Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer |
Kurztitel: | Zivildienstgesetz |
Abkürzung: | ZDG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 55-2 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 13. Januar 1960 (BGBl. I S. 10) |
Inkrafttreten am: | 20. Januar 1960 |
Neubekanntmachung vom: | 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1346, ber. S. 2301) |
Letzte Änderung durch: | Art. 7 G vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652, 2692) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2024 (Art. 60 G vom 12. Dezember 2019) |
GESTA: | G026 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Zivildienstgesetz (ZDG; früher Ersatzdienstgesetz – ErsDiG bzw. Gesetz über den zivilen Ersatzdienst) regelt nach dem Wehrpflichtgesetz und dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) in Deutschland das Recht der Zivildienstleistenden sowie die Aufgaben und die Organisation des Zivildienstes.
Grundsätzlich stuft das Zivildienstgesetz den Zivildienst selbst als Tätigkeit für das Allgemeinwohl ein. Zuständig ist das Bundesfamilienministerium.
Die Gleichstellung zwischen Zivildienst einerseits und Wehrdienst andererseits wird vom ZDG angestrebt. Die Tauglichkeit zur Heranziehung bestimmt sich wie beim Wehrpflichtgesetz.
Jeder Deutsche unterliegt bis zum Ablauf seines 32. Lebensjahres der Zivildienstüberwachung, sofern er anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist (§ 23). Mit der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 2011 gilt die Zivildienstüberwachung nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall (§ 1a).
Straftatbestände, die sonst für Soldaten im Sinne des Wehrstrafgesetzes bestehen, werden in etwas variierter Form als Eigenmächtige Abwesenheit, Dienstflucht und Nichtbefolgen von Anordnungen in den §§ 52 bis 54 ZDG wiederholt. Damit gehört das ZDG zum Nebenstrafrecht.
Die Versorgung von Zivildienstbeschädigungen ist in den §§ 47 bis 51a ZDG geregelt.
Der Zivildienst ist wie der Wehrdienst im Jahr 2010 ausgesetzt worden, die letzten Zivildienstverhältnisse liefen im Jahr 2011 aus. Seitdem gibt es auf unbestimmte Zeit keinen Zivildienst mehr. Der neu geschaffene Bundesfreiwilligendienst hat den bisherigen Zivildienst teilweise ersetzt.