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Verantwortung bei Beweisvereitelung, 17. September 2021

From Wickepedia
Doc:20210917-sg-eichmanns.redacted

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[ 1 ]

Az.: Little Eichmanns

17. September 2021

(1)

Das Schreiben vom 15. September 2021, unterzeichnet von Andrea Hesral, lässt offen, ob das zum Ausdruck gebrachte Beharren auf Unterlassung einer Sicherstellung von Beweismitteln – betreffend Fragen der Amtshaftung sowie zum Straftatbestand bei Frau Wicke – durch Dr. Mente veranlasst und mit Zustimmung von Peter Seitz erfolgt. Ständige RSp des BGH, etwa NJW 2004 S. 222, NJW 2008 S. 982; § 258 StGB.

Zur Vermeidung von Zweifeln wird um Bestätigung folgender Feststellungen gebeten:

  • Geschäftsleiterin Andrea Hesral – dem Vernehmen nach die Ehefrau von RiSLG Dr. Harald Hesral – ist die Initiatorin des Schreibens und verantwortet den Inhalt persönlich;
  • Präsidentin Dr. Edith Mente hatte Kenntnis vom Inhalt und diesem zugestimmt;
  • Geschäftstellenleiter Peter Seitz wurde zu Belangen im Bereich seiner unmittelbaren Verantwortung – Zuweisungen, Zustellungen, Schriftgutverwaltung, Überprüfung der Akten, etc. – informiert; Unterlassen erfolgt hier nach eigenem Ermessen
  • Die Aufgaben der Geschäftsstelle wurden von der Geschäftsleitung entsprechend dem Organisationsplan übertragen
  • Die Aufhebung dieser Delegierung im Einzelfall wird protokolliert, sodass zu jedem Zeitpunkt Klarheit über Verantwortung besteht
  • Protokollierte Abweichung von dieser Delegierung liegt gegenständlich nicht vor

(2)

Es wird persönlich Einsicht in die Geschäftsverteilungspläne der vergangenen fünf Jahre, sowie in die Änderungsbeschlüsse, genommen. Eine Begründung braucht nicht vorgetragen werden, vgl. BGH 25. September 2019 – IV AR(VZ) 2/18.

Die telefonisch vereinbarte Aufgabe, wenige Dateien mit den GVP vor dem Urlaub auf einen USB Stick zu übertragen, dürfte die Belastbarkeit von Andrea Hesral überspannt haben und war vermutlich aus diesem Grund unterblieben. Daher wird auf die in Gesetz und RSp vorgesehene Einsichtnahme in Papierform zurückgegriffen. Dies kann mit einer beliebigen Gerichtsperson erfolgen, sodass ein Erfordernis zur Terminvereinbarung nicht ersichtlich ist. Es wird jedoch gebeten, diese Dokumente vorrätig zu halten, denn die ad-hoc Anfertigung von Ausdrucken könnte zur wiederholten Überlastung von Andrea Hesral führen.

Mit freundlichen Grüßen,

F[..]