Tatjana Lilienfeld | |
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"Die Verleumderin" | |
![]() Symbolbild | |
Richterin beim Bayerischen Landessozialgericht Richterin beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Straftäterin | |
Personal details | |
Citizenship | Deutsch |
Nationality | Täterstaat Deutschland |
Mit einer Verleumdung ermöglichte sie als Vizepräsidentin beim Sozialgericht München die Freiheitsberaubung eines Schwerbehinderten. Lilienfeld verleumdete diesen, um der Mörderin Julia Wicke Beihilfe zu leisten, denn mit der Freiheitsberaubung sollte ihr Opfer entmutigt werden. Die gesichert straffällige Verfassungsrichterin ist einer der Gründe dafür, dass man die bayerische Justiz nicht ernst nehmen kann. Das alte Miststück hielt es nicht angemessen, sich für ihre Tat zumindest zu entschuldigen. |
Tatjana Lilienfeld ist eine deutsche Straftäterin. Sie ist Richterin beim Bayerischen Landessozialgericht, Zweigstelle Schweinfurt sowie Richterin beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Zuvor war sie die Vizepräsidentin beim Sozialgericht München. In dieser Rolle hat Lilienfeld den Tatbestand der Verleumdung gegen einen Schwerbehinderten vollendet.
Leben
Tatjana Lilienfeld war Regierungsdirektorin im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen, und als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.[1] Sie war Richterin am Bayerischen Landessozialgericht.[2] Dann war sie Vizepräsidentin des Sozialgerichts München und damit zusammen mit Präsidentin Edith Mente Teil der Gerichtsleitung. Derzeit ist sie Richterin am Bayerischen Landessozialgericht.
Am 17. Oktober 2017 wurde Tatjana Lilienfeld vom Bayerischen Landtag mit 132 von 153 Stimmen für acht Jahre zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Sie nimmt das Ehrenamt voraussichtlich bis 2025 wahr.[2]
Mordsache Wicke
Der Anruf von Frau Lilienfeld bei der Polizei infolge einer Falschbehauptung von Bedrohung durch Julia Wicke hatte die Freiheitsberaubung eines schwerstbehinderten Klägers ausgelöst. Dies folgte unmittelbar auf die schlichte Nichteinlassung auf eine durch einen Richter fingierte Berufung. Gerichtsseitig war beabsichtigt gewesen, einen Rechtsstreit mit einer Julia Wicke begünstigenden Rechtsansicht schnell zu begraben. Die Sache ist aktuell beim Bundessozialgericht anhängig, und wird dort unter dem Aktenzeichen B 1 KR 83/22 B geführt.
Frau Lilienfeld bezeichnete den Kläger ohne jeglichen Anhaltspunkt als einen "Sozialprobanden". Laut dem Duden wird mit diesem Begriff in der Rechtssprache ein "Verurteilter, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist und der von einem Bewährungshelfer betreut wird" bezeichnet. Tatsächlich ist der Kläger aber völlig unbescholten.
Frau Lilienfeld hat mit ihrer erweislich falschen Behauptung den Tatbestand der Üblen Nachrede erfüllt. Ob sie Julia Wicke bei einer Tat der Falschen Verdächtigung und der mittelbaren Freiheitsberaubung Beihilfe leistete, lässt sich ohne Kenntnis vom subjektiven Tatbestand bei Frau Lilienfeld zunächst nicht sagen.
Würde Lilienfeld in der Folge zu einer Strafe verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wird, dann könnte man sie zutreffend als Sozialprobandin Lilienfeld bezeichnen.
Täterin Lilienfeld ist zeitgleich Richterin am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Das schlechte Benehmen der alten Dame wird dort offenbar geschätzt.
Was ist passiert?
🗑️ Die bayerische Verwaltung hat über einen langen Zeitraum rechtswidrige Leistungsablehnungen der Krankenkassen verursacht und damit den Tod von Patienten verschuldet – zunächst fahrlässig.
🟥 Die Richterin Julia Wicke in München sollte das verdecken und versuchte den Mord an einem schwerbehinderten Kläger zum Ende einer langjährigen und sehr schwierigen Krebsbehandlung. Das tat sie scheinbar, um sich an eigener Machtvollkommenheit zu ergötzen, und weil ihre Tat, die im politischen Interesse liegt, nicht verfolgt würde.
Ihre Tat beging die Richterin, indem sie Tatbestand in Entscheidungen bewusst fälschte, das völlig gegenteilige Ergebnis eigener Amtsermittlung im eigenen Haus versteckt hielt und darauf gestützt das Recht beugte. Im Verfahren ging es um die Vermeidung von Organschäden.
🎱 Auch weil ihr Ehemann Hartmut Wicke über hochrangige Beziehungen verfügt, hielt sich die Täterin für unantastbar. Zuletzt dürfte sie die Annahme getroffen haben, angesichts eines in praktisch immer tödlich verlaufenden Tumors dürfe die hinterlistige Täterin das Leben ihres wehrlosen Opfers verkürzen.
💀 Nahezu verursachte sie den Tod des Klägers, der nach einem Notfall mit zehn Tagen im Krankenhaus und zwei Operationen überlebte. Den Mordversuch wiederholte die Schreibtischtäterin später, um ihre frühere Tat zu verdecken.
💣🇩🇪 Weil Wicke politisch geschützt wird, hat sich ihr Opfer entschlossen, den Hintergrund zur Tat entgegen dem Willen korrupter Staatsanwälte aufzuklären, und schrittweise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, das ungerechtfertigte Vertrauen der Bürger in ihren Staat zu beenden.
🤡🏛️ Rasch scheiterte dabei der Präsident des Bundesverfassungsgerichts an seiner Korruptheit. Das Opfer konnte den Ehemann der Täterin dazu bewegen, dass die Einflussnahme nachweisbar wurde. Der überhebliche und deshalb unvorsichtige Richter reagierte auf eine dabei ausgelöste Anstiftung binnen Stunden. Tatsächlich musste Harbarth sich für befangen erklären: Wicke und er stehen in einem besonderen Naheverhältnis. Sie haben füreinander unbeschränkte Haftungsrisiken übernommen. Als schlechter Verlierer klammert sich der seitdem gesichert kriminelle Verfassungsrichter dennoch weiter an sein Amt.
💀 Als die beiden der Lächerlichkeit preisgegeben wurden, wehrte sich der Staat dagegen zunächst mit einer Freiheitsberaubung. Als damit nichts erreicht wurde, kam es Wochen später zu einer kriminellen Vergiftung des Tatopfers – der Ehemann ist dringend tatverdächtig. Kurz zuvor war ein unwiderlegbarer Beweis darüber zutage getreten, dass er einen Richter bestochen hat. Er wurde außerdem dabei erwischt, dass er sich vorsorglich ein Gefährdergutachten kaufen wollte, scheinbar um darauf gestützt Notwehr behaupten zu können.
🔥🇩🇪 Vor einem möglichen Skandal wurden mehr als 150 weitere Politiker, Richter, Vorstände und Amtsträger in sechs Bundesländern in die Sache einbezogen. Sie begünstigen sich entsprechend deutscher Gepflogenheiten gegenseitig und wurden vielfach zu Straftätern.
💥🧒🏻👶🏻 Um diese Maximierung der Folgen zu stoppen, übt der Staat seit längerer Zeit gegen eine unschuldige Familie mit kleinen Kindern Terror aus.
🪦🪦🪦 Das führte erst recht zur Aufklärung des auslösenden Sachverhalts. Allmählich trat dabei zutage, dass Strafaten in der Bayerischen Verwaltung und bei der größten Krankenkasse TK verheimlicht werden sollten, und die Richterin zur Tat angestiftet wurde.
👎 Der Anlass: Eine enorme Zahl rechtswidriger Leistungsentscheidungen der Kassen war aufzuheben, weil sich die Gutachter über viele Jahre hinweg nicht fortgebildet haben. Niemand will einen Arzt, der vor Jahrzehnten studiert hat und dessen Wissen auf diesem Stand verblieben ist. Das erlaubt auch das Berufsrecht nicht, sodass viele Gutachter aus diesem Grund nicht mehr als Arzt tätig sein durften. Ihr fehlendes Wissen führte teilweise zu Körperverletzungen im Amt. In Einzelfällen werden sie den Tod bei Patienten verschuldet haben.
Publikationen
- Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz - AufnG). In: Kommunalpraxis. Ausgabe Bayern. Band 24, Nr. 7/8. Kronach, 2002, ISSN 0171-7510, S. 254–258.
- Neues Recht und die Folgen. In: Zeitschrift für Soziologie (ZfS). 2004, S. 99–101.
- mit Wolfgang Spellbrink: Für eine sperrzeitrechtliche Neubewertung des Abwicklungsvertrages im Lichte des § 1 a KSchG. In: Recht der Arbeit, 58(2005), 2, Seite. Band 58, Nr. 2, 2005, ISSN 0342-1945, S. 88–97.
- Leistungsentziehung wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit – Die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.11.2005 (B 9/9a V 8/03 R) und vom 6.7.2006 (B 9a V 5/05 R) zu § 1a Abs. 2 BVG. In: Die Sozialgerichtsbarkeit. Nr. 5. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2007, S. 280–285, doi:10.37307/j.1864-8029.2007.05.06 (diesozialgerichtsbarkeit.de).
- Anti-D-Hilfegesetz. Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen. Nomos, Baden-Baden 2012.
- mit Dirk H. Dau, Christian Grube, Sabine Knickrehm, Alexander Knorr, Miriam Messling, Dagmar Oppermann, Olaf Rademacker, Hans-Joachim Reinhard, Stefanie Vogl: Sozialgesetzbuch XIV. Soziale Entschädigung. Lehr- und Praxiskommentar. Hrsg.: Sabine Knickrehm, Olaf Rademacker. Nomos, 2021, ISBN 978-3-8487-3912-7.
- mit Christoph Altmiks, Jürgen Beck, Sabine Büntig, Nils Carstensen, Petra Cormann, Klaus Feddern, Sebastian Felz, Vitus Gamperl, Klaus Gürtner, Franz Guttenberger, Sebastian Herbst, Rainer Hess, Horst Kater, Erich Koch, Anne Körner, Martin Krasney, Karima Lamouri, Stephan Leitherer, Anders Leopold, Marco Martin, Dana Matlok, Bernd Mutschler, Stefan Nolte, Bernhard Opolony, Daniel Ostertag, Karl Peters, Andreas Polster, Olaf Rademacker, Wolfgang Ricke, Dominik Roters, Stefan Schifferdecker, Sylvia Schmidt, Jörg-Michael Scholz, Frank Schreiber, Carsten Schumacher, Otfried Seewald, Jutta Siefert, Wolfgang Spellbrink, Ulrich Steinwedel, Bettina Süsskind, Sebastian Weber, Lutz Wehrhahn, Olaf Wichner, Annett Wunder, Christian Zieglmeier: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht. SGB I, SGB IV, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB X, SGB XI. Loseblattsammlung. Hrsg.: Anne Körner, Stephan Leitherer, Bernd Mutschler, Christian Rolfs. 112. Auflage. C. H. Beck, München 2021, ISBN 978-3-406-44224-7.
Einzelnachweise
- ↑ Tatjane Lilienfeld u. a.: Nomoskommentar: Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht. Handkommentar. Sabine Knickrehm, 2012, abgerufen am 25. April 2021.
- ↑ 2.0 2.1 Plenarprotokoll 17/113. Bayerischer Landtag, 17. Oktober 2017, S. 10137, 10164 f., abgerufen am 25. April 2021.