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Peter Lerche

From Wickepedia
File:Grab Peter Lerche.jpg
Das Grab von Peter Lerche, seiner Ehefrau Ilse geborene Peschek und Sohn Clemens auf dem Waldfriedhof Gauting

Peter Lerche (* 12. Januar 1928 in Leitmeritz, Tschechoslowakei; † 14. März 2016 in Gauting, Deutschland[1]) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Ordinarius für Öffentliches Recht.

Leben

Peter Lerche, Sohn des Rechtsanwaltes Fritz Lerche und Karoline, geb. Artmann, studierte Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 1952 wurde er in München mit der Dissertation Welchen Einfluss auf die Frage der Zulässigkeit oder der Unzulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs hat der § 22 der in der amerikanischen Zone erlassenen Gesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Verordnung Nr. 165 der britischen Militärregierung über die Verwaltungsgerichtsbarkeit? zum Dr. iur. promoviert. Im Jahr 1958 wurde er an der Universität München als Schüler von Theodor Maunz mit der – 1999 in 2. Auflage erschienenen – Schrift „Übermaß und Verfassungsrecht: Zur Bindung des Gesetzgebers an die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Erforderlichkeit“ habilitiert.

1961 nahm er einen Ruf an die Juristische Fakultät der Freien Universität Berlin an. In den Jahren 1962 bis 1964 lehnte er Rufe nach Hamburg und Bochum ab. 1964 kehrte er an die Ludwig-Maximilians-Universität München zurück, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1996 blieb.

Lerche war seit 1955 verheiratet mit der promovierten Juristin Ilse. geb. Peschek; aus der Ehe stammen zwei Söhne, der Jurist und Ministerialbeamte Clemens Lerche († 2020) und der Naturwissenschaftler Wolfgang Lerche.

Wirken

Hauptlehr- und -forschungsgebiete von Lerche waren das öffentliche Recht, Medienrecht, allgemeine Staatslehre, Staatsrecht sowie Verwaltungsrecht. Er hat zahlreiche wissenschaftliche Werke und Aufsätze sowie Gesetzeskommentierungen veröffentlicht. Er prägte mit seiner Habilitationsschrift Übermaß und Verfassungsrecht den rasch von Rechtsprechung und Lehre rezipierten Begriff des Übermaßverbots und entwickelte ihn dogmatisch.

In den dreißig Jahren, die er in München lehrte, lag der Schwerpunkt seiner Forschung auf dem Gebiet des Verfassungsrechts mit besonderem Gewicht auf medienrechtlichen Problemen (stellvertretender Vorsitzender des bayerischen Kabelpilotprojekts, Verwaltungsrat der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien etc.). Er trat regelmäßig in wichtigen Prozessen vor den Verfassungsgerichten auf, so in Verfahren zu medienrechtlichen Fragen, aber auch zur Strafbarkeit der Abtreibung, zum Staatshaftungsgesetz, zum Länderfinanzausgleich, zur Parteienfinanzierung, zur Frage der Nachrüstung und zum Maastricht-Vertrag.

Lerche war u. a. Doktorvater von Paul Kirchhof, Alexander Wolf, Rupert Scholz, Michael Kloepfer und Andreas Voßkuhle.

Er war zwischen in den Jahren 1971 bis 1974 engagiert bei der Gründung der juristischen Fakultät der Universität Augsburg. In den Jahren 1981 bis 1984 war er Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer und Mitglied des Wissenschaftsrates.

Lerche war von 1983 bis 2012 Mitglied des Stiftungsvorstandes der Carl Friedrich von Siemens Stiftung.[2] Er war Mitglied des Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit e.V., dessen Vorstandsmitglied von 1987 bis 2007.[3] Er war seit 1947 Mitglied der katholischen Studentenverbindung KDStV Tuiskonia München sowie der KDStV Aureata Eichstätt im CV.

Ehrungen und Auszeichnungen

Schriften (Auswahl)

  • Ordentlicher Rechts- und Verwaltungsrechtsweg, 1953.
  • Übermaß und Verfassungsrecht, 1961 (Habilitationsschrift), 2. Auflage 1999.
  • Zum Kompetenzbereich des Deutschlandfunks, 1963.
  • Rechtsprobleme des Werbefernsehens, 1965.
  • Rundfunkmonopol, 1970.
  • Grundtheorie des Rechtsstaates, 1996 (koreanisch).
  • Verfassungsgerichtsbarkeit in besonderen Situationen, 2001.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise