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Zollkriminalamt

From Wickepedia

Zollkriminalamt
— ZKA —

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Teil einer Bundesoberbehörde, als Direktion VIII der Generalzolldirektion
Aufsichtsbehörde Bundesministerium der Finanzen
Gründung 12. Juli 1992
Hauptsitz Köln, Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Rainer Mellwig, Direktionspräsident
Bedienstete ca. 1000[1]
Netzauftritt www.zoll.de

Das Zollkriminalamt (ZKA) ist die Zentrale des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität ist. Es koordiniert und lenkt die Ermittlungen der angeschlossenen acht Zollfahndungsämter und deren 24 Außenstellen. In Fällen von besonderer Bedeutung kann das Zollkriminalamt Ermittlungen auch selbst durchführen. Es fungiert außerdem als eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen in der deutschen Bundeszollverwaltung. Darüber hinaus beherbergt es die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die Financial Intelligence Unit (FIU).

Das Zollkriminalamt ist als Direktion VIII ein Teil der Generalzolldirektion (GZD), einer Bundesbehörde (Deutschland) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Das Zollkriminalamt besitzt jedoch unter Berücksichtigung seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der deutschen Sicherheitsbehörden als funktionale Einheit innerhalb der GZD eine Sonderstellung.[2]

File:Köln Kaserne Moorslede.jpg
Gebäudeteil des Zollkriminalamts in Köln-Dellbrück

Das Zollkriminalamt hat seinen Hauptsitz in Köln. Darüber hinaus bestehen Dienstsitze in Berlin, Weiden i.d.OPf., Frankfurt/Oder, Wiesbaden, Bonn, Münster und Linnich.

Vorgängerbehörde des Zollkriminalamts war das 1952 errichtete Zollkriminalinstitut.

Auftrag

Gesetzliche Grundlage für den Zollfahndungsdienst und somit auch für das Zollkriminalamt ist das Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG). Es regelt die Befugnisse und den Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes und ermöglicht u. a. zum Eingriff in den Telekommunikations- und Briefverkehr, um frühzeitig Erkenntnisse über schwere Zuwiderhandlungen im Bereich der Zuständigkeit zu erhalten. Die Beamten des ZKA sind zwar Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, aber keine Polizeivollzugsbeamten.

Weitere Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Gesetzen zu den einzelnen Aufgabenfeldern des ZKA (z. B. das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), das Zollverwaltungsgesetz oder der Zollkodex der Europäischen Union).

Die Generalzolldirektion insgesamt ist nach § 1 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) eine Bundesfinanzbehörde im Rang einer Bundesoberbehörde.

Organisation und Aufgaben

Abteilung A – Internationale Zusammenarbeit, Risikomanagement, Zentrales Fachmanagement

Abteilung B – Außenwirtschaftsüberwachung und Zollkriminalität

Abteilung C – Unterstützung des Zollfahndungsdienstes

Abteilung D – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU)

Nationale Zentralstelle (Financial Intelligence Unit) für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über ungewöhnliche oder verdächtige Finanztransaktionen zur Bekämpfung von

Die Zentralstelle ist organisatorisch eigenständig und arbeitet im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse fachlich unabhängig (§ 27 Abs. 2 GwG). Sie ist eine eigenständige funktionale Behörde innerhalb des Zollkriminalamtes und ist selbst nicht strafverfolgend tätig.

Regionales Verbindungsbüro der Weltzollorganisation für Westeuropa

Internationale Bezeichnung: Regional Intelligence Liaison Office for Western Europe (RILO-WE)

  • Auswertung und Analyse von Sicherstellungen der Zollverwaltungen
  • Planung und Koordinierung von regionalen und internationalen Zolloperationen
  • Kontaktstelle zu internationalen Organisationen

Die Ausbildung von Zollbeamten zu Zollfahndern und deren Fortbildung erfolgt ebenfalls weitestgehend beim Zollkriminalamt selbst.

Leitung

Die Leitung des Zollkriminalamts wird nach Besoldungsgruppe B 6 und die Stellvertretung nach B 3 besoldet.

Präsident (seit 2016: Direktionspräsident) Vizepräsident (seit 2016: stellv. Direktionspräsident)
Juli 1992 – April 2010 Karl-Heinz Matthias Juli 1992 – Oktober 2008 Paul Wamers
Oktober 2010 – Dezember 2011 Paul Wamers Oktober 2008 – November 2012 Margrit Neumann
Januar 2012 – Juli 2018 Norbert Drude seit November 2012 Werner Turek
seit Januar 2019 Rainer Mellwig

Seit 2016 lautet die Amtsbezeichnung der Leitung des ZKA Direktionspräsident der Direktion VIII der Generalzolldirektion. Die Bezeichnung der stellvertretenden Leitung lautet Abteilungsleiter A der Direktion VIII bzw. stellvertretender Direktionspräsident.

Geschichte

Vorgängerbehörden

Wie schon nach dem Ersten Weltkrieg hatte auch nach dem Zweiten Weltkrieg die Steuermoral einen Tiefpunkt erreicht und das Schmuggler- und Schiebertum bedrohliche Ausmaße angenommen. Insbesondere Urkundenfälschungen traten in vielfältigen Formen und Qualitäten auf, so dass deren Untersuchung den Zollbeamten vor Ort große Probleme bereitete. 1949 wurde daher die Zentrale Zollnachrichtenstelle in Frankfurt am Main errichtet. Zwei Jahre später wurde diese mit dem neu gegründeten Zollkriminalwissenschaftlichen Laboratorium bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) in Köln zusammengelegt. 1. Januar 1952 errichtete dann der Bundesminister der Finanzen das Zollkriminalinstitut (ZKI), welches nach dem Vorbild des Bundeskriminalamtes (BKA) ausgebaut wurde und vor allem im kriminalwissenschaftlichen Bereich spezielle Aufgaben übernahm.

1986 erhielt das ZKI als Zentrales Zollfahndungsamt eigene Ermittlungskompetenzen und den Status einer örtlichen Bundesbehörde mit bundesweiter Zuständigkeit. Ein sprunghafter Aufgabenzuwachs zeigte sich vor allem in den Bereichen der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und des Verkehrs mit Marktordnungswaren, der Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels und der internationalen Rechts- und Amtshilfe der Zollverwaltungen. Auch aus dem EU-Binnenmarkt und deutschen Wiedervereinigung resultierten zusätzliche Aufgaben.

Gründung des ZKA

Im Jahr 1989 erkannte die Bundesregierung die hohen Belastungen des ZKI als Zentralstelle für die Zollfahndung. Daraufhin beschloss sie im Februar 1991 neben einer qualitativen Verbesserung der Exportkontrollen auch, die zentrale Funktion des ZKI für den Austausch von Informationen zwischen Genehmigungs-, Überwachungs- und Strafverfolgungsbehörden auszubauen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl. I S. 1222), welches am 15. Juli 1992 in Kraft trat, setzte sie diesen politischen Beschluss um. Nach § 1 Nr. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes war nun das Zollkriminalamt als Bundesmittelbehörde als Zentralstelle zuständig für Ermittlungen von besonderer Bedeutung im Bereich in der Zollverwaltung.

Die Namensänderung erfolgte auch, da sich in der Bezeichnung „Zollkriminalinstitut“ vor allem die nun nicht vorrangige kriminaltechnisch orientierte Tätigkeit aus den Anfangsjahren des ZKI ausdrückte.

Seit 1998 ist das Zollkriminalamt im Kölner Stadtteil Dellbrück in der ehemaligen Kaserne Moorslede untergebracht.

Angesichts des sich verändernden Europas modifizierte auch die deutsche Zollfahndung ihre Gestalt zu Beginn des neuen Jahrtausends. Der Europäische Binnenmarkt und die Öffnung der Grenzen haben die Kriminalitätslage, auch die Zollfahndung weitreichend verändert.

Um die Zollkriminalität unter veränderten Bedingungen effektiv und nachhaltig bekämpfen zu können, reformierte sich auch der Zollfahndungsdienst grundlegend. Im Zuge dieser Umstrukturierung wurden 21 Zollfahndungsämter mit 31 Außenstellen auf 8 Zollfahndungsämter und 24 Dienstsitze konzentriert. Zudem wurden diese Dienststellen nun auch organisatorisch an das ZKA angebunden.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Zollfahndungsdienstes (Zollfahndungsneuregelungsgesetz – ZFnrG) (BGBl. I S. 3202) wurde 2002 die Organisation des Zollfahndungsdienstes und die Aufgaben und Befugnisse des ZKA neu geregelt und mit dem Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) wurde eine eigenständige rechtliche Handlungsgrundlage für den Zollfahndungsdienst geschaffen. Ein einheitlicher Organisationsstrang mit strikter Anbindung der Zollfahndungsämter an das ZKA sollte die koordinierte Arbeit der Zollfahndung unter dem einheitlichen Dach des Zollkriminalamtes sichern.

Gründung der Generalzolldirektion

Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung (BGBl. I S. 2178) zum 1. Januar 2016 wurde das ZKA als Direktion mit der Ordnungszahl VIII in die neu gegründete Generalzolldirektion (GZD) mit ihren Hauptsitz in Bonn integriert. Die Direktion VIII hat weiterhin ihren Sitz in Köln und hat auch alle fachlichen Zuständigkeiten behalten.

Übernahme der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom BKA

Am 26. Juni 2017 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I S. 1822) die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen als deutsche Financial Intelligence Unit (FIU) vom BKA im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern und für Heimat zum Zoll im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verlagert und als neue Abteilung mit dem Ordnungsbuchstaben D an das ZKA angegliedert.[3]

Medienberichte

  • Im November 1999 wurde in der Reuter-Affäre ein bundesweiter Korruptionsskandal u. a. in der Zollverwaltung aufgedeckt. Zollfahnder hatten jahrelang gegen Gefälligkeiten im Wert von mehr als 100.000 Euro bei der Beschaffung von Abhörtechnik einen bestimmten Anbieter bevorzugt. In der Folge wurde bundesweit in diversen Behörden gegen mehr als 400 Personen wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit ermittelt.[4][5]
  • 2004 ergriff das Zollkriminalamt in der Frankfurter „Flughafen-Affäre“ öffentlich Partei für den Frankfurter Zollbeamten Stefan R. Dieser hatte einen Schmuggel von Atomwaffenteilen in den Iran verhindert und wurde wegen angeblicher Kompetenzüberschreitung entlassen.[6][7] Während die für den Frankfurter Flughafen zuständige Oberfinanzdirektion Koblenz die öffentlich massiv kritisierte Entlassung zu verteidigen versuchte, lobte das Zollkriminalamt hingegen die Verdienste des entlassenen Beamten wegen der Abwehr einer „Gefahr für die Außenbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland“. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und fand auch im Ausland Beachtung.[8] Die Entlassung wurde zunächst am 13. November 2006 vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wieder aufgehoben.[9] Die Oberfinanzdirektion legte hiergegen Rechtsmittel ein. Nach siebenjährigem Rechtsstreit wurde die Entlassung nach Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht am 8. Juni 2011 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof endgültig aufgehoben.[10]
  • 2005 kam es in der Ausbildungsstätte für Spezialeinsatzkräfte in Stetten am kalten Markt durch betrunkene Beamte zum illegalen Schusswaffeneinsatz mit Übungsmunition. Das Zollkriminalamt reagierte umgehend und leitete disziplinarische Maßnahmen gegen die Verursacher ein.[11]
  • 2011–2012 wurde im Rahmen der Analyse des Chaos Computer Club und der anschließenden Presseberichterstattung im Fall des so genannten „Staatstrojaners“ bekannt, dass auch das Zollkriminalamt die umstrittene Software der Firma DigiTask beschafft und in mehreren Fällen eingesetzt hat.[12]
  • Am 14. Juli 2020 wurde die erst 2017 geschaffene Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zollkriminalamt von Staatsanwaltschaft und Polizei durchsucht. Es lag der Verdacht der Strafvereitelung im Amt vor, da der "Spiegel" zuvor über Geldwäsche im Zusammenhang mit Transaktionen in afrikanische Staaten berichtet hatte, die nicht oder verspätet von der entsprechenden Stelle im ZKA weitergeleitet wurden.[13]

Literatur

  • Paul Wamers, Bernd Josef Fehn: Handbuch Zollfahndung. O. Schmidt, Köln 2006, ISBN 3-504-46001-6.
  • Paul Wamers: Zoll und Zollfahndung. In: Der Kriminalist. 20. Jg., H. 4, 1988, S. 153\u2013156.
  • Paul Wamers: Das Zollkriminalamt. Stellung, Konsequenzen und Ausblick. In: Der Deutsche Zollbeamte. 47. Jg., Nr. 4, 1994, S. F 37-F 39 u. Nr. 5, S. F 47f., F 53
  • Paul Wamers: Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift von Zoll und Polizei in der Bundesrepublik Deutschland. In: Der Kriminalist. 24. Jg., H. 12, 1992, S. 542\u2013544.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Archivlink (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)
  2. Zoll online - Fachdirektionen. Abgerufen am 9. August 2017.
  3. Bundesregierung | Artikel | Mit mehr Personal gegen Geldwäsche. Abgerufen am 9. August 2017.
  4. Die verfänglichen Geschenke von den Spitzel-Spezis. In: Hamburger Morgenpost. 9. November 2000.
  5. KORRUPTION: Vorteil angepeilt. In: Focus. Nr. 30, 2001.
  6. Von Handgranaten und Atomzündern. In: Hessischer Rundfunk. 12. November 2006.
  7. Entlassen, weil zu wachsam: Wie Behörden einen kleinen Zöllner schikanieren (Memento vom 13. Dezember 2007 im Internet Archive) ZDF-Frontal21 vom 25. September 2007.
  8. The German Connection. (Memento vom 24. Juli 2008 im Internet Archive) In: Haaretz. 28. November 2007.
  9. Zöllner verklagt Zoll. In: Frankfurter Neue Presse. 14. November 2006.
  10. Zollsekretär z. A. wehrt sich erfolgreich gegen Entlassung. Pressemitteilung des Hess. VGH vom 8. Juni 2011.
  11. Zoll-Spezialeinheit randaliert in Ausbildungszentrum. In: Südwestrundfunk. 22. Dezember 2005.
  12. Abschlussbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten
  13. Ansgar Siemens, Jörg Diehl: Ermittler gehen gegen Zoll-Spezialeinheit vor. In: Der Spiegel (online). 14. Juli 2020, abgerufen am 15. Juli 2020.

Koordinaten: 50° 58′ 34″ N, 7° 3′ 47″ O

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