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Polizeigewalt

From Wickepedia
  1. WEITERLEITUNG Vorlage:Lückenhaft
File:Polizeigewalt Zürich Anklage.jpg
Anklage gegen zwei Polizisten der Stadtpolizei Zürich wegen Gewalttätigkeiten

Der Begriff Polizeigewalt wird in der Kriminologie und den Medien verwendet, um körperliche und psychische Gewalt zu beschreiben, die von Polizisten ausgeübt wird. Die Anwendung von Gewalt ist vom Gesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und dann nur in einem verhältnismäßigen Ausmaß. Sind die Voraussetzungen gegeben und das richtige Ausmaß gewahrt, ist sie rechtmäßig, andernfalls rechtswidrig. Fälle von unrechtmäßiger Polizeigewalt werden auch Polizeiübergriffe genannt.[1] Teilweise wird bei unrechtmäßiger Dienstausübung von Polizeibeamten auch der Begriff Polizeiwillkür verwendet.[2][3] Betroffen sind oft Drogenabhängige, Obdachlose, Prostituierte, Angehörige ethnischer Minderheiten sowie Demonstranten und Journalisten. Nur wenige Strafanzeigen gegen Polizisten in Deutschland führen letztlich zu einer Anklage.[4][5] Im UN-Menschenrechtsrat wurde Deutschland unter anderem die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen empfohlen.[6] Diese gibt es in Deutschland bisher nicht.[7]

Rechtliche Aspekte

Staatsrechtlich gehört die Polizei zur Exekutive und übt nach Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 2 einen Teil der Staatsgewalt aus. Dabei ist sie nach Art. 20 Abs. 3 „an Gesetz und Recht gebunden.“

Nach deutscher Rechtslage sind Polizeivollzugsbeamte im Rahmen ihrer polizeilichen Aufgabenerfüllung ermächtigt, im Rahmen der Vorschriften über unmittelbaren Zwang und Notwehr auch physische Gewalt anzuwenden, wobei jedenfalls das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Willkürverbot zu wahren sind. Polizei(aufgaben)gesetze und andere Gesetze wie die Strafprozessordnung bilden den engeren Rahmen für polizeiliche Gewalt und die durchzuführenden Maßnahmen.[8] So sind in den Gesetzen u. a. die Voraussetzung für den unmittelbaren Zwang und Standardmaßnahmen wie bspw. den Polizeigewahrsam geregelt, anhand derer die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns geprüft werden kann.

In der Praxis kommt es jedoch vor, dass polizeiliches Handeln unrechtmäßig, unverhältnismäßig, willkürlich oder menschenrechtswidrig ist. Nach Auffassung von Amnesty International ist „Polizeigewalt […] dann menschenrechtswidrig, wenn es sich um eine Misshandlung, Folter oder exzessive Gewalt handelt.“[9] Exzessive Gewalt wiederum ist nach Definition von Amnesty International „[…] Gewalt, die nicht im Verhältnis zu dem eigentlich rechtmäßigen Ziel steht, das die Polizei erreichen will.“[9] In so einem Fall könnte eine Körperverletzung (Deutschland) durch den handelnden Polizisten gegeben sein. Im Falle einer rechtswidrigen polizeilichen Maßnahme ist, aus Sicht der von der Maßnahme betroffenen Person, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gerechtfertigt (s. § 113 Abs. 3 StGB).

In einigen Bundesländern wurden mittlerweile staatliche Beschwerdestellen eingerichtet.[10]

Fälle in Deutschland

Jahr Ermittlungsverfahren wegen Gewaltdelikten von Polizisten davon eingestellt davon Anklagen/Strafbefehle
2011 2417[11] 2087[11]
2015 rund 2200[12] rund
2017 2177[13] 91 %[13] 2 %[13]

Pro Jahr wird die Zahl der Anzeigen gegen Polizisten mit 1.600[14] bis 2.000[15] beziffert. Von den Anzeigen führen 2–3 %[16] zu einer Anklage. 2010 lag die Zahl abgeschlossener Ermittlungen gegen Polizisten bei 2.133, von denen 63 zu einer Anklage oder zu einem Strafbefehl führten. Dass über 93 % der Verfahren eingestellt wurden, erklärt Prof. Tobias Singelnstein dadurch, dass die Ermittlungen im Ermittlungsverfahren (das der Staatsanwaltschaft untersteht), in den meisten Fällen von der Polizei selbst durchgeführt werden.[17]

Im Vergleich mündeten 20 % aller insgesamt 4,5 Millionen Ermittlungsverfahren im Jahr 2013 in Deutschland in eine Anklage oder einen vergleichbaren Strafbefehl, etwa 30 % wurden mangels Tatverdachts eingestellt. Von den 4.553 Ermittlungsverfahren (nicht nur wegen Gewalt-Anwendung) gegen Polizisten in diesem Zeitraum wurden fast 90 % mangels Tatverdachts eingestellt.[18] Offizielle Zahlen zu Polizeigewalt werden nicht erhoben.

Bei einer polizeiinternen Befragung in den Jahren 1998 und 2001 von Amnesty International „[…] waren 25 Prozent der Beamten der Meinung, hin und wieder sei es durchaus akzeptabel, mehr Gewalt anzuwenden als erlaubt. Und sechs von zehn Polizisten gaben an, auch gravierender Gewaltmissbrauch von Kollegen werde nicht immer berichtet oder angezeigt.“[19]

Eine Sonderkategorie ist der Gebrauch der Schusswaffe, und dort wiederum die Einsätze mit Todesfolge. Die Tageszeitung taz hat in einem Rechercheprojekt die Toten durch Polizeischüsse zwischen 1990 und 2017 zusammengetragen und insgesamt 269 Opfer gezählt. Bei mehr als der Hälfte der Getöteten spielten psychische Erkrankungen eine Rolle.

Beispiele für Polizeigewalt (ohne Differenzierung, ob die jeweilige Anwendung rechtmäßig oder -widrig ist) sind folgende Fälle, die in den Medien diskutiert wurden:

Bundesgrenzschutz

In den 1990er Jahren gab es beim Bundesgrenzschutz pro Jahr grob zwischen 30 und 60 Verfahren wegen Körperverletzung im Amt.[20]

Jahr Verfahren im Zusammenhang mit der

Dienstausübung

Einstellung Freispruch Verurteilung
insgesamt davon wg. Körperverletzung (Deutschland)
1992[20] 046 33 35 3 6
1993[20] 069 36 41 0 3
1994[20] 078 49 51 0 1
1995[20] 104 45 40 0 2
1996[20] 100 58 19 0 1
1997[20] 081 42 21 0 0
Datum Vorfall Bewertung
28. Mai 1999 Am 28. Mai 1999 wurde Aamir Ageeb von drei Beamten des Bundesgrenzschutzes bei seiner Abschiebung mit Gewalt gegen den Flugzeugsitz gedrückt, wodurch er erstickte. Die Beamten wurden wegen Körperverletzung (Deutschland) zu je 9 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Verurteilungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
21. Februar 2010 Am 21. Februar 2010 schlug ein Polizist der Bundespolizei am Bahnhof Berlin-Tiergarten einem Mann, der an eine Wand uriniert hatte, mehrfach mit der Faust ins Gesicht und zeigte ihn an. Wegen Körperverletzung (Deutschland) und falscher Verdächtigung wurde der Polizist am 12. Mai 2011 zu einer Geldstrafe in Höhe von 9800 € verurteilt. Sein Kollege, der die falsche Verdächtigung bestätigte, wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 4875 € verurteilt.[21] Verurteilungen wegen Körperverletzung im Amt und Falschen Verdächtigung.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde der Tag der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens zum Baumfällen, der 30. September 2010, zum Schwarzen Donnerstag, weil mehrere Demonstranten durch polizeiliche Maßnahmen verletzt wurden. In verschiedenen Strafprozessen wird der Tag juristisch aufgearbeitet, politisch befasst sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg mit dem Polizeieinsatz.[22]

Datum Vorfall Bewertung
30. September 2010 Bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens am 30. September 2010 wurden mehrere Demonstranten durch polizeiliche Maßnahmen verletzt. Ein Polizist wurde wegen Körperverletzung (Deutschland) zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 € verurteilt. Er hatte einer Frau ohne Grund Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und wurde von der Bereitschaftspolizei Göppingen angezeigt.[23] Vor der Demonstration schlug ein Polizist einen Mann mit dem Schlagstock und wurde deswegen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt. In zweiter Instanz wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Strafe von 90 Tagessätzen à 60 € verurteilt.[24] Zwei weitere Polizisten wurden angeklagt, gegen vier Polizisten wurden Strafbefehle beantragt und bei sechs Polizisten wurden die Verfahren eingestellt.[25] Ein Polizist akzeptierte den Strafbefehl über 7 Monate Haft auf Bewährung.[26] „Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt in vier Fällen […]“[27] erhielt der damalige Polizeichef Siegfried Stumpf Anfang März 2015 einen, Anfang Januar 2015 beantragten, Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen à 130 Euro. Wie die Stuttgarter Nachrichten die Aussage des Amtsgerichts Stuttgart wiedergeben, „[hätte Stumpf] mit einer Anweisung das rüde Vorgehen seiner Polizisten gegen Protestler im Schlossgarten beenden und womöglich schwere Verletzungen verhindern können“.[27] Stumpf akzeptierte den Strafbefehl.[28][29]

Am 18. November 2015 urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass der Polizeieinsatz zur Räumung des Schlossgartens rechtswidrig war. Bei dem Protest habe es sich um eine Versammlung im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes gehandelt, die nicht ohne weiteres beendet werden könne. Zudem sei der Einsatz „überzogen“ gewesen.[30][31]

Einsatz insgesamt rechtswidrig. Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt bzw. Einstellung der Verfahren
6. Juli 2015 In der Nacht des 6. Juli 2015[32] wollten zwei Polizisten (ein 36-jähriger Polizeihauptmeister und eine 32-jährige Polizeiobermeister[32]) einen 23-jährigen Mann, der einen Baustellenzaun in der Friedrichstraße in der Stuttgarter Innenstadt überwinden wollte,[33] kontrollieren.[34] Die Polizisten drohten dem Mann, er flüchtete in ein Parkhaus in der Kronenstraße.[32] Auf Zuruf der Polizei hielt ein Parkhauswächter den Mann im Kassenautomatenraum fest.[34] Vor Gericht sagte der Wächter aus, der Mann habe aufgegeben und sich passiv verhalten. Dann sei einer der Polizisten herangestürzt und hätte dem Mann grundlos mit der Faust so ins Gesicht geschlagen, ihn am Boden liegend beschimpft und malträtiert – er sei „über die Art der Festnahme schockiert gewesen“.[34] Der Mann erlitt einen Nasenbeinbruch,[34] eine Schädelprellung und eine Risswunde.[32]

Von der Polizei wurde der Mann wegen Körperverletzung[32] und Widerstandes angezeigt.[34] Der Wächter als Zeuge wurde von der Polizei verschwiegen, er wurde von dem Mann ausfindig gemacht.[34] Das Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt.[32]

Gegen die Polizisten wurde später ein Verfahren wegen Verfolgung Unschuldiger eingeleitet.[34] Der Fall wurde Mitte 2016 vor einem Schöffengericht am Amtsgericht Stuttgart in vier Tagen unter Vorsitz von Benjamin Stolle verhandelt.[32] Die Angaben des Mannes und des Wächters sollen sich in Details unterschieden haben.[32] Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Strafe von einem Jahr und 10 Monaten Haft, die Verteidiger auf Freispruch.[32] Das Gericht verurteilte Anfang Juni den Polizeihauptmeister wegen Verfolgung Unschuldiger, Körperverletzung (Deutschland) und Beleidigung zu einem Jahr und drei Monaten Haft,[32] die Polizeiobermeisterin wegen derselben Straftaten zu einem Jahr und einem Monat Haft. Beide Strafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt.[32] Staatsanwaltschaft und Verteidiger kündigten an Berufung einlegen zu wollen.[32] Das Berufungsverfahren begann am 16. Januar 2017 vor dem Landgericht Stuttgart, unter dem Vorsitz von Volker Peterke.[33] Ende Januar 2017 wurde die Verurteilung bestätigt und das ursprüngliche Strafmaß um einen Monat erhöht.[34] Nach § 24, Abs. 1, Nr. 1 würde das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft der Urteile enden.

Verurteilung wegen Verfolgung Unschuldiger, Körperverletzung im Amt und Beleidigung

Bayern

In den 2010er Jahren gab es pro Jahr rund 130 Anzeigen wegen Körperverletzung (Deutschland).[35] Beim BLKA, Dezernat 13 (Amtsdelikte), gingen 2011 „1.750 Beschwerden über Polizeibeamte“[36] ein.

Die vom Bayerischen Unterstützungskommando ausgeübte Gewalt war Thema in verschiedenen Presseberichten und Verfahren.[37][38][39][40][41]

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Rosenheim gab es mehrere Vorkommnisse, die in den Medien thematisiert wurden,[42][43][44][45][46][47][48][49][50][51][52][52][53][54] ebenso im Zuständigkeitsbereich der Polizeipräsidium München[55][56][57][58][59]. Vor allem der Fall einer Frau, der vorgeblich aus Notwehr von einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen wurde, wurde in vielen Medien aufgegriffen[60][61][62][63][64][65][66] und im Bayerischen Landtag diskutiert[67][68].

Ebenfalls viel Aufmerksamkeit erregte 2009 der Polizeieinsatz in Regensburg, der zum Tod von Tennessee Eisenberg führte.

Statistik Bayern

Jahr Anzeigen wg. Gewaltausübung oder Aussetzung1 Anzeigen wg. Zwang und Missbrauch im Amt1 Anzeigen wg. Körperverletzung (Deutschland)2
2010 224 256 rund 130 rund
2011 rund 130 rund
2012 151
1 
Angaben einer nicht mehr aufrufbaren Seite des Bayerischen Rundfunks[69]
2 
Angaben aus einem Artikel der Mittelbayerischen Zeitung.[70]

Im Polizeipräsidium Schwaben Nord gab es 2012 17 Vorwürfe wegen Körperverletzung (Deutschland) gegen Polizisten, die zu Strafverfahren führten. Von diesen wurden 14 eingestellt, drei waren Anfang April 2013 noch nicht abgeschlossen.[71]

Datum Vorfall Bewertung
30. April 2009 Am 30. April 2009 wurde Tennessee Eisenberg in Regensburg bei einem Polizeieinsatz erschossen. Die Umstände des Todes wurden verschiedentlich begutachtet. Klage der Eltern letztinstanzlich abgewiesen.
7. Oktober 2010 Am 7. Oktober 2010 wurde ein Mann in Aschaffenburg von zwei Polizisten einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Nach Angaben seiner Frau wollte diese die Namen der Polizisten erfragen, wurde aber angeblich bei der Nachfrage nach den Vornamen von den Polizisten geschlagen, mit Handschellen gefesselt, mit dem Streifenwagen zur Wache gebracht und dort über den Boden geschleift und durchsucht. Auch sei es ihr nicht erlaubt worden, einen Anwalt anzurufen. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ermittelte gegen die Polizisten und stellte die Ermittlungen später ein.[72] Ermittlungen eingestellt.
13. November 2010 Am Hauptbahnhof München wurde am 13. November 2010 ein Mann von einem Polizisten am Hals gepackt, was zu einem Bluterguss am Kehlkopf führte, in eine Zelle gebracht und aufgefordert, sich für eine Drogenkontrolle auszuziehen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde ein Strafbefehl à 90 Tagessätze erlassen, gegen den der Polizist Einspruch erhob, weshalb der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Dort wurde er zu 120 Tagessätzen à 60 € verurteilt.[73] Geldstrafe
15. November 2010 In Pfaffenhofen am Inn (zu Schechen) kam es am 15. November 2010[74] zu einer Auseinandersetzung zwischen Bewohnern eines Hauses und Polizisten, als Polizisten nach einem Bewohner suchten. Der genaue Verlauf der Auseinandersetzung ist unklar; Polizei und Bewohner warfen sich gegenseitig aggressives Verhalten vor. Die Bewohner – darunter ein pensionierter Polizist und dessen Familie[75] – stellten Strafanzeige gegen die Polizisten, weil sie von ihnen misshandelt worden sein sollen. Die beteiligten Bewohner wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt, weil sie die Polizisten behindert und einen Polizisten verletzt haben sollen. Die Strafanzeige gegen die Polizisten wurde zurückgenommen, der Prozess gegen die Bewohner eingestellt.[42][43][44][45] Strafanzeige zurückgezogen.
3. März 2011 Am 3. März 2011[76] entzog sich in Passau ein Fahrradfahrer einer Verkehrskontrolle. Über den Verlauf der weiteren Geschehnisse, bei denen der Mann und ein Polizist verletzt wurden, gibt es unterschiedliche Versionen: Wie Gisela Friedrichsen für den Spiegel schreibt, gab einer der Polizisten vor Gericht an, dass sich der Mann mit dem Fahrrad entfernen wollte, er den Mann festhielt, der Mann gegen einen Ampelmasten fuhr und beide umfielen.[77] Einer der Polizisten sagte, er habe den Mann vom Fahrrad gehebelt.[77] Einer der Polizisten sagte, dass der Mann zu Fuß habe flüchten wollen.[77] Eine Passantin sagte aus, der Mann sei auf den Boden geworfen worden und später mit Wucht in den Streifenwagen.[77] Der Mann sagte, er sei mit Wucht auf den Boden geworfen worden.[77] Auch im Hof der Polizeiinspektion sei er auf den Boden geworfen worden.[77] Einer der Polizisten sagt aus, der Mann habe sich fallen lassen.[77] In der Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern auf eine Anfrage der Grünen heißt es, dass der Mann und damit der Polizist, der ihn fixierte, aus dem Gleichgewicht kamen und beide nach vorne stürzten.[76] Seine Blutalkoholkonzentration wird mit 1,3[77] bis 1,38[76] Promille angegeben. Ein Rettungssanitäter und ein Arzt nannten den Zustand des Mannes „sehr aggressiv bzw. erregt“.[76] Zudem soll der Mann „die anwesenden Polizeibeamten auch provoziert“ haben.[76] Die Ermittlungen nach der Anzeige des Mannes vom 16. Juni 2011 wegen „schwerer vorsätzlicher Körperverletzung und versuchten Totschlages[76] wurden von der Staatsanwaltschaft Passau am 26. Juli 2011 eingestellt. Vor Gericht wurde 2012 die Anklage gegen den Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verhandelt.[77] Ermittlungen eingestellt.
7. März 2011 Am 7. März 2011 verweigerte eine Frau auf der Münchner Bahnhofswache die Herausgabe ihres Personalausweises. Ein Polizist wandte deshalb unmittelbaren Zwang an. In der Folge der Geschehnisse prallte die Frau, einem rechtsmedizinischen Gutachten nach, dreimal mit Wucht gegen einen harten Gegenstand.[55] Nach Angaben der Frau wurde sie gegen die Wand geschleudert, gegen einen Türrahmen geschubst und in einem weiteren Raum gegen die Wand gestoßen.[55] Nach Angaben der befragten Polizisten hat sich die Frau insgesamt körperlich zur Wehr gesetzt und ist anschließend mit dem Kopf voraus gegen die Wand gerannt.[55] Die Ermittlungen wegen Widerstands, Körperverletzung, Strafvereitelung und Beleidigung führten zu einem Verfahren gegen die Frau, das eingestellt wurde, da "[i]hre Widerstandshandlung gegen den Polizisten […] zwar nicht vom Tisch [seien], die Schuld der Frau in der Gesamtschau aber gering".[55] Die Ermittlungen gegen die Polizisten waren zu diesem Zeitpunkt bereits eingestellt gewesen. Die Staatsanwaltschaft begann Ermittlungen gegen die Polizisten wegen uneidlicher Falschaussage.[78] Ermittlungen eingestellt.
26. Mai 2011 Am 26. Mai 2011 fuhr ein Radfahrer über eine Rot zeigende Ampel. Der damalige Rosenheimer Polizeichef zog den Mann – nach Angaben des Mannes plötzlich, nach Angaben des Polizisten nach nicht nachgekommener Aufforderung zum Halten – vom Fahrrad, wobei beide stürzen, sich leicht verletzten und Sachschaden entstand. Am 27. März 2013 forderte der Bayern als Dienstherr des Polizisten vor dem Amtsgericht Rosenheim von dem Mann insgesamt 1355 € (davon 376 € für die Behandlungskosten, 903 € für den Dienstausfall und 76 € für einen Sachschaden) zurück. Da der Polizist unverhältnismäßig gehandelt habe, wurde die Klage abgewiesen.[46] In der Begründung hieß es: „Hier standen die Risiken der Verfolgung einer etwaigen Ordnungswidrigkeit durch den Polizeibeamten außer Verhältnis zu deren Zweck.“[47] Auch habe der Radfahrer keine fahrlässige Körperverletzung begangen, da er „nicht damit rechnen [musste], dass der Polizeibeamte ihn bei voller Fahrt vom Fahrrad herunterreißt, um seine Anhaltung durchzusetzen“.[47] unverhältnismäßig
3. September 2011 Beim Rosenheimer Herbstfest am 3. September 2011[48] wurde ein Jugendlicher festgenommen, mit den Händen auf dem Rücken gefesselt und auf die Polizeiwache am Festgelände gebracht. Nachdem der Jugendliche dem Polizeichef mit einer Anzeige gedroht hatte, „verpasste“ dieser dem Jugendlichen zwei Ohrfeigen und Stöße mit dem Knie in das Gesäß. Nach Schilderung des Polizeichefs versetzte er dem Jugendlichen einen Stoß in den Rücken, sodass sich der Jugendliche auf die vor ihm stehende Bank setzte; dabei sei er mit dem Gesicht gegen die Wand hinter der Bank geprallt. Nach der Schilderung des Jugendlichen saß er bereits auf der Bank, wurde an den Schultern hochgerissen, „[…] umgedreht und mindestens dreimal mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen […]“.[50] Die anwesenden Polizisten bestätigten die Schilderung des Polizeichefs, die Mutter und deren Freundin die Schilderung des Jugendlichen. Ein Gutachter bestätigte, dass die Verletzungen des Jugendlichen (u. a. ein abgebrochener Schneidezahn) durch mindestens zwei Gewalteinwirkungen herrühren. Das Gutachten „[…] lasse sich, so die Sachverständigen, durchaus mit den Aussagen des Jugendlichen in Einklang bringen“.[49] Des Weiteren „[lassen] ihre Gutachten […] den Schluss zu, dass der Polizeibeamte zumindest nicht die volle Wahrheit gesagt hat“.[49] Der Richter sagte dazu: „Die Kammer lässt es dahingestellt, wer sich hier, milde ausgedrückt, geirrt hat.“[50] Der Chef der Rosenheimer Polizei wurde im November 2012 wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt vor dem Landgericht Traunstein zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt.[79] Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten gefordert. Die Süddeutsche Zeitung betont: „Rudolf M. nahm das Urteil mit steinerner Miene entgegen, innerlich aber dürfte er aufgeatmet haben. Ein Monat mehr, und er wäre automatisch aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden und hätte damit auch seine Pensionsansprüche verloren.“[50] Gegen das Urteil legte er Revision ein.[51] Die Revision wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.[52] Die Süddeutsche Zeitung zitiert am 3. Juli 2013 die Personalchefin der Bayerischen Polizei mit „Das Polizeipräsidium München wird Disziplinarklage gegen den Beamten erheben mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst.“[80] Nach Berichten vom 15. Dezember 2014, urteilte das Bayerisches Verwaltungsgericht München, dass der Polizist seine Beamtenrechte verlieren soll.[79][81] Die Berufung des Polizisten vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos.[82] Bewährungsstrafe
25. Dezember 2011 Am 25. Dezember 2011[83][84] geriet in Nürnberg ein Autofahrer mit einem anderen in Streit. Der Mann erhielt von der eingetroffenen Polizei einen Platzverweis, dem er nicht nachkam.[84] Deshalb ergriffen die Polizisten den Mann, drehten seine Arme auf den Rücken, drückten seinen Oberkörper auf die Motorhaube des Polizeiwagens und fesselten ihn.[84] Einer der Polizisten schlug nun den Mann zweimal ins Gesicht. Der Polizist wurde vom Dienst suspendiert.[84] In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg im Oktober 2012 zeigte er keine Einsicht der Schuld und wurde zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.[84] Der Polizist legte Berufung ein.[84] In zweiter Instanz zeigte er Reue und erklärte, er habe in erster Instanz „aus Angst um seine Existenz“[84] gelogen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth setzte die Strafe auf 11 Monate auf Bewährung herab. Als Begründung mit Verweis auf den Fall des Rosenheimer Polizeichefs sagte der Richter: „Sie dürfen nicht das abbekommen, was andere, die vielleicht noch schlimmer waren, nicht abbekommen.“[52][85] Der Polizist zahlte dem Mann freiwillig 500 € Schmerzensgeld.[84] Seine Disziplinarverfahren beantragte vor dem Verwaltungsgericht Ansbach die Entfernung des Polizisten aus dem Dienst. Der Polizist erschien nicht zur Verhandlung und gab auch keine Stellungnahme ab, so dass das Gericht dem Antrag der Disziplinarbehörde folgte. Am 20. Mai 2015 wurde berichtet, dass die Entfernung rechtskräftig sei.[84] Bewährungsstrafe und Entfernung aus dem Dienst
1. März 2012 u. A. Vielfache Kontrollen eines nicht vorbestraften 27-jährigen mit Verweigerung, einen Anwalt anrufen zu dürfen, und dem Zwang, sich splitternackt auszuziehen, breitbeinig hinzustellen, zu bücken, Analnachschau, sowie der Aufforderung, vor den Augen der Beamten die Vorhaut des Penis zurückziehen. Später Ermittlungen gegen das Opfer, nachdem es Polizisten als „Staatsbimbos“ beleidigte.[86] Das Gericht hielt die Entkleidungs-Praxis und die gewaltsame Verhaftung für völlig unangemessen, stellte das wegen Beamtenbeleidigung angeklagte Opfer straffrei und forderte die Polizei auf, diese Praxis einzustellen.
21. April 2012 Am 21. April 2012 sprühte eine Polizistin einem Mann Pfefferspray ins Gesicht. Sie stand in einer Polizeikette und fühlte sich nach eigenen Angaben von dem Mann, der vor der Kette, mit etwa einem Meter Abstand, auf und ab ging, bedroht. Vor dem Amtsgericht Nürnberg wurde sie zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 € verurteilt und vorläufig in den Innendienst versetzt. Gegen zwei weitere Polizisten wird ein Prozess auf Grund von Geschehnissen am selben Tag geführt.[87] Gegen die Polizisten wurden vom Amtsgericht Nürnberg 12 bzw. 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und jeweils 4000 € Geldstrafe verhängt. Sie sollen auf wehrlose Fußballfans mit Schlagstöcken (und ein Polizist auch mit der Faust) eingeschlagen haben. Gegen das Urteil legten sie Berufung ein, wie auch die Staatsanwaltschaft, der das Strafmaß zu gering war.[88] Am 27. Juni 2014[89] wurden die vom Amtsgericht verhängten Strafen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt durch das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt. Geld- und Bewährungsstrafen
27. November 2012 Am 27. November 2012 war ein Jugendbeamter der Polizeipräsidium München wegen eines Projekts in einer Münchner Schule. Da eine Schülerin einen Fünf-Euro-Schein vermisste und er auch nach einer anonymen Rückgabe-Aktion vermisst blieb, entschied sich der Jugendbeamte, als polizeiliche Maßnahme eine Leibesvisitation durchzuführen, um den vermuteten Diebstahl aufzuklären. Dazu mussten sich die Schüler im Alter von 13 bis 16 Jahren im Jungen- bzw. Mädchenklo vor Beamten bzw. Beamtinnen teilweise vollständig entkleiden, wobei sie auch teilweise im Intimbereich kontrolliert wurden.[90] Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann nannte die Maßnahme „völlig überzogen, nicht verhältnismäßig und daher nicht rechtmäßig“.[91] Da die Eltern auf einen Strafantrag verzichteten, wurde das Verfahren gegen den verantwortlichen Jugendbeamten eingestellt.[92] Verfahren eingestellt.
1. Januar 2013 Am Morgen des 1. Januar 2013 kam es in Wasserburg am Inn zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Mann und Polizisten, die sich jeweils gegenseitig Körperverletzungen vorwerfen.[93][94] Nach Auffassung des später urteilenden Gerichts trug sich folgendes zu: der Mann fragte einen Polizisten, warum dieser kurz zuvor einen Jugendlichen so schroff behandelt habe. Daraufhin stieg der Polizist aus dem Streifenwagen und fesselte den Mann mit Unterstützung eines weiteren Polizisten. Während des Vorgangs wurde der Kopf des Mannes gegen das Autodach geschlagen und während der Fahrt zur Polizeiwache dreimal von der Faust des Polizisten. Der Mann wurde beleidigt und in der Zelle misshandelt.[95] Anfang November 2013 wurde bekannt, dass das Verfahren gegen den Mann eingestellt und die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Polizisten beantragte.[96] Anfang Juli 2014 wurde berichtet, dass der Richter am Amtsgericht Rosenheim dem Strafbefehl wegen der widersprüchlichen Aussagen von Zeugen und Polizisten nicht stattgab, weshalb der Sachverhalt in einer Hauptverhandlung mit sieben Verhandlungstagen bis zum 1. August 2014 geklärt werden sollte.[97] Am 26. September 2014 berichtete die Süddeutsche Zeitung über das Urteil gegen den Polizisten: Er wurde „[…] wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher und einfacher Körperverletzung im Amt und Beleidigung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt“.[95] Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe beantragt. Der Verteidiger des Polizisten kündigte an Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.[95] Zu den widersprüchlichen Aussagen von Zeugen und Polizisten schrieb die Süddeutsche Zeitung: In seiner Urteilsbegründung ließ das Gericht durchblicken, dass es im Verfahren […] deutliche Bemühungen mehrerer Polizisten [festgestellt habe], den wahren Sachverhalt zu verschleiern. […] Die Aussagen des Opfers und der meisten Zeugen seien glaubwürdig, sagte der Richter, und würden auch zu den Gutachten passen. Für die Einsatzberichte und Stellungnahmen der beteiligten Polizisten gelte das nicht. Er sehe zumindest in Teilen deutliche Hinweise auf Absprachen unter den Beamten, sagte Baier. Wo dies nicht der Fall sei, widersprächen sich die Entlastungszeugen, wie Baier die anderen beteiligten Polizisten bezeichnete. Er nannte zum Beispiel den Transport [des Mannes] in die Dienststelle: Der Beifahrer hatte angeblich während der Fahrt dorthin gar nichts mitbekommen, obwohl er sich problemlos hätte umdrehen können. Der Fahrer hatte dagegen durch Blicke in den Spiegel allerlei angebliche Aggressionen des Festgenommenen deutlich sehen können, die Reaktion seines Kollegen aber nicht. ‚Sehr verwunderlich‘, nannte Richter Baier diese Aussagen. In den schriftlichen Stellungnahmen über den Vorfall sei teilweise dreimal nachgebessert worden, um eine schlüssige Wahrheit zu konstruieren.[95] Geld- und Bewährungsstrafe
20. Januar 2013[98] Am 20. Januar 2013 sei nach Angaben von Reinhold Bergmann (Leiter der Pressestelle der Polizeipräsidium München), wie die Süddeutsche Zeitung wiedergibt, die 23-jährige Teresa Z.[98] zur Beruhigung in eine Zelle der Polizeipräsidium München gebracht worden. Sie habe Beamte beleidigt, bespuckt und „um sich geschlagen“,[60] woraufhin sie vom 33-jährigen[98] Frank W.[98] mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei. Nach Angaben des Polizisten habe sie ihm einen Kopfstoß geben wollen, weshalb er in Notwehr gehandelt habe. Die anderen Polizisten würden diese Darstellung bezeugen.[99] Die Verletzungen durch den Schlag waren eine Nasenbeinfraktur und ein Bruch der Augenhöhle.[100] Der Anwalt von Teresa Z. soll Anzeige gegen Frank W. erstattet haben, ebenso die Polizei gegen Teresa Z. „wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung“.[101] Im Bayerischen Landtag wurde der Fall und das Thema der Polizei allgemein diskutiert. Wilhelm Schmidbauer (Polizeipräsident von München) und Joachim Herrmann (Bayrischer Innenminister) wurden für ihre Äußerungen zum Fall kritisiert.[67] Ihnen wurde vorgeworfen, versucht zu haben Teresa Z. in ein schlechtes Licht zu rücken.[67]

Am 6. August 2013 wurde Frank W. wegen Körperverletzung im Amt zu 10 Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 3000 € an eine gemeinnützige Einrichtung[98] verurteilt. Der Richter sah in dem Schlag keine Notwehr. Auch der Gutachter sah mehr einen gewollten Schlag als eine Schutzhandlung.[102] Gegen das Urteil legte Frank W. Berufung ein,[74] die am 10. März 2014[103] als unbegründet verworfen wurde,[104] sodass das Urteil rechtskräftig wurde.[105] Außergerichtlich wurde eine Einigung über die Schmerzensgeldzahlung von der Polizei an Teresa Z. getroffen. Über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart. Im Mai 2014 hatte der Anwalt von Teresa Z. 17.500 € gefordert und später 8.000 € bekommen. Die Polizei prüft, ob sie das Geld von Frank W. einfordern kann.[106] Die Suspendierung von Frank W. wurde am 16. Juli 2014 aufgehoben und er wurde in den Innendienst versetzt. Das Disziplinarverfahren wurde wieder aufgenommen und beim Verwaltungsgericht die Degradierung beantragt. Zudem steht eine fünfjährige Beförderungssperre im Raum.[104]

Geld- und Bewährungsstrafe
20. Februar 2013 Am 20. Februar 2013 wurden zwei Männer wegen des Verdachts des Diebstahls auf die Polizeiinspektion Rosenheim gebracht. Einer der Männer sei während der Vernehmung durch einen Polizisten zweimal mit der Faust am Kopf geschlagen worden – so die Angabe des Mannes und eines anwesenden Polizisten. Ein anwesender Dolmetscher gab an keine Schläge bemerkt zu haben, der Polizist äußerte sich nicht dazu. Ein Rechtsmediziner stellte am 21. Februar keine Verletzungen fest, auch der Mann gab an, weder verletzt zu sein noch Schmerzen zu spüren. Die Staatsanwaltschaft Traunstein begann wegen Körperverletzung (Deutschland) und Aussageerpressung zu ermitteln.[107][108] Der Polizist wurde vom Dienst suspendiert.[109] Laufende Ermittlungen.
17. März 2014 Am 17. März 2014 war ein Mann auf der Münchner Heckenstallerstraße[110] in einen Autounfall verwickelt. Bei der Unfallaufnahme soll er nach Angaben der Polizei aggressiv gewesen sein, die Autotüre gegen das Bein eines Polizisten geschlagen, seine Frau geschubst und einen Polizisten gewürgt haben. Dann wurde er von drei Polizisten zu Boden gebracht, mit Handschellen gefesselt und nach Angaben seiner Frau von Polizisten niedergedrückt. Ein anderer Zeuge gab an, ein Polizist habe auf dem Hals des Mannes gekniet. Der Mann kollabierte in dieser Situation und verstarb kurz darauf. Bei einer Obduktion wurde ein natürlicher Tod festgestellt.[111] Die Familie erstattete Anzeige gegen die Polizisten.[110] Die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt führten Ermittlungen, die später, da „[…] der Tod des Geschädigten nicht die Folge unverhältnismäßigen Polizeihandelns war und von den Beamten auch nicht vermieden und vorhergesehen werden konnte“, eingestellt wurden.[112] Ermittlungen eingestellt.
25. Juli 2014 Am 25. Juli 2014 fuhren zwei Polizisten in ziviler Kleidung in Burghausen Streife, als sie kurz vor 18 Uhr[113] in der Herderstraße[113] den wegen des Verdachts des Handels mit Marihuana in nicht geringer Menge[113] per Haftbefehl gesuchten 33-jährigen[114] André B.[114] sahen. Beim Versuch, den Mann festzunehmen, flüchtete dieser. Die Polizisten forderten ihn auf, stehen zu bleiben, dann gab einer der Polizisten einen Warnschuss ab und einen weiteren auf den Mann, der ihn aus einer Entfernung von 5–8 Metern im Nacken traf.[115] Der Mann verstarb am Einsatzort. Der Polizist gab an, auf die Beine des Mannes gezielt zu haben.[114] Die Familie des Mannes erstatte Anzeige, ihre Anwälte in der Sache sind Steffen Ufer und Erhard Frank.[114][116] Seit dem 28. Juli 2014 ermittelt die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung,[117] die Ermittlungen führt das Bayerische Landeskriminalamt.[115] Zudem wurde der Polizist bis zum Abschluss der Ermittlungen vom Dienst suspendiert.[117] Im Dezember 2015 wollte die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage erhebt.[118] Ende Juli 2015 gab es seitens der Staatsanwaltschaft noch keine endgültige Entscheidung in dem Fall.[113] Im Februar 2016 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein das Verfahren gegen den beschuldigten Polizisten eingestellt hat, da kein Fehlverhalten erkennbar und der Einsatz der Schusswaffe durch die Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes gedeckt gewesen sei.[119] Anlässlich einer Gedenkveranstaltung zum fünften Jahrestag der Erschiessung veröffentlichte der ehemalige Polizeipräsident von Münster, Hubert Wimber für den Verein LEAP (Law Enforcement Against Prohibition) Deutschland eine Stellungnahme, in der der Schusswaffengebrauch als "grob unverhältnismäßig" und "offenkundig rechtswidrig" bezeichnet wird, die Einstellung des Verfahrens sei daher "nicht nachvollziehbar".[120] Ermittlungen eingestellt.
25. Juli 2019 Am 25. Juli 2019 fand am Starnberger Gymnasium eine Abschlussfeier statt. Ein 15-Jähriger akzeptierte den Platzverweis eines Security-Mitarbeiters nicht, sodass die Polizei den Jugendlichen verhaftete. Das Vorgehen führte sofort zu teils aggressiven Protesten von rund 100 Schülern, die zur Polizeiinspektion zogen um dessen Freilassung zu fordern. Hierbei wurde einem weiteren Jugendlichen, der die Ereignisse mit seinem Handy filmte, von einem Polizisten das Handy abgenommen. Anschließend erhielt der Jugendliche durch denselben Polizeibeamten einen Schlag ins Gesicht.[121][122] Ermittlungen
Bayerisches Unterstützungskommando (USK)

Das Bayerische Unterstützungskommando (USK) ist eine Sondereinheit der Bayerischen Polizei.

Datum Vorfall Bewertung
Mai 2007 Während des traditionellen Gottesdienstes auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald im Mai 2007 hatten Demonstranten ein Transparent mit der Aufschrift „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ entrollt. Da das Stören von Gottesdiensten eine Straftat darstellt, wurden sie daraufhin von Beamten des USK in Gewahrsam genommen. Anschließend mussten sich die vorübergehend Festgenommenen einer Leibesvisitation unterziehen und sich laut VVN-Aktivist Jürgen Schuh dazu nackt vor den Beamten ausziehen. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen kam zu dem Ergebnis, „dass die polizeiliche Ingewahrsamnahme… sowie die anschließende Anordnung sich im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung vollständig zu entkleiden, rechtswidrig waren“. Das Gericht betonte aber auch, dass „man der Polizei nicht vorwerfen kann, dass sie sich in der Wahl der Mittel vergriffen hätte“, allerdings hätten die Ordnungskräfte „von verschiedenen Maßnahmen eine unverhältnismäßige gewählt“. Die Polizei erklärte, dass das Ausziehen eine gängige Handlung sei, da schon mehrfach Fälle aufgetreten waren, in denen Menschen Rasierklingen in Pobacken versteckt hätten.[123] Laut Gericht rechtswidrig.
9. Dezember 2007 Bei einem Fußballspiel am 9. Dezember 2007 in München nahmen Beamten des USK laut der Staatsanwaltschaft München „massive Aggressionshandlungen (…) mittels Schlagstöcken“[124] – nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung „ohne erkennbaren Grund“ –[37] an Zuschauern vor. Die Polizei verhängte, bevor das Spiel abgepfiffen wurde, eine sog. Blocksperre, um die Fangruppen auseinanderzuhalten. Nach Öffnung des Blocks entstand ein großer Andrang am Ausgang. Dabei sei es zu den Übergriffen durch die Beamten gekommen. Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrem Bericht von Schlägen „in unverhältnismäßiger Weise und ohne rechtfertigenden Grund mittels Schlagstöcken auf unbeteiligte Besucher, zum Teil Kinder und Frauen.“[124] Als Reaktion auf Presseberichte wurde das zunächst eingestellte Verfahren wieder aufgenommen, im August 2009 jedoch erneut eingestellt. Mittlerweile wurden die Ermittlungen erneut wieder aufgenommen und sollten 2010 zum zweiten Mal eingestellt werden, die Generalstaatsanwaltschaft forderte aber zuvor weitere Erklärungen zu den Videoaufnahmen des USK-Einsatzes. Diese wurden erst ein Jahr nach den Vorfällen den ermittelnden Behörden zur Verfügung gestellt und wiesen allerdings an entscheidenden Stellen Lücken auf.[125] Die Beschuldigten konnten auf Grund mangelnder Kennzeichnung der Beamten nicht identifiziert werden.[126] Das Ermittlungsverfahren wurde 2011 von der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt, da „keine zuordenbaren Schläge festzustellen“[37] gewesen seien. Verfahren eingestellt.
10. April 2009 Um das unerlaubte Grillen in Bereichen des Feringasees zu unterbinden, wurde am 10. April 2009 das Unterstützungskommando angefordert. Ein Mann, bei dem eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille gemessen wurde, weigerte sich, den Polizisten seinen Ausweis zu zeigen. Ein Polizist, der versuchte, die Hosentaschen des Mannes nach dem Ausweis zu durchsuchen, wurde von diesem geschubst. Daraufhin wurde der Mann von zwei Beamten gewaltsam zu Boden gebracht, wobei die Polizisten seinen Hals an eine Bordsteinkante drückten. Der Mann leistete heftigen Widerstand und verletzte dabei zwei Beamte. Durch die Anwendung des unmittelbaren Zwangs gegen den Widerstand des Mannes erlitt dieser Prellungen am ganzen Körper und trug einen gebrochenen Finger davon. Eine Passantin wollte dem Mann zu Hilfe eilen, sie wurde von Beamten des USK des Platzes verwiesen und auch nicht als Zeugin des Vorfalls vernommen. Nach Festnahme und Blutentnahme wurde der Mann von den USK-Beamten in der Münchner Innenstadt ohne Geld und oberkörperfrei (wie auch zu Beginn der Festnahme) entlassen. Der Mann wurde wegen Widerstands und Körperverletzung zu einer Geldbuße von 1.500 Euro verurteilt. Das Verfahren gegen die Polizisten wegen des Verdachts auf Körperverletzung (Deutschland) wurde eingestellt, da das Gericht bestätigte, dass die Anwendung des unmittelbaren Zwangs zulässig war. Nach einem Disziplinarverfahren mussten sich die Beamten bei dem Mann wegen der Vorfälle am Feringasee entschuldigen.[127]
5. Juli 2009 Am 5. Juli 2009 wurden in Gostenhof Mülltonnen angezündet, die Polizei stellte sich auf Ausschreitungen ein. Ein Mann, der nach eigenen Angaben nichts mit den Ausschreitungen zu tun hatte, saß mit seiner Gitarre in einem Park, als USK-Beamte in den Park stürmten und mit dem Schlagstock auf ihn einschlugen. Da er seine Gitarre vor sein Gesicht hielt, blieb er unverletzt, erstattete aber Anzeige, um sich seine Gitarre ersetzen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft führte Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt, die aber eingestellt wurden, weil der Mann die vermummten Beamten nicht näher beschreiben konnte.[128]
11. Januar 2010 Am 11. Januar 2010 verschaffte sich das USK wegen Ruhestörung gewaltsam Zutritt zur Wohnung einer Münchner Familie, in der der Sohn geistig behindert und der Vater blind ist. Nach einer Beleidigung und dem Wurf eines Zigarettenstopfers von Seiten des Sohnes wurden Vater und Sohn am Boden fixiert, wobei sie sich jeweils verletzten. Der Vorwurf an den blinden Vater lautete, dass er beim Tasten mit den Händen einen Beamten geschubst und am Arm festgehalten haben soll. Der Vater wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu 225 € Geldstrafe verurteilt, die Verfahren gegen die Beamten wurden eingestellt.[129][130] Verfahren eingestellt.
10. Februar 2010 Während eines Fußballspieles am 10. Februar 2010 in der Münchner Allianz Arena zwischen dem FC Bayern München und der Spielvereinigung Greuther Fürth kam es zwischen Fans der Spielvereinigung und dem USK zu Auseinandersetzungen. 25 Personen wurden dabei festgenommen. Laut Polizei kamen drei Busse mit „stark alkoholisierten und aggressiven Fürther Ultra-Fans“ wegen Schneefalls zu spät in München an. Diese hätten dann bereits am Eingang „ohne erkennbaren Grund mit massiver körperlicher Gewalt“ Polizisten und später, aus dem Block heraus, Polizisten und Ordner angegriffen. Holger Schwiewagner aus der Geschäftsleitung des Vereins zufolge kam es dagegen zum Vorfall, da die Polizei die bereits kontrollierten Fans noch einmal kontrollieren wollte, als die Fans schnell in ihren Block wollten. Die Fürther Fans wurden daraufhin gegen die Beamten handgreiflich, worauf die Polizei, nach Meinung von Schwiewagner, „teilweise mit unangemessener Härte“ reagierte. Es sei zum überzogenen, teilweise rücksichtslosen Einsatz von körperlicher Gewalt, zum Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz auch gegen Unbeteiligte gekommen. In einer offiziellen Stellungnahme verurteilte die SpVgg Greuther Fürth den Einsatz: „Die Polizei ist mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen die Zuschauer vorgegangen“, so Holger Schwiewagner, und weiter: „Das entspricht nicht unserem Verständnis von einem fairen Umgang. Selbst Vereinsvertreter, die versuchten, die Situation zu beruhigen, seien nach dem Spiel von Beamten des Münchener Unterstützungskommandos verbal und handgreiflich angegangen worden.“ Der Fürther SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Horst Arnold hat in diesem Zusammenhang Strafanzeige gegen unbekannt wegen Körperverletzung im Amt gestellt. Die Polizei war anscheinend von dem ungewöhnlich aggressiven Auftreten der Fußballfans irritiert. So sagte ein Polizeisprecher, dass „man Ausschreitungen wie diese schon länger nicht mehr in der Allianz-Arena erlebt habe“.[131] Etliche Ermittlungsverfahren liefen an, eine Beteiligte erklärte, sie sei vor der Toilette von einem USK-Beamten mit dem Schlagstock im Gesicht getroffen worden, eine andere Frau erzählte, ihre Töchter seien geschlagen worden; als sie protestiert habe, sei sie verhaftet worden. Ein Mann wurde nach eigenen Angaben ungerechtfertigterweise durch Beamte des USK verprügelt.[132] Vier[133] Polizeibeamte des USK wurden versetzt.[134] Alle Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt wurden jedoch, bis auf eines, bei dem die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragte, eingestellt.[135]
15. März 2011 Am 15. März 2011 "rebellierten"[136] im Münchner Tal Fußballfans und warfen Gläser in Richtung von Polizisten. Ein Fan rannte davon, wurde von einem Polizisten verfolgt und von ihm in der Sterneckerstraße zu Fall gebracht. Eine Zeugin gab an, zudem einen Tritt gegen den Oberkörper des Mannes gesehen zu haben. Der Mann sagte aus, „er habe aus den Augenwinkeln eine Fußbewegung des Polizisten in seine Richtung gesehen und einen Schmerz in seiner rechten Körperseite gespürt.“[136] Der Polizist bestreitet, den Mann getreten zu haben. Die von der Polizei angefertigte Videoaufnahme zeigte nicht die Festnahme des Mannes. Vor dem Amtsgericht wurde der Polizist wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 5400 € verurteilt. Im Berufungsprozess sprach das Landgericht München I den Polizisten am 15. Februar 2013 frei, da es den Tritt als nicht erwiesen ansah. Ein anderer Polizist, der im ersten Prozess zugunsten des festnehmenden Polizisten ausgesagt hatte und später wegen Falschaussage „belangt“[136] wurde, wollte in Berufung gehen. Polizist freigesprochen.

Berlin

Die Einheit für besondere Lagen und einsatzbezogenes Training (EbLT) war eine Einheit der Polizei Berlin, die der damalige Innensenator Wilhelm Kewenig (CDU) Mitte des Jahres 1987 als Reaktion auf die Ausschreitungen und die polizeilichen Pannen in der Nacht vom 1. zum 2. Mai d. J. im Berliner Problem-Stadtteil Kreuzberg aufstellte und die nach mehrfachen problematischen Einsätzen und breiter medialer und politischer Kritik im Januar 1989 wieder aufgelöst wurde. In den 1990er Jahren lag pro Jahr die Anzahl an Ermittlungen wegen möglicher Körperverletzung bei rund 1000 Fällen, von denen ca. ein Dutzend zu einer Anklage führten und ein halbes Dutzend zu einer Verurteilung.[137] Es wurde mehrfach über Polizeigewalt bei Demonstrationen oder 1.-Mai-Festen berichtet.[21][138][139][139][140][141][142][143][144][145]

Statistiken Berlin

Jahr
Zahlen 2008–2011: nur Polizeibeamte
Zahlen 2012: alle Polizeibeschäftigte
Anz. Anzeigen oder Ermittlungsverfahren wg. mögl. Körperverletzung eingestellte Strafverfahren
Zahlen können sich auf die Vorjahre beziehen
Anklagen Freisprüche Verurteilungen
1992 591 Anzeigen9 5729
1996 9281 261 51
1997 10271 141 61
1998 10041 121 51
1999 9671 131 31
2007 7712 8 7464 214 1–34 8
2008 6363 8 6153 8 63 03
2013 4845 4517 67 25 6 7
1 
Angaben von Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht an der Freien Universität Berlin in einem Fachaufsatz der Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform[20]
2 
Angaben in einem Artikel des Tagesspiegels[146]
3 
Angaben in einem Artikel der Zeit[137]
4 
Angaben in einem Artikel der Welt[147]
5 
Angaben in einem Artikel der Berliner Zeitung, basierend auf der Antwort des Senats von Berlin nach einer Parlamentarischen Anfrage der Piraten Berlin-Fraktion.[148]
6 
Angaben in einem Artikel des Rundfunks Berlin-Brandenburg, basierend auf der Antwort des Senats von Berlin nach einer Parlamentarischen Anfrage der Piraten Berlin-Fraktion.[149]
7 
Angaben in einem Kommentar von Frederik Bombosch in der Berliner Zeitung, basierend auf der Antwort des Senats von Berlin nach einer Parlamentarischen Anfrage der Piraten Berlin-Fraktion.[150]
8 
Angaben in einem Artikel von Plutonia Plarre in der taz.[151]
8 
Angaben in einem Artikel von Ludwig Rademacher im Focus.[152]
9 
Angaben in einem Artikel von Matthias Geis in der Zeit.[153]
Fälle
Datum Vorfall Bewertung
2. Juni 1967 Bei der Demonstration am 2. Juni 1967 in West-Berlin gegen den Schah-Besuch vollzog die Polizei einen vorbereiteten Schlagstockeinsatz gegen eingekesselte, sitzende und unbewaffnete Demonstranten. Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte später, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gab. Drei Polizisten wurden wegen Körperverletzung im Amt zu je sechs Wochen Gefängnis verurteilt. Haftstrafe
12. September 2009 Bei der Freiheit statt Angst-Demonstration 2009 am 12. September in Berlin wurde ein Mann von einem Polizisten zu diesem gezogen und von einem anderen Polizisten ins Gesicht geschlagen. Er erstatte Anzeige wegen Körperverletzung (Deutschland) gegen die Polizisten. Er wurde wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Das Verfahren gegen den Mann wurde im Juli 2010 eingestellt.[138] Die Polizisten wurden wegen einfacher Körperverletzung im Amt im April 2012 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 € verurteilt.[154] Alle Beteiligten kündigten an, in Berufung zu gehen.[139] Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin wurden die Polizisten am 18. Juni 2013 wegen Körperverletzung im Amt, bzw. fahrlässiger Körperverletzung im Amt, zu 80 bzw. 20 Tagessätze à 50 € verurteilt. Der Anwalt des Mannes kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.[154] Der Mann erhielt in einem zivilrechtlichen Vergleich, dem das Land Berlin am 16. Oktober 2012 zustimmte, 10.000 € Schmerzensgeld.[139] Die Polizisten wurden in den Innendienst versetzt.[140] Geldstrafe und Schmerzensgeldzahlung
12. September 2009 Ebenfalls auf der Freiheit statt Angst-Demonstration 2009 wurde ein Mann von einem Polizisten in den Rücken geschlagen. Der Polizist wurde 2010 wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 € verurteilt.[155] Geldstrafe wegen Körperverletzung
1. Mai 2010 Bei einer Demonstration in Berlin am 1. Mai 2010 kam ein Demonstrant zu Fall und wurde am Boden liegend von einem vorbeilaufenden Polizisten gegen den Kopf getreten. Die Polizei ermittelte unmittelbar darauf folgend intern wegen Körperverletzung (Deutschland). In einem Strafbefehlsverfahren wurde der Polizist im Oktober 2010 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.[156] Bewährungsstrafe
31. Dezember 2010 In der Nacht vom 31. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 sollten Polizisten eine Schlägerei in Berlin-Hellersdorf beenden. Im Verlauf des Einsatzes schlug einer der Polizisten zweimal mit dem Schlagstock einem Mann auf den Kopf, wobei der Schlagstock zerbrach und der Mann Platzwunden erlitt. In der Gerichtsverhandlung gab der Polizist an, dass er ein milderes Mittel hätte wählen können. Ebenfalls gab er an, dass sein Vorgesetzter ihm von einer Selbstanzeige abriet; er solle behaupten, er sei gestürzt. Diese Version wurde auch unter den Kollegen abgesprochen und von ihnen wiedergegeben, nachdem der Mann Anzeige erstattet hatte. In einem anonymen Schreiben an das Landeskriminalamt schrieb der Absender, dass der Mann bereits unter Kontrolle gewesen sei, als er geschlagen wurde. Der Polizist wurde im November 2012 wegen gefährlicher Körperverletzung (Deutschland) zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt.[157] Bewährungsstrafe
1. Mai 2011 Am 1. Mai 2011 wurden Polizisten in Zivil aus Berlin auf dem Myfest von uniformierten Kollegen körperlich verletzt. Da zwar die Polizeieinheit, aber nicht die Polizisten selbst, identifiziert werden konnten, wurden die Angeklagten am 9. April 2012 vor dem Amtsgericht Tiergarten freigesprochen.[158][159] Freispruch.
24. August 2011 Am 24. August 2011[160] sollten zwei Polizisten einen Vorführbeschluss des Amtsgerichts gegenüber einer Frau vollstrecken. Sie sollte vor dem Amtsgericht angehört werden.[161] Es stand im Raum, dass sie in eine Psychiatrie eingewiesen werden sollte.[162] Die Polizisten und eine Mitarbeiterin des Sozialdienstes klingelten an der Wohnung für betreutes Wohnen "für psychisch Auffällige"[161] im Märkischen Viertel. Eine Sprecherin der Polizei sagte, die Frau sei mit einem Messer aus der Wohnung gekommen und hätte einen der Polizisten am Unterarm verletzt, woraufhin Pfefferspray gegen die Frau eingesetzt wurde. Sie zog sich in die Wohnung zurück. Die Polizisten riefen die Einsatzhundertschaft und einen Krankenwagen.[162] Als weitere Polizisten vor Ort waren, wurde nach Angaben eines Justizsprechers die Wohnungstür mit einer Ramme geöffnet und die Frau habe mit einem Messer gezielt in Richtung des Kopfes eines Polizisten gestochen. Ein anderer Polizist soll in diesem Moment auf die Frau geschossen haben und sie im Oberkörper getroffen haben. Gegen den Polizisten ermittelte die Staatsanwaltschaft.[161] Die Ermittlungen wurden Mitte September 2011 eingestellt, da der Schuss in der Nothilfesituation gerechtfertigt gewesen sei.[163] Dienstrechtliche Konsequenzen gab es keine.[163] Ermittlungen eingestellt.
6. Oktober 2012 Am 6. Oktober 2012 wurde die Polizei alarmiert, weil ein Mann mit einem Beil oder einer Axt und einem Messer durch Wedding lief. Der Aufforderung, das Messer wegzulegen, kam der Mann nicht nach. Ein Polizist schoss ihm ins Bein und er ging zu Boden. Auch am Boden legte der Mann das Messer nicht weg. Er wurde mit Pfefferspray besprüht, in den Nacken getreten, mit Schlagstöcken geschlagen und von einem Polizeihund in Hand, Arm und Oberschenkel gebissen. Nach einer Notoperation lag er zwei Wochen im Koma, bevor er an den Folgen der Schussverletzungen starb. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen vollendeten Totschlags.[164] Ende Juli 2013 bestätigte die Staatsanwaltschaft den Abschluss der Ermittlungen.[165] Im Frühjahr 2014[166] kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass die Polizisten in Notwehr gehandelt hätten.[167] Rechtsanwalt Hubert Dreyling legte dagegen Beschwerde ein.[167]
28. Juni 2013 Manuel F.[168] (* 1. Februar 1982),[169] der an einer paranoiden Psychose litt,[169] stieg am Morgen des 28. Juni 2013 nackt in den Berliner Neptunbrunnen. Mit einem Brotmesser fügte er sich Verletzungen an Hals und Armen zu. Gegen 9:40 Uhr stieg einer der gerufenen Polizisten zu dem Mann in den Brunnen und forderte ihn auf, das Messer wegzulegen. Als der Mann mit dem Messer auf den Polizisten zulief, gab dieser einen Schuss auf den Mann ab, der um 10:08 Uhr[169] zu dessen Tod im Rettungswagen führte. Am 23. August 2013 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Polizisten einstellte, da er aus ihrer Sicht in Notwehr gehandelt habe. Das Landeskriminalamt Berlin hatte wegen Totschlags ermittelt.[170] Gegen die Einstellung legte Hubert Dreyling, Anwalt des Vaters des Mannes, Beschwerde ein,[171] die von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wurde.[172] Der Anwalt reichte (vergeblich)[169] Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.[167]
8. September 2013 Am 8. September 2013[173] rief eine Frau in Berlin-Mariendorf wegen angeblicher häuslicher Gewalt durch ihren Mann, der betrunken und mit Pistolen bewaffnet in der Wohnung sitze, die Polizei. Beim Eintreffen eines Berliner Spezialeinsatzkommandos (SEK) zeigte die mutmaßlich alkoholisierte Frau von der Straße aus offenbar auf ein falsches Fenster. Die SEK-Beamten brachen daraufhin die Tür der falschen Wohnung auf, in der sich eine Frau und ihr Sohn befanden. Die Frau erlitt nach Medienberichten einen Schock, Prellungen und Hämatome, da sie „[…] von einem […] Polizisten durch die Wohnung geschubst […]“[174] worden sei. Der Sohn wurde durch einen Polizeihund in den Unterarm gebissen und musste mehrfach operiert werden. Die Polizei entschuldigte sich bei der Frau, die zusammen mit ihrem Sohn Anzeige wegen Körperverletzung (Deutschland) und Sachbeschädigung erstattete. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt sowie die Reparatur der Türe trägt das Land Berlin. In der Wohnung des Mannes, weswegen das SEK gerufen wurde, wurden drei Pistolen gefunden.[175] Kostenübernahme
1. Mai 2014 Am 1. Mai 2014[176][177] filmte ein Fotografie-Professor[176] aus Kreuzberg[178] am Kottbusser Tor, wie ein Polizist einem Mann Pfefferspray ins Gesicht sprüht (Link zum Video). Der Mann soll darauf hin 20 Minuten nicht mehr sehen können und tagelang „Augen- und Atemwegsprobleme“[176] gehabt haben. Polizeipräsident Klaus Kandt nannte den Einsatz „offenbar grundlos“.[178] Und weiter sagte er: „Sollte sich der Eindruck bestätigen, möchte ich mich in aller Form entschuldigen“.[178] Wenige Tage nach dem Pfeffersprayeinsatz wurde ein "stellvertretende[r] Gruppenführer, […] von seinem Vorgesetzten, dem Chef der Einsatzhundertschaft der Direktion 5, wegen Körperverletzung (Deutschland) angezeigt".[177] Gegen den Polizisten wurde daraufhin ein Strafprozessrecht wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet[178] und angeklagt. Im Prozess sagte der Polizist und sein Kollege Thomas G.[176] aus, dass der Mann die Polizei angepöbelt habe.[176] G. sagte, nach Angaben der taz, weiter aus, dass der Mann „mit zwei anderen Männern immer wieder in Richtung der Polizeibeamten gesprungen“[176] sei. Der Polizist wurde im Juni 2014[176] zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung (Bewährungsfrist: drei Jahre) verurteilt.[176] Wegen der falschen Aussagen im Prozess gegen seinen Kollegen wurde Thomas G. wegen Strafvereitelung angezeigt[176] (seine falsche Aussage hätte ohne das Video zum Freispruch des sprühenden Polizisten führen können) und am 25. März 2015 am Kriminalgericht Moabit zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 70 € verurteilt.[176] „Die Richterin sah es als erwiesen an, dass G. sich nicht bloß falsch erinnere, sondern bewusst und vorsätzlich eine falsche Aussage gemacht habe, um seinen Kollegen zu schützen.“[176] „Besonders schwer wiege, dass durch die Falschaussage ‚das Vertrauen der Bevölkerung in Polizeibeamte erschüttert‘ werde.“[176] Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Strafvereitelung

Brandenburg

Aus Brandenburg wurde über Fälle von Polizeigewalt berichtet, bei denen die Polizeigewalt in einem Fall vom Gericht als rechtmäßig und einem anderen Fall als unrechtmäßig beurteilt wurde.[179][180][181][182]

Fall
Datum Vorfall Bewertung
September 2003 Ab dem 9. September 2003 befand sich eine Frau in Eisenhüttenstadt in einer Abschiebehaftanstalt. In den folgenden Tagen soll sie Sachbeschädigung begangen haben. Da Versuche, sie zu beruhigen, nicht erfolgreich gewesen seien und ein selbstverletzendes Verhalten und weitere Sachbeschädigungen befürchtet wurden, sei sie über mehrere Stunden am 1. und 2. Oktober 2003 an einen Tisch gebunden worden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies die Klage der Frau ab, da die Anwendung des unmittelbaren Zwangs rechtmäßig war.[180][183] Gerichtlich festgestellt als rechtmäßig.
31. Dezember 2008 Am 31. Dezember 2008 wurde in Schönfließ (Oberhavel) ein Mann, der festgenommen werden sollte, durch einen Berliner Polizisten erschossen. Das Landgericht Neuruppin sah in dem Verhalten des Polizisten keine Notwehr, sondern einen bedingten Tötungswillen. Er wurde deshalb am 3. Juli 2010 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, womit er aus dem Beamtenverhältnis ausschied. Die Kollegen des Verurteilten wurden wegen versuchter Strafvereitelung zu Geldstrafen in Höhe von 10.800 € und 8.400 € verurteilt, da sie nach Ansicht des Gerichts als Zeugen unwahr aussagten.[184] Der Bundesgerichtshof verwarf am 20. Februar 2011 die Revision, womit das Urteil rechtskräftig ist.[185] Geld- und Bewährungsstrafen
10. September 2019 Am 10. September 2019 filmte der Blaulichtreporter Julian Stähle in Treuenbrietzen einen SEK-Einsatz.[186] Die Pressestelle der Polizei wies ihm einen bestimmten Bereich zu, von wo aus er Aufnahmen machen durfte.[186] Nach Stähles Darstellung habe sich dort ein Polizist mehrfach in den Weg gestellt.[187] Es sei dann zu einer Diskussion gekommen, in deren Verlauf Stähle den Polizisten nach seinem Namen bzw. seiner Dienstnummer gefragt habe. Daraufhin sei er von einem Polizisten (Thomas M.[187]) zu Fall gebracht und gewürgt worden.[186] Stähle zog sich Verletzungen an Hals und Arm zu und war für fünf Wochen krankgeschrieben.[188] Er erstatte Anzeige gegen den Polizisten. Das Verfahren gegen den Polizisten wurde am 14. Januar 2020[189] eingestellt.[186] Stähle wurde nach seiner Anzeige selbst wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung angeigt.[186] Thomas M. gab an, Stähle habe ihn getreten,[187] bzw. mit seiner Kamera gestoßen[186] weshalb sich der Polizist umgedreht habe, Stähle ins Straucheln geraten und hingefallen sei.[188] Ein zweiter Polizist (Mark A.[187]) stützte diese Angaben.[186] Der Fall wurde am 14. August 2020[186] vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel[189] verhandelt. Dort wiederholte ein Polizist seine Aussagte,[188] bevor Stähles Anwalt, Sebastian Wendt, zum ersten Mal ein Video von dem Vorfall als Beweismittel einbrachte.[186] Als der als Zeuge vernommene Polizist mit dem Video und kritischen Fragen Wendts konfrontiert wurde, soll er ohnmächtig vom Stuhl gefallen sein.[186][188] Der Polizist wurde mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht.[188] Stähle wurde freigesprochen.[187] Gegen die Polizisten M. und A. wurden Ermittlungen wegen Falschaussage und Körperverletzung (Deutschland) eingeleitet[187], sowie ein Disziplinarverfahren.[186] Des weitern wurden sie „mit sofortiger Wirkung im Innendienst der Polizeidirektion West versetzt“.[186]

Anwalt Wendt gab an, dass Stähle das Video nicht früher in den Prozess einbringen wollte, aus Sorge, dass die Polizisten ihre Aussage ändern oder anpassen würden.[186] Aus seiner Sicht kommen noch weitere Vergehen der Polizisten in Betracht: Nötigung, Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung sowie unterlassene Hilfeleistung.[188]

Am 9. September 2020 wurde der Fall im Innenausschuss des Landtags Brandenburgs behandelt.[190]

Versetzung in den Innendienst; Aufnahme von Ermittlungen

Bremen

Seit 2009 werden Ermittlungen gegen Polizisten nicht mehr intern durchgeführt, sondern von der Innenbehörde. 2011 gab es 270 Anzeigen gegen Polizisten, 2012 waren es 249.[191]

Fall
Datum Vorfall Bewertung
27. Dezember 2004 Weil er Kokainpäckchen verschluckt haben soll,[192] wurde am 27. Dezember 2004[193][194] Laya-Alama Condé zwangsweise das Brechmittel Ipecacuanhasirup verabreicht.[193][192][195] Condé wehrte sich gegen den Würgereiz, fiel ins Koma und verstarb am 7. Januar 2005 im Bremer St. Joseph-Stift.[195]

Der Prozess gegen den Arzt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes vor dem Landgericht Bremen[192] endete am 4. Dezember 2008[193][192] mit einem Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Der Freispruch wurde damit begründet, dass der Arzt zwar objektive Fehler gemacht habe, die ursächlich für Condés Tod waren, er aber „wegen fehlender Erfahrung überfordert“ gewesen sei.[195] Es sei nicht möglich gewesen ihm nachzuweisen, dass er fahrlässig gehandelt habe.[192] Als Nebenklage traten Mutter und Bruder von Condé auf.[193]

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am 29. April 2010 das Urteil auf (AZ.: 5 StR 18/10),[193][192] weil die Beweiswürdigung des Landgerichts „es unterlässt, alle in die Bewertung einzubeziehenden rechtlichen Maßstäbe zu beachten“.[193] Der Fall wurde an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Am 14. Juni 2010 sprach das Landgericht Bremen den Arzt (erneut) frei.[192] Der Bundesgerichtshof hob am 20. Juni 2012 dieses Urteil (erneut) auf (AZ.: 5 StR 536/11).[196]

Das dritte Verfahren begann am 9. April 2013.[197] Der Arzt äußerte in dem Verfahren „großes Bedauern“[198] über den Todesfall, an dem er „schwer zu tragen“[198] habe und an dem seine Ehe zerbrochen sei. Des Weiteren gab er an, psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen.[198] Der Prozess wurde Anfang[197] November 2013,[199] „unter der Auflage, dass der Angeklagte V. 20.000 Euro an die Mutter des Opfers zahlt“,[200] eingestellt. Der Arzt befand sich, auch durch die lange Verfahrensdauer, „in stationärer psychiatrischer Behandlung“.[200] Ob er wieder verhandlungsfähig geworden wäre, sei nicht abzusehen gewesen.[200]

Condés Mutter erstritt vom Land Bremen 10.000 € Schmerzensgeld.[201] Das Land stoppte den zwangsweisen Einsatz von Brechmittel.[201]

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer und Polizeipräsident Lutz Müller entschuldigten sich 2014 für den Einsatz des Brechmittels.[201] Die Polizei Bremen wolle aus den Fehlern lernen.[202] Am 3. Januar 2014[203] erschien eine Broschüre der Polizei Bremen, die als „Anschauungs- und Fortbildungsmaterial für Polizisten“[202] dienen soll.

Zwei Freisprüche, die jeweils vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurden. Das dritte Verfahren wurde gegen eine Geldzahlung eingestellt. Schmerzensgeldzahlung durch das Land Bremen
21. Mai 2013 Am 21. Mai 2013[204] gegen 02:40 Uhr soll es einen Einbruchsversuch in eine Bremer Gaststätte gegeben haben.[205] Deshalb versteckte sich laut Angaben der taz der Polizeibeamte Marcel B., der zum zivilen Einsatzdienst Mitte[206] gehört, in 1,5 Kilometer Entfernung, in der Sankt-Magnus-Straße (Walle),[207] in einem Gebüsch.[205] Als er gegen 03:30 Uhr in der Nähe der Marienkirche den aus Brasilien stammenden, damals 54-Jährigen,[207] V. de O. mit einer Tasche sah, verfolgte er nach Angaben von zwei Zeugen diesen, „packt ihn [und] traktiert ihn mit Hieben“.[205] Daraufhin soll der Mann geflohen, aber vom Polizisten eingeholt und erneut geschlagen worden sein, so dass er stürzte.[205] Der Polizist gab an, den Mann angesprochen, mit einer Taschenlampe angeleuchtet, sich als Polizist zu erkennen gegeben und dem Mann seinen Dienstausweis gezeigt zu haben.[204] Der Polizist soll sich dann dem Mann auf den Rücken gesetzt haben. Nach Aussage des Polizisten habe der Mann versucht, die Arme dem Zugriff zu entziehen, an der Jacke des Polizisten gezogen und diesen in Bedrängnis gebracht.[205]

Die taz berichtet: „[A]ls V. de O., am Boden liegend, ‚Polícia!, socorro!, polícia!‘ ruft und nach seiner Mama verlangt, zückt Marcel B. die Waffe und sagt: ‚Die Polizei bin ich.‘“[205] Die davongetragenen Verletzungen waren nach Angaben der taz „die komplett zugeschwollene linke Gesichtshälfte, Jochbeinbruch, Augenhöhlenbodenbruch, Kieferhöhlenfraktur mit Einblutungen,[204] Quetschungen“.[205] Einer der gerufenen Rettungsassistenten gab an, eine solche Verletzung nach einem Polizeieinsatz habe er in über 10 Jahren seines Dienstes nicht gesehen und unter den Polizisten habe „betretenes Schweigen“[205] geherrscht. Der Mann musste mehrere Wochen stationär behandelt werden[204] und gab an, seither ständig Schmerzen in Zähnen, Ellbogen, Knie und OP-Narben zu haben, zudem Panikattacken und ein posttraumatisches Belastungssyndrom. Er befinde sich in Therapie und habe zwei Suizidversuche unternommen.[205] Später sagte der Polizist, dass er nach dem Vorfall betroffen gewesen sei, weil der Mann nicht der gesuchte Einbrecher war.[204] Er zeigte den Mann aber wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte an.[204] Der Polizist war (Stand Juli 2015) weiterhin im Außendienst tätig[206] und wurde wegen dieser Geschehnisse und einer „falschen Beschuldigung“ aus dem Herbst 2012 angeklagt.[205] Vorsitzender Richter in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bremen war Hans Ahlers, Staatsanwalt Udo Stehmeier, Verteidiger des Angeklagten Temba Hoch.[204][205] Der Mann trat als Nebenklage mit Anwältin Britta von Döllen-Korgel auf.[204][205] Als Sachverständiger war Hans Jürgen Kaatsch geladen, der aussagte, der Mann sei „Opfer ‚ganz massiver Gewalt‘ geworden“.[206]

Die taz berichtet über die medizinische Einordnung des Gutachters folgendermaßen: „Das war nicht nur mal eben so ein Wischer. […] Das sind Verletzungen, wie wir sie von einem Autounfall oder vom Boxsport kennen […]. [Der Mann hatte] Verletzungen im Mundbereich davongetragen, ‚also unterhalb der Nase, und ohne dass diese dabei beeinträchtigt wurde‘, […] womit der Sturz des Opfers als Ursache, anders als seitens polizeilicher ZeugInnen am ersten Prozesstag suggeriert, völlig ausscheide. Ebenso wenig könne, wie der Angeklagte ursprünglich in seinem Einsatzbericht behauptet hatte, ein einziger Hieb für die Verletzungen an unterschiedlichen Partien der linken Gesichtshälfte ausgereicht haben. […] Kaatsch [empfand] auch dessen Behauptung als höchst zweifelhaft, sich weder daran zu erinnern, mit welcher Hand er zugelangt hatte – noch am Folgetag irgendwelche Schmerzen an dieser verspürt zu haben. Als unwahrscheinlich muss zudem die Darstellung gelten, dass der Beamte sein Gegenüber nur im Rahmen eines Gerangels, im Nahkampf, im Gesicht getroffen hätte: 'Hier muss es auch eine Ausholbewegung gegeben haben' […]. Und als Legende enttarnte er schließlich die Angabe, das Opfer habe nach dem ersten Schlag keine Wirkung gezeigt: ‚Ich will nicht sagen, das ist zwangsläufig ein Knock-out‘ […] [a]ber das ist ein akutes Schmerzereignis. Das kann nicht ohne Wirkung bleiben. Benommenheit, Taumel und ein Auge, das ‚unmittelbar nach dem Gewaltereignis zuschwillt‘ – damit hätte V. de O. vielleicht umgehen können, wenn er ein durchtrainierter Kampfsportler wäre. Das ist V. de O. aber nicht. Und das lässt auch die für Marcel B. günstigen Aussagen seiner zwei später am Tatort eingetroffenen KollegInnen noch zweifelhafter klingen als zuvor. Anders hingegen die Darstellungen der Augenzeugen. Zwar finden sich keine Hinweise auf den von ihnen beobachteten Schlaghagel, mit dem der Polizist V. de O. traktiert haben soll, doch das wäre wohl auch gar nicht zu erwarten gewesen: ‚Die Erstversorgung erfolgt ja nicht unter forensischen Gesichtspunkten […]. Bei solchen Verletzungen am Kopf müssen zunächst neurologische Befunde abgeklärt werden‘, erläutert [Kaatsch]. Kleinere stumpfe Verletzungen am Rumpf oder im Nacken, Prellungen, Quetschungen, Strangulationsmale, Hämatome – Derartiges könne dabei jedoch schnell unter den Tisch fallen, ‚zumal Herr de O. ja eine dunkle Hautfarbe hat, wo Rötungen und blaue Flecken manchmal schwerer zu erkennen sind‘.“ (Aus dem Artikel Kommissar Zuschlag der taz.[206])

Der Polizist räumte ein, „dass es eventuell einen zweiten Schlag gegeben haben könnte“.[206] Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten jeweils ein Jahr und sechs Monate Haft und hoben die Wichtigkeit des Vertrauens in die Rechtsordnung und eine funktionierende Polizei hervor. Die Verteidigung sah Widersprüche in der Aussage einer Zeugin und das Fehlen eines Motivs des Polizisten und beantragte einen Freispruch.[204] Der Polizist wurde am 8. Mai 2015[207] wegen Körperverletzung im Amt[208] zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung (Bewährungsfrist: zwei Jahre) sowie zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 2000 € an den Mann verurteilt.[204] Der Vorsitzende Richter führte aus, dass die daraus zwingend folgende Entfernung aus dem Dienst kein Grund sei, diese Strafe nicht zu verhängen, da sie angemessen sei.[204] Die Verfahrensdauer von gut zwei Jahren wurde leicht strafmildernd berücksichtigt.[204] Der Vorsitzende Richter sagte, er habe solche Verletzungen nach einem Polizeieinsatz in seinen 20 Jahren als Richter nicht gesehen.[204] Eine Unrichtigkeit der polizeilichen Zeugenaussagen wurden von der taz, der Nebenkläger-Anwältin und der Verteidigung thematisiert.[204] Ende 2015 würde Marcel D. vom Dienst suspendiert.[208]

Verteidigung und Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das Urteil ein, sie wollten einen Freispruch bzw. eine noch höhere Haftstrafe erreichen.[207] Das Berufungsverfahren begann am 27. April 2017 am Landgericht Bremen unter Vorsitz von Maike Wilkens.[207][208] Verteidiger von Marcel B. war wie erstinstanzlich Temba Hoch.[208] Anklagevertreter war Staatsanwalt Björn Rothe.[207] V. de O. trat auch in der Berufung als Nebenkläger auf.[208] Am 14. August 2017 wurde das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.[207]

Haftstrafe auf Bewährung und Verurteilung zu Schmerzensgeld

Hamburg

Im Jahr 1992 gab es 120 Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt gegen die Sondereinheit der Wache 16, aus denen keine Strafverfahren folgte.[153] In den 2000er Jahren gab es jährlich grob zwischen 350 und 500 tatverdächtige Polizisten.[137]

Fälle
Datum Vorfall Bewertung
8. Juni 1986 Im Hamburger Kessel wurden am 8. Juni 1986 rund 800 Menschen zwischen 12 Uhr Mittags und 1 Uhr Nachts des nächsten Tages in Polizeigewahrsam genommen. Das Verwaltungsgericht Hamburg urteilte am 30. Oktober 1986, dass der Polizeikessel rechtswidrig war. Den Eingekesselten wurden 200 DM Schmerzensgeld gezahlt. Am 18. Januar 1988 wurde von der Staatsanwaltschaft am Landgericht Hamburg Anklage wegen Freiheitsberaubung gegen Lothar Arthecker (Leitender Polizeidirektor), Alfred Honka (Leitender Polizeidirektor), Heinz Krappen (Leitender Polizeidirektor) und Heinz Rürup (Polizeidirektor) erhoben. Im Raum stand ein Deal, der die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld gegen drei Monatsgehälter Geldbuße beinhaltete.[209] 1991 wurden sie „von einem Strafgericht der Freiheitsberaubung für schuldig befunden“.[210] Rechtswidrigkeit des Polizeikessels gerichtlich festgestellt
1994 1994 gab es im Rahmen des Hamburger Polizeiskandals Vorwürfe von zwei Scheinhinrichtungen an Schwarzafrikanern auf dem Gebiet des Hamburger Freihafens, die von Polizeibeamten der Wache am Hauptbahnhof in Hamburg-St. Georg ausgeübt worden sein sollen.[211] Auch soll ein Beamter sechs Schwarze nackt in eine Sammelzelle gebracht haben, dann Tränengas versprüht und die Tür geschlossen haben.[211] Zudem soll es 60 Fälle von Freiheitsberaubung gegeben haben.[211] Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte „gegen ‚eine Vielzahl von Polizeibeamten‘“[211] wegen „Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung[211] und vernahm 200 Zeugen.[211] Ermittlungen
8. Dezember 2001 Am 8. Dezember 2001[212] wurde Achidi John „wegen des Verdachts des Drogenhandels aufgegriffen […] und sogleich in die Rechtsmedizin gefahren“.[212] John wurde unter Zwang das Brechmittel Ipecacuanha verabreicht.[213] Danach „fiel er zu Boden“,[212] „die Gesichtsfarbe habe sich verändert, Atmung und Puls hätten ausgesetzt“.[212] Nach drei Minuten[214] versuchten zwei Notärzteteams erfolglos John zu reanimieren. John starb am 12. Dezember 2001.[215] „Die Obduktion [ergab], dass John an einem Hirntod aufgrund von Sauerstoffmangels gestorben ist, der durch einen Herzstillstand verursacht wurde. Die Rechtsmediziner attestierten dem Toten einen Herzfehler.“[212]

Die Staatsanwaltschaft stelle das Vorermittlungsverfahren im Sommer 2002 ein.[215] Ein Klageerzwingungsverfahren blieb erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht „stellte klar, dass es Brechmitteleinsätze, niemals gebilligt habe. 1999 hatte das Gericht zwar in einem Fall festgestellt, dass Brechmittel ‚in Hinblick auf die Menschenwürde und die Selbstbelastungsfreiheit keinen grundsätzlichen verfassungsgerichtlichen Bedenken unterliegt‘. Doch zunächst müssten medizinische Fragen geklärt werden. Und: Das sage nichts darüber aus, ‚inwieweit eine zwangsweise Verabreichung zulässig ist‘.“[212] Justiz-politisch führte der Fall zu einem Stopp der Verabreichung des Brechmittels in Berlin und Niedersachsen.[214] In Bremen beantragten die Grünen, die Praxis des Brechmitteleinsatzes zu beenden. Der Antrag wurde abgelehnt.[216]

Verfahren eingestellt
8. Juli 2009 Nach Auffassung des Amtsgerichts Hamburg wurde in der Hamburger Davidwache am 8. Juli 2009 ein Mann im Sachenabnahmeraum von einem Polizeioberkommissar zweimal geohrfeigt. Zwei anwesende Kollegen der Bereitschaftspolizei erstatteten daraufhin Anzeige.[217][218] Der Polizist wurde wegen Körperverletzung (Deutschland) zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 € verurteilt.[219][220] Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt
12. Dezember 2009 Am 12. Dezember 2009 hatte die NPD einen Stand in der Nähe eines Hauses in Hamburg-Blankenese aufgebaut. Im Vorgarten dieses Hauses schubste ein Polizist die Tochter eines Mannes, der auf dem Weg zu seinem Haus war. Er gab sich als Vater zu erkennen und ging zu dem Beamten, der seine Tochter geschubst hatte. Daraufhin wurde er zu Boden geworfen und in Handschellen festgehalten. Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese verurteilte den Beamten wegen Körperverletzung (Deutschland) und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 €.[221] Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung
26. Juni 2010 Hierbei kam es in Neuwiedenthal nach polizeilicher Gewalt gegen einen „Wildpinkler“ zu Gewalt gegen Polizisten, bei der fünf Polizisten teilweise schwer und einer lebensgefährlich verletzt wurde.[222][223] Zwei Männer wurden wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, aber am 23. September 2011 aus Mangel an Beweisen freigesprochen.[222] Der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, hatte die Angeklagten vor Gericht als Täter benannt, weitere Nachfragen aber mit Verweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht verweigert, da gegen ihn ein Verfahren wegen Körperverletzung lief; er soll den „Wildpinkler“ im Peterwagen mit der Faust geschlagen haben.[224] Der Anwalt des lebensgefährlich verletzten Polizisten kündigte an, in Revision zu gehen;[222] nach seiner Auffassung hätte dem Hauptbelastungszeugen das Zeugnisverweigerungsrecht nicht gewährt werden dürfen.[225][226] Die Staatsanwaltschaft zog ihren Antrag auf Revision zurück, da sie „[…] keine Aussicht auf Erfolg“[226] sehe. Die Revision der Nebenklage wurde vom Bundesgerichtshof abgewiesen.[227] Kein Verfahren.
7. Juli 2017 Die Anwohnerin Sarah Nothdurft wurde eigenen Angaben zufolge auf dem Heimweg von Polizeibeamten angeschrien, bis zur Kreuzung gezogen und getreten. Auf einem Video ist zu sehen, wie Nothdurft zu Boden geworfen wird und Polizisten die Herausgabe der Dienstnummer verweigern. Die Polizisten trugen weder Namensschilder noch Identifikationsnummern. Nothdurft erlitt einen Bruch eines Handgelenks, einer Elle sowie Prellungen am Rücken.[228] Ermittlungen

Hessen

In den Jahren 2009 bis 2012 gab es ca. 900 Anzeigen und ca. 600 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten. Es kam zu 3 Verurteilungen.[229]

Statistiken Hessen

Jahre Anzeigen Ermittlungsverfahren Strafbefehle oder Verurteilungen Einstellung d. Verfahren Disziplinarverfahren
2009–2012 ca. 9001 ca. 6001 031 73 (davon 67 mangels hinreichenden Tatverdachts; 6 wg. Geringfügigkeit)1 ca. 501
2009 2
2012 3
2013 ca.4412 152
2014 ca.4262 152
2015 ca.3512 112
1 
Angaben zu (angeblichen) polizeilichen Übergriffen in der Frankfurter Rundschau basierend auf einer parlamentarischen Anfrage von Jürgen Frömmrich und der Antwort von Boris Rhein.[229]
2 
Pressemitteilung des Hessischen Innenministeriums[230]
Fälle
Datum Vorfall Bewertung
26. Januar 2010 Am Morgen des 26. Januar 2010 begab sich der 28-jährige, psychisch kranke Alexander C. zum Bürgerhospital in Frankfurt am Main. „Möglicherweise weil er nicht direkt zur Behandlung eingelassen wurde, soll er seine 35 Jahre alte Begleiterin, bei der er zu Besuch war, vor den Augen des Pförtners mit dem Messer bedroht haben.“ Die Klingenlänge wird mit 6,5 cm angegeben. „Als ein Streifenwagen eintraf, soll er in bedrohlicher Haltung auf die drei Beamten los gegangen seien. Drei Schüsse trafen den Mann – je einer in jedes Bein, der dritte ging durch die Leber und war tödlich.“ Im Raum stand, dass Alexander C. am Boden liegend noch von einem Polizisten gegen den Kopf getreten wurde. Die Polizei gab an, aus Notwehr heraus gehandelt zu haben. Der Mutter von Alexander C. wurde von einem provozierten Selbstmord erzählt. Die Ermittlungen gegen die Polizisten wurden im November 2011 eingestellt. Ein Klageerzwingungsantrag vom Juli 2012 wurde abgelehnt und auch eine Verfassungsbeschwerde wurde durch das Bundesverfassungsgericht im September 2013 abgelehnt.[231][232] Ermittlungen eingestellt.
27. April 2012 In Idstein wurde am 27. April 2012 ein Mann von der städtischen Ordnungspolizei kontrolliert; er musste die Jacke ausziehen und den Inhalt auf den Boden legen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellte fest, dass es für die Kontrolle keine Rechtsgrundlage gab. Es kam zu einem Vergleich, dem die Stadt Idstein zustimmte.[233] Fehlen der Rechtsgrundlage festgestellt
30. April 2012 Der jüngere Bruder des Mannes im Fall vom 27. April 2012 war bei der Kontrolle anwesend und wurde am 30. April 2012 in Hünstetten von Polizisten aufgefordert, sich auszuweisen. Im weiteren Verlauf zog sich der Mann nach Angaben der Frankfurter Rundschau „[…] teilweise stark blutende Verletzungen an Stirn, Wangen, Nase und Augenlid, Hämatome an den Oberarmen und am Rücken, Würgemale am Hals sowie Augenverletzungen durch Pfefferspray [zu]“. Ein medizinischer Gutachter befand, dass „[d]ie Darstellung der Polizisten […] mit solchen Verletzungen nicht vereinbar [sei]“. Vor Gericht wurde ein Vergleich vorgeschlagen, der dem Mann 4000 € zuerkannt hätte; die Stadt Idstein stimmte dem Vergleich nicht zu. Über den Fall sollte ab dem 26. März 2013 am Landgericht Wiesbaden verhandelt werden.[233] Laufendes Verfahren.
31. Mai 2012 Der schwarze US-Amerikaner Derek Overton erhielt nach seiner Ansicht am 31. Mai 2012 in einem Wiesbadener Supermarkt zu wenig Wechselgeld. Seinen Angaben zufolge reklamierte er beim Kassierer und bat, die Polizei zu rufen. Als der Kassierer der Bitte nicht nachkam, ging er mit (unbezahlter) Ware aus dem Supermarkt in Richtung Ausgang, nach seinen Angaben, damit der Kassierer die Polizei rufe. Für diese Tat wurde er später wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 € verurteilt. Nach seiner Meinung wurde Overton im Supermarkt von den Polizisten wegen seiner schwarzen Hautfarbe unfreundlich behandelt. Dann wurde er, seinen Angaben nach, aus dem Laden geschubst. Den beiden eintreffenden Polizisten soll er dann das Geschehen geschildert haben, was diese nicht schriftlich festhalten wollten. Später ging er ins 1. Wiesbadener Polizeirevier. Nachdem er seine Geschichte erzählt hatte, wurde er von dem Polizisten gebeten, im Flur zu warten. Als die Polizisten vom Supermarkt eintrafen, drohte Overton diesen mit Anzeigen. „Der Beamte, der zuvor seine Aussage nicht aufnehmen wollte, forderte Overton auf, zu gehen. ‚Er sagte, er werde mich sonst rausschmeißen‘, sagt Overton. ‚Und ich sagte: ›Dann müssen Sie mich wohl rausschmeißen.‹‘“ Anschließend „wurde er von Polizisten mit Schlägen, Tritten und Pfefferspray traktiert“, wobei er sich „mehrere Prellungen am Schädel, an der rechten Schulter, am Handgelenk und am rechten Knie“ zuzog. Nach Angaben von Overton seien die Beamten „grundlos auf ihn losgegangen“. Eine Augenzeugin gab ebenfalls an, die Gewalt sei von den Polizisten ausgegangen. Nach Angaben der Polizisten habe er „das Revier trotz mehrfacher Aufforderung nicht verlassen und dann angefangen zu randalieren. Schon zuvor habe er zwei Polizisten als ‚scheiß Deutsche‘ beschimpft.“ Gegen die Polizisten wurde wegen Körperverletzung (Deutschland) ermittelt. Das Verfahren gegen Overton wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung wurde Anfang 2013 eingestellt.[234][235][236] Laufende Ermittlungen (Stand März 2014).
17. Oktober 2012 Am 17. Oktober 2012[237][238] kam es in Folge einer U-Bahn-Fahrscheinkontrolle am U-Bahnhof Bornheim Mitte[238] zu einer Auseinandersetzung zwischen Derege Wevelsiep[239] und vier Polizisten. Wevelsiep gab an, von einem Polizisten geschlagen worden zu sein und sich dabei eine Platzwunde an der Stirn zugezogen zu haben,[238] weshalb gegen den Polizisten ermittelt und Anklage erhoben wurde. Die Ermittlungen gegen die anderen Polizisten wurden eingestellt.[237] Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main gaben alle vier Polizisten an, dass Wevelsiep nicht geschlagen wurde. Der Angeklagte Matthew S. vermutete, dass sich Wevelsiep mit dem Kopf am Streifenwagen gestoßen habe.[238] Richter Peter Alexander Pulch[239] schenkte zwar weder den Aussagen der Polizisten noch der Wevelsieps vollständiges Vertrauen, sah aber einen Schlag als erwiesen an und verurteilte den Polizisten Matthew S.[239] Anfang September 2014 wegen Körperverletzung im Amt und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätze à 70 €.[240] S. legte Berufung ein.[239] Die Berufung sollte ab dem 4. Dezember 2015 an drei Verhandlungstagen am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt werden.[238] Im zweiten Prozess wurde der Polizist am 31. Mai 2016 vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen.[241] Das Gericht folgte in seiner Bewertung einem medizinischen Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass sich Wevelsiep die Risswunde oberhalb seiner Augenbraue nicht durch einen Schlag, sondern beim Einsteigen in den Streifenwagen zuzog.[241] Weil der Polizist Wevelsiep „Dummschwätzer“ oder „dummen Schwätzer“ genannt habe, wurde S. wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1400 € verurteilt.[241] Die Richterin kritisierte das Aussageverhalten der anderen Polizisten: „[i]n ‚falsch verstandener Kollegialität und falschem Rechtsverständnis‘ hätten sie auffällig versucht, den Angeklagten zu entlasten, indem sie entweder angaben, nichts bemerkt zu haben, oder sich nicht erinnern zu können“.[241] Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt und Beleidigung im ersten Prozess. Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt im zweiten Prozess. Erneute Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung im zweiten Prozess.
5. November 2012 Am 25. November 2012 wurden ein Mann und eine Frau in Alt-Sachsenhausen wegen einer Ordnungswidrigkeit von zwei Polizisten angesprochen. Nach Angaben des Mannes sollen er und seine Frau im weiteren Verlauf geschlagen bzw. getreten worden sein.[242] Mehrere Zeugen haben nach Angabe der Staatsanwaltschaft keine Schläge oder Tritte gesehen. Die Ermittlungen gegen einen Polizisten wurden eingestellt.[243] Einstellung der Ermittlungen.
1. Juni 2013 Ein Polizist steht in Verdacht, bei der Demonstration einen Demonstranten verprügelt zu haben, weshalb gegen ihn wegen Körperverletzung im Amt ermittelt wird.[244] Laufende Ermittlungen.
1. Juni 2013 Bei der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 setzten Polizisten einer Hundertschaft aus Leverkusen[245] Pfefferspray gegen Journalisten ein. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main urteilte am 3. Dezember 2014, dass dieser Pfeffersprayeinsatz rechtswidrig war.[246] Mangels individueller Kennzeichnungen der sprühenden Beamten konnten diese nicht ermittelt werden.[245] rechtswidriger Einsatz von Pfefferspray.
16. Juli 2013 In der Nacht des 17. Juni 2013 waren Jugendliche nach dem Nachtgebet in der Offenbacher Eberhard-von-Rochow-Straße unterwegs. Anwohner meinten einen Einbruch beobachtet zu haben und riefen die Polizei. Bei der Kontrolle durch die Polizei kam es zu Handgreiflichkeiten. Die Polizei setzte Schlagstöcke und Pfefferspray ein, wobei sich drei Jugendliche verletzten.[247] Ein Jugendlicher zog sich eine Platzwunde zu, die genäht werden musste. Auch ein Polizist wurde verletzt.[247] Ursächlich für die Handgreiflichkeiten soll, nach Angaben der Anwältin eines Jugendlichen, die Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Kontrolle gewesen sein. Die Polizei gab an, die Jugendlichen hätten sich der Personalienfeststellung widersetzt und Polizisten angegriffen. Die Jugendlichen und Augenzeugen gaben an, die Gewalt sei von den Polizisten ausgegangen. Zudem seien diese von Anfang an aggressiv gewesen. Gegen die Jugendlichen und die Polizisten wurde ermittelt.[236][234] Laufende Ermittlungen (Stand Oktober 2013).
15. April 2014 Am Abend des 15. April 2014 gegen 21:30 Uhr,[248] trat ein 37-jähriger, psychisch kranker Mann (1,90 m groß,[248] über 130 kg schwer[249]) in der Dexbacher Straße in Biedenkopf eine Wohnungstür eines Mehrparteienhauses ein, weshalb die Anwohner gegen 21:35 Uhr die Polizei verständigten.[248] Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Marburg widersetzte sich der Mann der Polizeigewahrsam, er sollte in ein Krankenhaus gebracht werden,[250] und schlug nach den Polizisten.[248] Der Mann wurde zu Boden gebracht und mit Handschellen auf dem Rücken[249] gefesselt.[250] Da der Mann immer noch nicht zu beruhigen gewesen sei, wurden Rettungskräfte und ein Notarzt gerufen.[250] Als die Rettungskräfte ein Beruhigungsmittel geben wollten, setzte die Atmung aus;[250] Reanimationsmaßnahmen, durch die Rettungskräfte und später den Notarzt, blieben erfolglos – der Mann starb gegen 23 Uhr.[249][248] Nach einem vorläufigen Obduktionsergebnis sprechen die Befunde für einen lagebedingten Erstickungstod; die Bauchlage, in die der Mann durch die Polizisten gebracht wurde, könne nicht als „Ursache oder zumindest Mitursache“[251] für den Tod des Mannes ausgeschlossen werden. Weitere Ursachen sollten noch erörtert werden.[249] Schläge, Tritte oder Würgen gegen den Mann schlossen die Ermittler aus.[249] Gegen die vier[251] beteiligten Polizisten wurden Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen.[250][252] Praktisch geführt wurden die Ermittlungen vom Hessischen Landeskriminalamt.[249] Im April 2015 wurde berichtet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte.[253] „Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Beamten fahrlässig gehandelt haben könnten.“[253] Ermittlungen eingestellt.

Mecklenburg-Vorpommern

Fälle
Datum Vorfall Bewertung
Februar 2016 Im Dorf Lutheran bei Lübz stürmte ein Mobiles Einsatzkommando der Hamburger Polizei am 12. Februar 2016 einen Dodge Ram vor einer Metzgerei, indem sie das Fahrzeug mit fünf Zivilfahrzeugen einkeilten und mit gezogenen Waffen ausstiegen; sie waren stark vermummt und nicht als Polizisten zu erkennen. Als der 27-jährige Fahrer versuchte, zu beschleunigen und dabei einen Polizisten leicht am Knie verletzte, schoss ein anderer Polizist auf den Fahrer. Dieser lag daraufhin sieben Tage im Koma und verlor sein rechtes Auge. Die Polizisten gingen fälschlicherweise davon aus, dass es sich bei dem Fahrer um den in der Hamburger Rotlichtszene bekannten Nico S. handelte, der per Haftbefehl gesucht wurde und bei dem erst zwei Tage zuvor ein Zugriff des Spezialeinsatzkommandos der Polizei Mecklenburg-Vorpommern in Plau am See scheiterte. Während das Verfahren gegen den Polizisten von der Staatsanwaltschaft Schwerin eingestellt wurde, ermittelte diese gegen das Opfer wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das Amtsgericht Ludwigslust sprach den Angeklagten im Jahr 2018 frei: Der Strafrichter übte schwere Kritik am Vorgehen der Hamburger Polizei; insbesondere sei es völlig unverständlich, wieso die Polizisten sich zu keinem Zeitpunkt als solche zu erkennen gaben, sodass sogar die Dorfbewohner von einem Überfall durch Kriminelle ausgingen, in Panik aus dem Dorf flohen und Notrufe bei der Polizei absetzten. Außerdem hätten die Beamten ein sechs Jahre altes Foto des gesuchten Nico S. herangezogen und dabei noch nicht mal einen Abgleich mit dem tatsächlichen Fahrer vorgenommen. Gegen das Land Hamburg ist noch eine zivilgerichtliche Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld anhängig.[254][255] Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten eingestellt.

Niedersachsen

Über Fälle von Polizeigewalt wurde in Niedersachsen im Zusammenhang mit Anti-Castor-Demonstrationen berichtet.[256][257][258]

Statistiken Niedersachsen

Jahr Verurteilungen wg. Körperverletzung im Amt
1999[259] 2
Fälle
Datum Vorfall Bewertung
November 2010 Anfang November 2010 war ein uniformierter französischer Polizist der CRS bei einer Anti-Castor-Demonstration im Wendland zugegen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Lüneburg habe er zum einen einen Demonstranten festgehalten, um nach einer Beleidigung dessen Personalien zu erfahren, und zum anderen sich an der Räumung einer Gleisblockade beteiligt. Mehrere Strafanzeigen wegen Amtsanmaßung führten zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Beamten, das im April 2012 eingestellt wurde, da sich der Verdacht der Amtsanmaßung nicht erhärtet habe. Zur Begründung hieß es, das Festhalten zur Identität sei durch das Jedermann-Festnahmerecht erlaubt gewesen; bei der Räumung der Gleisblockade habe sich der Polizist „[…] zwar ‚über seine innerdienstliche Befugniszuweisung hinweggesetzt‘“. Dies habe aber nicht den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt.[260] Verfahren eingestellt
27. November 2011 Im November 2011 bildete die Polizei im Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Polizeikessel um rund 3000 Anti-Castor-Demonstranten und nahm rund 1300 von ihnen vorläufig fest. Das Landgericht Lüneburg entschied 2013, dass die vorläufigen Festnahmen rechtswidrig waren.[257][258] Gerichtlich als rechtswidrig festgestellt.
2014 und 17./18. Januar 2015 2015 wurde berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den „39-jährigen Bundespolizisten [Torsten S.] aus Hannover“[261] ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts der Körperverletzung (Deutschland) und des Verstoßes gegen das Waffengesetz[261] eingeleitet hat. Er soll „ein[en] Flüchtling aus Afghanistan gewürgt und mit angelegten Fußfesseln durch die Wache geschleift [haben]. In einem anderen Fall bestehe der Verdacht, dass ein Marokkaner in der Zelle erniedrigt wurde, etwa indem ihm verdorbenes Schweinemett zu essen gegeben wurde.“[261] Die Vorwürfe wurden als Folterskandal bekannt.[262] Die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte „vor dem Hintergrund der Beschuldigungen erneut, Videokameras auf Fluren und in Gewahrsamszellen zu installieren, auch um die Polizei vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen“.[263][261] Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl, sagte: „Der Skandal im Skandal ist die Tatenlosigkeit der Mitwisser in Polizeiuniform.“[264][261] 2016 wurde berichtet, dass Torsten S. in der Nacht vom 17. auf den 18. Januar einen Obdachlosen geschlagen, getreten und am Stadtrand ausgesetzt haben soll.[262] Der Mann soll sich dann selbst zu einem Haus begeben haben, dessen Bewohner dann die Polizei gerufen haben und diese einen Krankenwagen, der den Mann ins Krankenhaus brachte.[262] Anfang April 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen des Verdachts des „Besitzes kinderpornografischer Dateien“.[262] Die Ermittlungen zu den Vorwürfen der Körperverletzung im Amt hatte sie „mangels hinreichenden Tatverdachts“[262] eingestellt. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingestellt. Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz Anklage erhoben.

Nordrhein-Westfalen

Statistiken Nordrhein-Westfalen

Jahr Anklagen wegen Körperverletzungsdelikten Verurteilungen
2010 mind. 1[265]
2011 mind. 2[265]

Zwischen 1997 und 2002 gab es insgesamt 37 Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt von Beamten der Eigelsteiner Wache.[266]

Fälle
Datum Vorfall Bewertung
unbekannt „In Köln wurde die Anwältin Sybille H., 49, nach einem Ehestreit festgenommen und von einem Beamten mehrfach geschlagen.“[267] „Der Polizist wurde zu 7000 Mark Geldstrafe verurteilt.“[267]
8. Dezember 2000 Durch Hörensagen erfuhr ein Polizist, dass der damals 49-jährige Fliesenleger Josef Hoss[268] in Sankt Augustin im Besitz von Schusswaffen und Handgranaten sein sollte. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft Siegen weitergeleitet, die einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Siegburg erwirkte.[269] Der Durchsuchungsbeschluss wurde am 8. Dezember 2000 von SEK-Beamten ausgeführt. Mindestens drei (vermutlich insgesamt 12[269]) vermummte Beamte stürmten auf Hoss in seinem Lieferwagen vor dem Haus zu. Hoss verriegelte die Türen, weshalb die Beamten die Scheiben einschlugen und ihn hinauszogen und auf ihn einschlugen. Hoss erlitt Prellungen und eine Rippenfraktur. Seitdem ist er arbeitsunfähig und zu 80 % schwerbehindert.[269]

Ermittlungen gegen das SEK stellte die Staatsanwaltschaft ein.[269]

Das Landgericht Bonn verurteilte das Land Nordrhein-Westfalen am 15. Februar 2008 dazu, Hoss ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 € zu zahlen, da der Einsatz gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen habe und damit rechtswidrig gewesen sei. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufungen von Hoss und des Landes Nordrhein-Westfalen am 30. Oktober 2008 zurück. In seiner Begründung führte es aus, dass der Verdacht des Waffenbesitzes so vage gewesen sei, dass es eines „[…] besonders besonnenen Vorgehens zur Verhütung vermeidbarer Belastungen für den unter Umständen zu unrecht Beschuldigten […]“ bedurft hätte, das die Festnahme aus dem Fahrzeug heraus nicht darstelle. Die Festsetzung der Höhe des Schadensersatzes wurde dem Landgericht übertragen.[270][271][272] Im Mai 2010 wurde berichtet, dass das Oberlandesgericht Köln das Urteil des Landgerichts Köln bestätigte, das die Höhe des Schadensersatzes auf 30.000 € festgesetzt hatte (AZ.: 7 U 53/08).[268]

Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Zahlung von Schmerzensgeld.
11. Mai 2002 Stephan Neisius geriet mit seiner Mutter in Streit und randalierte in der Wohnung. Durch die von Nachbarn gerufenen Polizisten wurde er unter Gegenwehr festgenommen und auf die Polizeiwache gebracht. Im Verlauf des Polizeieinsatzes wurde er mehrmals von Polizisten geschlagen und getreten. In einer Klinik, wo ihm Blut abgenommen werden sollte, fiel er ins Koma. Zwei Wochen später verstarb er. Sechs Polizisten wurden angeklagt. „Nach dem Urteil der Richter waren die Misshandlungen durch die Polizisten ‚nicht direkt todesursächlich‘, hatten aber einen ‚mittelbaren‘ Einfluss auf den Tod des 31 Jahre alten Opfers.“[273] Die Polizisten wurden zu Bewährungsstrafen zwischen 12 zu 16 Monaten verurteilt. Die Geschehnisse wurden als Kölner Polizeiskandal bekannt. Bewährungsstrafen
27. Februar 2008 Der vermutlich unter Drogeneinfluss stehende und randalierende Adem Özdamar[274] wurde am 27. Februar 2008 auf einer Hagener Polizeiwache bäuchlings auf einer Trage fixiert, wo er bis zum Eintreffen des gerufenen Rettungswagens kollabierte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen 11 Polizisten. Nachdem ein Gutachten zu dem Schluss kam, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Überdosis an Kokain todesursächlich war, wurden die Ermittlungen eingestellt.[275] Ermittlungen eingestellt
21. September 2008 Bei einer Gegendemonstration gegen die Bürgerbewegung pro Köln wurden am 20. September 2008 mehrere Hundert Personen teilweise von zwischen 14 und 15 Uhr bis zwischen 5 und 8 Uhr am 21. September in Polizeikesseln, Bussen und Gefangenensammelstellen festgesetzt.[276] Das Verwaltungsgericht Köln urteilte am 16. September 2010, dass die Freiheitsentziehung, die Verbringung in die Gefangenensammelstelle und das dortige Festhalten einer Klägerin rechtswidrig waren.[277] gerichtlich festgestellt als rechtswidrig
30. März 2009 Ein Mann „prustete“ einem Polizisten „Zigarettenrauch mit spürbar feuchter, d. h. mit Spuke-Partikeln versetzte Atemluft“[278] ins Gesicht. Dieser schlug daraufhin dem Mann mit der flachen Hand ins Gesicht, was zu einer Orbitabodenfraktur und einem Monokelhämatom führte. Der Mann lief nun mit dem Kopf gegen den Bauch des Polizisten. Nachdem der Mann eine Geldbuße in Höhe von 300 € gezahlt hatte, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Der Polizist wurde im Juli 2011 wegen Körperverletzung (Deutschland) zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätze à 65 € verurteilt, da nach Auffassung des Richters des verhandelnden Amtsgerichts der Schlag „nicht vom Notwehrrecht gedeckt“ war.[279] Sowohl Anklage als auch Verteidigung legten Rechtsmittel ein. Das Landgericht Bonn urteilte am 9. Dezember 2011, dass der Polizist freigesprochen wird, weil das „provoziernde Anrauchen“ „einen rechtswidrigen Angriff nicht nur gegen die Ehre, sondern auch gegen die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten [darstellt]“.[278][280] In einem anderen Fall von Notwehr gegen Zigarettenrauch, ohne Polizeibeteiligung, entschied das Amtsgericht Erfurt zu Gunsten einer angerauchten Frau. Ein Mann hatte ihr „Rauch ‚vermischt mit Speichelpartikeln‘“[281] ins Gesicht gepustet, wogegen sie sich mit einem Glaswurf gegen den Kopf des Mannes wehrte. Das Gericht sah in dem Handeln des Mannes eine Körperverletzung und in der Reaktion der Frau eine zulässige Notwehrhandlung. Gerichtlich festgestellt als rechtmäßig.
Oktober 2010 Ein Jugendlicher wurde im Oktober 2010 nach einer Verfolgungsjagd in Bonn von der Polizei mit Handschellen gefesselt. Der Jugendliche trat nun mehrfach gegen einen Polizisten, der sich mit einem Schlag auf den Kopf des Jugendlichen wehrte. Der Polizist wurde vom Vorwurf der Körperverletzung (Deutschland) freigesprochen, da der Schlag nach Auffassung des Gerichts Notwehr war.[282] Gerichtlich festgestellt als rechtmäßig.
19. Juni 2011 Bei einem Zugriff des Spezialeinsatzkommandos auf einen Lebensmittelhändler am Kölner Großmarkt kam es zu einem Schusswechsel, bei dem die Beamten insgesamt 109 Schüsse auf den Mann abgaben, doppelt so viele Schüsse wie sonst in einem ganzen Jahr von Polizeibeamten bundesweit abgegeben werden. Der Mann musste insgesamt 19 Mal operiert werden und kann seitdem seine linke Hand nicht mehr benutzen, zudem musste er für seinen Lebensmittelhandel Insolvenz anmelden.[283] Anlass des Zugriffs war eine Anzeige seiner Ehefrau wegen Bedrohung und illegalen Waffenbesitzes. Während das Spezialeinsatzkommando sich auf Notwehr berief und behauptete, sie hätten sich gewehrt, nachdem der Mann das Feuer auf sie eröffnet hatte, veröffentlichen die Medien später ein Video vom Einsatz, das den Aussagen der Beamten widersprach. Im Jahr 2016 sprach das Landgericht Köln den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei. Zwar ging das Gericht trotz zahlreicher Widersprüche tatsächlich davon aus, dass der Angeklagte auf die Beamten schoss, es sah aber Notwehr als gegeben an, da die Beamten sich nicht als solche zu erkennen gaben; ein einziger Aufruf „Polizei“ sei aufgrund des Motorgeräusches des Fahrzeugs des Angeklagten, ein Audi R8, nicht zu hören gewesen. Das Gericht verurteilte ihn allerdings wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof im Herbst 2017 das Urteil des Landgerichts Köln auf und rügte die unangemessen lange Verfahrensdauer (knapp fünf Jahre), die im Strafmaß rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt wurde. Das Verfahren wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückgewiesen.[284] Eine zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro wies das Landgericht Köln vollumfänglich ab.[283]
November 2012 Zu Beginn des Vorfalls wurde zweimal die Polizei wegen Ruhestörung zur Wohnung eines Mannes in Moers gerufen. Beim zweiten Mal soll der Mann vorgehabt haben, die Tür nach dem Öffnen gleich wieder zu schließen.[285] Ein Polizist soll daraufhin die Tür aufgestoßen, den Mann „[…] gezielt an den Hals gegriffen und zugedrückt haben“[286] und ihn gefragt haben, ob er ihn verarschen wolle.[285] Der Polizist bestritt den Griff an den Hals. Die Rheinische Post schreibt: „Er habe allenfalls Gewalt im unteren Bereich angewendet und den Mann mit einem leichten Schlag gegen den Magen oder die Schulter zur Ruhe bringen wollen“,[286] bzw. „Bei dem Einsatz habe er ihn zwar mit einem leichten Schlag in die Magengegend außer Gefecht gesetzt, ein Griff an den Hals oder ein Würgen habe es aber nicht gegeben.“[285] Ein Arzt attestierte Schwellungen am Hals des Mannes.[286] Anschließend wurde der Mann mit Handschellen gefesselt[285] und zur Polizeiwache mitgenommen.[286] Vor dem Amtsgericht Moers wurde der Polizist wegen Körperverletzung (Deutschland) zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 € verurteilt.[285] In der Berufung regte das Landgericht Kleve die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage, verbunden mit dem Einräumen der Taten an, was die Staatsanwaltschaft ablehnte. Das Landgericht Kleve bestätigte die Geldstrafe in Höhe von 7200 €.[286] Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt
17. Juni 2014 Am 17. Juni 2014[287] wurde Hüseyin E.[288] in Herford in seinem Auto kontrolliert,[289] weil er mit einem Handy telefoniert hatte.[288] Bei dem Mann wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt,[290] der negativ ausfiel.[288] Im weiteren Verlauf, bei dem der Mann und sein Cousin möglicherweise die Polizisten beleidigten oder provozierten,[288] soll durch die Polizei grundlos der Versuch unternommen worden sein, den Mann zu fixieren, wogegen er sich wehrte.[289] Diesen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sollen zwei Polizisten dann mit zwei Faustschlägen ins Gesicht[287] oder einem Tritt zwischen die Beine[288] und Pfefferspray gebrochen haben.[289] Der Mann und sein Cousin (nach Angaben des Spiegels Beifahrer) wurden wegen Widerstands und Körperverletzung[288] im Januar 2015[291] angeklagt;[289] dabei soll ein Polizist falsche Angaben gemacht haben.[290] Ein zweiter Polizist soll dem ersten im Wissen um die Umstände dabei geholfen haben.[290] Des Weiteren wurde versucht, von dem Mann Schmerzensgeld zu erhalten.[289] Der Mann zeigte seinerseits die Polizisten an.[288] In der Hauptverhandlung vom 4. Mai 2015[291] gegen die Männer am Amtsgericht wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft lediglich einzelne Bilder der Videoaufzeichnung aus dem Polizeiauto gesehen hat und so der Eindruck entstand, die Aggression ginge von dem Mann und seinem Cousin aus.[287] Nach Sichtung des ganzen Videos wurden beide Männer freigesprochen.[287] Das Gericht äußerte Zweifel „an der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Diensthandlungen“.[291] Ein Polizist soll sich nach dem Freispruch bei einem der Männer mit den Worten „Ich habe überreagiert. Es tut mir leid“ entschuldigt haben.[290] Das nordrhein-westfälische Innenministerium übertrug im Anschluss an das Verfahren die Ermittlungen vom Polizeipräsidium Herford an das Polizeipräsidium Bielefeld.[288] Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelte daraufhin gegen die 35- und 39-jährigen Polizisten und reichte Ende November 2015 Klage beim Amtsgericht Herford[290] ein.[289] Verfahren gegen zwei weitere beteiligte Polizisten wurden eingestellt, da die Polizisten nicht hätten erkennen können, dass der Einsatz der anderen Polizisten möglicherweise rechtswidrig war.[287]

Am 26. September 2016 wurde der Polizist zu einem Jahr und drei Monaten Monate Haft auf Bewährung wegen Verfolgung Unschuldiger, Körperverletzung im Amt und versuchten Betrugs verurteilt.[292]

Das Berufungsverfahren wurde am 15. September 2017 von einem Richter am Landgericht Bielefeld eröffnet, welcher gerade, nach einer schweren Verletzung durch eine psychisch kranke Person, seinen Dienst wieder angetreten hatte. Ein Anwalt, der nicht namentlich genannt werden möchte, sagte nach der Verhandlung, der Richter sei »offensichtlich nicht verhandlungsfähig«.[293]

Vorläufige Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung wegen Verfolgung Unschuldiger, Körperverletzung im Amt und versuchten Betrugs
3. Juli 2016 Am 3. Juli 2016 wurde der damals 25-jährige CSD-Teilnehmer Sven nach einer Rangelei in einem Kölner Schnellrestaurant von Polizisten geschlagen, getreten und festgenommen. Auf die Beleidigung eines Polizisten reagierte er mit einer Beleidigung. Das Opfer wurde nachts in nasser Unterwäsche entlassen. Das OLG Köln sprach das Opfer am 20. Februar 2020 vom Vorwurf der Körperverletzung und des Widerstands gegen die Staatsgewalt frei.[294][295] 2021 einigten sich das Opfer und das Land Nordrhein-Westfalen auf eine Schmerzensgeldzahlung von 15.000 Euro.[296] Ermittlungen laufen (Stand Februar 2020)
9. Juli 2018 Am 9. Juli 2018 starb Pawel Iljenko in Rietberg-Mastholte bei einem Polizeieinsatz nach Gewaltanwendung. Der Mann war an diesem Tag aus ungeklärten Gründen verwirrt und aggressiv, stand aber nicht unter Drogeneinfluss. Er wurde von Anwohnern und Polizisten unter massiver Gewaltanwendung fixiert und starb noch am Ort der Fixierung. Ein Foto des Verstorbenen und die Aussagen von Zeugen, die von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht vernommen wurden, belegen nach Angaben des von der Familie beauftragten Hamburger Anwalts Alexander Kin die übermäßige Gewaltanwendung. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Bielefeld war die Gewaltanwendung aber nicht die Todesursache. Der Fall ist in zahlreichen Artikeln der Neuen Westfälischen dokumentiert. Über die Einstellung der Ermittlungen wird auf https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/rietberg/22540705_Tod-bei-Polizeieinsatz-in-Mastholte-Staatsanwalt-stellt-Ermittlungen-ein.html berichtet. Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Bielefeld eingestellt.
11. Juli 2018 Am 11. Juli 2018[297] kam es am Bonner Hofgarten zu Gewalttätigkeiten. Nachdem der für einen Gastvortrag in Bonn weilende jüdische Philosophie-Professor der Johns-Hopkins-Universität, Yitzhak Melamed, von einem 20-jährigen Deutschen palästinensischer Herkunft auf offener Straße tätlich angegriffen worden war, verprügelte und demütigte die herbeigerufene Bonner Polizei nicht den Aggressor, sondern dessen 50-jähriges Opfer. Nachdem der Irrtum erst nach einiger Zeit und zahlreichen Schlägen ins Gesicht doch herauskam, entschuldigte sich die zuständige Polizeipräsidentin persönlich für das Missverhalten ihrer Untergebenen. In der Pressemitteilung[298] allerdings wurden gegen das Opfer des polizeilichen Übergriffs erneut Beschuldigungen erhoben, er habe Widerstand geleistet. Der Professor bestreitet diese Vorwürfe nachdrücklich.[299] Die Bonner Polizei war für eine Stellungnahme zu dem Vorwurf der Lüge nicht zu erreichen, schreibt Spiegel online. Laut Polizei-Pressemitteilung übernehmen die Ermittlungen gegen die eingesetzten Beamten wegen Körperverletzung (Deutschland) aus Neutralitätsgründen interne Ermittler des Polizeipräsidiums Köln. Ermittlungen gegen die übergriffigen Polizeibeamten laufen noch

Rheinland-Pfalz

Fälle
Datum Vorfall Bewertung
22. Mai 2013 Nach Informationen der Rhein-Zeitung soll am 22. Mai 2013 in Westerburg ein vorläufig festgenommener, auf dem Boden sitzender Mann von einem Polizisten geschlagen und von einem anderen geschlagen und getreten worden sein. Sie beruft sich dabei auf ein ihr zugespieltes Video des Polizeieinsatzes, das die Szene zeigen soll.[300] Die Staatsanwaltschaft Koblenz eröffnete zwei Ermittlungsverfahren: das erste gegen die zwei Polizisten, die den Mann geschlagen haben sollen, wegen Körperverletzung (Deutschland), das zweite wegen Strafvereitelung gegen zwei weitere anwesende Polizisten, da sie weder eingegriffen noch Strafanzeige erstatten hätten. Mit den Ermittlungen wurde die Kriminalinspektion Betzdorf beauftragt.[301] Die Polizisten, die möglicherweise den Mann schlugen, wurden in den Innendienst umgesetzt und gegen sie wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet.[302][303] Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Koblenz hat den vier Polizisten „[…] ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte auferlegt, was einer vorläufigen Dienstenthebung gleichkommt“.[304] Zur Vorgeschichte wird gemutmaßt, dass der Mann gedroht haben soll, die Polizisten mit Hepatitis C anzustecken,[302][305] und einem Polizisten ins Gesicht gespuckt haben soll.[306] Der rheinland-Pfälzische Innenminister Roger Lewentz sagte im Rahmen einer Pressekonferenz: „Ich akzeptiere nicht wenn man Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreift. Ich akzeptiere auch keine Gewalt, die über einsatzbedingte Notwendigkeit hinaus[geht] und was ich dort gesehen habe lässt einen sehr zweifeln ob das eine einsatzbedingte Notwendigkeit gewesen ist.“[303] Am 8. November berichtete Der Spiegel, dass die Staatsanwaltschaft gegen die zwei Polizisten, denen ungerechtfertigte Schläge bzw. Tritte vorgeworfen werden, Anklage erhoben hat. Der Prozess sollte am 15. April 2014 beginnen.[307] Tatsächlich begann der Prozess am 16. September 2014 und endete am darauffolgenden Tag mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt.[308] Das Verfahren gegen die zwei anderen Polizisten wurde eingestellt.[306] Der Mann ist wegen Diebstahls, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht angeklagt. Dieser Prozess begann am 15. Januar 2014[309] am Amtsgericht Westerburg.[310] Verwarnung mit Strafvorbehalt

Saarland

Datum Vorfall Bewertung
Ende Juli 2013 Ende Juli 2013 hatte die Polizei die Aufgabe, zwei demonstrierende Gruppen in Saarbrücken auseinander­zuhalten bzw. zu trennen.[311][312] Nach einem Gerangel vor der Saar-Galerie kam es später zu einem Gerangel auf dem Weg zum Bahnhof. Ein Polizist (Anfang 30) schlug einem 22-jährigen Studenten[313] mit dem Schlagstock gegen die Schläfe.[312] Der Mann erlitt eine blutende Kopfwunde und wurde in einer Klinik behandelt.[312] Der Polizist berichtete seinem Truppführer und dem Einheitsführer vom Schlagstockeinsatz und zeigte sich betroffen und besorgt um den Verletzten.[312] In seinem Einsatzbericht schilderte er, dass er mehrfach mit Faustschlägen von den Demonstranten angegriffen worden sei und ein Demonstrant mit lautem Geschrei und erhobenen Fäusten auf ihn zugelaufen sei.[312] Da er sich bedroht gefühlt habe, habe er dem Mann auf die Schulter schlagen wollen, habe aber aus Versehen den Kopf getroffen.[312] Gegen den Demonstranten wurde deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruches und der Körperverletzung eingeleitet.

Auf einem Video, das ein Demonstrant der Polizei zeigte, war zwar ein Gerangel, aber kein Angriff zu sehen.[312] Gegen den Polizisten wurde deshalb ein Verfahren wegen Verfolgung Unschuldiger eingeleitet.[312] Vor einem Amtsgericht wurde er wegen dieses Verbrechens Ende 2014 zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.[312] Der Polizist legte Berufung gegen das Urteil ein, die vom Landgericht zurückgewiesen wurde.[312] Das Oberlandesgericht Saarbrücken verwarf die Revision als „offensichtlich unbegründet“, womit die Verurteilung rechtskräftig wurde.[313]

Verurteilung vor dem Amtsgericht wegen Verfolgung Unschuldiger. Urteil vom Land- und Oberlandesgericht bestätigt. Es besitzt damit Rechtskraft.
9. Februar 2014 Am 9. Februar 2014 wurden zwei Polizisten zur Saarbrücker Diskothek Unsichtbar gerufen;[314] der 28-jährige, psychisch kranke und polizeibekannte,[315] Cosmin S.[314] hatte dort für Ärger gesorgt, da er seine Jacke nicht bekommen habe.[314][316] Sie nahmen den Mann im Streifenwagen mit und wollten ihn zu einem Freund in Brebach-Fechingen bringen.[314][316] Da sich der nicht finden ließ, setzten sie den Mann auf einem Feldweg ab.[316] Dort sollen sie ihn mit Schlägen und Tritten misshandelt haben.[316] Zudem soll der 31-jährige Polizist Michael M.[317] seine Waffe durchgeladen und auf den am Boden liegenden Mann gerichtet haben.[314][316] Der Polizist wurde wegen dieser Taten und einer weiteren Tat am selben Morgen[315] angeklagt: „Bei einer Verkehrskontrolle knallte er [einen] 40-Jährigen mit dem Gesicht auf den Asphalt und stellte seinen Fuß aufs Gesicht.“[317] Einem 36-Jährigen schlug er dreimal mit der Faust gegen den Kopf.[317] Der Polizist leitete ein Ermittlungsverfahren gegen einen der Männer ein.[315]

Im April 2016 begann, unter dem Vorsitz von Markus Kehl,[317] am Amtsgericht Saarbrücken die Hauptverhandlung gegen Michael M. Der Polizist gestand, die Waffe durchgeladen und gegen den Mann Pfefferspray eingesetzt zu haben, berief sich aber auf Notwehr.[316] Des Weiteren gestand er die Fälschung von Rezepten und einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.[316] Die Staatsanwaltschaft forderte 3 Jahre Haft für den Angeklagten.[316] Er wurde im Mai 2016 wegen der genannten Taten, der Verfolgung Unschuldiger, Körperverletzung im Amt, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung[314] und Bedrohung zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt.[316][318]

Der Berufungsprozess wurde an einer kleinen Strafkammer am Landgericht Saarbrücken unter Vorsitz von Richter Raymond Gilles geführt.[315] Im Rahmen einer Verständigung im Strafverfahren verständigten sich Anklage, Verteidigung, Nebenklägervertretung und Gericht darauf, „dass im Fall eines detaillierten Geständnisses, der Zahlung von Schmerzensgeld an die Opfer sowie ausdrückliche Entschuldigungen, das ursprüngliche Urteil auf eine Strafe reduziert wird, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann“.[315] Der Polizist gestand die Taten, zeigte Reue und Einsicht. Das Gericht verturteilte ihn wegen der Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.[315]

Der zweite Polizist, der nicht eingegriffen hatte, wurde Anfang 2016 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3500 € verurteilt.[314]

Verurteilung vor dem Amtsgericht u. a. wegen Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger.

Sachsen

Statistik Sachsen

2014 wurden gegen 182 Polizisten Verfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt eingeleitet. In keinem der Fälle wurde eine Schuld festgestellt.[319]

Fälle von Polizeigewalt

Datum Vorfall Bewertung
28. September 2013 Vor einem Fußballspiel in Zwenkau[320] am 28. September 2013[320] sollen etwa 20 „ultratypisch gekleidet[e]“[321] Fans in einem Supermarkt Waren im Wert von ca. 500 € gestohlen haben.[321] Nach Spielende sollten „75 Beamte[] […], darunter auch Spezialkräfte einer sogenannten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit[321], die die Identität der mutmaßlichen Ladendiebe feststellten.[321] Dabei entstand Chaos und die Beamten setzten Schlagstöcke und Pfefferspray ein.[321] Nach Angaben der Polizei wurden insgesamt sechs Menschen verletzt, davon zwei Polizisten.[321] Laut Erklärung des Polizisten Swen G.[320] hat der 27-jährige[322] Zuschauer Marco H.[320] gepöbelt und einen vollen Bierbecher nach Polizisten geworfen.[320] Zur Identitätsfeststellung wollten sie unvermittelt H., der das Vorgehen der Polizei filmte, ergreifen, „weil [G.] nicht die körperlichen Voraussetzungen für eine längere Verfolgung gehabt hätte“.[320] H. wurde von Swen G. und Sascha S.[320] zu Boden gerissen und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt.[321] H. „erlitt dabei Schürfwunden und Schmerzen“.[323] Auch sein Handy nahm Schaden.[321]

„Besonders verstörend wirkt nicht nur die Brutalität der Polizisten gegen einen anscheinend unbeteiligten Zeugen, der nur filmt: Auch das Zerstören des Telefons passt in keiner Weise in die Darstellung, man habe Beweismittel sichern wollen. An anderen Stellen des Videos ist von Seiten der Beamten der Ruf ‚Kamera weg!‘ zu hören, was den Verdacht nährt, dass die Polizei an einer Dokumentation des Geschehens nicht übermäßig interessiert war.“

Andrej Reisin[321]

Udo Vetter sagte dazu:

„Es gibt keinen Anspruch der Polizei, bei ihrer Arbeit nicht gefilmt zu werden. Ein Polizeieinsatz im öffentlichen Raum ist eine öffentliche Veranstaltung. Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang eindeutig festgestellt, dass Polizisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Privatpersonen sind und an der Information über Polizeieinsätze ein öffentliches Interesse besteht. […] Nur wenn die Beamten direkt bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unnötig behindert würden, könnten sie im Sinne einer Gefahrenabwehr einer filmenden Person zum Beispiel einen Platzverweis erteilen. Dafür reicht es aber nicht aus, dass jemand nur am Rand steht und filmt.“

Udo Vetter[321]

Kerstin Köditz stellte im sächsischen Landtag zwei kleine Anfragen zu dem Polizeieinsatz rund um das Spiel.[321]

Am 4. Februar 2016[323] begann der Prozess gegen den 36-jährigen Polizeioberkommissar[323] Swen G. und den 28-jährigen Polizeimeister[323] Sascha S.[320] am Amtsgericht Leipzig.[322] Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen à 65 €.[323] G.s Verteidiger, Rainer Wittner, plädierte auf Freispruch.[323] Robert Oeltz, der Anwalt des Nebenklägers H., forderte für beide Polizisten eine Verurteilung.[323] Swen G. wurde am 11. Februar 2016[322] wegen gefährlicher Körperverletzung (Deutschland) und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 65 € verurteilt.[322] In der Urteilsbegründung sagte Richterin Andrea Niermann,[322] dass es keine Anhaltspunkte für eine Flucht von H. gegeben habe, die Beamten hätten zur Identitätsfeststellung H. zunächst ansprechen müssen.[322] Sascha S. wurde freigesprochen, denn er „habe in der für ihn unübersichtlichen Situation nur reagiert und sei seinem Vorgesetzten gefolgt“.[322]

Eine Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung und ein Freispruch.
September 2014 und Februar 2015
  1. Sachverhalt: Am Morgen des 28. September 2014[324] soll der 28-jährige[325] Polizeimeister[324] in der Bereitschaftspolizei[325] Tim R.[326] bei einer Personenkontrolle im Stadthallenpark Chemnitz[327] den 33-[328] oder 34-jährigen[324] Steve P.[324] geschlagen haben.[327] Nach Angaben des Mannes war er auf dem Heimweg von der Diskothek.[327] Weil er seinen Ausweis nicht bei sich hatte, sei er an den Streifenwagen gestellt und durchsucht worden, bevor er unvermittelt Schläge abbekommen habe.[327] Nach Angaben des Polizisten hat P. Widerstand geleistet und die Polizisten angegriffen.[324]
  2. Sachverhalt: Am 23. Februar 2015[329] wurde in Chemnitz der 16-jährige Demonstrant Jonathan T.[329] bei einer Pegida-Gegenveranstaltung von Tim R. am Karl-Marx-Monument in die Seite geboxt. Die Polizeidirektion leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ein.[319]

Beide Sachverhalte wurden 2015 am Amtsgericht Chemnitz verhandelt. Im ersten Fall forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung,[330] Tim R.’s Anwalt forderte einen Freispruch.[330] Am 22. Juli wurde R. wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen à 65 €[324] verurteilt.[330][331] Im zweiten Fall wurde R. am 7. Oktober 2015[331] zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 60 €[326] verurteilt.

R. legte Berufung gegen die Urteile ein.[331] Die Sachverhalte wurden erneut, diesmal gemeinsam am Landgericht Chemnitz, verhandelt.[327] Am 8. Februar 2016 wurden beide Urteile aufgehoben.[327] Beim ersten Sachverhalt waren die Gründe für die Urteilsaufhebung, nach Ansicht der Richter, widersprüchliche Zeugenaussagen und die Tatsache, dass die Verletzungen der Geschädigten nicht zum vorgeworfenen Tathergang passten.[327] Zum zweiten Sachverhalt sagte der Vorsitzende Richter Dirk-Eberhard Kirst, dass der Demonstrant nicht grundlos abgeführt worden sei, sondern der strafbaren Vermummung verdächtigt war. Der Demonstrant wollte sich aufrichten, Tim R. ihn wieder hinunterdrücken, was misslang, weshalb er eine Schocktechnik anwendete, die „noch verhältnismäßig“[327][328] gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.[328] Das Oberlandesgericht Dresden gab der Revision statt und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung ans Landgericht.[326]

Dort wurde im neuen Verfahren die Schocktechnik als unverhältnismäßig gewertet und eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gegen R. ausgesprochen.[326]

Die Staatsanwaltschaft legte gegen dieses Urteil Revision ein.[332]

Sachsen-Anhalt

Fälle von Polizeigewalt

Datum Vorfall Bewertung
August 2012 Bei einer Demonstration im August 2012 in Halle (Saale) soll ein 26-jähriger Polizist einem 25-jährigen Mann in den Unterleib getreten haben. Die Folgen waren mehrere Operationen (dem Mann musste ein Hoden amputiert werden[333]) und bleibende Schäden. Das Verfahren wegen Körperverletzung (Deutschland) wurde vorläufig eingestellt und nach einer Beschwerde Sven Adams, des Anwalts des getretenen Mannes, wieder aufgenommen.[334] Nach 4 Verhandlungstagen und 25 gehörten Zeugen wurde am 7. April 2014 der Polizist vor dem Amtsgericht Halle (Saale) freigesprochen, da es Zweifel an der Schuld des Polizisten hatte.[333] „Richterin Kathleen Aschmann zufolge habe die Beweisaufnahme eine Schuld des Angeklagten nicht zweifelsfrei belegen können.“[333] Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich nach Berichten des MDR einig, dass die Verletzung durch einen Polizisten erfolgte.[335] Freispruch

Thüringen

Nach einem unrechtmäßigen Einsatz von Polizeigewalt im November 2002, bei dem Thüringer Polizisten Kollegen aus Schleswig-Holstein, die in ziviler Kleidung im Einsatz waren, schlugen, sah sich der damalige Innenminister Andreas Trautvetter (CDU) veranlasst, sich für das Erscheinen der Angeklagten vor Gericht zu verbürgen. Die Polizisten wurden wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.[336][337] Trautvetter kündigte daraufhin an, dass zukünftig nur noch Amtshilfe geleistet würde, wenn sichergestellt sei, dass sich keine Polizisten in Zivil unter den Demonstranten befinden.[336][337][338]

Statistiken Thüringen

Jahr Ermittlungsverfahren wg. Körperverletzung (Deutschland) Erledigte Verfahren wg. Gewaltausübung und Aussetzung
davon Verfahrenseinstellung davon Erlass eines Strafbefehls davon Erhebung einer Anklage
2009[339] 56 18 0 0
2010[339] 51 23 2 0
Fälle
Datum Vorfall Bewertung
4. November 2002 Thüringer Bereitschaftspolizisten leisteten am 4. November 2002 bei der Räumung des Bauwagenplatzes Bambule in Hamburg Amtshilfe. Drei Thüringer Polizisten eines Spezialkommandos schlugen mit Schlagstöcken zwei Polizisten aus Schleswig-Holstein, die in ziviler Kleidung unter den Demonstranten waren. Die beiden Polizisten wurden für eine Woche krankgeschrieben und stellten Strafanzeige gegen ihre Kollegen aus Thüringen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte wegen Körperverletzung im Amt; später wurde Anklage erhoben. Als die Angeklagten auf Grund gleichlautender Atteste von Erfurter Amtsärzten nicht vor dem Amtsgericht Hamburg erschienen, sprach der Richter von Gefälligkeitsgutachten und erließ Haftbefehle. Der damalige Innenminister Andreas Trautvetter (CDU) verbürgte sich für das Erscheinen der Angeklagten, weshalb die Haftbefehle unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden. Die Polizisten wurden am 4. Juli 2003 wegen Körperverletzung im Amt jeweils zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.[336] Zwei der Polizisten gingen bezüglich des Strafmaßes in Berufung. Vor dem Landgericht Hamburg wurden sie am 3. September 2004 zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.[337] Trautvetter kündigte daraufhin an, dass zukünftig nur noch Amtshilfe geleistet werde, wenn sichergestellt sei, dass sich keine Polizisten in zivil unter den Demonstranten befinden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete Verfahren gegen die Thüringer Amtsärzte wegen der möglichen Gefälligkeitsgutachten ein. Der Polizeidirektor der Bereitschaftspolizei Roland Richter erhielt einen Strafbefehl wegen Falschaussage; er erhob Einspruch dagegen.[336][337] Am 30. September 2004 berichtete die taz, dass Richter einen Strafbefehl über sechs Monate Haft auf Bewährung und Zahlung von 5000 € an eine gemeinnützige Einrichtung akzeptiert hatte.[340] Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt

Fälle in Frankreich

Polizeigewalt an der Metrostation Charonne 1962

Am 31. Juli 1977 demonstrierten etwa 60.000 Menschen gegen den Bau des ersten schnellen Brüters in Frankreich. Die damals als brutal bekannte Bereitschaftspolizei CRS löste die Demonstration auf; dabei wurden hunderte zum Teil schwer verletzt und ein Demonstrant von einer Blendgranate getötet.

Bei den Gelbwesten-Protesten (November 2018 bis Mai 2019) verletzten Polizisten laut Reporter ohne Grenzen 54 Journalisten. [341]

Fälle in Österreich

In den Jahren 1999 bis 2006 starben mehrere Afrikaner durch Polizeigewalt in Österreich.[342]

  • Am 19. Februar 1999 starb Ahmed F. bei einer Drogenkontrolle in Wien. Zeugen sprachen von 20-minütigem Verprügeln durch Polizisten.
  • 1999 starb der 25-jährige nigerianische Schubhäftling Marcus Omofuma in Polizeigewahrsam auf dem Flug nach Sofia. Die drei Fremdenpolizisten, die ihn laut Zeugen in der Maschine gefesselt und geknebelt hatten, wurden wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen verurteilt.
  • 2000 starb der 26-jährige Richard Ibekwe in der Justizanstalt – einige Tage, nachdem er verhaftet und misshandelt worden war.[343]
  • 2001 sprang der 19-jährige Asylwerber Johnson Okpara aus Nigeria während eines Verhörs aus einem Fenster im zweiten Stock der Jugendstrafanstalt Erdberg.[344]
  • 2003 kam Seibane Wague bei einer gewaltsamen Amtshandlung ums Leben. Zehn Einsatzkräfte und Polizisten waren beteiligt. Der Großteil der zehn Angeklagten wurde freigesprochen, zwei wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
  • 2004 starb der 38-jährige Edwin Ndupu in der Justizanstalt Krems/Stein, nachdem er von etwa 15 Justizwachebeamten so lange verprügelt wurde, dass er nicht mehr aufstehen konnte.
  • 2005 verdurstete der 18-jährige Asylwerber Yankuba Ceesay aus Gambia in einer „Sicherungszelle“ des polizeilichen Haltezentrums in Linz. Sieben Tage zuvor war er in einen Hungerstreik getreten, um gegen seine schlechten Haftbedingungen zu protestieren. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (Linz) stellte später fest, dass die Schubhaft „rechtswidrig“ war.
  • 2006 ertrank Essa Touray bei einem Polizeieinsatz unter aufklärungsbedürftigen Umständen im Donaukanal.[345]

Eine von der Forschungsstelle für Polizei und Justizwissenschaften (Austrian Center for Law Enforcement Sciences, Ales) unter der Leitung der Strafrechtlerin Susanne Reindl-Krauskopf durchgeführte Studie zeigte, dass Beschwerdeführer im Durchschnitt männlich, zwischen 18 und 34 Jahre alt und Österreicher sind.[346] Zehn Prozent sind afrikanischer Herkunft. Mehr als die Hälfte der Beschwerdeführer stand zur Tatzeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder hatte psychische Probleme. Für den Zeitraum 2012 bis 2015 zeigte sich, dass die meisten Ermittlungen eingestellt wurden, weil kein strafbares Verhalten nachweisbar war, der Tatbestand der Körperverletzung nicht erfüllt war, die Opfer nicht zur Vernehmung kamen, weil die Vorwürfe haltlos waren oder zurückgenommen wurden.[347]

Im Zusammenhang mit der Diskrepanz zwischen der Anzahl an Misshandlungsvorwürfen und der vergleichbar geringen Menge daraus resultierender Gerichtsverfahren kritisierte Manfred Nowak, ehemaliger Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, dass die österreichische Polizei in solchen Fällen „gegen sich selbst ermittelt“. Er sprach sich aus für eine unabhängige Ermittlungsstelle mit den gleichen Befugnissen wie die Kriminalpolizei, die in diesen Fällen die Untersuchungen durchführen solle.[348]

USA

Durch US-amerikanische Polizisten getötete Personen von 2013 bis einschließlich 2019 nach Bevölkerungsgruppe und Gefahrenpotenzial[349]
Bewaffnet 1609 1135 2927 106
Unbewaffnet 0336 0201 0452 012
Summe 1945 1336 3379 118
Bevölkerungsgruppe Schwarze Hispanics Weiße Asiaten
Anteil der Gruppe an
der Gesamtbevölkerung[350]
13,4 % 18,3 % 60,4 % 5,9 %
Anteil der Gruppe an
den unbewaffneten Getöteten
34 %,0 20 %,0 45 %,0 1,2 %

2013 gründete sich die Black-Lives-Matter-Bewegung, die regelmäßig zu Protesten und Aktionen gegen Rassismus und Polizeigewalt aufruft. Bei manchen Fällen von Schusswaffengebrauch mit Todesfolge kommt es zu Demonstrationen, manchmal auch zu schweren Ausschreitungen und Krawallen, speziell dann, wenn Unbewaffnete erschossen wurden oder wenn von Augenzeugen aufgenommene Smartphone-Videos die Unverhältnismäßigkeit eines Polizeieinsatzes belegen, wie zum Beispiel in den Fällen von Tamir Rice und Michael Brown.[351]

In der Geschichte der USA gab es viele Ereignisse mit Polizeigewalt, die Proteste auslösten, so z. B. der Bloody Sunday auf der Edmund Pettus Bridge oder die Unruhen in Los Angeles 1992 nach dem Freispruch der Polizisten, die Rodney King verprügelt hatten.[351] Auch bei den Unruhen in Detroit 1967 gilt Polizeigewalt gegenüber den Anwohnern als eine der Hauptursachen für deren Ausmaß.[352]

Forscherteams der renommierten amerikanischen Wissenschaftlervereinigung National Academy of Sciences kamen im Jahr 2019 zu dem Ergebnis, es gebe keine statistischen Hinweise auf Rassismus in der US-Polizei.[353][354][355][356][357]

Am 22. Mai 2020 erstickten Polizisten bei einer Festnahme George Floyd, obwohl er bereits in Handschellen auf dem Boden lag. Danach kam es wochenlang zu Protesten in allen größeren US-Städten und auch im Ausland.

Einer Recherche der BBC 2021 zufolge gibt es mußmatlich einen starken Zusammenhang zwischen der Dauer der Ausbildung von Polizisten und tödlichen Vorfällen. Außerdem stünden in der Polizeiausbildung das Schusswaffentraining im Vordergrund, während Strategien der Deeskalation kaum gelehrt würden.[358]

Probleme

Rund um das Thema Polizeigewalt werden verschiedene Probleme diskutiert, die in den folgenden Abschnitten dargestellt werden. Speziell als Ursache für unzulässige Polizeigewalt sieht Norbert Pütter, Professor an der Hochschule Lausitz,[359] sieben Punkte, aus denen sie resultiert:

  1. „auf der individuellen Ebene aus den persönlichen Defiziten der PolizistInnen“
  2. „aus der mangelnden Professionalität der PolizistInnen in bestimmten Situationen
  3. „aus den polizeilichen Arbeitsbedingungen, die durch Überlastung, Stress und Frust gekennzeichnet seien“
  4. „aus der gewalthaft-männlichen Subkultur, die in polizeilichen Basisdienststellen vorherrsche“
  5. „aus den Eigenheiten der Institution Polizei“
  6. „aus den entgrenzenden Bestimmungen des Eingriffsrechts
  7. „aus dem Umgang der Politik mit der Polizei“[360][361]

Polizeiliche Übergriffe finden nach Pütter häufig in Polizeiwagen oder -wachen statt, davon betroffen sind häufig „[…] Drogenabhängige, Obdachlose, Prostituierte und Angehörige ethnischer Minderheiten […]“[360] sowie Demonstranten und Journalisten. Norbert Siegmund vom RBB führte Recherchen darüber, welche Merkmale die Personen aufweisen, die durch Waffengebrauch der Polizei in Deutschland getötet wurden. Seinen Ergebnissen nach, die sich auf die Jahre 2009 bis 2013 beziehen, sollen rund 2/3 der getöteten Personen „[…] entweder psychisch Kranke […] oder der Polizei bereits als psychisch auffällig bekannt“ gewesen sein.[362] Er verweist auf Experten, die eine stärkere Schulung von Polizisten über den Umgang mit psychisch Auffälligen fordern, weil das „normale“ Vorgehen, wie es gegen „normale“ Störer zum Einsatz kommt, bei psychisch Auffälligen zu einer (eigentlich vermeidbaren) Eskalation führe.

Interne Führungsprobleme

Joachim Kersten meint: „Es fehlt der Leitung oft an der nötigen Sensibilität, was die Unterstützung von Beamten angeht, die in besonders schwierige Lagen […] arbeiten.“ „In München ist es leider so, dass ein eher ruppiger Stil häufig ist und anscheinend auch nicht der notwendigen Kontrolle von oben unterliegt.“[15] „Amnesty spricht von einem rauen Klima in Bayern […]“[15] Als positives Beispiel wird die Reform der Berliner Polizei unter Dieter Glietsch angeführt: „[Er] schaffte unübersichtliche Führungsstrukturen ab und richtete ein Beschwerdemanagement ein. Dort konnten Polizisten Übergriffe von Kollegen melden […]“[15] Die Süddeutsche Zeitung schreibt weiter: „Wichtiger aber war es, meint [Ehrhart] Kötting, junge Polizisten zu ermutigen, offen mit eigenen Fehlern umzugehen.“ „[…] Allerdings bleiben Beamte, die einen fatalen Korpsgeist beklagen, lieber anonym. Da berichten sie, wie schwer es ist, ruppige Kollegen zu mäßigen oder zu melden.“[15]

Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Durch das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten musste ein Fall, in dem die Staatsanwaltschaft von „[…] Tätlichkeiten [gegen Fans] seitens der eingesetzten Polizeibeamten“ ausgeht, eingestellt werden, weil die Polizisten „nicht zu individualisieren“ waren.[363] In einem anderen Fall stellte die Staatsanwaltschaft fest, „[…] dass es bei dem Einsatz zu unverhältnismäßiger Gewalt gekommen war […]“[364], bei dem die Polizisten maskiert waren. Dadurch (in Kombination mit der fehlenden Kennzeichnung) konnten die mutmaßlichen Täter nicht identifiziert werden.[364] Amnesty International erkennt in Deutschland ein über diese Fälle hinausgehendes Problem[365] und erhofft sich eine bessere Aufklärungsquote.[2] Die Süddeutsche Zeitung kommt zu dem Schluss, „eine Kennzeichnungspflicht würde das Vertrauen in die Polizei vergrößern: Beamte und Bürger wären damit gleichgestellt, Straftaten auf beiden Seiten könnten gleichermaßen geahndet werden.“[366] Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt folgende Position: „Eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Bundespolizistinnen und -polizisten ist Ausdruck einer modernen und bürgernahen Polizei und ist zudem geeignet, die Aufklärung von Straftaten in den Reihen der Polizei (zumindest) zu erleichtern.“[367] Dieter Glietsch führte in seiner Zeit als Polizeipräsident in Berlin die Kennzeichnungspflicht ein. Vor dem Landtag von Brandenburg erklärte er dazu, dass Klaus Rogall, Professor für Strafrecht an der FU Berlin, in einer Studie zu dem Ergebnis komme, „[…] dass eine individuelle Kennzeichnung der eingesetzten Polizeibeamten die Aufklärung der angezeigten Tat in 12 [von 131] Fällen erleichtert hätte“.[368] In einer Großen Anfrage an die Bundesregierung stellen Volker Beck, Kai Gehring, Ingrid Hönlinger (alle Die Grünen), „[weitere Abgeordnete] und [die] Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN[369] folgende Vorbemerkung voran: „Alle Polizistinnen und Polizisten im Amt sollten durch eine sichtbare Kennzeichnung identifizierbar sein. Dies dient der Möglichkeit der Ermittlung bei rechtswidrigen Übergriffen von Polizeibeamten auf Bürgerinnen und Bürger und wirkt zugleich vertrauensbildend.“

Falsch verstandener Korpsgeist / „Mauer des Schweigens“

Norbert Pütter, Professor an der Hochschule Lausitz, stellt drei Punkte dar, die zu einer „Polizistenkultur“ oder „Cop culture“ führen:[360]

  1. das Bild der gegen das „gesellschaftliche Chaos“ kämpfenden Polizisten
  2. das Zusammengehörigkeitsgefühl durch die Gefährlichkeit des Berufs
  3. die Handlungsoption Gewalt

Die ‚Cop culture‘ könne, so Pütter, einen polizeilichen „[…] Übergriff als Folge der Frontstellung gegen Personen, welche die von den PolizistInnen zu verteidigende Ordnung zu bedrohen scheinen“,[360] erklären. Ebenso die „Mauer des Schweigens“.

Monika Lüke, damals Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International, meinte im Spiegel: „Der Korpsgeist, das missverstandene Wir-Gefühl führt dazu, dass sich die Polizisten gegenseitig decken.“[364]

Tobias Singelnstein, Juniorprofessor an der FU Berlin, äußert sich dazu in der Süddeutschen Zeitung: „[Es lässt sich] regelmäßig beobachten, was in der kriminologischen Forschung als ‚Mauer des Schweigens‘ oder ‚Korpsgeist‘ bezeichnet wird: Dass Beamte in der Regel nicht gegen Beamte aussagen. Man will nicht der sein, der seinen Kollegen hinhängt. Wenn doch mal ein Kollege aussagt, muss er mit negativen Folgen rechnen.“[17] Spiegel-Autor Carsten Holm schrieb 1999 dazu:

„Verschworener als Chirurgen und eiserner als Soldaten halten sich Polizisten an das ungeschriebene Gesetz des Schweigens, wenn es in den eigenen Reihen zu Straftaten kommt.“

Carsten Holm[370]

Zu dem Vorwurf, Polizisten würden unbedingt ihre Kollegen schützen, meinte Joachim Kersten, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei: „Es gibt in der [Polizei-] Führung oft eine reflexhafte Inschutznahme. Man stellt sich vor die Beamten und sagt, an den Vorwürfen sei nichts dran, ohne überhaupt etwas zu wissen.“ „Eigene Fehler zu vertuschen, prügelnde Kollegen zu decken und der Öffentlichkeit jede Auskunft darüber zu verweigern, das duldete schon Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch nicht mehr.“[15][364] Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, äußerte sich in einem Streitgespräch mit Opfern von Polizeigewalt zum Korpsgeist: „Korpsgeist gibt es, aber keine Kumpanei. Jeder Beamte, der falsch aussagt oder seine Kollegen schützt, begeht selbst eine schwere Straftat und muss damit rechnen, aus dem Dienst entfernt zu werden. Gerade weil Polizisten in dieser besonderen Vertrauensposition sind, wissen sie, dass sie – zu Recht – eine unverhältnismäßig hohe Strafe erwartet. Das ist nicht mal schnell mit einer Geldstrafe erledigt, sondern eine existenzielle Bedrohung. Der Beamte verliert sämtliche Pensionsansprüche, es wird schwierig, einen Job zu bekommen. Jeder Polizist weiß das ganz genau.“[11]

Polizisten, die für Kollegen falsche entlastende Aussagen tätigen, begehen eine Strafvereitelung.

Als positives Gegenbeispiel wird im law blog ein Fall genannt, bei dem Polizisten der Berliner Polizei einen Kollegen angezeigt haben, der „[…] grundlos auf eine Frau eingetreten haben [soll].“[371] In Hamburg wurde ein Dienstgruppenleiter von zwei Bereitschaftspolizisten wegen Körperverletzung (Deutschland) angezeigt.[220]

Gegenanzeigen

In Fällen, bei denen die Rechtmäßigkeit der eingesetzten Polizeigewalt strittig ist, gibt es zwei Interpretationen des Ablaufs: die des Bürgers und die des Polizisten. Erstattet ein Bürger eine Anzeige gegen die Polizei wegen Körperverletzung im Amt, so folgt nach Aussage von Tobias Singelnstein „oft eine Gegenanzeige der Polizisten“.[372] In einem Artikel für Die Zeit erklärt Nana Heymann, der vorgeworfene Tatbestand des Widerstands „dient auch der Absicherung des behördlichen Handelns: Der Festzunehmende hat sich widersetzt, womöglich sogar handgreiflich – dass der Polizist körperliche Gewalt einsetzen musste, wird dadurch plausibler.“[373]

Polizisten, die ungerechtfertigte Gegenanzeigen schreiben, begehen eine Falsche Verdächtigung bzw. Verfolgung Unschuldiger.[34]

Fehlen einer unabhängigen Ermittlungsstelle / Nähe der Staatsanwaltschaft zur Polizei

Aus Sicht des Magazins Panorama ist „häufiger Grund“ für die „sehr niedrige“ „Aufklärungsquote bei Polizeiübergriffen“: „Interne Ermittlungsstellen sind für die Untersuchung der Vorfälle zuständig – Polizisten ermitteln gegen ihre eigenen Kollegen.“[374] Tobias Singelnstein, Juniorprofessor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht, meint, „dass die institutionelle Nähe – Polizei ermittelt gegen Polizei – ein Problem darstellt; weil auch dann ist es so, dass gegen Kollegen ermittelt wird, und dass man eben mit Beschuldigten zu tun hat, für die man eher Verständnis aufbringt.“[374] Als Lösung sieht Panorama: „Statt interner Ermittler müssten unabhängige Stellen eingeschaltet werden.“[374]

Auch Amnesty International (AI) sieht ein Problem darin, dass „die Polizei […] gegen sich selbst ermitteln“ soll.[375] Des Weiteren kritisiert AI die Nähe zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Aufklärung von Polizeigewalt.[375]

Auf die Frage, ob „Sonderabteilungen für Polizeigewalt bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten“ etwas daran ändern würden, antwortet Singelnstein: „Unabhängige Kontrollinstanzen wären besser.“[15] Bezogen auf die Interessen von Polizisten gegenüber ihren Kollegen ist der ehemalige Innensenator von Berlin Ehrhart Körting der Meinung: „Letztlich besteht immer das Problem, dass Beamten in der Kollegenschaft in einer schwierigen Situation sind, wenn sie einen Fall beobachtet haben, wo eine Sache aus dem Ruder gelaufen ist. Deshalb wäre es wohl klug, eine Ansprechstelle außerhalb einzurichten.“[15]

In einem Beitrag des Magazins quer wird gefordert: „Damit der Ruf der Polizei nicht weiter leidet, sollten Prügelvorwürfe unparteiisch aufgeklärt werden.“[60] Im selben Beitrag erläutert Joachim Kersten, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei: „Wir brauchen eine Kontrolle von außen, weil sich jetzt zeigt – in mehreren Fällen –, dass die Staatsanwaltschaft alleine nicht ausreicht. Dieses Argument wir haben ja einen Rechtsstaat und die Staatsanwaltschaft kontrolliert die Polizei überzeugt mich als Wissenschaftler nicht mehr. Dazu ist zu viel passiert.“[60] Michael Siefener, Pressesprecher des Bayerischen Innenministeriums,[376] erwiderte: „Es wird nichts unter den Teppich gekehrt. Jeder Vorwurf und jede Beschwerde gegen die Bayerische Polizei wird sorgfältig geprüft; zum einen durch die zentralen Ermittlungsstellen, zum Anderen durch die Staatsanwaltschaft.“[60] Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann verlegte die Internen Ermittler von den Polizeipräsidien zum Bayerischen Landeskriminalamt.[377]

In der Sitzung des Bayerischen Landtags vom 21. Februar 2013 forderten die Fraktionen von SPD Bayern, Bündnis 90/Die Grünen Bayern und FDP Bayern „[…] eine vollständig unabhängige Behörde für Interne Ermittlungen“.[67]

In verschiedenen Beiträgen der Medien wird erwähnt, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft den Aussagen der Polizisten mehr geglaubt wird als denen der Zivilisten.[378] Das Magazin Panorama vertritt die Meinung: „Staatsanwälte zeigen […] überraschend oft Milde, wenn Polizisten angezeigt werden.“[374]

Verhalten von Polizisten vor Gericht

Bezogen auf das Verhalten von Polizisten vor einem Prozess schreibt Tobias Singelnstein: „Wenn man aber hört, was Verteidiger und einzelne Polizisten berichten, dient der Vorwurf des Widerstands nicht selten dazu, polizeiliches Vorgehen zu rechtfertigen.“[17] Als Grund sieht er, dass es einem Polizisten bei Widerstand erlaubt ist, mehr Gewalt anzuwenden, als wenn kein Widerstand geleistet würde.

Auf einer Seite der Gewerkschaft der Polizei schreibt Staatsanwalt Heiko Artkämper zum Thema polizeilicher Zeugenaussagen vor Gericht: „Das Verhalten eines Polizeibeamten als Zeuge vor Gericht nimmt in der Aus- und Fortbildung einen eher geringen Stellenwert ein. Darum sind sich viele Beamte der Bedeutung ihrer Zeugenaussage nicht bewusst.“[379] In dem obengenannten Fall auf der Hamburger Davidwache, bei dem der Polizist wegen Körperverletzung (Deutschland) verurteilt wurde, war die Richterin „‚erschrocken‘, dass zwei Polizisten regelrechte ‚Gefälligkeits- und Falschaussagen gemacht‘ hätten.“[220] Teilweise wird von Richtern die Vermutung geäußert, dass Polizisten ihre Aussagen oder Stellungnahmen untereinander absprechen.[95][380] Wie Gisela Friedrichsen für den Spiegel schreibt, hält Uwe Maeffert „den Polizeizeugen für den ‚Zeugen mit dem größten Lügenpotential‘. Der Gerichtssaal sei ein Ort, an dem der Polizeibeamte nur seinen Einsatz fortsetze – möglichst angepasst an die Darstellung der Kameraden und bestimmt von einem taktischen Verhältnis zur Wahrheit.“[77]

Polizisten, die vor Gericht falsch aussagen, begehen eine Falsche uneidliche Aussage bzw. im Falle einer Vereidigung einen Meineid. Zusätzlich kommt noch die Verfolgung Unschuldiger oder Strafvereitelung in Betracht.

Polizisten wird tendenziell mehr geglaubt

Das Magazin Hier ab vier schreibt in einer allgemeinen Betrachtung, die nicht von einem bestimmten Fall ausgeht, dass sich Bürger und Polizisten vor Gericht gegenüberstehen: „Die genannten Gesichtspunkte können im Rahmen der vom Gericht vorzunehmenden Beweiswürdigung dafür ausschlaggebend sein, dass dieses der Aussage des Polizisten eher Glauben schenkt als den widerstreitenden Angaben des ‚gewöhnlichen‘ Zeugen.“[381] Die genannten Punkte sind, dass der Polizist „[…] in der Regel kein persönliches oder wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits oder Strafverfahrens hat“, Berufszeuge ist und die Zivilisten „unvorbereitet Zeugen“[381] würden. Die Zeit schrieb 1969 bezogen auf die Aussage von Notar Gerhard Borck: „Im Allgemeinen werde die Glaubwürdigkeit des Polizisten von den Gerichten heute höher eingeschätzt als die des nicht uniformierten Staatsbürgers.“[382]

Tobias Singelnstein äußert sich zu dem Sachverhalt folgendermaßen: „[Gerichte] sind daran gewöhnt, Polizisten zu glauben, sie als neutrale Beobachter anzusehen. Diese Perspektive zu verlassen, ist offenbar nicht ganz einfach. […] auf der anderen Seite [hat man] einen Polizisten, der in der Glaubwürdigkeitshierarchie allgemein sehr weit oben steht, vielleicht auch noch einen Kollegen als Zeugen. Ein Polizist ist eben kein normaler Angeklagter.“[15]

In einem Gerichtsfall, inhaltlich ohne Zusammenhang zu polizeilicher Gewalt, der aber einen Aspekt des Verhältnisses von Justiz zu Polizisten beschreibt, sagte der Richter zu einem Polizisten, der vor Gericht die Unwahrheit sagte: „,Es ist traurig, dass Sie als Polizist die Unwahrheit gesagt haben‘ […] Die Justiz sei auf glaubhafte Aussagen von Polizeibeamten angewiesen.“[383]

Diskussion in Deutschland

Heribert Prantl, Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, schreibt in einem Kommentar: „Eine rechtsstaatliche Polizei lebt vom Vertrauen der Bevölkerung. Die fehlende Fehlerkultur in der Polizei nagt an diesem Vertrauen. Wird polizeiliches Fehlverhalten auch noch von Vorgesetzten gedeckt, dann haben diejenigen Beamten, die Fehler aufdecken wollen, einen schlechten Stand. Das setzt einen gefährlichen Prozess in Gang, der die notwendige Grundgewissheit der Bürger, bei der Polizei gut aufgehoben zu sein, zerstört.“[384]

Studien

Eine breit angelegten Studie der Uni Bochum untersuchte mit einer Online-Befragung von 1.000 Opfern und Interviews von Staatsanwälten, Richtern, Polizisten und Rechtsanwälten die Häufigkeit von Polizeigewalt. Als Ergebnis kommt zu den gut 2.000 Anzeigen gegen Polizeibeamte ein Dunkelfeld von 10.000 Übergriffen.[385][16]

Rassismus

Rassismus und Rechtsextremismus seien bei der deutschen Polizei keine Einzelfälle, meint Rafael Behr, Professor für Polizeiwissenschaften. Es gebe dafür systemische Grundlagen, was inzwischen auch von der die Innenministerkonferenz so anerkannt werde. Zwar gebe es keinen strukturellen Rassismus, allerdings auch keine Strukturen, die ihn verhindern.

Ganz sicher gebe es nicht das Ausmaß von Rassismus oder überbordender Gewalt wie in den USA. Das Problem sei, dass sich die deutschen Behörden noch nicht ausreichend auf Situationen konzentrierten, in denen Rassismus stattfindet.[386]

Baden-Württemberg

Vor dem Hintergrund der Polizeigewalt am Schwarzen Donnerstag nahm die grün-rote Landesregierung in ihren Koalitionsvertrag folgenden Passus auf: „Wir werden eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung der Polizei bei sogenannten Großlagen einführen, unter strikter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Polizistinnen und Polizisten.“[387] Die Kennzeichnungspflicht wurde bisher, entgegen den Wahlkampfversprechungen sowie dem grün-roten Koalitionsvertrag, weder unter der grün-roten noch unter der grün-schwarzen Landesregierung eingeführt (Stand Oktober 2016).

Bayern

Das Magazin quer ist der Auffassung, die Polizei sei dabei, ihr gutes Image in der Bevölkerung zu verspielen.[60] Die Wichtigkeit des Images unterstreicht Joachim Kersten, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei, im selben Beitrag: „Die Polizei ist die Visitenkarte der Zivilgesellschaft. Sie ist das Instrument des Rechtsstaats, aber sie ist auch eine Visitenkarte.“[60] Susanna Tausendfreund sieht „[…] in der Bevölkerung [ein] erschütterte[s] Vertrauen in die Polizei […]“[67] Richter Erich Fuchs sagte in dem Fall des Rosenheimer Polizeichefs, der wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt verurteilt wurde: „Durch solche Handlungen werde das Ansehen der Polizei geschädigt und das Vertrauen der Bevölkerung beeinträchtigt.“[50] Auch heißt es in quer, „[d]as Vertrauen der Bevölkerung in die Ordnungshüter – und nun auch noch in die Justiz – ist empfindlich gestört.“[388]

Auf persönlicher Ebene führte der Fall des von Polizisten erschossenen Tennessee Eisenberg zu einem nachhaltig gestörten Vertrauen der Familie in den Rechtsstaat.[15][364]

Speziell in Rosenheim wird in quer die mangelnde Kommunikation der Staatsanwaltschaft zu Vermutungen, vier Polizisten seien häufiger in Fälle von unangemessener Polizeigewalt involviert, kritisiert. „[Denn] so geraten nicht nur die vier möglichen Rambos, sondern alle Rosenheimer Polizisten in den Verdacht, gelegentlich über die Stränge zu schlagen.“[389]

Die Süddeutsche Zeitung schreibt: „Der Faustschlag eines Polizisten hat nicht nur das Nasenbein einer gefesselten Frau gebrochen, er hat auch das Image der Münchner Polizei schwer beschädigt.“[390]

Nach den kritisierten Fällen von Polizeigewalt wurden am 1. März 2013 in München und Nürnberg Stellen für Beschwerden über Amtsdelikte in Südbayern bzw. Nordbayern eröffnet. Die Münchner Stelle existierte schon früher, war aber nur für Beschwerden des Polizeipräsidiums München zuständig. Die Beschwerdestellen sind beim Bayerischen Landeskriminalamt angesiedelt.[36][391]

Einen Tag nach einem tödlichen Schusswaffengebrauch eines Polizisten kam es in Burghausen zu einer Demonstration mit ca. 50 Teilnehmern, die von ca. 100 Polizisten begleitet wurde.[392] Eine Woche später demonstrierten rund 200 Menschen gegen die Polizeigewalt.[114] 5 Jahre nach der Tat erinnerte der Deutsche Hanfverband München im Juli 2019 an das Geschehen und forderte mit einer Demonstration unter Beteiligung von Grünen und Linken die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Schützen sowie dessen Entwaffnung.[393][394] Hierzu veröffentlichte der ehemalige Polizeipräsident von Münster, Hubert Wimber, für den Verein LEAP (Law Enforcement Against Prohibition) Deutschland eine Stellungnahme, in der der Schusswaffengebrauch als „grob unverhältnismäßig“ und „offenkundig rechtswidrig“ bezeichnet wird, die Einstellung des Verfahrens sei daher „nicht nachvollziehbar“.[395]

Berlin

Im Rahmen der Diskussionen um die rechtswidrige Polizeigewalt bei der Freiheit-statt-Angst-Demonstration stellte 2010 der damalige Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Aussicht,[396] die 2011 beschlossen wurde.[397] Seit Juli 2011 sind Berliner Polizeibeamte zum Tragen eines Namen- oder Nummernschildes verpflichtet.[398] Im Januar 2014 wurde berichtet, dass die SPD von der Polizei unabhängige Stellen für Beschwerden gegen die Polizei einrichten möchte.[399] Ein Polizeieinsatz, bei dem ein Mann im Neptunbrunnen erschossen wurde, löste eine Diskussion über die Möglichkeiten von Überwältigungen und Alternativen zur Schusswaffe aus. Benedikt Lux sprach von einem Schuss ins Bein oder dem Einsatz von Pfefferspray. Peter Trapp forderte mehr Taser im Polizeidienst, die momentan nur testweise vom SEK eingesetzt werden. Des Weiteren wurde auf die Möglichkeit des Einsatzes eines Mehrzweckstocks, des Spezialeinsatzkommandos (SEK), Elektroschockern oder der Sprache hingewiesen.[400][401][402]

Hamburg

Nach „[…] ausländerfeindliche[n] Übergriffe[n] der Hamburger Polizei […]“[403] trat am 12. September 1994 der damalige Innensenator Werner Hackmann von seinem Amt zurück. Im folgenden Hamburger Polizeiskandal wurden mehrere Vorwürfe über Fehlverhalten in der Hamburger Polizei erhoben.[404][405] 1998 wurde die bis 2002 bestehende Hamburger Polizeikommission als unabhängige Einrichtung geschaffen, um solchen Vorwürfen nachzugehen.[20][406]

Richterin Anne Meier-Göring am Amtsgericht Hamburg äußerte im oben genannten Fall von Körperverletzung im Amt auf der Davidwache, dass die „Gefälligkeits- und Falschaussagen“ der Kollegen des angeklagten Polizisten „[…] ein Verhalten [sind], das Misstrauen in der Bevölkerung schürt“.[220]

Hessen

Als Vorwürfe von unrechtmäßiger Polizeigewalt gegen Frankfurter Polizisten im Raum standen, sagte Jürgen Frömmrich (Die Grünen), Mitglied des Hessischen Landtags: „Unabhängig davon, ob sich die schlimmen Vorwürfe am Ende bestätigen sollten, fügen sie dem Ansehen der Polizei schon jetzt schweren Schaden zu.“[407] Zudem forderte er eine Ombudsstelle für Beschwerden gegen die Polizei.

Nordrhein-Westfalen

Nach einem Polizei-Einsatz in Herford wurde u. a. von der Piratenpartei eine unabhängige Ermittlungsstelle und von Gregor Golland Body-Cams gefordert.[408]

Sachsen-Anhalt

Nach aus ihrer Sicht schleppenden Ermittlungen gegen einen Polizisten, der einen Mann in den Unterleib getreten haben soll, forderten Mitglieder von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt eine unabhängige Ermittlungsstelle und die Kennzeichnungspflicht für Bereitschaftspolizisten.[409] Am Abend nach dem Freispruch des angeklagten Polizisten kam es in Halle zu einer unangemeldeten Demonstration mit knapp 40 vermummten Personen.[410] Die Demonstranten sollen bengalische Feuer und Knallkörper gezündet sowie Müllkübel und Warnbaken umgetreten haben.[410]

Medien

Institutionen, die Polizeigewalt dokumentieren oder kritisieren

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Commons: Polizeigewalt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Norbert Pütter (2000): Polizeiübergriffe – Polizeigewalt als Ausnahme und Regel. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 67 (3/2000)
  2. 2.0 2.1 Polizisten nicht mehr anonym. n-tv.de, 26. Januar 2010, abgerufen am 24. Februar 2013.
  3. Gerechtigkeit – nach zwölf Jahren. tagesschau.de, 14. Juni 2013, archiviert vom Original am 18. Juni 2013; abgerufen am 15. Juni 2013.
  4. Philipp Buchallik/Benjamin Behschnitt: Die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei im Kontext des polizeilichen Beschwerdemanagements der anderen Länder. In: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR), 1/2018, S. 13.
  5. Werner, Christine: Polizeigewalt in Deutschland – Feature – SWR2. In: swr.de. 18. April 2018, abgerufen am 26. April 2018.
  6. n-tv Nachrichten: UN-Rat mahnt zu Gesetzesänderungen. In: n-tv.de. 25. April 2013, abgerufen am 26. April 2018.
  7. Lea Fauth: Wenn Polizisten das staatliche Gewaltmonopol missbrauchen. Deutschlandfunk, 10. Oktober 2018, abgerufen am 10. Oktober 2018.
  8. Welchen Spielraum die Polizei beim Einsatz hat. sueddeutsche.de, 12. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
  9. 9.0 9.1 16. Fordert Amnesty Gewaltverzicht bei der Polizei? In: Amnesty International. Abgerufen am 24. Februar 2013.
  10. Eine Übersicht findet sich bei Philipp Buchallik und Benjamin Behschnitt: Die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei im Kontext des polizeilichen Beschwerdemanagements der anderen Länder. In: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR), 1/2018, S. 9f.
  11. 11.0 11.1 11.2 Angaben der Zeit in einem von ihr moderierten Streitgespräch.Grün und blau. In: Die Zeit. 21. Juli 2013, abgerufen am 22. Juli 2013.
  12. Jedes Jahr 51.000 Klinikbehandlungen durch Polizeigewalt. Der Spiegel, 19. April 2017, abgerufen am 19. April 2017.
  13. 13.0 13.1 13.2 Polizeigewalt: Kaum Schutz für Opfer. Monitor, 16. November 2018, abgerufen am 21. November 2018.
  14. "Beamte unterliegen Gruppendruck". die tageszeitung, 16. Mai 2011, abgerufen am 8. November 2013.
  15. 15.00 15.01 15.02 15.03 15.04 15.05 15.06 15.07 15.08 15.09 Thema des Tages Polizeigewalt der Süddeutschen Zeitung, 25. Februar 2013, Nr. 47, S. 2.
  16. 16.0 16.1 Marcus Weller, RBB: Studie: Mehr Fälle von Polizeigewalt als angenommen. In: tagesschau.de. 26. Juli 2019, abgerufen am 26. Juli 2019.
  17. 17.0 17.1 17.2 Warum Anzeigen gegen Polizisten selten zur Anklage führen. Süddeutsche Zeitung, 15. Mai 2012, abgerufen am 7. Juni 2013.
  18. Der Chef der Bundespolizei lobt die „große interkulturelle Kompetenz“ seiner Leute. Süddeutsche Zeitung, 31. Mai 2015, abgerufen am 19. Juni 2015.
  19. Strafsache Polizei. In: Die Zeit. 8. Oktober 2012, abgerufen am 31. Mai 2013.
  20. 20.0 20.1 20.2 20.3 20.4 20.5 20.6 20.7 20.8 Tobias Singelnstein (2003): Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeibeamte. (PDF; 160 kB)
  21. 21.0 21.1 Bundespolizist wegen Schlägerei verurteilt. Berliner Morgenpost, 12. Mai 2011, abgerufen am 23. Mai 2013.
  22. Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“. Landtag von Baden-Württemberg, abgerufen am 18. August 2014.
  23. Zahltag für Rambo-Polizisten. taz, 30. März 2011, abgerufen am 23. Mai 2013.
  24. Polizist in zweiter Instanz verurteilt. Stuttgarter Nachrichten, 19. April 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
  25. Zwei Polizisten wegen Wasserwerfer-Einsatz angeklagt. Zeit Online, 17. März 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
  26. Strafbefehle für Polizisten wegen S21-Einsatz. Landesschau, 27. August 2013, abgerufen am 27. August 2013.
  27. 27.0 27.1 Stumpf erhält Strafbefehl über 15.600 Euro. Stuttgarter Nachrichten, 9. März 2015, abgerufen am 14. März 2015.
  28. Stuttgarts Ex-Polizeipräsident nimmt Strafbefehl an. Die Welt, 18. März 2015, abgerufen am 23. April 2015.
  29. Stumpf bekennt sich schuldig. Stuttgarter Nachrichten, 19. März 2015, abgerufen am 23. April 2015.
  30. Gericht: Stuttgart-21-Polizeieinsatz war rechtswidrig. Süddeutsche Zeitung, 18. November 2015, abgerufen am 18. November 2015.
  31. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart: „Klagen wegen Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten überwiegend erfolgreich“ vom Datum: 18.11.2015 zu den Verfahren Az.: 5 K 3991/13, 5 K 1265/14, 5 K 2184/14, 5 K 2704/14, 5 K 2705/14 und 5 K 2706/14. Verwaltungsgericht Stuttgart, 18. November 2015, abgerufen am 18. November 2015.
  32. 32.00 32.01 32.02 32.03 32.04 32.05 32.06 32.07 32.08 32.09 32.10 32.11 Wolf-Dieter Obst: Polizisten vor dem Jobverlust. Stuttgarter Nachrichten, 3. Juni 2016, abgerufen am 16. September 2020.
  33. 33.0 33.1 Wolf-Dieter Obst: Polizeigewalt im Parkhaus wird neu aufgerollt. Stuttgarter Nachrichten, 16. Januar 2017, abgerufen am 16. September 2020.
  34. 34.0 34.1 34.2 34.3 34.4 34.5 34.6 34.7 34.8 Wolf-Dieter Obst: Für prügelnde Polizisten kommt es noch dicker. Stuttgarter Nachrichten, 26. Januar 2017, abgerufen am 16. September 2020.
  35. Polizeigewalt: Gericht verurteilt Beamten. Mittelbayerische Zeitung, 12. März 2013, abgerufen am 8. Juli 2013.
  36. 36.0 36.1 Nürnberger Polizei hat neue Dienststelle „Amtsdelikte“. nordbayern.de, 2. März 2013, abgerufen am 6. Juli 2013.
  37. 37.0 37.1 37.2 Schläger bleiben unerkannt. Süddeutsche Zeitung, 25. Februar 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
  38. Eskalation am Badesee. Süddeutsche Zeitung, 23. Februar 2011, abgerufen am 27. Mai 2013.
  39. „Sie schlugen mich einfach in den Dreck“. tz, 18. Februar 2010, abgerufen am 23. Oktober 2013.
  40. Polizeigewalt: Walther Seinsch erneuert Kritik am USK. Augsburger Allgemeine, 16. April 2013, abgerufen am 23. Oktober 2013.
  41. Gericht spricht Beamten frei. Süddeutsche Zeitung, 15. Februar 2013, abgerufen am 23. Oktober 2013.
  42. 42.0 42.1 Rosenheim-Cops: Umstrittener Polizei-Einsatz bei Familie. quer, 21. September 2011, abgerufen am 3. Februar 2013.
  43. 43.0 43.1 Staatsgewalt: Wie brutal ist die Rosenheimer Polizei? quer, 26. Oktober 2011, abgerufen am 3. Februar 2013.
  44. 44.0 44.1 Der unendliche Prozess. sueddeutsche.de, 1. April 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
  45. 45.0 45.1 Prozess eingestellt, Vorwürfe bleiben. sueddeutsche.de, 15. Mai 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
  46. 46.0 46.1 Prügelnder Ex-Polizeichef beschäftigt erneut Justiz. Süddeutsche Zeitung, 27. März 2013, abgerufen am 5. Juli 2013.
  47. 47.0 47.1 47.2 Rosenheimer Ex-Polizeichef unterliegt Radler. Bayerischer Rundfunk, 27. März 2013, archiviert vom Original am 9. November 2013; abgerufen am 5. Juli 2013.
  48. 48.0 48.1 Rosenheimer Polizeichef war doch aktenkundig. Münchner Merkur, 23. September 2011, abgerufen am 5. Juli 2013.
  49. 49.0 49.1 49.2 Gutachten belastet Rosenheimer Ex-Polizeichef. sueddeutsche.de, 20. November 2012, abgerufen am 25. Februar 2013.
  50. 50.0 50.1 50.2 50.3 50.4 Rosenheimer Polizeichef zu Bewährungsstrafe verurteilt. sueddeutsche.de, 28. November 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
  51. 51.0 51.1 Ex-Polizeichef akzeptiert Urteil nicht. Bayerischer Rundfunk, 5. Dezember 2012, archiviert vom Original am 9. Dezember 2012; abgerufen am 3. Februar 2013.
  52. 52.0 52.1 52.2 52.3 Wiesnwache-Urteil rechtskräftig. Oberbayerisches Volksblatt, 20. April 2013, abgerufen am 5. Juli 2013.
  53. Ex-Polizeichef soll gefeuert werden. Süddeutsche Zeitung, 3. Juli 2013, abgerufen am 6. Juli 2013.
  54. Mildere Strafe für prügelnden Polizisten. Süddeutsche Zeitung, 11. März 2013, abgerufen am 27. Mai 2013.
  55. 55.0 55.1 55.2 55.3 55.4 Todesangst auf dem Revier. Süddeutsche Zeitung, 11. Juli 2012, abgerufen am 23. Mai 2013.
  56. Verdächtige in Uniform. Süddeutsche Zeitung, 12. Juli 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
  57. Innenminister kritisiert Polizeiaktion. Süddeutsche Zeitung, 6. Dezember 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
  58. Fünf-Euro-Frage. Süddeutsche Zeitung, 5. April 2013, abgerufen am 18. Mai 2013.
  59. Verfahren gegen Jugendbeamten eingestellt. Süddeutsche Zeitung, 3. Juli 2013, abgerufen am 23. August 2013.
  60. 60.0 60.1 60.2 60.3 60.4 60.5 60.6 Freund und Schläger? Bayerische Polizei in der Kritik. quer, 13. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
  61. „Der Beamte ist ausgetickt“. sueddeutsche.de, 5. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
  62. Polizeigewalt bei Einsätzen – Platzwunden, Prellungen, Schüsse. sueddeutsche.de, 6. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
  63. Polizist schlägt Frau mit Faust ins Gesicht. sueddeutsche.de, 5. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
  64. Polizeigewalt, die Schlagzeilen macht. Bayerischer Rundfunk, 3. September 2013, archiviert vom Original am 7. September 2013; abgerufen am 28. September 2013.
  65. Münchner Urteil nach Polizeiprügel: „Total in Panik“. Der Spiegel, 6. August 2013, abgerufen am 28. September 2013.
  66. Bewährungsstrafe für prügelnden Polizisten. stern, 3. September 2013, abgerufen am 28. September 2013.
  67. 67.0 67.1 67.2 67.3 67.4 Innenminister unterstellt Prügelopfer psychische Probleme. sueddeutsche.de, 21. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
  68. Zehn Monate auf Bewährung für Prügelpolizisten. Süddeutsche Zeitung, 6. August 2013, abgerufen am 7. August 2013.
  69. „Es entstand viel zu schnell Gewalt“. Bayerischer Rundfunk, 14. August 2012, archiviert vom Original am 7. März 2013; abgerufen am 6. Juli 2013.
  70. Polizeigewalt: Gericht verurteilt Beamten. 12. März 2013, abgerufen am 30. Dezember 2014.
  71. Gewalt-Vorwürfe gegen Polizei. Augsburger Allgemeine, 4. April 2013, abgerufen am 8. November 2013.
  72. Außer Kontrolle geraten. Süddeutsche Zeitung, 3. Dezember 2011, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  73. Angriff aus dem Nichts. Süddeutsche Zeitung, 15. Mai 2012, abgerufen am 14. Februar 2014.
  74. 74.0 74.1 puls (Memento vom 12. März 2014 im Internet Archive)
  75. Pensionierter Polizist erhebt schwere Vorwürfe gegen Polizeibeamte. Rosenheim24.de, 20. September 2011, abgerufen am 11. März 2016
  76. 76.0 76.1 76.2 76.3 76.4 76.5 Drucksache 16/12883. (PDF) Bayerischer Landtag, 17. Juli 2012, abgerufen am 3. Juni 2013.
  77. 77.00 77.01 77.02 77.03 77.04 77.05 77.06 77.07 77.08 77.09 Alles nur inszeniert. Der Spiegel, 10. Dezember 2010, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  78. Verdächtige in Uniform. Süddeutsche Zeitung, 12. Juli 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
  79. 79.0 79.1 Ex-Polizeichef aus Rosenheim verliert Beamtenstatus. Augsburger Allgemeine, 15. Dezember 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  80. Ex-Polizeichef soll gefeuert werden. Süddeutsche Zeitung, 3. Juli 2013, abgerufen am 6. Juli 2013.
  81. Ex-Polizeichef verliert Beamtenstatus. Süddeutsche Zeitung, 15. Dezember 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  82. „Gewisses Maß an Brutalität“: Verurteilter Ex-Polizeichef verliert Beamtenstatus (Memento vom 26. Februar 2018 im Internet Archive)
  83. Haftstrafe: Polizist schlug Gefesseltem ins Gesicht. nordbayern.de, 12. Oktober 2012, abgerufen am 14. Februar 2014.
  84. 84.0 84.1 84.2 84.3 84.4 84.5 84.6 84.7 84.8 Mit Faust ins Gesicht: Prügelpolizist aus Dienst entfernt. nordbayern.de, 20. Mai 2015, abgerufen am 5. September 2015.
  85. Mildere Strafe für prügelnden Polizisten. Süddeutsche Zeitung, 11. März 2013, abgerufen am 27. Mai 2013.
  86. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/drogenkontrollen-der-muenchner-polizei-eine-nicht-uebliche-kontrolltiefe-1.1349840-2
  87. Attacke gegen Club-Fans: Polizistin muss 8400 Euro zahlen. nordbayern.de, 18. Oktober 2013, abgerufen am 14. Februar 2014.
  88. Polizisten wehren sich gegen Urteil. Bayerischer Rundfunk, 7. November 2013, archiviert vom Original am 27. Oktober 2013; abgerufen am 14. Februar 2014.
  89. Polizisten prügelten Clubfans: Bewährungsstrafen bestätigt. nordbayern.de, 27. Juni 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  90. Fünf-Euro-Frage. Süddeutsche Zeitung, 5. April 2013, abgerufen am 18. Mai 2013.
  91. Innenminister kritisiert Polizeiaktion. Süddeutsche Zeitung, 6. Dezember 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
  92. Verfahren gegen Jugendbeamten eingestellt. Süddeutsche Zeitung, 3. Juli 2013, abgerufen am 23. August 2013.
  93. Interne Ermittler sollen Prügelvorwürfe klären. sueddeutsche.de, 16. Januar 2013, abgerufen am 3. Februar 2013.
  94. Wieder Prügel-Vorwürfe gegen Polizisten. Augsburger Allgemeine, 17. Januar 2013, archiviert vom Original am 26. Februar 2018;.
  95. 95.0 95.1 95.2 95.3 95.4 Bewährungsstrafe für Polizisten. Süddeutsche Zeitung, 26. September 2014, abgerufen am 15. Oktober 2014.
  96. Ein Faustschlag mit Folgen – ovb-online.de
  97. Dreistündige Tortur. Süddeutsche Zeitung, 4. Juli 2014, abgerufen am 28. Juli 2014.
  98. 98.0 98.1 98.2 98.3 98.4 Bewährungsstrafe für prügelnden Polizisten. Frankfurter Rundschau, 6. August 2013, abgerufen am 25. Januar 2016.
  99. „Der Beamte ist ausgetickt“. sueddeutsche.de, 5. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
  100. Polizeigewalt bei Einsätzen – Platzwunden, Prellungen, Schüsse. sueddeutsche.de, 6. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
  101. Polizist schlägt Frau mit Faust ins Gesicht. sueddeutsche.de, 5. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
  102. Zehn Monate auf Bewährung für Prügelpolizisten. Süddeutsche Zeitung, 6. August 2013, abgerufen am 7. August 2013.
  103. Gericht bestätigt Urteil gegen Prügel-Polizisten. Süddeutsche Zeitung, 10. März 2014, abgerufen am 22. August 2014.
  104. 104.0 104.1 Münchner Polizist prügelt gefesselte Frau – Entschädigung für Teresa Z. Augsburger Allgemeine, 19. August 2014, abgerufen am 22. August 2014.
  105. Münchner Prügel-Polizist kommt zurück. Süddeutsche Zeitung, 16. Juli 2014, abgerufen am 22. August 2014.
  106. Teresa Z. und Polizei einigen sich auf Entschädigung. Süddeutsche Zeitung, 19. September 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  107. Faustschläge auf den Kopf. Süddeutsche Zeitung, 1. März 2013, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  108. Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Traunstein. (PDF) Staatsanwaltschaft Traunstein, 1. März 2013, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  109. Schläge bei Vernehmung? Erneut ein Polizist vom Dienst suspendiert. Augsburger Allgemeine, 1. März 2013, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  110. 110.0 110.1 Tod im Polizeigriff noch immer rätselhaft. Münchner Merkur, 12. April 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  111. Doch nicht totgeärgert? – Familie erhebt Vorwürfe gegen Polizei. focus, 20. März 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  112. Tod des Bamberger Gärtners: Ermittlungen gegen Polizei eingestellt. infranken.de, 3. November 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  113. 113.0 113.1 113.2 113.3 Tödliche Schüsse von Burghausen: 365 Tage später. Innsalzach24.de, 25. Juli 2015, abgerufen am 6. September 2015.
  114. 114.0 114.1 114.2 114.3 114.4 Warum musste André B. sterben? Stern, 30. Oktober 2014, abgerufen am 6. September 2015.
  115. 115.0 115.1 Erst ein Warnschuss, dann der tödliche Treffer. Süddeutsche Zeitung, 29. Oktober 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  116. Tod durch Polizeikugel: Neue Ermittlungen. Innsalzach24.de, 8. Mai 2015, abgerufen am 6. September 2015.
  117. 117.0 117.1 Nach tödlichem Kopfschuss: Polizist aus Burghausen suspendiert. München TV, 30. Juli 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  118. Todesdrohungen gegen Polizisten im Fall Andre B. Innsalzach24.de, 6. November 2014, abgerufen am 6. September 2015.
  119. Tödlicher Schuss durch Polizisten: Verfahren eingestellt. in Passauer Neue Presse, 15. Februar 2016, abgerufen am 11. März 2016
  120. https://leap-deutschland.de/stellungnahme-zum-5-todestag-von-andre-borchardt/
  121. BR Mediathek. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 14. Oktober 2019.@2Vorlage:Toter Link/www.br.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.)
  122. Starnberg: Schüler-Mob attackiert Polizei – Kripo macht neue Details bekannt. 29. Juli 2019, abgerufen am 14. Oktober 2019.
  123. Demonstranten mussten sich ausziehen – Gericht rüffelt Vorgehen der Polizei. Münchner Merkur, 7. Januar 2008, abgerufen am 25. August 2014.
  124. 124.0 124.1 USK-Beamte sollen anonym bleiben. Süddeutsche Zeitung, 7. Mai 2010, abgerufen am 25. August 2014.
  125. Vermisste Beweise. Süddeutsche Zeitung, 26. Oktober 2010, abgerufen am 25. August 2014.
  126. Wo sind die Originalaufnahmen? Süddeutsche Zeitung, 10. Mai 2010, abgerufen am 25. August 2014.
  127. Eskalation am Badesee. Süddeutsche Zeitung, 23. Februar 2011, abgerufen am 27. Mai 2013.
  128. Das Ende vom Lied. Süddeutsche Zeitung, 21. Juli 2010, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  129. Bayerische Art. Der Spiegel, 13. Februar 2012, abgerufen am 25. August 2014.
  130. „Er ist geistig behindert, mein Baby hat Angst“. Süddeutsche Zeitung, 11. Oktober 2011, abgerufen am 25. August 2014.
  131. Jagdszenen in der Münchner Allianz Arena, nordbayern.de, abgerufen am 18. Februar 2010
  132. „Sie schlugen mich einfach in den Dreck“. tz, 18. Februar 2010, abgerufen am 25. August 2014.
  133. Schlägerei bei FC-Bayern-Spiel: Vier Polizisten werden versetzt. tz, 4. November 2010, abgerufen am 25. August 2014.
  134. Ein Einsatz mit Nachspiel. Süddeutsche Zeitung, abgerufen am 19. Februar 2013
  135. Polizeigewalt gegen Fußballfans – „Nie wieder Allianz-Arena!“ In: Süddeutsche Zeitung, 8. März 2012, abgerufen am 26. Januar 2013
  136. 136.0 136.1 136.2 Gericht spricht Beamten frei. Süddeutsche Zeitung, 15. Februar 2013, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  137. 137.0 137.1 137.2 Strafsache Polizei. In: Die Zeit. 8. Oktober 2012, abgerufen am 31. Mai 2013.
  138. 138.0 138.1 Rückschlag für die Polizei. TAZ, 14. Juli 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
  139. 139.0 139.1 139.2 139.3 Polizeischläge ins Kontor. TAZ, 9. November 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
  140. 140.0 140.1 Nach Prügelattacke: Polizisten versetzt. Der Tagesspiegel, 15. September 2009, abgerufen am 3. Juni 2013.
  141. Ein Schlag in den Rücken. TAZ, 5. Oktober 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
  142. Polizisten vertuschten Gewalt-Exzess eines Kollegen. Der Tagesspiegel, 16. November 2012, abgerufen am 3. Juni 2013.
  143. Randalierer werden verurteilt. taz, 28. April 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
  144. Polizei vs. Polizei endet mit Freispruch. TAZ, 19. April 2013, abgerufen am 18. Mai 2013.
  145. Berliner Polizisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Berliner Morgenpost, 9. April 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.
  146. Sollen Polizisten Namensschilder tragen? Der Tagesspiegel, 17. September 2009, abgerufen am 31. Dezember 2014.
  147. Mehr Verfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung. Die Welt, 23. Juni 2008, abgerufen am 31. Dezember 2014.
  148. Polizisten werden selten bestraft. Berliner Zeitung, 9. Februar 2015, abgerufen am 9. Februar 2015.
  149. Berliner Polizisten werden selten verurteilt. Rundfunk Berlin-Brandenburg, 9. Februar 2015, abgerufen am 18. Februar 2015.
  150. Schutz den Whistleblowern. Frederik Bombosch in der Berliner Zeitung, 9. Februar 2015, abgerufen am 9. Februar 2015.
  151. Kennzeichnung angekündigt. taz, 16. September 2009, abgerufen am 5. September 2015.
  152. Ludwig Rademacher: „… vom Hörensagen“. Focus, 19. September 1994, abgerufen am 29. Januar 2016.
  153. 153.0 153.1 Matthias Geis: Die das Gesetz hüten sollen. Die Zeit, 10. März 1995, abgerufen am 29. Januar 2016.
  154. 154.0 154.1 Prügeln wird billiger. taz, 19. Juni 2013, abgerufen am 23. August 2014.
  155. Ein Schlag in den Rücken. TAZ, 5. Oktober 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
  156. Randalierer werden verurteilt. taz, 28. April 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
  157. Polizisten vertuschten Gewalt-Exzess eines Kollegen. Der Tagesspiegel, 16. November 2012, abgerufen am 3. Juni 2013.
  158. Polizei vs. Polizei endet mit Freispruch. TAZ, 19. April 2013, abgerufen am 18. Mai 2013.
  159. Berliner Polizisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Berliner Morgenpost, 9. April 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.
  160. 38 Tote bei Polizeieinsätzen bundesweit. Berliner Zeitung, 26. Mai 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  161. 161.0 161.1 161.2 Todesschuss beschäftigt Politik. taz, 26. August 2011, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  162. 162.0 162.1 Beamter bleibt im Dienst. Tagesspiegel, 25. August 2011, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  163. 163.0 163.1 Todesschuss – Polizist handelte in Nothilfe. Berliner Morgenpost, 22. Februar 2012, abgerufen am 26. Dezember 2014.
  164. vollendeten Totschlags. In: Die Zeit. 15. Februar 2013, abgerufen am 31. Mai 2013.
  165. Anwalt will Polizisten vor Gericht bringen. In: Der Tagesspiegel. 29. Juli 2013, abgerufen am 23. September 2013.
  166. Nur wenige Opfer sind Kriminelle. N24, 27. Mai 2014, abgerufen am 23. August 2014.
  167. 167.0 167.1 167.2 Schießen statt helfen. Süddeutsche Zeitung, 27. Mai 2014, abgerufen am 23. August 2014.
  168. Nadine Ahr: Tödlicher Schuss auf einen verwirrten Mann. Die Zeit, 4. November 2013, abgerufen am 21. März 2016.
  169. 169.0 169.1 169.2 169.3 Moritz Aisslinger: Manuel stirbt. Die Zeit, 14. März 2016, abgerufen am 20. März 2016.
  170. Ermittlungen nach Todesschuss am Neptunbrunnen eingestellt. Rundfunk Berlin-Brandenburg, 23. August 2013, abgerufen am 20. September 2013.
  171. „Texanische Verhältnisse“. taz, 3. Oktober 2013, abgerufen am 17. November 2013.
  172. Tödlicher Schuss auf einen verwirrten Mann. In: Die Zeit. 4. November 2013, abgerufen am 23. August 2014.
  173. Berlins SEK entschuldigt sich für Hundebiss und kaputte Tür. tagesspiegel, 11. September 2013, abgerufen am 14. September 2013.
  174. SEK verwechselt Tür: Er ist das Opfer. B.Z., 11. September 2013, abgerufen am 14. September 2013.
  175. SEK bricht falsche Wohnung auf – Diensthund beißt Unbeteiligten. tagesspiegel, 9. September 2013, abgerufen am 14. September 2013.
  176. 176.00 176.01 176.02 176.03 176.04 176.05 176.06 176.07 176.08 176.09 176.10 176.11 Gepfefferte Strafe für Lügner. taz, 25. März 2015, abgerufen am 5. September 2015.
  177. 177.0 177.1 Nach Pfefferspray-Einsatz: Polizist zeigt Polizisten an. tagesspiegel, 5. Mai 2014, abgerufen am 5. September 2015.
  178. 178.0 178.1 178.2 178.3 Beamte außer Rand und Band. taz, 5. Mai 2014, abgerufen am 5. September 2015.
  179. Gericht erklärt Fesselung für rechtmäßig. Urheber, 5. Oktober 2007, abgerufen am 5. Juni 2013.
  180. 180.0 180.1 Fesselung in Abschiebungshaft nicht zu beanstanden. Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), 5. Oktober 2007, abgerufen am 5. Juni 2013.
  181. Bewährungsstrafe für Polizisten. Tagesspiegel, 3. Juli 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
  182. Pressemitteilung Nr. 41/2011 des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2011
  183. Gericht erklärt Fesselung für rechtmäßig. Der Tagesspiegel, 5. Oktober 2007, abgerufen am 5. Juni 2013.
  184. Bewährungsstrafe für Polizisten. Tagesspiegel, 3. Juli 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
  185. Pressemitteilung Nr. 41/2011 des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2011
  186. 186.00 186.01 186.02 186.03 186.04 186.05 186.06 186.07 186.08 186.09 186.10 186.11 186.12 Polizei ermittelt gegen Beamte wegen mutmaßlicher Falschaussagen. Rundfunk Berlin Brandenburg, 7. September 2020, abgerufen am 10. September 2020.
  187. 187.0 187.1 187.2 187.3 187.4 187.5 Michael Sauerbier: Polizei-Skandal in Brandenburg! Reporter gewürgt und Gericht belogen. B.Z., 10. September 2020, abgerufen am 10. September 2020.
  188. 188.0 188.1 188.2 188.3 188.4 188.5 Alexander Schmalz: Fotograf bringt mit seinen Aufnahmen Polizisten in Bedrängnis. Berliner Zeitung, 8. September 2020, abgerufen am 10. September 2020.
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  190. 14. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales. Landtag Brandenburg, 9. September 2020, abgerufen am 10. September 2020.
  191. Wer ermittelt gegen Polizisten? die tageszeitung, 6. November 2013, abgerufen am 6. November 2013.
  192. 192.0 192.1 192.2 192.3 192.4 192.5 192.6 Polizeiarzt nach Brechmitteleinsatz freigesprochen. Die Welt, 14. Juni 2011, abgerufen am 23. Mai 2016.
  193. 193.0 193.1 193.2 193.3 193.4 193.5 5 StR 18/10. Bundesgerichtshof, 29. April 2010, abgerufen am 23. Mai 2016.
  194. Gericht verkündet Urteil im Brechmittel-Prozess. Frankfurter Neue Presse, 14. Juni 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. Mai 2016; abgerufen am 23. Mai 2016.
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  197. 197.0 197.1 Gisela Friedrichsen: Prozess in Bremen: Ex-Bürgermeister Scherf verteidigt Brechmitteleinsatz. Der Spiegel, 2. November 2013, abgerufen am 23. Mai 2016.
  198. 198.0 198.1 198.2 Eckhard Stengel: Polizeiarzt bedauert Tod bei Brechmittel-Einsatz. Frankfurter Rundschau, 9. April 2013, abgerufen am 24. Mai 2016.
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  200. 200.0 200.1 200.2 Jean-Philipp Baeck: Am Ende kein Urteil. taz, 2. November 2013, abgerufen am 23. Mai 2016.
  201. 201.0 201.1 201.2 Eckhard Stengel: Falschaussage vor Gericht. Frankfurter Rundschau, 9. Mai 2014, abgerufen am 23. Mai 2016.
  202. 202.0 202.1 Kerstin Herrnkind: Späte Reue. stern.de, 3. Januar 2014, abgerufen am 25. Mai 2016.
  203. Bangaly Condé in einem Interview mit Jean-Philipp Baeck: „Wir haben keine Entschuldigung erhalten“. taz, 6. Januar 2014, abgerufen am 26. Mai 2016.
  204. 204.00 204.01 204.02 204.03 204.04 204.05 204.06 204.07 204.08 204.09 204.10 204.11 204.12 204.13 Recht gilt auch für Polizisten. taz, 9. Juli 2015, abgerufen am 5. September 2015.
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  208. 208.0 208.1 208.2 208.3 208.4 Karolina Meyer-Schilf: Sequenzen des Grauens. taz, 28. April 2017, abgerufen am 17. August 2017.
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  220. 220.0 220.1 220.2 220.3 Geldstrafe für Polizisten. TAZ, 8. Februar 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
  221. Polizei schlug im Vorgarten zu. TAZ, 1. März 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
  222. 222.0 222.1 222.2 Schuld ist nicht bewiesen. TAZ, 23. September 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
  223. Hamburg: Schläger greifen Polizisten an. Spiegel Online, 27. Juni 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
  224. Wenn Polizisten schweigen. TAZ, 3. März 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
  225. Polizeigewerkschaft sieht „verheerendes“ Signal. welt.de, 14. Februar 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
  226. 226.0 226.1 Keine Aussicht auf Erfolg. TAZ, 21. Februar 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
  227. Polizeikomplex mit vielen Facetten. taz, 12. Oktober 2012, abgerufen am 23. August 2014.
  228. Gewaltopfer bei G20-Gipfel: „Beklemmendes Gefühl, wenn ich Polizisten sehe“. Video. In: Spiegel Online. 26. November 2017 (spiegel.de [abgerufen am 6. Oktober 2019]).
  229. 229.0 229.1 Vorwürfe gegen Polizei verlaufen im Sand. Frankfurter Rundschau, 13. Juni 2013, abgerufen am 15. Juni 2013.
  230. 14.000 Polizeibeamte mit numerischer Kennzeichnung ausgestattet. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 19. Juli 2016, abgerufen am 14. November 2017.
  231. Tödliche Polizeischüsse: Umstände weiter ungeklärt. Offenbach-Post, 3. August 2011, abgerufen am 25. Januar 2016.
  232. Tödliche Polizeischüsse: Autor fordert Konsequenzen. Offenbach-Post, 21. August 2015, abgerufen am 25. Januar 2016.
  233. 233.0 233.1 Rechtswidrige Kontrolle. Frankfurter Rundschau, 29. Januar 2013, abgerufen am 15. Juni 2013.
  234. 234.0 234.1 Gerichtsprozesse nicht in Sicht. Frankfurter Rundschau, 11. März 2014, abgerufen am 25. Januar 2016.
  235. Der Fall Derek Overton. Frankfurter Rundschau, 31. Juli 2013, abgerufen am 25. Januar 2016.
  236. 236.0 236.1 Weitere Ermittlungen gegen Polizei. Frankfurter Rundschau, 17. Oktober 2013, abgerufen am 25. Januar 2016.
  237. 237.0 237.1 Der Fall Wevelsiep vor Gericht. Frankfurter Rundschau, 29. Oktober 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  238. 238.0 238.1 238.2 238.3 238.4 Fall Wevelsiep wird neu aufgerollt. Frankfurter Rundschau, 6. Oktober 2015, abgerufen am 25. Januar 2016.
  239. 239.0 239.1 239.2 239.3 Polizist gibt nicht auf. Frankfurter Rundschau, 12. November 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  240. Polizist wegen Körperverletzung verurteilt. Frankfurter Rundschau, 6. September 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  241. 241.0 241.1 241.2 241.3 Polizist vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. hessenschau, 31. Mai 2016, abgerufen am 13. Juni 2016.
  242. Der nächste Fall Wevelsiep? Frankfurter Rundschau, 14. Dezember 2012, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  243. Wevelsiep muss warten. Frankfurter Rundschau, 14. Mai 2013, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  244. Pressefreiheit geht vor. Frankfurter Rundschau, 14. Februar 2014, abgerufen am 13. Februar 2014.
  245. 245.0 245.1 Polizei räumt Übergriff auf Reporter ein. Hessischer Rundfunk, 3. Dezember 2014, abgerufen am 6. Juli 2015.
  246. Rechtswidriger Angriff auf Reporter. Frankfurter Rundschau, 3. Dezember 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  247. 247.0 247.1 Offene Fragen. Frankfurter Rundschau, 23. Juli 2013, abgerufen am 25. Januar 2016.
  248. 248.0 248.1 248.2 248.3 248.4 37-jähriger Mann stirbt während eines Polizeieinsatzes. Hinterländer Anzeiger, 16. April 2014, abgerufen am 25. Januar 2016.
  249. 249.0 249.1 249.2 249.3 249.4 249.5 Birgit Heimrich: Ist Fixierung schuld am Tod? Hinterländer Anzeiger, 23. April 2014, abgerufen am 25. Januar 2016.
  250. 250.0 250.1 250.2 250.3 250.4 Nach Tod bei Festnahme: Ermittlungen gegen Polizisten. Frankfurter Neue Presse, 17. April 2014, abgerufen am 25. Januar 2016.
  251. 251.0 251.1 Polizei schuld an Erstickungstod? Badische Zeitung, 24. April 2014, abgerufen am 25. Januar 2016.
  252. Ermittlungen gegen Polizisten nach Tod bei Einsatz. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17. April 2014, abgerufen am 25. Januar 2016.
  253. 253.0 253.1 Polizisten töten nicht fahrlässig. Hinterländer Anzeiger, 14. April 2015, abgerufen am 25. Januar 2016.
  254. Schüsse in Lutheran: „Die Beamten haben mein Leben zerstört“. Schweriner Volkszeitung
  255. Freispruch im Lutheran-Prozess: Vom Angeklagten wieder zum Opfer. Schweriner Volkszeitung
  256. Staatsanwalt stellt Verfahren gegen Polizisten ein. Hamburger Abendblatt, 18. April 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
  257. 257.0 257.1 Castor: Polizeikessel war nicht rechtmäßig. Norddeutscher Rundfunk, 5. August 2013, abgerufen am 6. August 2013.
  258. 258.0 258.1 Gerichtsurteil: Polizeikessel war nicht rechtmäßig. Rheinische Post, 5. August 2013, abgerufen am 6. August 2013.
  259. Angaben in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung Am Pranger. Süddeutsche Zeitung, 10. Mai 2010, abgerufen am 10. Juni 2013.
  260. Staatsanwalt stellt Verfahren gegen Polizisten ein. Hamburger Abendblatt, 18. April 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
  261. 261.0 261.1 261.2 261.3 261.4 Misshandlungsvorwurf aus Hannover. taz, 18. Mai 2015, abgerufen am 25. April 2016.
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  399. Berliner SPD will mehr Polizeipräsenz. Der Tagesspiegel, 26. Januar 2014, abgerufen am 21. Oktober 2021.
  400. Polizist erschießt Nackten im Neptunbrunnen. Der Tagesspiegel, 28. Juni 2013, abgerufen am 20. September 2013.
  401. Einsatz am Neptunbrunnen „von A bis Z rechtswidrig“. Der Tagesspiegel, 29. Juni 2013, abgerufen am 20. September 2013.
  402. Staatsanwalt: Todesschüsse waren Notwehr. Der Tagesspiegel, 23. August 2013, abgerufen am 20. September 2013.
  403. Werner Hackmann. Der Spiegel, 5. Februar 2007, abgerufen am 19. Juli 2013.
  404. Die Lehren aus dem Polizeiskandal. Die Welt, 8. Oktober 2011, abgerufen am 19. Juli 2013.
  405. Geschönte Protokolle. Der Spiegel, 27. März 1995, abgerufen am 19. Juli 2013.
  406. Hamburger Polizeikommission vor dem Aus. Die Welt, 26. September 2000, abgerufen am 19. Juli 2013.
  407. „Du bist hier in Deutschland“. Frankfurter Rundschau, 17. Dezember 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
  408. Polizeigewalt in Herford: Landtag drängt auf Aufklärung. Neue Osnabrücker Zeitung, 11. Juni 2015, abgerufen am 1. Dezember 2015.
  409. Demonstrant klagt gegen Polizeigewalt. Mitteldeutsche Zeitung, 10. April 2013, abgerufen am 4. Juni 2021.
  410. 410.0 410.1 Spontandemo in der halleschen Innenstadt. Mitteldeutsche Zeitung, 8. April 2014, abgerufen am 28. Mai 2021.