Tatjana Lilienfeld | |
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"Die Verleumderin" | |
![]() Symbolbild | |
Richterin beim Bayerischen Landessozialgericht Richterin beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Straftäterin | |
Personal details | |
Citizenship | Deutsch |
Nationality | Täterstaat Deutschland |
Mit einer Verleumdung ermöglichte sie als Vizepräsidentin beim Sozialgericht München die Freiheitsberaubung eines Schwerbehinderten. Lilienfeld verleumdete diesen, um der Mörderin Julia Wicke Beihilfe zu leisten, denn mit der Freiheitsberaubung sollte ihr Opfer entmutigt werden. Die gesichert straffällige Verfassungsrichterin ist einer der Gründe dafür, dass man die bayerische Justiz nicht ernst nehmen kann. Das alte Miststück hielt es nicht angemessen, sich für ihre Tat zumindest zu entschuldigen. |
Tatjana Lilienfeld ist eine deutsche Straftäterin. Sie ist Richterin beim Bayerischen Landessozialgericht, Zweigstelle Schweinfurt sowie Richterin beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Zuvor war sie die Vizepräsidentin beim Sozialgericht München. In dieser Rolle hat Lilienfeld den Tatbestand der Verleumdung gegen einen Schwerbehinderten vollendet.
Leben
Tatjana Lilienfeld war Regierungsdirektorin im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen, und als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.[1] Sie war Richterin am Bayerischen Landessozialgericht.[2] Dann war sie Vizepräsidentin des Sozialgerichts München und damit zusammen mit Präsidentin Edith Mente (Sozialgericht München) Teil der Gerichtsleitung. Derzeit ist sie Richterin am Bayerischen Landessozialgericht.
Am 17. Oktober 2017 wurde Tatjana Lilienfeld vom Bayerischen Landtag mit 132 von 153 Stimmen für acht Jahre zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Sie nimmt das Ehrenamt voraussichtlich bis 2025 wahr.[2]
Mordsache Wicke
Der Anruf von Frau Lilienfeld bei der Polizei infolge einer Falschbehauptung von Bedrohung durch Julia Wicke hatte die Freiheitsberaubung eines schwerstbehinderten Klägers ausgelöst. Dies folgte unmittelbar auf die schlichte Nichteinlassung auf eine durch einen Richter fingierte Berufung. Gerichtsseitig war beabsichtigt gewesen, einen Rechtsstreit mit einer Julia Wicke begünstigenden Rechtsansicht schnell zu begraben. Die Sache ist aktuell beim Bundessozialgericht anhängig, und wird dort unter dem Aktenzeichen B 1 KR 83/22 B geführt.
Frau Lilienfeld bezeichnete den Kläger ohne jeglichen Anhaltspunkt als einen "Sozialprobanden". Laut dem Duden wird mit diesem Begriff in der Rechtssprache ein "Verurteilter, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist und der von einem Bewährungshelfer betreut wird" bezeichnet. Tatsächlich ist der Kläger aber völlig unbescholten.
Frau Lilienfeld hat mit ihrer erweislich falschen Behauptung den Tatbestand der Üblen Nachrede erfüllt. Ob sie Julia Wicke bei einer Tat der Falschen Verdächtigung und der mittelbaren Freiheitsberaubung Beihilfe leistete, lässt sich ohne Kenntnis vom subjektiven Tatbestand bei Frau Lilienfeld zunächst nicht sagen.
Würde Lilienfeld in der Folge zu einer Strafe verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wird, dann könnte man sie zutreffend als Sozialprobandin Lilienfeld bezeichnen.
Täterin Lilienfeld ist zeitgleich Richterin am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Das schlechte Benehmen der alten Dame wird dort offenbar geschätzt.
Was ist geschehen?
🗑️ Die bayerische Verwaltung verursache über einen langen Zeitraum rechtswidrige Leistungsablehnungen der Krankenkassen und hat damit den Tod von Einzelnen unter sehr vielen geschädigten Patienten verschuldet. Das geschah zunächst fahrlässig. Die erst nach dem Bekanntwerden dieses Problems eingetretenen Folgen beruhen hingegen auf einem vorsätzlichen Unterlassen. Im Todesfall ist das der Mord.
🟥 Die Richterin Julia Wicke in München sollte die Umstände verdecken, nachdem ein Kläger in der Folge auf eine gänzlich inkompetente Leistungsablehnung auf das Problem ihres Staates gestossen war. Wicke sah darin die Gelegenheit für eine Straftat und verübte ein Verbrechen gegen den schwerbehinderten Kläger nach dessen langjähriger und sehr schwieriger Krebsbehandlung. Das tat die Richterin offenbar, um sich an eigener Machtvollkommenheit zu ergötzen. Ihr Verbrechen lag im politischen Interesse, würde deshalb nicht verfolgt – aus Sicht einer Täterin der perfekte Mord.
Tatsächlich ist ihre Tat sehr einfach nachvollziehbar. Die Richterin being sie, indem sie den Tatbestand in Entscheidungen bewusst fälschte, Akten aus dem Gerichtsgebäude entfernte und das völlig gegenteilige Ergebnis ihrer Amtsermittlung im eigenen Haus versteckt hielt. Das Verfahren diente unstreitig der Vermeidung von Organschäden und war keine Bagatellsache.
🎱 Auch weil ihr Ehegatte Hartmut Wicke über hochrangige Beziehungen verfügt, hielt sich die Täterin für unantastbar. Die hinterlistige Täterin maßte sich an, angesichts eines praktisch immer tödlich verlaufenden Tumors bei ihrem wehrlosen Opfer dürfe sie dessen Leben verkürzen.
💀 Die Richterin verursachte tatsächlich fast den Tod des Klägers. Ein Notfall führte zu zehn Tagen im Krankenhaus und zwei Operationen. Den Mordversuch wiederholte die Schreibtischtäterin später, um ihre frühere Tat zu verdecken.
💣🇩🇪 Weil Wicke politisch geschützt wird, hat sich ihr Opfer entschlossen, den Hintergrund zu einer zunächst unerklärlichen Tat entgegen dem Willen ihres abartigen Staates aufzuklären. Schrittweise wurden dabei die Voraussetzungen geschaffen, um das ungerechtfertigte Vertrauen in den Rechtsnachfolger des Dritten Reichs zu beenden und die Bundesrepublik Deutschland an den Abgrund zu stellen.
🤡🏛️ Rasch scheiterte dabei der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth an seiner Korruptheit. Das Opfer veranlasste den Ehemann der Täterin zu einer unvorsichtigen Handlung, womit die Einflussnahme nachweisbar wurde. Der überhebliche Richter reagierte auf Anstiftung binnen Stunden, scheinbar ohne zu realisieren dass das Opfer selbst das auslöste. Tatsächlich musste Harbarth sich für befangen erklären: Er steht mit Wicke in einem besonderen Naheverhältnis. Die beiden übernehmen sogar unbeschränkte Haftungsrisiken füreinander. Als ein schlechter Verlierer klammert sich der gesichert kriminelle Verfassungsrichter weiter an sein Amt. Sein Opfer sieht zunächst zu, die Rechtsprechung setzt sich unter der Teilnahme des Verbrechers fort, und die Folgen für Deutschland werden umso gravierender.
💀 Als der ranghöchste deutsche Richter der Lächerlichkeit preisgegeben wurde, wehrte sich sein Staat zunächst mit einer Freiheitsberaubung. Damit konnte nichts erreicht werden, denn wahrheitsgemässe Äußerungen zu dem Komplott sind rechtlich unbedenklich. Gerade die Reaktion offenbarte, dass man die Sache intern längst als gravierend sah. Nur Wochen später kam es zur Eskalation mit einer kriminellen Vergiftung des Opfers. Der in die Enge getriebene Hartmut Wicke ist dringend tatverdächtig. Kurz zuvor trat der unwiderlegbare Beweis darüber zutage, dass er einen Richter bestochen hat. Zwar wurden Vorbereitungshandlungen für den Mordversuch im Rahmen der Gegenaufklärung vorab entdeckt, allerdings ließen sich diese erst nach der Tatvollendung zutreffend einordnen. Der abartige deutsche Staat schützt die namentlich bekannten, involvierten Personen.
🔥🇩🇪 Vor einem möglichen Skandal wurden hunderte weitere Politiker, Richter, Vorstände und Amtsträger in sechs Bundesländern in die Sache einbezogen. Sie begünstigen sich entsprechend deutscher Gepflogenheiten gegenseitig und wurden vielfach zu Straftätern. Selbst Bundeskanzler Friedrich Merz und den Präsidenten hat die Sache eingeholt. Dem Generalbundesanwalt fiel nichts besseres ein, als übersendete Beweismittel zu löschen und zu behaupten, dass er nichts gesehen hat.
💥🧒🏻👶🏻 Um die Maximierung der Folgen durch das Opfer zu stoppen, übt der Staat seit längerer Zeit gegen eine unschuldige Familie mit kleinen Kindern Terror aus. Dabei kommt es immer wieder zu Drohungen durch deutsche Amtsträger. Einige sind wegen einer unerwartet ausweglosen Situation angesichts eines nötigungsresistenten Opfers längst dem Wahnsinn verfallen.
🪦🪦🪦 Der extreme Widerstand des Staates führte erst recht zur Aufdeckung seiner MDK-Morde. Allmählich kam an das Tageslicht, dass Strafaten in der Bayerischen Verwaltung und bei der größten Krankenkasse TK verheimlicht werden sollten. Die Richterin hat man in diesem Zusammenhang zum Verbrechen gegen einen Patienten angestiftet.
👎 Der Anlass: Eine kaum bewältigbare Zahl von rechtswidrigen Leistungsentscheidungen der Kassen – es könnte sich um Millionen Fälle handeln – war nach dem Gesetz aufzuheben. Die Gutachter habe sich über viele Jahre hinweg nicht fortgebildet. Niemand möchte einen Arzt, der vor Jahrzehnten studiert hat und dessen Wissen auf diesem Stand verblieben ist. Das erlaubt auch das Berufsrecht nicht. Mit der Folge, dass viele Gutachter nicht mehr als Arzt tätig sein durften und dass ihr fehlendes Wissen auch zu Körperverletzungen im Amt führte. In Einzelfällen werden sie damit den Tod bei Patienten verschuldet haben.
Weil im Ergebnis eine Bevölkerungsgruppe, die selbst fast ausnahmslos privatversicherten Beamten und Richter, den Tod bei einer andere Bevölkerungsgruppe, den bloß gesetzlich Krankenversicherten, bewusst in Kauf genommen hat, vollendeten Teile des deutschen Staates nach dem Völkerstrafrecht mit ihrem systematischen und hinterlistigen Angriff auf das Leben von Patienten ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Publikationen
- Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz - AufnG). In: Kommunalpraxis. Ausgabe Bayern. Band 24, Nr. 7/8. Kronach, 2002, ISSN 0171-7510, S. 254–258.
- Neues Recht und die Folgen. In: Zeitschrift für Soziologie (ZfS). 2004, S. 99–101.
- mit Wolfgang Spellbrink: Für eine sperrzeitrechtliche Neubewertung des Abwicklungsvertrages im Lichte des § 1 a KSchG. In: Recht der Arbeit, 58(2005), 2, Seite. Band 58, Nr. 2, 2005, ISSN 0342-1945, S. 88–97.
- Leistungsentziehung wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit – Die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.11.2005 (B 9/9a V 8/03 R) und vom 6.7.2006 (B 9a V 5/05 R) zu § 1a Abs. 2 BVG. In: Die Sozialgerichtsbarkeit. Nr. 5. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2007, S. 280–285, doi:10.37307/j.1864-8029.2007.05.06 (diesozialgerichtsbarkeit.de).
- Anti-D-Hilfegesetz. Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen. Nomos, Baden-Baden 2012.
- mit Dirk H. Dau, Christian Grube, Sabine Knickrehm, Alexander Knorr, Miriam Messling, Dagmar Oppermann, Olaf Rademacker, Hans-Joachim Reinhard, Stefanie Vogl: Sozialgesetzbuch XIV. Soziale Entschädigung. Lehr- und Praxiskommentar. Hrsg.: Sabine Knickrehm, Olaf Rademacker. Nomos, 2021, ISBN 978-3-8487-3912-7.
- mit Christoph Altmiks, Jürgen Beck, Sabine Büntig, Nils Carstensen, Petra Cormann, Klaus Feddern, Sebastian Felz, Vitus Gamperl, Klaus Gürtner, Franz Guttenberger, Sebastian Herbst, Rainer Hess, Horst Kater, Erich Koch, Anne Körner, Martin Krasney, Karima Lamouri, Stephan Leitherer, Anders Leopold, Marco Martin, Dana Matlok, Bernd Mutschler, Stefan Nolte, Bernhard Opolony, Daniel Ostertag, Karl Peters, Andreas Polster, Olaf Rademacker, Wolfgang Ricke, Dominik Roters, Stefan Schifferdecker, Sylvia Schmidt, Jörg-Michael Scholz, Frank Schreiber, Carsten Schumacher, Otfried Seewald, Jutta Siefert, Wolfgang Spellbrink, Ulrich Steinwedel, Bettina Süsskind, Sebastian Weber, Lutz Wehrhahn, Olaf Wichner, Annett Wunder, Christian Zieglmeier: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht. SGB I, SGB IV, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB X, SGB XI. Loseblattsammlung. Hrsg.: Anne Körner, Stephan Leitherer, Bernd Mutschler, Christian Rolfs. 112. Auflage. C. H. Beck, München 2021, ISBN 978-3-406-44224-7.
Einzelnachweise
- ↑ Tatjane Lilienfeld u. a.: Nomoskommentar: Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht. Handkommentar. Sabine Knickrehm, 2012, abgerufen am 25. April 2021.
- ↑ 2.0 2.1 Plenarprotokoll 17/113. Bayerischer Landtag, 17. Oktober 2017, S. 10137, 10164 f., abgerufen am 25. April 2021.