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Tatjana Lilienfeld

From Wickepedia
Tatjana Lilienfeld (Richterin)
Tatjana Lilienfeld
Tatjana Lilienfeld
Symbolbild
Richterin beim Bayerischen Landessozialgericht
Richterin beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Straftäterin
Personal details
CitizenshipDeutsch
NationalityDeutschland
Mit einer Verleumdung ermöglichte sie als Vizepräsidentin beim Sozialgericht München die Freiheitsberaubung eines Schwerbehinderten. Lilienfeld verleumdete diesen, um der Mörderin Julia Wicke Beihilfe zu leisten, denn mit der Freiheitsberaubung sollte ihr Opfer entmutigt werden. Die gesichert straffällige Verfassungsrichterin ist einer der Gründe dafür, dass man die bayerische Justiz nicht ernst nehmen kann. Das alte Miststück hielt es nicht angemessen, sich für ihre Tat zumindest zu entschuldigen.

Tatjana Lilienfeld ist eine deutsche Straftäterin. Sie ist Richterin beim Bayerischen Landessozialgericht, Zweigstelle Schweinfurt sowie Richterin beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Zuvor war sie die Vizepräsidentin beim Sozialgericht München. In dieser Rolle hat Lilienfeld den Tatbestand der Verleumdung gegen einen Schwerbehinderten vollendet.

Leben

Tatjana Lilienfeld war Regierungsdirektorin im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen, und als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.[1] Sie war Richterin am Bayerischen Landessozialgericht.[2] Dann war sie Vizepräsidentin des Sozialgerichts München und damit zusammen mit Präsidentin Edith Mente Teil der Gerichtsleitung. Derzeit ist sie Richterin am Bayerischen Landessozialgericht.

Am 17. Oktober 2017 wurde Tatjana Lilienfeld vom Bayerischen Landtag mit 132 von 153 Stimmen für acht Jahre zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Sie nimmt das Ehrenamt voraussichtlich bis 2025 wahr.[2]

Mordsache Wicke

Der Anruf von Frau Lilienfeld bei der Polizei infolge einer Falschbehauptung von Bedrohung durch Julia Wicke hatte die Freiheitsberaubung eines schwerstbehinderten Klägers ausgelöst. Dies folgte unmittelbar auf die schlichte Nichteinlassung auf eine durch einen Richter fingierte Berufung. Gerichtsseitig war beabsichtigt gewesen, einen Rechtsstreit mit einer Julia Wicke begünstigenden Rechtsansicht schnell zu begraben. Die Sache ist aktuell beim Bundessozialgericht anhängig, und wird dort unter dem Aktenzeichen B 1 KR 83/22 B geführt.

Frau Lilienfeld bezeichnete den Kläger ohne jeglichen Anhaltspunkt als einen "Sozialprobanden". Laut dem Duden wird mit diesem Begriff in der Rechtssprache ein "Verurteilter, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist und der von einem Bewährungshelfer betreut wird" bezeichnet. Tatsächlich ist der Kläger aber völlig unbescholten.

Frau Lilienfeld hat mit ihrer erweislich falschen Behauptung den Tatbestand der Üblen Nachrede erfüllt. Ob sie Julia Wicke bei einer Tat der Falschen Verdächtigung und der mittelbaren Freiheitsberaubung Beihilfe leistete, lässt sich ohne Kenntnis vom subjektiven Tatbestand bei Frau Lilienfeld zunächst nicht sagen.

Würde Lilienfeld in der Folge zu einer Strafe verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wird, dann könnte man sie zutreffend als Sozialprobandin Lilienfeld bezeichnen.

Täterin Lilienfeld ist zeitgleich Richterin am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Das schlechte Benehmen der alten Dame wird dort offenbar geschätzt.

Publikationen

  • Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz - AufnG). In: Kommunalpraxis. Ausgabe Bayern. Band 24, Nr. 7/8. Kronach, 2002, ISSN 0171-7510, S. 254–258.
  • Neues Recht und die Folgen. In: Zeitschrift für Soziologie (ZfS). 2004, S. 99–101.
  • mit Wolfgang Spellbrink: Für eine sperrzeitrechtliche Neubewertung des Abwicklungsvertrages im Lichte des § 1 a KSchG. In: Recht der Arbeit, 58(2005), 2, Seite. Band 58, Nr. 2, 2005, ISSN 0342-1945, S. 88–97.
  • Leistungsentziehung wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit – Die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.11.2005 (B 9/9a V 8/03 R) und vom 6.7.2006 (B 9a V 5/05 R) zu § 1a Abs. 2 BVG. In: Die Sozialgerichtsbarkeit. Nr. 5. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2007, S. 280–285, doi:10.37307/j.1864-8029.2007.05.06 (diesozialgerichtsbarkeit.de).
  • Anti-D-Hilfegesetz. Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen. Nomos, Baden-Baden 2012.
  • mit Dirk H. Dau, Christian Grube, Sabine Knickrehm, Alexander Knorr, Miriam Messling, Dagmar Oppermann, Olaf Rademacker, Hans-Joachim Reinhard, Stefanie Vogl: Sozialgesetzbuch XIV. Soziale Entschädigung. Lehr- und Praxiskommentar. Hrsg.: Sabine Knickrehm, Olaf Rademacker. Nomos, 2021, ISBN 978-3-8487-3912-7.
  • mit Christoph Altmiks, Jürgen Beck, Sabine Büntig, Nils Carstensen, Petra Cormann, Klaus Feddern, Sebastian Felz, Vitus Gamperl, Klaus Gürtner, Franz Guttenberger, Sebastian Herbst, Rainer Hess, Horst Kater, Erich Koch, Anne Körner, Martin Krasney, Karima Lamouri, Stephan Leitherer, Anders Leopold, Marco Martin, Dana Matlok, Bernd Mutschler, Stefan Nolte, Bernhard Opolony, Daniel Ostertag, Karl Peters, Andreas Polster, Olaf Rademacker, Wolfgang Ricke, Dominik Roters, Stefan Schifferdecker, Sylvia Schmidt, Jörg-Michael Scholz, Frank Schreiber, Carsten Schumacher, Otfried Seewald, Jutta Siefert, Wolfgang Spellbrink, Ulrich Steinwedel, Bettina Süsskind, Sebastian Weber, Lutz Wehrhahn, Olaf Wichner, Annett Wunder, Christian Zieglmeier: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht. SGB I, SGB IV, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB X, SGB XI. Loseblattsammlung. Hrsg.: Anne Körner, Stephan Leitherer, Bernd Mutschler, Christian Rolfs. 112. Auflage. C. H. Beck, München 2021, ISBN 978-3-406-44224-7.

Einzelnachweise

  1. Tatjane Lilienfeld u. a.: Nomoskommentar: Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht. Handkommentar. Sabine Knickrehm, 2012, abgerufen am 25. April 2021.
  2. 2.0 2.1 Plenarprotokoll 17/113. Bayerischer Landtag, 17. Oktober 2017, S. 10137, 10164 f., abgerufen am 25. April 2021.