Studentische Rechtsberatung ist die Rechtsberatung durch Studenten an Hochschulen oder im universitären Umfeld. Anders als bei studentischer Unternehmensberatung sind hierbei die Anforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beachten. Abzugrenzen sind Beratungsangebote der Universität oder des AStA, in denen Anwälte oder Mitarbeiter mit Befähigung zum Richteramt für Studierende tätig werden. Eine Beratung durch Studierende kann demgegenüber durchaus auch zugunsten Dritter erfolgen. Sie kann Teil der universitären Lehre sein, aber auch durch den AStA oder von Studierenden unabhängig von der Universität organisiert sein.
Didaktischer Hintergrund solcher Angebote ist es, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, die in der Theorie des Studiums erlernten Fertigkeiten an echten Fällen zu erproben und soziale Kompetenz zu erlernen.[1] Das Studium wird so um den Erwerb von Schlüsselqualifikationen ergänzt. Insoweit wird dem Ziel einer stärkeren Anwaltsorientierung der Juristenausbildung, wie sie das 2002 reformierte Deutsches Richtergesetz vorsieht, Rechnung getragen (§ 5a Abs. 3 DRiG). Eine studentische Rechtsberatung leistet dies in Form des Learning by doing.
Im Zusammenhang mit der Rechtsberatung durch Studierende wird oft auch der US-amerikanische Begriff Legal Clinic verwendet. Dieser hat freilich in den USA eine mehrfache Bedeutung: Dort bezeichnet der Ausdruck primär das Angebot kostenloser Rechtsberatung für bedürftige Menschen (legal aid clinic), insbesondere durch soziale Organisationen oder Anwaltskanzleien (auch ohne studentische Beteiligung). Aus Sicht der Hochschullehre beschreibt „clinical legal education“[2] demgegenüber allgemein Praxisbezüge in der juristischen Lehre, einschließlich Simulationen wie Moot Courts, Praktika oder Verhandlungstrainings im Hochschulunterricht,[3] beinhaltet also nicht zwingend eine beratende Tätigkeit gegenüber Dritten. Dieses Begriffsverständnis erfasst zudem nur Angebote der Hochschulen selbst, nicht etwa entsprechende Studenteninitiativen. In Deutschland und vielen europäischen Staaten wird der Begriff meist in einem dritten Sinne verstanden – gemeint ist die hier angesprochene Rechtsberatung durch Studierende gleich welcher Form (auch wenn diese unabhängig von der Hochschule erfolgt). Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Ausdruck „clinic“ daher vermieden werden.
Internationales Umfeld und Geschichte
Ursprünge in den USA
Vorreiter im Bereich der studentischen Rechtsberatung waren die USA, wo Hochschulen sich bereits früh in sogenannten Legal Clinics engagierten. Diese bieten finanziell benachteiligten Rechtssuchenden kostenlose Unterstützung (vor allem in Strafsachen). Die Hochschulen sind neben sozialen Organisationen ein wichtiger Träger dieses Modells. Zudem werden dadurch die Folgen des Fehlens einer dem deutschen Referendariat vergleichbaren praktischen Ausbildung gemindert. Erste Angebote bestanden dort bereits Ende des 19. Jahrhunderts. Die moderne Ausgestaltung solcher Legal Clinics begann erst in den 1960er-Jahren aufgrund einer großzügige Förderung durch die Ford Foundation. Im Jahr 1973 hatten 125 der damals 147 Law Schools entsprechende Angebote.[4] Eine Umfrage aus dem Jahr 2007/2008 unter 131 Law Schools ergab, dass dort insgesamt 809 Kliniken (6,2 pro Law School) existierten, nur 3 Befragte erklärten, kein entsprechendes Angebot zu haben.[5]
Andere Staaten
In anderen Staaten taten sich vergleichbare Angebote schwer.[6] Selbst im Vereinigten Königreich, einem Staat, der ebenfalls zum anglo-amerikanischen Rechtskreis gehört, boten im Jahr 1994 gerade einmal 13 % der Universitäten entsprechende Programme an.[7] In Russland gab es demgegenüber im Jahr 2009 bereits 160 solcher Kliniken – die vor allem mit Unterstützung amerikanischer Universitäten nach dem Zerfall der Sowjetunion Mitte der 1990er-Jahre aufgebaut wurden.[8]
In der Tschechischen Republik existieren mehrere Law Clinics an der Palacký-Universität Olmütz, wo die erste Tschechische Law Clinic im Jahr 1996 gegründet wurde. Im Jahr 2015 gab es in Polen 25 universitäre Rechtsberatungsangebote in 15 Städten.[9] In Slowenien gibt es an der Juristischen Fakultät in Ljubljana die Ljubljana Legal Clinic for Refugees and Foreigners, die vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) unterstützt wird.[10]
Auch in Weißrussland, in Indien und in Kroatien erfolgt eine Rechtsberatung durch Studierende. In den baltischen Staaten gibt es bereits seit 2000 den Universitäten angegliederte Legal Clinics.[11]
Situation in Österreich
In Wien wurde die Entwicklung einer Law Clinic im Jahr 2014 durch studentische Initiative über den Verein Vienna Law Clinics – Studentische Rechtsberatung in Wien angestoßen. Seit dem Sommersemester 2017 besteht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eine Law Clinic in den Bereichen Asylrecht, Startups und Verbraucherrecht. Nach Abschluss einer von erfahrenen Praktikern aus den jeweiligen Rechtsgebieten gehaltenen Lehrveranstaltung, können die Studierenden über den Verein beratend tätig werden. Auch dabei werden sie von Praktikern angeleitet und unterstützt. Zudem besteht an der Universität Graz seit Oktober 2016 eine Refugee Law Clinic.
Entwicklung in Deutschland
In Deutschland sind „Kliniken“ für Juristen bereits seit fast 150 Jahren in der Diskussion.[12] Schon damals wurde gegen den Begriff „Klinik“ angeführt, er klinge, „als wäre die Jurisprudenz eine chronische Krankheit“. Dementsprechend wird er von vielen deutschen Angeboten bis heute nicht genutzt.
Trotz eines befürwortenden Plädoyers im Jahr 1896[13] konnte sich diese Form der Juristenausbildung in Deutschland zunächst nicht durchsetzen. Von 1935 bis 2008 verhinderte das damals geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) eine unmittelbare Beratung durch Studierende. Zulässig war ausschließlich eine Tätigkeit im Vorfeld der Beratung (insbesondere gutachterliche Tätigkeit).[14] Dieses Gesetz wurde von den Nationalsozialisten geschaffen, um die Juden und andere unliebsame Gruppen aus dem Rechtsberatungsmarkt zu drängen.[15]
Erst durch die Liberalisierung im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes wurde eine individuell beratende Aktivität der Studierenden gegenüber Rechtssuchenden ermöglicht. Aus Sicht der Anwaltschaft wird diese Entwicklung teilweise skeptisch beurteilt. Vor allem kleinere Kanzleien fürchten Konkurrenz bei der Akquise neuer Mandanten. Durch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sei der Bedarf für solche Dienstleistungen zudem deutlich geringer als in den USA.[16] Es wird die Entstehung einer Zweiklassengesellschaft befürchtet. Schließlich wird auch der didaktische Bedarf bestritten, da es in Deutschland mit dem Referendariat eine spezifisch praktische Ausbildung gibt.[17]
Situation in Deutschland
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt den Studierenden neben der reinen Beratung ein außergerichtliches Tätigwerden (etwa Mahnschreiben, Telefonanrufe) sowie eine Vertretung gegenüber Behörden. Eine Vertretung vor Gericht ist demgegenüber unzulässig (§ 79 Abs. 2 ZPO). Auch für die übrigen Fälle ist eine Anleitung durch eine zur Beratung befugte Person oder eine Person mit Befähigung zum Richteramt erforderlich (§ 6 Abs. 2 RDG).
Eine Beratung in Steuerangelegenheiten ist nicht erlaubt (§ 2StBerG). Gegen dieses Verbot einer unentgeltlichen Steuerrechtsberatung geht der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover (VFS Hannover) rechtlich vor, um in Hannover eine erste Tax Law Clinic errichten zu können.[18]
Eine generelle Haftungsprivilegierung für die unentgeltliche Rechtsberatung besteht nicht. Eine solche muss vielmehr im Einzelfall vertraglich vereinbart werden. Als Ausweg wird teilweise die Gründung einer juristischen Person (etwa einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder eines eingetragenen Vereins) gesehen. Dabei ist das Verhältnis zur Rechtsanwaltsgesellschaft (für die eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, § 59c ff. BRAO) bislang ungeklärt.
Überblick über die Verbreitung studentischer Rechtsberatungen
Die Möglichkeiten zur studentischen Rechtsberatung werden von verschiedenen Hochschulen und Studenteninitiativen genutzt:
- Die Universität Bremen kooperiert seit 1977 mit dem Verein für Rechtshilfe im Justizvollzug des Landes Bremen und gewährt Rechtsberatung von Strafgefangenen unter anwaltlicher Betreuung.
- Die vom Lehrstuhl Prümm betreute studentische Rechtsberatung an der HWR Berlin (StUR) bietet seit 2004 offene Sprechstunden für Fragen von Studenten an.
- Die Refugee Law Clinic der Universität Gießen wurde 2007 gegründet und beschränkt sich auf das Asyl- und Ausländerrecht. Die Beratungen und Workshops werden in Zusammenarbeit mit der Universität und der Flüchtlingsberatung des Evangelischen Dekanats Gießen durchgeführt.[19]
- Die Humboldt Law Clinic wurde am Lehrstuhl Baer gegründet und besteht seit 2010. Die erste, vom Lehrstuhl Baer betreute Clinic befasst sich mit Fällen aus dem Bereich der Grund- und Menschenrechte; seit 2012 sind die Consumer Law Clinic und die Humboldt Law Clinic Internetrecht hinzugekommen, die sich mit Fällen zum Verbraucherschutzrecht und zum Internetrecht befassen.[20]
- Die Legal Clinic an der Universität Hannover bietet seit 2010 rechtlichen Rat für Studierende der Universität im Zivil- und öffentlichem Recht. Ausgenommen sind Beratungen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Familie- und Erbrecht und Tätigkeiten gegen die Universität selber.
- Die studentische Rechtsberatung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wird seit 2010 von einem Team aus Anwälten, Professoren und Mitarbeitern mit Befähigung zum Richteramt betreut. Bearbeitet werden Fälle bis zu einem Gegenwert von 700 Euro. Die erstmalige Kontaktaufnahme und die Verwaltung der Fälle erfolgen ausschließlich online.
- Die studentische Rechtsberatung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena PARA legal wurde im Juni 2011 als erste Rechtsberatung gegründet, die ausschließlich von Studierenden betrieben wird. PARA legal bearbeitet Fälle aus allen Rechtsgebieten außer dem Strafrecht. Der Rechtsrat wird selbstständig von den studentischen Mitgliedern erteilt. Im Hintergrund werden die Ergebnisse jedoch ehrenamtlich von Anwälten begutachtet und korrigiert.[21]
- Die von Universitäten unabhängige studentische Rechtsberatung Student Litigators wurde im Jahr 2011 von Kölner Studierenden gegründet und als gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) organisiert. Sie war die erste selbständige studentische Rechtsberatung. Das bundesweite Team von ca. 70 Studierenden wurde von einem anwaltlichen Beirat betreut und gliederte seine Beratung in Praxisgruppen. Am 26. August 2013 wurde das Projekt der Studenten beendet.[22]
- Die studentische Rechtsberatung Law&Legal aus Tübingen gibt es seit Ende 2011 und war zunächst hauptsächlich im Raum Tübingen tätig. Seit Anfang 2014 hat Law&Legal weitere Standorte in Heidelberg und Bayreuth. Im Jahr 2015 sind außerdem noch Standorte in Berlin und Frankfurt am Main hinzugekommen, seit 2017 gibt es einen weiteren Standort in Leipzig. Damit ist Law&Legal mit Stand von 2020 die einzige überregionale studentische Rechtsberatung in Deutschland, die in den Standorten persönliche Rechtsberatung anbietet. Mit über 600 Mitgliedern ist es zudem die größte deutsche studentische Rechtsberatung. Sie ist unabhängig von Universitäten als gemeinnütziger und eingetragener Verein tätig.[23]
- In Bielefeld wurde eine studentische Rechtsberatung eingerichtet; der Einführungslehrgang erfolgte im Wintersemester 2011/2012, die Beratung begann im Sommersemester 2012.
- Die Bucerius Law School hat 2012 in Kooperation mit der Diakonie Hamburg eine Law Clinic gegründet. Dort arbeiten Studenten mit Anwälten zusammen, die nicht nur Rechtsberatung, sondern auch außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gewähren. Schwerpunkte der Tätigkeit bilden Sozialrecht und Ausländerrecht.[24]
- Seit 2012 bietet die studentische Rechtsberatung der Philipps-Universität Marburg Studierenden, Mitarbeitern sowie deren Angehörigen der Philipps-Universität kostenlose Rechtsberatung an.
- Die Cyber Law Clinic Hamburg ist ein seit dem Wintersemester 2012/13 durch die Fakultät für Rechtswissenschaft etabliertes Projekt an der Universität Hamburg. Gegründet wurde die Law Clinic als Media Law Clinic. Im August 2014 erfolgte die Umbenennung in Cyber Law Clinic, um den Fokus der Tätigkeit und Beratung noch stärker auf das Internetrecht zu richten. Die Beratung erfolgt unter Anleitung eines Rechtsanwalts zu allen Fragen des Internetrechts. Die Cyber Law Clinic bietet kleinen Unternehmen, Stiftungen und Kreativen, aber auch Privatpersonen kostenlose Rechtsberatung im Bereich Internetrecht und Social Media an.[25]
- 2013 wurde am Juristischen Seminar der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg die studentische Rechtsberatung Pro Bono Heidelberg gegründet und 2014 als Verein eingetragen. Unentgeltliche Beratung erfolgt bei juristischen Problemen im Zivil- und Migrationsrecht mit einem Streitwert bis 700 Euro. Fälle des Straf- und Steuerrechts werden nicht entgegengenommen.
- Im November 2013 nahm die Refugee Law Clinic von Studenten der Ludwig-Maximilians-Universität München die Arbeit auf.[26] Sie berät Asylbewerber, Flüchtlinge und Ausländer in Fragen des Aufenthaltsrechts. Schirmherr ist Heribert Prantl.[27]
- Die Refugee Law Clinic Leipzig wurde im Frühjahr 2014 von Studenten der Universität Leipzig gegründet und berät zum Asyl- und Ausländerrecht. Der gemeinnützige Verein steht unter der Schirmherrschaft des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staats- und Verfassungsrechts, ist jedoch als unabhängige Initiative für Studenten und Engagierte aller Fachrichtungen geöffnet. Die Refugee Law Clinic Leipzig hat ihr eigenes Ausbildungsprogramm im Bereich Asyl- und Flüchtlingsrecht aufgebaut und bietet neben der Beratung auch Unterstützung bei Behördengängen, Telefonaten und Vermittlung an öffentliche Stellen an.[28]
- In Freiburg nahm im Juni 2014 die Pro Bono Studentische Rechtsberatung Freiburg ihre Arbeit auf. Sie wurde im Frühjahr 2014 von Freiburger Studierenden als gemeinnütziger Verein gegründet. Pro Bono Freiburg spezialisiert sich auf Internetrecht, Mietrecht, Kaufrecht und Existenzgründung. Neben der Bearbeitung der Fälle ist den Mitgliedern durch die Freiburg Legal Clinics (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) die Möglichkeit eröffnet ein zusätzliches Ausbildungsprogramm zu durchlaufen, in dessen Rahmen Veranstaltungen zur Weiterbildung in der praktischen Anwendung des Rechts angeboten werden.[29]
- Die Law Clinic Frankfurt am Main – Studentische Rechtsberatung aus Frankfurt am Main gibt es seit Mitte Oktober 2014. Sie ist als gemeinnütziger Verein organisiert und bietet Rechtsberatung auf den Gebieten Miet-, Arbeits- und Internetrecht an. Sie ist von den Universitäten unabhängig.[30]
- In Passau gibt es seit 2014 zwei Law Clinics, die unabhängig voneinander gegründet worden und tätig sind: eine Studentische Rechtsberatung[31] und eine an einen Lehrstuhl angebundene Law Clinic für Informations- und Medienrecht.[32]
- An der Universität Mannheim gründete sich Ende 2014 die Initiative PRO BONO Mannheim – Studentische Rechtsberatung und berät nach ihrer Eintragung 2016 in den Bereichen Zivil- und Ausländerrecht. Schwerpunkte liegen im Miet- und Vertragsrecht sowie bei der Anhörungsvorbereitung im Asylrecht.[33]
- Die Refugee Law Clinic in Erlangen und Nürnberg gibt es seit Februar 2015. Sie beschränkt sich auf Beratungen im Asyl- und Ausländerrecht.[34]
- Die Law Clinic Augsburg wurde im Frühjahr 2015 gegründet und an die Universität Augsburg angegliedert. Sie beschränkt sich auch auf Asyl- und Ausländerrecht.
- Seit 2015 gibt es ein deutschlandweites Netzwerk der Refugee Law Clinics; vertreten sind mittlerweile 29 Standorte in Deutschland.[35]
- Im Mai 2015 wurde an der Universität des Saarlandes der Refugee Law Clinic Saarbrücken e.V. gegründet.[36][37] Der Verein veranstaltet jedes Studienjahr eine Veranstaltungsreihe zu den Themen Ausländer- und Asylrecht, die sowohl Vorlesungen von Experten, als auch praktische Fallworkshops umfasst.[38] Schwerpunkte der Beratungstätigkeit sind die aufenthaltsrechtliche Stellung von Geflüchteten und ausländerrechtliche Fragen im Allgemeinen.[39]
- Die Law Clinic Bonn wurde im Mai 2015 von Studierenden der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn gegründet. Etwa 70 Studierende beraten in nahezu allen Bereichen des Rechts.[40][41]
- Im Juli 2015 gründete sich die Refugee Law Clinic Freiburg. Sie unterstützt Geflüchtete in migrationsrechtlichen Fragen.[42]
- Die Refugee Law Clinic Hannover hat 2015 ihre Arbeit aufgenommen. Beraten wird im Asyl- und Ausländerrecht.[43]
- In Münster gründeten Studierende der Westfälischen Wilhelms-Universität 2016 die Law Clinic Münster als eingetragenen Verein. Diese wird v. a. im Bereich des Miet- und Migrationsrechts aktiv.[44]
- Als erste studentische Rechtsberatung mit Fokus auf soziale Projekte wurde Start Right 2017 von Studenten der Ludwig-Maximilians-Universität in München gegründet. Die rund 40 Ehrenamtlichen des gemeinnützigen Vereins beraten soziale Projekte vor allem im Vereins- und Gesellschaftsrecht.[45][46]
- Im Juli 2018 wurde an der Universität zu Köln der Refugee Law Clinic Cologne e.V. gegründet.[47] Der Verein berät im Asyl- und Ausländerrecht, begleitet Anhörungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinie und erarbeitet wissenschaftliche Ausarbeitungen zum Migrationsrecht.[48]
Dachverband Studentischer Rechtsberatungen (DSR e.V.)
Auf Initiative verschiedener Rechtsberatungen wurde im Jahr 2017 der Dachverband Studentischer Rechtsberatungen (DSR e.V.) gegründet.[49] Als Bundesvereinigung verfolgt er das Ziel, das Konzept der ehrenamtlichen studentischen Rechtsberatung in der juristischen Ausbildung flächendeckend, rechtskonform und auf hohem Qualitätsniveau zu etablieren und zu erhalten. Um die überregionale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Law Clinics zu fördern, unterstützt er etwa den gemeinsamen Wissens- und Erfahrungsaustausch oder begleitet Neugründungen. Daneben repräsentiert er die studentischen Initiativen und vertritt ihre Interessen nach außen. Inzwischen zählt er bereits mehr als 15 Rechtsberatungen als Mitglieder.
Die deutschen Refugee Law Clinics haben sich im Dachverband Refugee Law Clinics Deutschland zusammengeschlossen.
Siehe auch
Literatur
Studentische Rechtsberatung in Deutschland
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- German Journal of Legal Education, Vol 3, 2016, ISBN 978-3-7418-1472-3
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- German Journal of Legal Education, Vol 1, 2014, ISBN 978-3-8442-9673-0.
- Andreas Bücker / William A Woodruff: Clinical Legal Education – eine Option für die deutsche Juristenausbildung? In: JZ. Band 63 (2008), 22, S. 1068–1076.
- Georg Dietlein / Jan-Gero Alexander Hannemann, Studentische Rechtsberatung, in: Ad Legendum 1 / 2014, S. 79–83.
- Georg Dietlein / Jan-Gero Alexander Hannemann, Am Anfang: Studentische Rechtsberatung in Deutschland, in: Andreas Cahn (Hrsg.), Juracon Jahrbuch 2014/2015, Frankfurt am Main 2014, S. 148–149.
- Georg Dietlein / Jan-Gero Alexander Hannemann, Rechtsberatung durch Studentenverein (Urteilsbesprechung OLG Brandenburg 10. September 2014 – 7 W 68/14), in: NJW 2015, 1122f.
- Georg Dietlein / Jan-Gero Alexander Hannemann, Studentische Rechtsberatung in Form eines Vereins ist zulässig – Anmerkung zu AG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10. August 2016, in: AnwBl 2017, S. 1119.
- Janina Gieseking / Paul Tiedemann: Die Refugee Law Clinic an der Universität Gießen. In: LKRZ. 2010, 6, S. 236–239.
- Jan-Gero Alexander Hannemann / Georg Dietlein, Studentische Rechtsberatung und Clinical Legal Education in Deutschland, Berlin / Heidelberg 2016 (Springer Verlag), ISBN 978-3-662-48398-5 (Rezension Frank Remmertz, in: NJW 2017, S. 1086)
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- Benno Heussen: Zugang zum Recht – Ein internationaler Vergleich. In: AnwBl. Band 55 (2005), 12, S. 771–773.
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- Ann-Kathrin Wreesmann: Clinical Legal Education – unentgeltliche Rechtsberatung durch Studenten in den USA und Deutschland. Dr. Kovac, Hamburg 2010, ISBN 978-3-8300-5253-1. (Rezension Matthias Kilian, in: AnwBl. 2011, S. 61)
Allgemein zu § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz
- Hans-Friedrich Müller: Pro-bono-Beratung im Zusammenhang mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz. In: MDR. Band 62 (2008), 7, S. 357–360.
- Ann-Kathrin Wreesmann, Martin Schmidt-Kessel: Unentgeltliche Rechtsberatung durch Laien nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. In: NJW. Band 61, (2008), 47, S. 3389. (Langfassung In: NJOZ. Band 8 (2008), 40, S. 4061–4072)
- Finn Zeidler, Henning Moelle, Kilian R. Bälz: Rechtsberatung pro bono publico in Deutschland – eine Bestandsaufnahme. In: NJW. Band 61 (2008), 47, S. 3383–3388.
- Julius Späth / Marcel Vollmerhausen: Die Anleitung studentischer Rechtsberatungen nach § 6 Abs. 2 RDG und damit zusammenhängende Haftungsrisiken. In: JURA. Band 42 (2020), S. 783–790.
Studentische Rechtsberatung im Ausland
- Robert Adam: Die legal clinics in den USA. In: ZfRV. Band 18 (1978), S. 217–218.
- Martin Henssler, Peter Schlosser (Hrsg.), Clinical Legal Education in den USA, Anwaltverlag, Bonn 1999, ISBN 3-8240-5197-4.
Weblinks
Einzelnachweise
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