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Ihr Zeichen | Aktenzeichen (Bitte stets angeben) | Durchwahl | Datum |
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--- | S 12 KR 1268/20 | 108 | 15.12.2020 |
Sehr geehrter Herr [..],
in dem Rechtsstreit
F[..] ./. Techniker Krankenkasse, Hamburg
wird eine Abschrift des Schriftsatzes vom 29.10.2020 zur Kenntnis und Stellungnahme (2fach) übersandt, ob die Klage vor dem Hintergrund des Versicherungsverhältnisses zurückgenommen wird. Als Sachleistungsanspruch hat die Klage nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Aussicht auf Erfolg, da für einen vergangenen Zeitraum keine Sachleistungen erbracht werden können.
Um Erledigung bis zum 15.01.2021 wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Auf richterliche Anordnung
Geschäftsstelle
gez. B[..]
Dieses Schreiben ist maschinell bzw. im automatisierten Verfahren erstellt und daher nicht unterzeichnet.
Anlagen
wie im Text erwähnt
[ 2 ]Kopie
Techniker Krankenkasse, 22291 Hamburg
Fachzentrum Widersprüche
Sandra Worien
Tel. 040 - 69 09-12 17
Sozialgericht München
Richelstraße 11
80634 München
Eingel. 30. Okt, 2020
Geschäftszeichen [..]
29. Oktober 2020
In dem Rechtsstreit
F [..] ./. Techniker Krankenkasse
teilt die Beklagte mit, dass die Familienversicherung des Klägers rückwirkend zum 30. September 2020 beendet wurde. Eine Leistungsmöglichkeit besteht im Hinblick auf § 19 Absatz 1 SGB V nicht mehr.
KA150620
[ 3 ]15.12.20
(Weiterleitung)