten sind. Bitte beachten Sie dabei auch, dass Schriftsatze, die sich auf mehrere Verfahren beziehen, sich naturgemäß nur in einer der Akten im Original befinden können.
  • Wie Sie anhand des im Internet verfügbaren Geschäftsverteilungsplans erkennen können, erfolgt innerhalb des Fachgebiets „KR“ keine Unterscheidung nach Unterfachgebieten wie z.B. dem Arzneimittelrecht.
  • Eine Einsichtnahme in frühere Geschäftsverteilungspläne wurde bereits vor einigen Wochen vorbereitet, von Ihnen aber noch nicht wahrgenommen. Die von Ihnen erwähnte ‚Akteneinsichtsstation‘ wurde für Verfahren eingerichtet, in denen die Beklagten ihre 'Verwaltungsakte elektronisch übersenden. Hierbei handelt es sich (bislang) vorrangig um Akten der Behörden der Arbeitsverwaltung.
  • In das elektronische System wird dann ein Aktenstandort eingegeben, wenn und solange dieser vorübergehend nicht in der Geschäftsstelle ist. Insofern wird hierzu keine Historie gepflegt

Zu Ihrer Bitte um „Klärung von Tatsachen“ betreffend den Lebenslauf der Vorsitzenden der 12. Kammer ist anzumerken, dass Ihre diesbezüglichen Recherchen – ebenso wie die offenbar erfolgten zu deren Wohnort – mehr als befremdlich sind. Sie könnten sogar als bedrohend empfunden werden. Mit dem gebotenen Nachdruck bitte ich Sie hiermit, solche Recherchen umgehend zu unterlassen. Anderenfalls sehe ich mich gezwungen, polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Mente
Präsidentin [ 3 ]


(versendet am 30.07.21)