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Jens Söring

From Wickepedia

Jens Söring (* 1. August 1966 in Bangkok, Thailand) ist ein deutscher Staatsangehöriger, der im US-Bundesstaat Virginia wegen Mordes an den Eltern seiner Freundin zu zwei lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Er bestreitet seit dem Prozess, die Taten begangen zu haben. 2019 kam er nach mehr als 33 Jahren Haft auf Bewährung frei und wurde nach Deutschland abgeschoben.[1] Söring verfasste mehrere Bücher, von denen die meisten während seiner Haft erschienen.

Leben

Jens Söring wurde als Sohn eines deutschen Diplomaten in Thailand geboren und kam im Alter von 11 Jahren mit seinen Eltern in die Vereinigten Staaten. 1984 begann er an der Universität von Virginia zu studieren und ging bald eine Beziehung mit der zwei Jahre älteren kanadischen Studentin Elizabeth Haysom ein. Am 30. März 1985 wurden deren Eltern, Derek und Nancy Haysom, in ihrem Haus ermordet. Eine Nachbarin fand die Toten einige Tage später. Nancy Haysom lag in der Küche, ihr Mann Derek zwischen Ess- und Wohnzimmer. Beiden war beinahe der Kopf vom Rumpf getrennt worden. Sie hatten mit ihrem Mörder zuvor offenbar gegessen und getrunken.[2]

Als die Polizei ihre Ermittlungen auf Söring ausdehnte, flüchtete er im Oktober mit Haysom aus den USA. Zusammen waren sie monatelang in Asien und Europa unterwegs und lebten von Gelegenheitsjobs und Bankbetrug. Am 30. April 1986 wurde das Paar in London wegen Scheckbetrugs festgenommen, für den sie im Dezember 1986 zu einem Jahr Haftstrafe verurteilt wurden.

Nach ihrer Auslieferung an den US-Bundesstaat Virginia beschuldigte Elizabeth Haysom in ihrem Prozess 1987 Jens Söring des Mordes und bekannte sich selbst der Anstiftung zum Mord für schuldig; dafür wurde sie in Virginia zu 90 Jahren Haft verurteilt. Jens Söring, der ab dem Prozess in Virginia seine Unschuld beteuerte, wurde 1990 nach einer Grundsatzentscheidung[3][4][5] des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unter der Voraussetzung, nicht zum Tode verurteilt zu werden, vom Vereinigten Königreich nach Virginia ausgeliefert und dort zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt.

Ermittlungen, Festnahme, Geständnisse und Prozess

Erste Ermittlungen und Flucht

Nachdem eine Nachbarin der Haysoms das tote Ehepaar am 3. April 1985 in dessen Haus entdeckt hatte, setzten umgehend Ermittlungen durch die US-amerikanischen Behörden ein. Die Ermittler fanden weder eine Tatwaffe noch Fingerabdrücke. Zeugen für das Verbrechen gab es keine. Die Ermittler befragten alle Familienmitglieder. Elizabeth Haysoms Verhalten während ihrer Befragungen fanden die Ermittler merkwürdig. So stellten die Beamten u. a. fest, dass der Kilometerstand von Haysoms und Sörings Mietwagen die aussagegemäß zurückgelegte Distanz von 240 Meilen zwischen Charlottesville nach Washington, D.C. um etwa 429 Meilen (umgerechnet 690 km) überstieg.[6] Haysom und Söring behaupteten, sie hätten sich auf dem Weg nach Washington verfahren.[7][8]

Ferner sicherten die Ermittler einen blutigen Sockenabdruck am Tatort sowie Blutspuren vom Typ 0 – die Blutgruppe Sörings. Nancy Haysom hatte die Blutgruppe Typ AB, ihr Ehemann Derek Haysom Typ A. Auch hatte Söring bei der Beerdigung der Haysoms sichtbare Verletzungen, die vom Kampf mit den Opfern hätten stammen können. Die Ermittler forderten Elizabeth Haysom und Söring Mitte Oktober 1985 zur Abgabe ihrer Finger- und Fußabdrücke sowie Blutproben auf. Haysom kam der Anforderung nach, Söring verweigerte zunächst eine Abgabe und floh wenige Tage später aus den USA – nicht ohne vorher die Fingerabdrücke in seiner Wohnung und seinem Auto abzuwischen und sein Bankkonto zu leeren.[9] Sörings Flucht beendete auch sein kostenloses Studium, welches aus einem Hochbegabten-Stipendium an der Universität von Virginia bestand. Er hinterließ den Ermittlern einen Brief mit spöttischem Charakter, in dem er als Grund für seine Flucht angab: „meine seit langem bestehende Unzufriedenheit mit meinem Leben hier.“[10] Im Nachhinein gab er eine dem widersprechende, paradoxe Begründung für seine Flucht: „Schließlich wären meine Fingerabdrücke eine Möglichkeit, mich zu verfolgen, wenn ich erst einmal auf der Flucht war. Paradox insofern, als eine Verfolgung auf der Flucht dadurch entfiele, dass er einfach in den USA geblieben wäre.“[11] Haysom, die ebenfalls Stipendiatin an der Universität von Virginia war, folgte kurz danach Söring ins Ausland.[12] Sie hat in ihrem Prozess 1987 ausgesagt, dass Söring sie mit ihren Tagebuchbriefen, die Todesphantasien bezüglich ihrer Eltern enthielten, erpresst hat, ihm nach Europa zu folgen.[13][14] Söring soll sie diesbezüglich vom Flughafen aus angerufen haben. Er selbst gibt im Nachhinein den Anruf zu, will sie jedoch aufgefordert haben, die Briefe mitzubringen.[15] Erpressen hätte Söring Haysom nur, wenn er damals im Besitz der Briefe gewesen wäre. Nachträglich (2022) fand man jedoch heraus, dass Söring in den polizeilichen Vernehmungen 1986 ausgesagt hat, dass er selbst die Briefe mitgenommen habe, was die Darstellung von Haysom bestätigt.[16]

Festnahme in London wegen Scheckbetrugs

Jens Söring und seine Freundin Elizabeth Haysom wurden am 30. April 1986 nach mehrmonatiger Flucht von einem Londoner Ladendetektiv bei einer Betrugsmasche ertappt und festgenommen. Er kam in Untersuchungshaft. Während der Haftzeit im Gefängnis „Ashton Remand Center“ will er nach eigenem Bekunden gegenüber Mithäftlingen die Morde zugegeben haben.[17] Dies teilte er dem Kriminaldirektor a. D. und Juristen Siegfried Stang bei einem fast siebenstündigen Treffen in Hamburg am 29. November 2021 mit. Als Grund für das Mordeingeständnis gab er an, er habe sich bei anderen Häftlingen Respekt verschaffen wollen.[18] Die englischen Ermittler Terry Wright und Kenneth Beever, die später Anfang Juni die beiden Verdächtigen auch zum Mordfall an den Haysoms vernahmen, bekamen den Fall zugeteilt. Zunächst gab das Paar falsche Namen an. Söring legte Ausweisdokumente unter dem Pseudonym „Christopher Platt Noe“ vor. Söring willigte in eine Durchsuchung der gemeinsamen Wohnung ein. Dabei fanden Ermittler nicht nur einen deutschen Pass unter dem Namen Jens Söring, sondern auch den Briefwechsel zwischen Söring und Haysom sowie ein gemeinsames Reisetagebuch mit Einträgen von beiden. Wright und Beever stießen in diesen Unterlagen nicht nur auf Sörings Gewaltfantasien, sondern auch auf mehrere Anspielungen auf eine Gewalttat, die in Virginia stattgefunden hatte.[19] Ein Eintrag von Elizabeth Haysom im gemeinsamen Reisetagebuch lautet sogar: „Der Fall wird bald gelöst. Vielleicht haben die Fingerabdrücke, die Jens auf einem Kaffeebecher [bei der Polizei] hinterlassen hat, ihn verraten …“ Aufgrund dieses Fundes wurde Söring schon in London von einem englischen Beamten vernommen. Der Beamte fragte: „Sind Sie besorgt darüber, was Ihnen passieren wird?“ Söring antwortete: „Ja.“ „Warum denn?“, fragte der Beamte. „Weil ich zwei Menschen ermordet habe. Das wissen Sie doch, oder?“[20]

Jedoch wussten weder Söring noch Haysom, dass die Polizei keine Fingerabdrücke gefunden hatte. Die Polizei hatte diese Informationen geheim gehalten.

Gewaltfantasien in Briefwechseln zwischen Söring und Haysom

In den Mordermittlungen sowie in Sörings Prozess 1990 spielten die Briefwechsel zwischen ihm und Elizabeth Haysom eine gewichtige Rolle in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft. Dies betraf vor allem eine Korrespondenz zwischen Söring und Haysom in den College-Ferien des Jahreswechsels 1984/85 – zeitlich rund drei Monate vor den Morden. In diesen Briefen schrieb Söring u. a., dass er „die ultimative Waffe“ gegen ihre Eltern habe und die „Dinner-Szene durchgeplant habe“.[21][22] In seinen Geständnissen 1986 gab Söring an, dass der Beginn der Tat am Esstisch stattfand; am Tatort wurden u. a. ein blutbespritzter Teller und eine verschmierte Blutlache neben dem Esstisch vorgefunden.[23] Elizabeth Haysom hatte Söring im Briefwechsel zwischen 1984 und 1985 mehrfach von ihrem Hass auf ihre Eltern geschrieben und dass sie sich ihren Tod wünsche. In Haysoms Prozess 1987 sagte sie aus, sie sei nicht davon ausgegangen, dass Söring ihre „Fantasien wörtlich nehme“.[24]

In weiteren Briefwechseln mit Elizabeth Haysom, die im Prozess in die Beweisaufnahme eingingen, schrieb Söring:

„Ich habe noch nicht die Seite von mir erforscht, die wirklich vernichten möchte – ich muss noch töten, möglicherweise den ultimativen Akt der Vernichtung […].“[25][26]

In Bezug auf Elizabeths Eltern bemerkte Söring drohend:

„Die Tatsache, dass es viele Einbrüche [in der Nähe von Loose Chippings] gegeben hat, eröffnet die Möglichkeit für einen weiteren unter den gleichen Umständen, nur diesmal werden die unglücklichen Besitzer […].“[27]

Der britische Scotland-Yard-Ermittler Terry Wright, der in Sörings Prozess 1990 zu den sichergestellten Briefwechseln befragt wurde und daraus vorlas[28], wertete die Weihnachtsbriefe Sörings an Elizabeth Haysom (1984/85) als „Psycho-Letter“, in der sich Söring als eine Art „gewalttätige Jesus-Figur“ stilisiere und seine „Gewaltfantasien“ insbesondere auf Elizabeth Haysoms Vater „projiziere“. Wright sieht in den Briefwechseln außerdem „Habgier“ als „klassisches Mordmotiv“, da Söring immer wieder auf das Vermögen der Haysoms und die Möglichkeit verweist, einen Teil davon zu erhalten.[29]

Der US-amerikanische Strafrechtsexperte Andrew Hammel schrieb in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter Verweis auf die Briefwechsel zwischen Söring und Haysom, dass deren Beziehung „von euphorischer Leidenschaft, seelischer Überspannung und bizarren Gewaltphantasien geprägt war“.[30] Und weiter: „Gewaltfantasien waren ein Schwerpunkt in Sörings Briefen an Elizabeth. Es scheint eine wahre Folie à deux gewesen zu sein.“[31] Die Bild-Zeitung problematisierte unter Bezugnahme auf Originalzitate aus den Briefwechseln zwischen Söring und Haysom die dort geäußerten „Mordfantasien“.[32]

In seinem polizeilichen Verhör vom 7. Juni 1986 hatte Söring die Inhalte der Briefe und Tagebucheinträge gegenüber den Ermittlern noch als „unglaublich belastend“ bezeichnet.[33] In seiner Gerichtsverhandlung 1990 behauptete Söring, die ihn belastenden Briefe und Tagebucheinträge seien „Schreibübungen für einen möglichen Roman oder ein Drehbuch“ gewesen. Außerdem seien seine Aufzeichnungen als eine Art „therapeutisches Selbstgespräch“ zu verstehen.[25]

Geständnisse und Tatortwissen

Ab dem 5. Juni wurden Söring und Haysom, die sich immer noch wegen Betrugsverdacht in Gewahrsam befanden, in London schließlich zu den Haysom-Morden vernommen. Söring verzichtete am 5. Juni 1986 um 12:50 Uhr schriftlich auf ein möglichst baldiges Treffen mit seinem Anwalt. Wie aus den auf Tonband mitgeschnittenen Verhören und ihren Protokollen hervorgeht, wurde er während der viertägigen Vernehmungen immer wieder eindringlich von den Ermittlern über seine Rechte belehrt (Aussageverweigerungsrecht, Miranda-Warnung).[34][35][36][37]

Zwischen dem 5. und 8. Juni 1986 legte Söring detaillierte Geständnisse gegenüber den ermittelnden englischen Kriminalbeamten Terry Wright und Kenneth Beever sowie gegenüber dem angereisten US-amerikanischen Ermittler Ricky Gardner und dem zuständigen Staatsanwalt aus Virginia Jim Updike ab. Ferner gestand Söring die Morde gegenüber den Psychiatern John Hamilton und Henrietta Bullard, die von seinen Eltern bestellt wurden, um seine Verteidigung mit aufzubauen. Am 30. Dezember 1986 wurde Söring außerdem, in der Anwesenheit seines deutschen Rechtsanwalts Andreas Frieser, von dem deutschen Staatsanwalt Bernd König aus Bonn befragt. Auch hier gestand Söring die Morde.[38] Der Staatsanwalt warf Söring vor, seine Antworten gezielt zu schleifen, um es schwer zu machen, ihm direkten Vorsatz nachzuweisen.[39]

Sörings detaillierte Beschreibungen des Tatorts und des Tatgeschehens überzeugten die Ermittler, die Staatsanwaltschaft, das Gericht und schlussendlich die Geschworenen, dass es sich hierbei um Täterwissen handeln musste. Söring fertigte während seiner Vernehmungen in London zwei Skizzen zur genauen Lage der Leichen an, beschrieb eine Blutlache um Nancy Haysoms Kopf und wie Derek Haysom auf der Seite lag, mit den Beinen in Richtung Türöffnung: genau so, wie sie von der Nachbarin gefunden wurden und auf den Tatortfotos dokumentiert sind. Er beschrieb ebenso die genaue Position des Esstisches in der Küche und erzählte den Beamten, wo er und die Haysoms gesessen hatten. Kriminaldirektor a. D. Siegfried Stang fand 2022 durch Aktenstudium heraus, dass Söring sogar in der Lage war, Ricky Gardner die Stellung (Position/Ausrichtung) der am Tatabend benutzen Stühle zu zeigen, nachdem sie vom Tisch weggeschoben worden waren (nachdem man aufgesprungen war).[40] Dies gelang ihm offenbar vollkommen korrekt, denn Gardner (der den Tatort genau kannte), hatte keine Beanstandungen, Söring behauptete später, Haysom habe ihm den Tatort geschildert. Stang weist jedoch darauf hin, dass eine bloß verbale Beschreibung Söring nicht in die Lage hätte versetzen können, die Positionen der Stühle genau nachzustellen, denn dies kann nur jemand, der die Positionen gesehen hat.[41] Ferner gestand Söring nicht nur, Gegenstände und Kleidungsstücke nach der Tat in einem nahegelegenen Müllcontainer entsorgt und Blutspuren am Tatort verwischt zu haben. U.a. fehlte am Esstisch ein drittes Tischgedeck und der mit Blut beschmierte Fußboden wies zahlreiche Verwischungen auf. Söring fertigte in diesem Zusammenhang dem Ermittler Ricky Gardner auch eine akkurate Skizze des mehr als zwei Kilometer langen Fahrtweges zu den Müllcontainern an, in dem Söring laut seinem Geständnis Kleidungsstücke entsorgte. Söring weigerte sich, diese Skizze, die exakte Straßen- und Wegangaben enthielt, den Ermittlern freiwillig auszuhändigen. Der Kriminalist D. Siegfried Stang hob 2022 in seiner Aufarbeitung des Falles hervor, wie genau Söring den Weg zu den Müllcontainern kannte und kam zu dem Schluss: Selbst wenn Söring das Haus der Haysoms vor der Tat einmal besucht hatte, dürfte der nicht unkomplizierte Weg zu den Containern eher für jemandem einprägsam gewesen sein, der nach dem Mord dort selbst hingefahren ist.[42] Söring beschrieb weiter, dass er die Kehlen seiner Opfer durchgeschnitten hatte; die Wunden der Opfer stimmten mit seiner Beschreibung überein. Söring berichtete vom Kampf mit Derek Haysom, dass dieser ihn am Kopf schlug und dass Söring selbst sich während des Kampfes in die linke Hand schnitt. Den vernehmenden Beamten zeigte er sogar die Narben an seiner Hand. Diese Aussage stimmte mit der vereidigten Aussage eines Zeugen überein, der Söring kurz nach den Taten bei der Trauerfeier der Haysoms mit Blutergüssen im Gesicht und Verbänden an der linken Hand gesehen hatte und dies den Ermittlern wenige Tage später anzeigte. Söring erzählte den Ermittlern auch, dass die Haysoms bei seinem Besuch tranken. Bei den Obduktionen der Opfer wurden hohe Alkoholwerte festgestellt. Er sagte den Ermittlern, dass er seine Schuhe ausgezogen habe; Sockenabdrücke wurden am Tatort gefunden. Söring sagte, dass er versucht hatte, sich in der Küche und dem Bad zu waschen. Dort wurde Blut mit seiner Blutgruppe gefunden.[43]

Vor Sörings eigentlichem Hauptverfahren in Virginia erhob Richter Sweeney bereits im März 1990 tagelang Beweise über Sörings Geständnisse, um zu prüfen, ob sie auf verfassungskonforme Art und Weise erlangt worden waren. Söring und seine zwei privat bestellten Verteidiger kämpften vehement gegen eine gerichtliche Zulassung der Geständnisse.[44] So berichtete Söring unter Eid, der Ermittler Kenneth Beever habe Sörings damaliger Freundin Elizabeth Haysom gedroht und Söring in den Vernehmungen unter massiven Druck gesetzt. Ermittler Beever hingegen sagte unter Eid aus, dass er Elizabeth nie bedroht habe. Die aufgenommenen Vernehmungen, die das Gericht im Anschluss fünf Stunden lang anhörte, lieferten keine Hinweise, dass Söring während der Vernehmungen zu irgendeinem Zeitpunkt unter Zwang handelte. Sörings aufgezeichnete und protokollierte Vernehmungen, in denen er die Morde gestand, wurden als Beweismittel für die Hauptverhandlung zugelassen. Alle Gerichte, die Sweeneys Beschluss später nachprüften, stimmten mit seiner Einschätzung überein: Söring hat unter Eid gelogen.[45]

Prozess

Vor Gericht sagte Jens Söring in der Hauptverhandlung ab Juni 1990 erstmals, d. h. vier Jahre nach seinen Geständnissen von 1986, aus, seine Freundin Elizabeth Haysom habe die Morde begangen und nicht er selbst. Er habe gestanden, um seine Freundin vor der Todesstrafe zu bewahren. Söring habe geglaubt, dass er wie sein Vater diplomatische Immunität genieße und schlimmstenfalls nach einer Auslieferung in Deutschland nach dem Jugendstrafrecht verurteilt würde und (nur) fünf Jahre Haft verbüßen müsste.[46] Bei all seinen Verhören 1986 in London hatte Söring nie den Eindruck erweckt, diplomatische Immunität zu haben oder sich darauf berufen zu können. Tatsächlich wurde er ausdrücklich von den vernehmenden Beamten gewarnt, dass er nach Virginia zurückgebracht und im vollen Umfang des Gesetzes strafrechtlich verfolgt würde. Söring erklärte in den Verhören, dass er dies verstehe und akzeptiere.[47][48][49]

Des Weiteren versuchte Söring 1990, seine Geständnisse von 1986 mit einem Verweis auf den Holocaust und den Zweiten Weltkrieg zu begründen. So erklärte er im Prozess, die Haysom-Morde deshalb auf sich genommen zu haben, da er als Deutscher um jeden Preis habe verhindern wollen, dass ein Staat seine Bürger töte. Söring: „Das, was einem in den Sinn kommt, wenn man daran denkt, dass man Deutscher ist, sind der Zweite Weltkrieg und der Holocaust. […] Das ist etwas, das deutschen Schulkindern eingebläut wird und das mir eingebläut wurde. Die beiden wichtigsten Folgerungen daraus sind. Erstens: Von deutschem Boden aus darf nie wieder Krieg geführt werden. Und Zweitens: Die schlimmste, absolut schlimmste Form des Mordes ist, wenn eine Regierung Menschen im Namen ihrer Bürger tötet. Das ist die Hinrichtung. […] Als Deutscher konnte ich das einfach nicht tun.“[50] Die deutsche Journalistin und Filmproduzentin Alice Brauner wertete Sörings Begründung als Instrumentalisierung des Holocausts.[51]

Die Staatsanwaltschaft verwickelte Söring im Kreuzverhör in zahlreiche Widersprüche.[52] Für die Staatsanwaltschaft kam aufgrund einer langen Indizienkette und des offenbarten Täterwissens aus Sörings Polizeiverhören nur Söring als Täter in Frage. Sörings Erklärung, er habe das Täterwissen auf der langen Flucht von seiner Freundin erfahren, wurde nicht geglaubt. Seine Freundin Elizabeth Haysom sei allenfalls Anstifterin. Mit dieser Version überzeugte die Staatsanwaltschaft am Ende eines emotional aufgeladenen und im Fernsehen live übertragenen Prozesses die Jury.

Kontroverse um Verurteilung

Söring und seine Unterstützer sammelten über viele Jahre Hinweise, um Sörings nachträgliche Behauptung seiner Nichtbeteiligung an der Tat zu stützen oder mögliche Verfahrensfehler geltend zu machen. Söring legte unter Bezug auf diese Hinweise und eigens in Auftrag gegebene Gutachten Berufung gegen seine Verurteilung vor dem Virginia Court of Appeals (Entscheidung vom 10. September 1991), dem Virginia Supreme Court (1992[53][54][55]-1998[56]), dem Federal District Court, dem Federal Court of Appeals of Virginia (Februar 2000), dem United States Court of Appeals (30.06.2000[57]; 2004) und sogar dem United States Supreme Court (2005[58]) ein. Alle Berufungen wurden von jedem einzelnen Richter ohne eine Gegenstimme einstimmig abgelehnt.[59] Die Berufungsgerichte überprüften nicht nur die von Söring vorgetragenen Verfahrensfehler, sondern führten obligatorisch intensive Nachprüfungen zu Sörings Eingaben durch und glichen die Haysom-Morde sogar analytisch und forensisch mit anderen Mord-Verbrechen und -Tätern jener Zeit ab, ohne einen Bezug zu den Haysom-Morden feststellen zu können. Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit sah „überwältigende Beweise dafür, dass er [Söring] die Haysoms persönlich getötet hat“ und berief sich u. a. auf die folgenden Sachverhalte:

  1. seine vier Geständnisse gegenüber Londoner Polizisten, gegenüber zwei britischen Psychiatern und gegenüber Dr. Bernd König, dem Staatsanwalt von Bonn – die alle rechtmäßig erlangt und bestätigt wurden
  2. die Aussage von Elizabeth Haysom
  3. das Vorhandensein von Typ-0-Blutflecken an mehreren Tatort-Stellen (Sörings Blutgruppe)
  4. die Schuldaussagen in Sörings Briefen und Reisetagebuch, die sogar Söring selbst in seiner Vernehmung am 7. Juli 1986 als „unglaublich vernichtend“ bezeichnete
  5. ein blutiger Sockenabdruck, der mit Sörings Fuß übereinstimmt
  6. Sörings verdächtiges Verhalten nach der Tat, bei dem er seine Fingerabdrücke in seiner Wohnung und in seinem Auto abwischte und aus den USA floh, wobei er ein volles Stipendium für die Universität von Virginia opferte, anstatt der Aufforderung der Polizei nachzukommen, Fingerabdrücke und Blutproben abzugeben
  7. schwere Prellungen in Sörings Gesicht und die Bandagen an seinen linken Fingern, mit denen er auf der Beerdigung der Haysoms gesehen wurde und die mit seinen von ihm beschriebenen Verletzungen seiner Geständnisse übereinstimmten.[60]

Als Söring im November 2019 auf Bewährung entlassen wurde, erklärte das Virginia Parole Board, es habe „jahrelang“ nach der Wahrheit gesucht und sei zu dem Schluss gekommen, dass Sörings Unschuldsansprüche unbegründet seien.[61]

Das Jury-Mitglied W. Shelton Adams sagte nach Sörings Verurteilung 1990 aus: „Es gab wenig Zweifel an Sörings Schuld. Wir hatten niemanden, der irgendein Statement abgegeben hat, dass er nicht schuldig ist.“[62][63] Weitere Jury-Mitglieder bestätigten der Regionalzeitung „The Free Lance-Star“ am 23. Juni 1990, sie hätten keine Zweifel an Sörings Schuld gehabt; gegenüber der Zeitung „The Richmond News Reader“ äußerten Juroren des Prozesses, es sei in der vergleichsweise sehr kurzen Beratung von weniger als vier Stunden darum gegangen, ob man Söring wegen ersten oder zweiten Grades von Mord („first- or second-degree murder“) verurteilen sollte und wie lange er absitzen sollte. Jury-Mitglied W. Shelton Adams sagte der Zeitung: „Wir konnten keinen überzeugenden Beweis für eine dritte Person [am Tatort] finden.“[64][65]

Der Richter im Prozess war mit dem Bruder des weiblichen Opfers persönlich bekannt.[66][67] Das Verhalten des Richters war nach Auffassung eines übergeordneten Gerichtes aber rechtskonform (Urteil vom 9. Oktober 1991, The Court of Appeals of Virginia).

Richard Neaton, einer von zwei Strafverteidigern von Jens Söring, verlor einige Zeit nach dem Prozess aus Gründen, die nichts mit Sörings Fall zu tun haben, seine Anwaltszulassung.[68]

Nach Angaben einiger Personen, die mit dem Fall vertraut sind, war zu Beginn der Ermittlungen der FBI-Profiler Ed Sulzbach zu Rate gezogen worden. Er kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Morde von einer Frau begangen worden seien, die den Opfern nahestand, und darum Elizabeth Haysom am ehesten als Täterin in Frage komme. Der Chefermittler Gardner bestreitet, dass ein derartiges Täterprofil von Ed Sulzbach erstellt worden sei.[69][70] Während des Prozesses wurde kein solches Täterprofil vorgelegt.[71] FBI-Täterprofile sind in den USA nicht als Beweismittel zulässig.

Während des Prozesses wurde ein FBI-Gutachter als Experte für die Analyse von Fußabdrücken von der Staatsanwaltschaft beantragt. Dieser Antrag wurde von dem Richter abgelehnt, da der FBI-Gutachter nicht auf die Analyse von Fußabdrücken spezialisiert war. Aus diesem Grund durfte der Gutachter lediglich behaupten, der Abdruck sei mit Sörings Fuß vereinbar (consistent).[72] Die Staatsanwaltschaft stellte im Schlussplädoyer fest, der Sockenabdruck sei mit Sörings Fuß vereinbar.

Der amerikanische Strafverteidiger Andrew Hammel kritisierte in der FAZ die Berichterstattung über Söring in den deutschen Medien wegen suggestiver Methoden und des Fehlens jeden Ansatzes von Neutralität.[5] Hammel kam nach dem Studium der Verfahrensakten zu dem Schluss, dass Söring eindeutig schuldig sei.[73][74]

Der in Virginia lebende Bestsellerautor und ehemalige Strafverteidiger John Grisham sieht zwischen den Angaben im Geständnis und den Erhebungen am Tatort eklatante Unterschiede und verweist darauf, dass es außer diesem, seiner Meinung nach eindeutig falschen Geständnis keinerlei belastbare Beweise gebe.[75]

Terry Wright, der Scotland-Yard-Beamte, der 1986 Sörings Geständnis persönlich entgegengenommen hatte, veröffentlichte 2019 einen 454 Seiten starken Bericht, in dem er sich ausführlich mit den Theorien auseinandersetzt, die von Söring zu dessen angeblicher Unschuld herangezogen werden.[76] Er kam zu dem Fazit, dass es sich in Sörings Fall nicht um einen Justizirrtum handele.[77]

Nach Sörings Freilassung auf Bewährung äußerte sich im Januar 2021 der Bonner Leitende Oberstaatsanwalt a. D. Bernd König, der Söring 1986 zu den Mordfällen befragt hatte, gegenüber dem Bonner Generalanzeiger. Rückblickend sagte er, dass Sörings Geständnisse „sehr plausibel“ waren und er „überhaupt nicht“ an Sörings Unschuld glaube.[78]

Der Jurist und Kriminaldirektor a. D. Siegfried Stang kam durch Studium der Fall- und Prozessakten sowie einem rund siebenstündigen Interview mit Jens Söring 2022 zu dem Schluss, dass Sörings Behauptung, ein falsches Geständnis abgelegt zu haben, „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Wahrheit entspricht“, da der „Tatortbefund zu 99,99 Prozent mit den Aussagen aus Sörings Geständnis übereinstimmt“.[79]

Inhaftierung und weitere Entwicklungen

Vom 30. April 1986 bis 26. November 2019 saß Jens Söring in Haft. Er war zuletzt im „Buckingham Correctional Center“ in Dillwyn, Virginia inhaftiert.[80] Im Jahr 2001 lehnte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten seine Revision endgültig ab. Söring überwarf sich mit seinem Vater, der ihn bis dahin unterstützt hatte,[81] und trat zeitweise zum katholischen Glauben über. Später erklärte er jedoch, 2008 seinen Glauben wegen der anhaltenden Enttäuschung verloren zu haben.[82]

Am 24. September 2009 gab das gerichtsmedizinische Institut Virginias das Testergebnis (Certificate of Analysis) bekannt, demzufolge 42 Blutspuren in Sörings Fall gefunden und getestet wurden. Von diesen konnten jedoch keine ihm oder Elizabeth Haysom zugeordnet werden.[83]

Am 12. Januar 2010, vier Tage bevor seine Amtszeit endete, sandte Gouverneur Timothy M. Kaine einen Brief an den Generalstaatsanwalt (United States Attorney General) Eric Holder, in dem er um die Haftüberstellung von Jens Söring nach Deutschland bat. Söring würde in Deutschland noch zwei Jahre in einem Gefängnis verbringen müssen, bevor er auf Bewährung freikommen könne – nach dann 26 Jahren in Haft. Deutschland hatte zuvor eine entsprechende Zusicherung abgegeben.[84] Allerdings sandte der neue Gouverneur Robert F. McDonnell am 19. Januar 2010 ebenfalls einen Brief an Generalstaatsanwalt Holder, in dem er die Bitte auf Haftüberstellung zurückzog. In den folgenden sechs Monaten kam es zu einem Tauziehen um den Fortgang des Verfahrens, in dessen Verlauf sich das Parlament von Virginia in einem einstimmigen Beschluss gegen die Haftüberstellung aussprach und Holder vor dem US-Kongress angehört wurde.[85][86] Am 7. Juli 2010 gab Holder bekannt, dass das Justizministerium die Überstellung nicht weiterverfolgen werde, solange sich nicht ein amtierender Gouverneur dafür ausspreche oder ein Gericht festlege, dass die Entscheidung für eine Haftüberstellung durch Ex-Gouverneur Kaine für seine Nachfolger bindend sei.[87] Anfang August 2010 lehnte die Bewährungskommission von Virginia (Parole Board) zum sechsten Mal ein Bewährungsgesuch von Söring ab.[88]

Am 18. Januar 2011 reichte Sörings neuer Anwalt Steven D. Rosenfield eine Klage ein, deren Ziel die Überstellung nach Deutschland war;[89] am 19. Januar 2011 sandte Sörings Anwältin Gail A. Ball ein Gnadengesuch an Gouverneur McDonnell, welches sich auf DNA-Ergebnisse berief.[90][91] Im Februar 2011 besuchte Markus Löning, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe,[92] Jens Söring. Ende Juli 2011 wurde sein Bewährungsgesuch, das auf nach Meinung seiner Anwälte entlastenden DNA-Tests und einer Zeugenaussage beruhte, abgelehnt.[93]

Anfang 2012 schrieb der damalige Präsident des Europäischen Parlamentes, Jerzy Buzek, an den Gouverneur von Virginia und bat um die Auslieferung von Söring in die Bundesrepublik.[94] Ende Juni 2012 lehnte ein US-Gericht Sörings Haftüberstellungsklage ab.[95][94] Im Juni 2012 wandten sich 54 Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf Initiative des Sprechers für Menschenrechte der SPD-Bundestagsfraktion, Christoph Strässer, an den Gouverneur von Virginia, Robert McDonnell, mit der Bitte, Söring in deutsche Haft zu überführen. Eine Antwort erhielten sie von McDonnell nicht. Von der US-Botschaft in Berlin, die eine Kopie erhalten hatte, erging keine Empfangsbestätigung.[96] Am 31. August 2012, elf Tage bevor die Bewährungskommission tagte, um zum achten Mal über eine Bewährung Sörings zu entscheiden, erhielt Strässer von dem Vorsitzenden dieser Kommission, William Muse, eine Absage auf die vorgetragene Bitte, der Bewährung und Auslieferung Sörings zuzustimmen.[97] Am 3. Oktober 2012 lehnte die Bewährungskommission Sörings das Gesuch ab.[98]

Im Sommer 2014 wandten sich erneut über 160 Abgeordnete des Deutschen Bundestages in einem Brief an den amtierenden Gouverneur von Virginia, Terry McAuliffe, und sprachen sich für Sörings Überstellung nach Deutschland aus.[99]

Im August 2016 startete Söring einen weiteren Versuch.[100][101] Sörings zwölfter Antrag auf Bewährung wurde im Dezember 2016 durch die zuständige Kommission abgelehnt.[102] Am 22. August 2016 reichte Söring einen Antrag auf ein absolute pardon („absolute Begnadigung“) beim Gouverneur des Bundesstaates Virginia, Terry McAuliffe, ein.[103]

Am 10. Oktober 2017 fand Sörings 13. Anhörung vor dem Bewährungsausschuss statt. Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff und der deutsche Botschafter Peter Wittig reisten nach Virginia, um sich dabei für die Entlassung Sörings einzusetzen. Direkt nach der Anhörung teilte Wittig der versammelten Presse mit: „Wir sind fest von der Unschuld Jens Sörings überzeugt. Wir möchten, dass er nach Deutschland rückgeführt wird, und wir übernehmen die volle Verantwortung für seine Zukunft“.[104][105] Am 30. Januar 2019 wurde Sörings 14. Begnadigungsgesuch abgelehnt.[106]

Bewertung nachträglicher DNA-Untersuchungen

Jens Söring und seine Anwälte argumentierten, nachträgliche DNA-Untersuchungen von Tatortspuren hätten seine Unschuld bewiesen bzw. erhebliche Zweifel an seiner Schuld aufgeworfen.[107] Bewertungen dieser DNA-Untersuchungen durch amtliche Stellen und Gutachter, die nicht von Söring bestellt wurden, führten allerdings nicht zu einer solchen Entlastung Sörings bzw. zu dessen Begnadigung.

Im Jahr 1985, dem Zeitpunkt der Haysom-Morde, war die forensische DNA-Analyse noch nicht ausgereift. Deshalb wurde bei den am Tatort gefundenen Blutspuren lediglich eine sogenannte ABO-Blutgruppentypisierung durchgeführt. Nach dem Prozess 1990 wurden einige der größeren flüssigen Blutproben vernichtet. Andere Spuren wurden nicht nach den heutigen (DNA)-Standards aufbewahrt und waren jahrzehntelanger Feuchtigkeit, Kontaminierung und Temperaturschwankungen ausgesetzt.[108][109] 2005 startete der US-Bundesstaat Virginia das „Post-Conviction DNA Testing Program and Notification Project“.[110] Im Rahmen des Projekts, das fast 13 Jahren dauerte, wurden Beweisstücke in hunderten Fällen aus der Zeit vor modernen DNA-Tests anhand der neuesten Methoden ausgewertet.

Der Fall Jens Söring war 2009 an der Reihe. Söring selbst hatte zuvor, trotz rasanter Fortschritte in der DNA-Forensik in den 1990er und 2000er Jahren, keine DNA-Untersuchung der Tatortspuren beantragt, obwohl er in diesem Zeitraum seine Revision und sein habeas corpus (Wiederaufnahme des Verfahrens) vor Gerichten des Bundesstaates Virginia und des Bundes (United States Supreme Court) anstrengte.[111][112] Im Jahr 2009 befanden sich die Tatort-Proben in einem denkbar schlechten Zustand. Nur etwa 15 Prozent der noch erhaltenen Proben ergaben überhaupt DNA-Ergebnisse, und alle waren unvollständig. Auch waren die Blutproben, die Derek und Nancy Haysom im Rahmen der Obduktion entnommen worden waren, inzwischen vernichtet worden. Die Proben, die Ergebnisse lieferten, wiesen nur Teilprofile verschiedener Aussagekraft auf. Die meisten Teilprofile, schlussfolgerten die Forensiker des Department of Forensic Science (D.F.S.), stammten von einem einzigen Mann – aller Wahrscheinlichkeit nach Derek Haysom, der am Tatort stark geblutet hatte. Es gab außerdem ein paar Proben, die Profile von einer einzigen Frau ergaben – aller Wahrscheinlichkeit nach Nancy Haysom, die ebenfalls nachweislich am Tatort geblutet hatte.[113] Keine der noch vorhandenen teils-auswertbaren Proben wies ein DNA-Profil auf, das vergleichbar mit Jens Sörings oder Elizabeth Haysoms DNA war.[114]

Das staatliche Institut für Forensik des Bundesstaates Virginia teilte Söring 2009 die Ergebnisse der DNA-Untersuchungen mit. Nach Bewertung des Institutes belegten die Ergebnisse allerdings nicht die Unschuld Jens Sörings.[115]

Im Jahr 2016 verglichen Söring und seine Anwälte die Blutgruppen-Typisierungen der Proben aus dem Jahr 1985 mit der DNA-Analyse von 2009. Dabei stießen sie auf einige Blutspuren, die 1985 als Typ 0 eingestuft worden waren – Sörings Blutgruppe – aber 2009 männliche DNA-Teilergebnisse aufwiesen, die Söring ausschlossen. Auch ergaben einige Spuren der Blutgruppe AB (Nancy Haysom) DNA-Teilergebnisse, die auf einen Mann – definitiv nicht Söring – hinwiesen. Zwei von Sörings Anwälten beauftragte Sachverständige, Dr. Moses Schanfield und Dr. J. Thomas McClintock, bestätigten auf Grundlage des Vergleiches der schriftlichen Untersuchungsergebnisse von 1985 und 2009 die Anomalien – sie führten aber keine eigenen forensischen Untersuchungen durch.[116] Söring trug die Ergebnisse seiner bestellten Gutachter erstmals in einem Begnadigungsantrag von 2016 vor. Das staatliche Institut für Forensik des Bundesstaates Virginia teilte Sörings Anwalt daraufhin 2017 mit, dass auch der Vergleich der beiden Untersuchungen von 1985 und 2009 Sörings behauptete Unschuld nicht belege; die staatlichen Forensiker verwiesen auf mögliche Vermischungen bzw. Mischspuren und auf die nur begrenzte Stichprobe der überhaupt noch auswertbaren Tatortspuren.[117]

Auch Betty Layne Desportes, die 2017–2018 als Präsidentin der American Academy of Forensic Sciences vorstand und eng mit dem „Virginia Post-Conviction DNA Project“ zusammenarbeitete, verglich die Berichte im Fall Söring. Sie kam zu dem Schluss, dass die Ergebnisse sehr begrenzte Aussagekraft aufwiesen und fragte: „Haben [Sörings Experten] die Möglichkeit ausschließen können, dass die DNA von dem männlichen Opfer kam? Wenn nicht, können sie nicht über die Aussagekraft dieser Ergebnisse urteilen.“[118]

Der ehemalige Scotland-Yard-Ermittler im Fall „Söring“ Terry Wright kommt in einer vergleichenden Analyse der forensischen Blutgruppen- und DNA-Untersuchungen von 1985 und 2009 sowie der Gutachten von Schanfield und McClintock ebenfalls zu dem Schluss, dass diese Sörings Anwesenheit am Tatort nicht ausschließen. Wright argumentiert, die Blutproben vom Typ 0 am Tatort hätten durchaus von Söring stammen können, während die noch verwertbare DNA-Fragmente von Derek Haysom stammte. Dieses Szenario der Vermischung von Blutgruppen- und DNA-Partikeln sei unter Berücksichtigung des dramatischen Kampfes zwischen Täter und Opfern das wahrscheinlichste.[119]

Im Rahmen der amerikanischen Nachrichtensendung „20/20“ wurde Dan Krane, Biologieprofessor an der Wright State University, beauftragt, eine unabhängige Analyse der Blutgruppen- und DNA-Unterlagen durchzuführen. Sein Fazit: „Es gibt keinen positiven Hinweis dafür, dass irgendjemand außer den Opfern am Tatort war.“[120] Während eines Vortrages erklärt Krane: „Proben 2FE and 6FE waren Blutgruppe 0, wie Soering. 2FE und 6FE hatten aber das gleiche DNA-Profil wie Derek Haysom – aber er hatte Blutgruppe A. Die Blutproben, die angeblich vom ‚Typ-0-Unbekannten‘ stammten, enthielten DNA von Derek Haysom. Mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ein Fall von Kontaminierung.“[121]

Im Oktober 2020 gab McClintock, einer der von Söring bestellten Gutachter, zu, dass sämtliche strittige DNA am Tatort von Derek Haysom hätte stammen können. Sörings zweiter Gutachter Moses Schanfield wollte sich auf Nachfrage der Journalisten im Jahr 2020 nicht noch einmal zu seinen früheren Gutachtenaussagen äußern.[122]

Abschiebung nach Deutschland im Dezember 2019

Am 25. November 2019 kündigte Ralph Northam, seit 2018 Gouverneur von Virginia, Sörings Freilassung auf Bewährung und seine Überstellung nach Deutschland an. Bereits einen Tag später wurde er aus der regulären Haft entlassen und in der Stadt Farmville in Abschiebehaft genommen.[123] Eine umfassende Begnadigung hatte Northam abgelehnt.[124] Seit dem 17. Dezember 2019 (Ankunft am Frankfurter Flughafen) ist Jens Söring frei und befindet sich wieder in Deutschland. Die Wiedereinreise in die USA ist ihm verboten. Zeitgleich wurde auch Elizabeth Haysom auf Bewährung aus der Justizvollzugsanstalt Fluvanna Correctional Center for Women in Troy, Virginia entlassen[125] und am 22. Januar 2020 in ihr Heimatland Kanada abgeschoben.[126] Söring wohnt heute (Stand September 2021) in Hamburg und lebt nach eigenen Angaben von seinem Einkommen als Autor.[127]

Kritik an öffentlicher Berichterstattung

Das Engagement deutscher Repräsentanten für Söring sowie der Umgang deutscher Medien mit ihm ist umstritten. Als der Transatlantik-Beauftragte der Bundesregierung Peter Beyer Söring nach dessen Freilassung auf Bewährung im Dezember 2019 am Frankfurter Flughafen empfing und mit Söring für gemeinsame Pressefotos posierte, äußerte der FDP-Außenpolitiker Alexander Graf Lambsdorff scharfe Kritik: „Herr Söring ist kein Staatsgast, sondern ein Verbrecher, der seine Strafe verbüßt hat. Daher hat Herr Beyer – als Vertreter der Bundesregierung – bei seinem Empfang in Deutschland nichts verloren.“[128]

Während seiner Haftzeit und nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis war Söring gefragter Interviewpartner in zahlreichen deutschen Medien. Diese Auftritte haben zum Teil heftige Kritik hervorgerufen. Der Journalist Stefan Niggemeier und der US-amerikanische Strafverteidiger Andrew Hammel warfen Medienvertretern vor, Söring einseitig eine Plattform zur Verbreitung seiner Unschulds-These zu bieten, ohne ihn mit kritischen Fragen oder belastenden Fakten zu konfrontieren.[129][130] Ein ehemaliges Mitglied des „Freundeskreises Jens Söring“ kritisierte Söring dafür, durch manipulatives Verhalten und einseitige Informationen ein Bild von sich in der Öffentlichkeit zu inszenieren, das ihn als unschuldiges Opfer einer angeblich zu Fehlurteilen neigenden US-Justiz verkläre.[131][132]

Nach mehreren Programmbeschwerden korrigierten deutsche TV-Sender ihre Berichterstattungen oder entfernten diese nachträglich aus ihren Mediatheken.

Am 8. Februar 2022 strahlte ProSieben eine Galileo-Dokumentation zum Fall Söring aus, in der Söring sowohl im Ankündigungstext als auch in der Anmoderation für „unschuldig“ erklärt wurde. Im Beitrag selbst wurde die von Söring behauptete Tatversion, wonach nicht er, sondern seine damalige Freundin Elisabeth Haysom ihre Eltern ermordet habe, unkritisch übernommen. Nach mehreren Programmbeschwerden entfernte der Sender die Dokumentation von seinen digitalen Plattformen. ProSieben-Sprecher Christoph Körfer sagte, der Beitrag sei „unseren eigenen Qualitätsansprüchen nicht gerecht“ geworden:

„Es war ein klarer handwerklicher, journalistischer Fehler, Jens Söring in dem Beitrag als unschuldig zu bezeichnen. Unsere internen Abnahmeprozesse haben nicht so funktioniert, wie es sein muss. Diesen internen Prozess-Fehler haben wir korrigiert.“

Christoph Körfer, Sprecher ProSieben[133]

Der Norddeutscher Rundfunk kündigte einen Auftritt Sörings in der „NDR Talk Show“ vom 24. September 2021 mit den Worten an, Söring sei „für einen Doppelmord verurteilt worden, den er nicht begangen hat“; erst nach Beschwerden korrigierte der NDR den Ankündigungstext.[134][135]

Der 2016 ausgestrahlte Kinofilm über den Fall „Söring“ Das Versprechen von Marcus Vetter und Karin Steinberger hat laut Stefan Niggemeier „die Wahrnehmung Sörings als Justizopfer in Deutschland entscheidend geprägt“. Niggemeier wirft der Journalistin Steinberger einseitigen Kampagnen-Journalismus und eine zu große persönliche Nähe zu Söring und seinem „Freundeskreis“ vor.[136] Der an dem Fall beteiligte Scotland-Yard-Ermittler Terry Wright kritisierte die Filmemacher Vetter und Steinberger aufgrund des Fehlens jeglicher Objektivität und einseitiger Parteinahme:

„Meiner Meinung nach geht es in dem Film einzig darum, die Geschichte eines unschuldigen Mannes zu erzählen, der über 30 Jahre lang eingesperrt war, nur weil er gelogen hat. […] Der Film vermittelt der Öffentlichkeit ein einseitiges Bild. Sie haben Fragen und Antworten manipuliert. Meiner Meinung nach haben sie Partei ergriffen.“

Terry Wright, ehemaliger Ermittler im Fall „Söring“[137][138]

Der US-amerikanische Strafverteidiger und Journalist Andrew Hammel wirft deutschen Medienvertretern vor, „oft einen selektiven, irreführenden Blick auf die Dynamik, das gesellschaftliche Umfeld und die Struktur der amerikanischen Strafjustiz“ zu haben. Deutsche Journalisten hätten im Fall „Söring“ die Gerichtsentscheidungen und die Arbeit der Richter nicht gründlich recherchiert, eingeordnet und nähmen keine „kritische Perspektive der Wahrheitsfindung“ ein. Auch wenn die US-Justiz in einzelnen Punkten kritikwürdig sei, wie beispielsweise hinsichtlich der Verhängung sehr langer Haftstrafen, sei die Quote tatsächlicher Justizirrtümer in den USA verschwindend gering. „Söring“ sei von der US-Justiz fair behandelt worden und habe mindestens vier Revisions- bzw. Berufungsverfahren bekommen. „Mindestens 15 Richter auf Staats- und Bundesebene haben seine Revisionsgründe geprüft. Jeder davon, ohne Ausnahme, fand Sörings Behauptungen haltlos“.[139] Hammel verweist darauf, dass falsche Geständnisse tatsächlich sehr selten seien und insbesondere bei psychisch kranken, drogenabhängigen oder mit illegitimen Methoden verhörten Verdächtigen vorkommen – Merkmale, die auf Söring nicht zugetroffen haben.[140]

Die deutschen Produzenten Alice Brauner und Johanna Behre, die 2022 den Podcast „Das System Söring“[141] veröffentlichten, kritisieren „deutliche Lücken und Widersprüche in der öffentlichen Rezeption des Falls in Deutschland“. Das „System Söring“ sei „ein Konstrukt, das sich durch Manipulation und Kontrolle auszeichnet“. Medienvertreter hätten Söring immer wieder dabei unterstützt, „seine Unschuldsbehauptung als auch die damit verbundenen Anschuldigungen gegenüber anderen Personen unkritisiert und ungebrochen zu verbreiten“. Sie berichten, dass weder Jens Söring, noch die SZ-Journalistin Karin Steinberger, noch der Filmemacher Marcus Vetter oder der Moderator Markus Lanz für ein Interview oder eine Mitwirkung an einer ergebnisoffenen Dokumentation des Falles zur Verfügung gestanden haben. Ein Statement des Schriftstellers Richard David Precht, der Söring nach seiner Freilassung mehrfach interviewt hatte, durfte nicht gesendet werden.[142][143] Die Aufzeichnung einer Diskussionsveranstaltung mit Precht und Söring auf der Phil.Cologne aus dem Jahr 2021 wurde aus den digitalen Medienplattformen nachträglich entfernt.

Veröffentlichungen

Söring veröffentlichte Bücher und Artikel zu Themen wie Meditation, Centering Prayer, Rechtsprechung und Haftbedingungen in den USA. Sein Buch The Convict Christ (dt. Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet) erhielt im Jahr 2007 den ersten Preis der katholischen Pressevereinigung Nordamerikas in der Kategorie „Social Concerns“.[144]

Buchveröffentlichungen:

  • The Way of the Prisoner. Breaking the Chains of Self Through Centering Prayer and Centering Practice. Lantern Books, New York 2003, ISBN 1-59056-055-8.
    • Deutsche Übersetzung: Wiederhole schweigend ein Wort. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2009, ISBN 978-3-579-06999-9.
  • An Expensive Way to Make Bad People Worse. An Essay on Prison Reform from an Insider's Perspective. Lantern Books, New York 2004, ISBN 1-59056-076-0.
  • The Convict Christ. What the Gospel Says about Criminal Justice. Orbis Books, Maryknoll, N.Y. 2006, ISBN 1-57075-648-1.
    • Deutsche Übersetzung: Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Echter Verlag, Würzburg 2008, ISBN 978-3-429-03024-7.
  • The Church of the Second Chance. A Faith-Based Approach to Prison Reform. Lantern Books, New York 2008, ISBN 1-59056-112-0.
  • Ein Tag im Leben des 179212. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2008, ISBN 978-3-579-06997-5.
    • Englische Übersetzung: One Day in the Life of 179212. Lantern Books, New York 2012, ISBN 978-1-59056-345-8.
  • Nicht schuldig! – Wie ich zum Opfer der US-Justiz wurde. Droemer, März 2012, ISBN 978-3-426-27579-5.
    • Taschenbuchausgabe: Zweimal lebenslänglich – Wie ich seit drei Jahrzehnten für meine Freiheit kämpfe. Knaur, Oktober 2016, ISBN 978-3-426-78543-0.
    • Nicht schuldig! – 33 Jahre US-Haft für ein Verbrechen, das ich nicht begangen habe. Knaur, aktualisierte Ausgabe Dezember 2019, mit einem Jens Söring-Vorwort von Ende 2019, ISBN 978-3-426-78543-0.
    • Englische Übersetzung: A Far, Far Better Thing. Lantern Books, New York, Februar 2017, ISBN 978-1-59056-564-3, (mit Vorworten von Bill Sizemore und Martin Sheen).[145]
  • Son of the Promise, ISBN 978-3-7394-7552-3. (Der erste Roman von Jens Söring, am 18. November 2019 als eBook veröffentlicht.)
  • Rückkehr ins Leben – Mein erstes Jahr in Freiheit nach 33 Jahren Haft. C. Bertelsmann Verlag, 20. September 2021, ISBN 978-3-570-10434-7.

Rezeption

Dokumentarfilme

  • Am 27. Oktober 2016 kam der Dokumentarfilm Das Versprechen in die deutschen Kinos.
  • TV-Reihe Focus TV Reportage, Sendung vom 15. August 2011: Gefangener der US-Justiz – Jens Sörings Kampf um die Freiheit.[146]
  • Am 4. August 2020 strahlte ZDFinfo die Dokumentation Killing for Love – Der Fall Jens Söring aus.[147]

Podcasts

Im Zusammenhang mit Jens Sörings Fall wurden mehrere zum Teil ausführliche Podcasts veröffentlicht.

Print- und Onlinemedien

  • Der Spiegel, Ausgabe Nr. 10 vom 29. Februar 2020: Jens Söring im Spiegel-Gespräch in einer 9-Seiten-Reportage.
  • Der Spiegel, Ausgabe Nr. 38 vom 17. September 2021: Jens Söring im Gespräch mit Julia Jüttner und Simone Salden über sein erstes Jahr nach der Entlassung aus US-Haft: „Freiheit habe ich jetzt, Gerechtigkeit nicht“.
  • FAZ-Online, Letzte Worte zum Fall Söring, vom 22. Januar 2021; unter: https://www.faz.net/einspruch/die-beweislage-im-fall-jens-soering-16592996.html
  • Siegfried Stang: Nebelkerzen: Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Carpin, 2022, ISBN 979-8-8489-8749-2.

Talkshows

Sonstiges

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Katrin Brand: Jens Söring: Zurückgekehrt nach mehr als 30 Jahren Haft. In: tagesschau.de. 17. Dezember 2019, abgerufen am 24. Mai 2020.
  2. Nina Schick: Der Irrtum seines Lebens – Jens Söring. In: Focus. 27. Januar 2001, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 24. März 2015.@2Vorlage:Toter Link/www.focus.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. EGMR: Case of Soering v. The United Kingdom – Judgement. In: hudoc.echr.coe.int. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 7. Juli 1989, archiviert vom Original am 9. Juli 2012; abgerufen am 24. März 2015 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  4. EGMR: Soering gegen Vereinigtes Königreich – Urteil. (PDF 177 kB) In: eugrz.info. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 7. Juli 1989, abgerufen am 24. März 2015.
  5. 5.0 5.1 Andrew Hammel: Der Fall Jens Söring: Eine paradoxe Mischung aus Zynismus und Blauäugigkeit. In: faz.net. 26. November 2019, abgerufen am 28. November 2019.
  6. Siegfried Stang: Nebelkerzen: Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Carpin, 2022, ISBN 979-88-4898749-2, S. 37, 38.
  7. Fabricated Innocence: The Self-Exoneration and Re-Incrimination of Jens Soering. 8. März 2020, abgerufen am 7. Januar 2022 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  8. Andrew Hammel: Der Fall Jens Söring: Eine paradoxe Mischung aus Zynismus und Blauäugigkeit. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 4. Januar 2022]).
  9. Andrew Hammel: Der Fall Jens Söring: Eine paradoxe Mischung aus Zynismus und Blauäugigkeit. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 4. Januar 2022]).
  10. Siegfried Stang: Nebelkerzen: Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Carpin, 2022, ISBN 979-88-4898749-2, S. 62.
  11. Siegfried Stang: Nebelkerzen: Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Carpin, 2022, ISBN 979-88-4898749-2, S. 616.
  12. Andrew Hammel: Der Fall Jens Söring: Eine paradoxe Mischung aus Zynismus und Blauäugigkeit. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 4. Januar 2022]).
  13. Siegfried Stang: Nebelkerzen: Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Carpin, 2022, ISBN 979-88-4898749-2, S. 130.
  14. Jens Söring: Nicht schuldig! – 33 Jahre US-Haft für ein Verbrechen, das ich nicht begangen habe. Knaur, 2019, ISBN 978-3-426-78543-0, S. 112.
  15. Jens Söring: Nicht schuldig! – 33 Jahre US-Haft für ein Verbrechen, das ich nicht begangen habe. Knaur, 2019, ISBN 978-3-426-78543-0, S. 112.
  16. Siegfried Stang: Nebelkerzen: Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Carpin, 2022, ISBN 979-88-4898749-2, S. 130, 184.
  17. Siegfried Stang: Nebelkerzen: Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Carpin, 2022, ISBN 979-88-4898749-2, S. 565, 566.
  18. Siegfried Stang: Nebelkerzen: Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Carpin, 2022, ISBN 979-88-4898749-2, S. 566.
  19. Andrew Hammel: Einspruch exklusiv: Letzte Worte zum Fall Söring. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 3. Januar 2022]).
  20. Andrew Hammel: Jens Söring: Kein Justizopfer. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 4. Januar 2022]).
  21. The Free Lance-Star: Murder setting described on tape. 7. Juni 1990, S. 31, abgerufen am 13. April 2022.
  22. DER FALL JENS SÖRING: Eine paradoxe Mischung aus Zynismus und Blauäugigkeit. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26. November 2019, abgerufen am 13. April 2022.
  23. Alice Brauner und Johanna Behre: Das System Söring, Folge 5 "Faktencheck". 15. März 2022, abgerufen am 13. April 2022.
  24. The Free Lance-Star: Murder setting described on tape. 7. Juni 1990, S. 31, abgerufen am 13. April 2022.
  25. 25.0 25.1 Das System Söring (Teil 3) – Eine toxische Beziehung
  26. Quellette: Fabricated Innocence: The Self-Exoneration and Re-Incrimination of Jens Soering. 8. März 2020, abgerufen am 13. April 2022.
  27. Fabricated Innocence: The Self-Exoneration and Re-Incrimination of Jens Soering. 8. März 2020, abgerufen am 7. Januar 2022 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  28. The Free Lance-Star: Murder setting described on tape. 7. Juni 1990, S. 31, abgerufen am 13. April 2022.
  29. Alice Brauner und Johanna Behre: Das System Söring, Folge 3 "Eine toxische Beziehung". 1. März 2022, abgerufen am 13. April 2022.
  30. Frankfurter Allgemeine Zeitung: JENS SÖRING: Kein Justizopfer. 17. Dezember 2019, abgerufen am 13. April 2022.
  31. Frankfurter Allgemeine Zeitung: DER FALL JENS SÖRING: Eine paradoxe Mischung aus Zynismus und Blauäugigkeit. 26. November 2019, abgerufen am 13. April 2022.
  32. SWR-Doku über Doppelmörder: Die bizarren Sex-Fantasien von Jens Söring. 27. November 2019, abgerufen am 13. April 2022.
  33. Mordakte Jens Söring: Vernehmung vom 7. Juni 1986. 12. Dezember 2021, abgerufen am 13. April 2022.
  34. Andrew Hammel: Einspruch exklusiv: Letzte Worte zum Fall Söring. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 3. Januar 2022]).
  35. Andrew Hammel: Mordakte Söring: Vernehmung vom 5. Juni 1986. 6. November 2021, abgerufen am 3. Januar 2022 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  36. Andrew Hammel: Mordakte Söring: Vernehmung vom 6. Juni 1986. 9. November 2021, abgerufen am 3. Januar 2022 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  37. Andrew Hammel: Mordakte Jens Söring: Vernehmung vom 7. Juni 1986. 12. Dezember 2021, abgerufen am 3. Januar 2022 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  38. Andrew Hammel: Einspruch exklusiv: Letzte Worte zum Fall Söring. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 3. Januar 2022]).
  39. Andrew Hammel: Der Fall Jens Söring: Eine paradoxe Mischung aus Zynismus und Blauäugigkeit. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 18. Januar 2022]).
  40. Siegfried Stang: Nebelkerzen: Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Carpin, 2022, ISBN 979-88-4898749-2, S. 193, 194.
  41. Siegfried Stang: Nebelkerzen: Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Carpin, 2022, ISBN 979-88-4898749-2, S. 194.
  42. Siegfried Stang: Nebelkerzen: Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Carpin, 2022. ISBN 979-88-4898749-2, S. 233–234.
  43. Andrew Hammel: Einspruch exklusiv: Letzte Worte zum Fall Söring. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 4. Januar 2022]).
  44. Berliner Zeitung: Jens Söring wird erst wirklich frei sein, wenn er zugibt, ein Mörder zu sein. Abgerufen am 4. Januar 2022.
  45. Andrew Hammel: Einspruch exklusiv: Letzte Worte zum Fall Söring. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 3. Januar 2022]).
  46. Dieter Brockschnieder: Antrag abgelehnt: Häftling aus Bonn bleibt im US-Gefängnis. In: Kölnische Rundschau. 30. Juli 2011, abgerufen am 24. März 2015.
  47. Vernehmungsprotokoll vom 5. Juni 1986. Abgerufen am 2. März 2022.
  48. Vernehmungsprotokoll vom 6. Juni 1985. Abgerufen am 2. März 2022.
  49. Vernehmungsprotokoll vom 7. Juni 1985. Abgerufen am 2. März 2022.
  50. Alice Brauner, Johanna Behre: Das System Söring, Folge 3, "Eine toxische Beziehung" (Timecode: 42:05-43:26). 1. März 2022, abgerufen am 8. Mai 2022.
  51. deutschlandfunkkultur.de: Podcast über den Fall Jens Söring - Doppelmörder oder Justizopfer? Abgerufen am 8. Mai 2022.
  52. Berliner Zeitung: Jens Söring wird erst wirklich frei sein, wenn er zugibt, ein Mörder zu sein. Abgerufen am 4. Januar 2022.
  53. SOERING APPEAL REJECTED KILLER UPBEAT, ATTORNEY SAYS. 17. März 1992, abgerufen am 6. März 2022.
  54. Va. Court denies new murder trial. 17. März 1992, abgerufen am 6. März 2022.
  55. Va. high court orders review of case. 21. Juni 1996, abgerufen am 6. März 2022.
  56. Rechtsdatenbank Bundesstaat Virginia. Abgerufen am 6. März 2022.
  57. Rechtsdatenbank - United States Court of Appeals. 30. Juni 2000, abgerufen am 6. März 2022.
  58. United States Reports, V. 543, Cases Adjudged in the Supreme Court at October Term, 2004, Beginning of Term, October 4, 2004 Through March 1, 2005 GPO Stock Number: 028-001-00513-6
  59. Andrew Hammel: The German-American Institute Invites Jens Söring to Mislead its Members. 16. Februar 2022, abgerufen am 25. Februar 2022 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
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