Andrea Hesral | |
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Geschäftsleitung, Sozialgericht München |
Andrea Hesral ist verantwortlich für die Geschäftsleitung beim Sozialgericht München.
Sie ist verheiratet mit Harald Hesral, Vorsitzender Richter beim Bayerischen Landessozialgericht und Straftäter.
Beitrag zur Mordsache Wicke
Zum Problem Wicke tritt sie anfangs durch Verweigerung der Herausgabe der Geschäftsverteilungspläne gegenüber Patient F als Verfahrensbeteiligtem in Erscheinung, als die Täterin Julia Wicke noch versuchte, anonym zu bleiben.
Später vertritt Hesral die Sichtweise, die Geschäftsverteilungspläne wären bloss in anonymisierter Form herauszugeben und können somit gar nicht herausgegbeen werden, wenn eine solche Edition nicht vorhanden sei. Zweifelhaft ist, ob hier aufgrund der klaren Rechtslage zur Einsichtnahme bereits ein Tatbestand der Urkundenunterdrückung gegeben ist.
Später wurde durch Frau Hesral, auf eine Weisung ihrer Dienstvorgesetzten Edith Mente hin, die Rechtsmeinung vertreten, Geschäftsverteilungspläne dürften bloss vor Ort besichtigt aber nicht zur weiteren Verwendung abgelichtet werden. Deren Vorlage gilt jedoch als zwingende Voraussetzung einer entsprechend begründeten Nichtigkeitsklage, die hier bei fehlerhafter oder willkürlicher Zuweisung auch in der ersten Instanz statthaft sein könnte. Ob Frau Mente damit Beihilfe zur Tat der Julia Wicke leistete kann auch vom Inhalt der GVP abhängig sein, welchen Patient F noch nicht kennt.
In einer Ermittlungsakte fand sich die von einem Dritten wiedergegebe Falschbehauptung von Frau Hesral im Vorfeld einer Freiheitsberaubung, Patient F hätte sich ihr gegenüber bei einer kurzen Interaktion im Zusammenhang angeblich stark aggressiv verhalten. Zu diesem Zeitpunkt konnte man bereits unwahre Behauptungen einzelner Gerichtspersonen erwarten, was eine Aufzeichnung des gesamten Vorgangs zur Vermeidung späterer Beweisnot rechtfertigte. Gerade das Gegenteil einer solchen Behauptung von Frau Hesral ist somit zweifelsfrei beweisbar.
Unmittelbar zuvor hatte Frau Hesral gegenüber Patient F am Telefon die unwahre Aussage getroffen, ihm werde wie beantragt die unbedingte Einsichtnahme in die Geschäftsverteilungspläne gewährt, wie sie vom Gesetzsgeber nach höchstrichterlicher Interpretation auch verlangt wird. Tatsächlich hatte ihr die Dienstvorgesetzte Edith Mente jedoch eine Weisung mit dem Gegenteil erteilt, was Frau Hesral gegenüber Patient F zunächst verschwiegen hatte.
Dieser Verlauf lässt sich auch so deuten, Frau Hesral wollte mit ihrem Vorgehen aggressives Verhalten geradezu provozieren um später eine entsprechende Tatsachenbehauptung aufstellen zu können. Dies gelang jedoch nicht. Selbst die – möglicherweise mit Tathilfe durch Frau Hesral begünstigte – Freiheitsberaubung war ein zivilisierter Vorgang welcher eher einem Kaffeetratsch mit den Polizisten ähnelte statt einer angeblichen Maßnahme der Gefahrenabwehr.
Auch über diesen Vorgang gibt es eine vollständige Aufzeichnung, sodaß sich das zeitgleiche Täterverhalten der Julia Wicke sowie ihrer Gehilfen minutengenau in einen Zusammenhang setzen lässt. Fragwürdig ist nämlich auch jener Umstand, daß Frau Wicke offenbar zunächst Strafantrag gestellt hatte und man sie diesen rückwirkend wieder zurücknehmen ließ – auch für die Polizei schien zu diesem Zeitpunkt bereits offensichtlich, die behauptete Bedrohung hatte Frau Wicke bloss erfunden.
Zuletzt war Frau Hesral Gelegenheit gegeben worden zu überdenken, ob sie ihre unwahre Tatsachenbehauptung aufrechterhalten möchte.